Land Rights, Land Reform, Land Improvement
In: Anthropology and Development, S. 46-66
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In: Anthropology and Development, S. 46-66
In: Varianten des Kapitalismus, S. 75-151
In: Free Market Environmentalism for the Next Generation, S. 47-65
In: The Great Urbanization of China; Series on Contemporary China, S. 161-190
In: Der Entwicklungsprozess der Sozialistischen Republik Vietnam, S. 127-221
In: Umweltökonomie und zukunftsfähige Wirtschaft, S. 29-30
In: Landespolitik in Deutschland: Grundlagen - Strukturen - Arbeitsfelder, S. 316-334
Der Verfasser setzt sich mit der Institutionalisierung der Zuständigkeiten der Länder auf dem Gebiet der Sicherheitspolitik auseinander und zeigt, dass die Erwartung an die Sicherheitspolitik der Landesverwaltungen durch ein Polizeihandeln geprägt gewesen ist, das relativ autonom und unter eigener Kriterienanwendung gegen Kriminalität und nicht-spezifizierte Gefahren einschreitet. Die Realität hingegen ist die einer bürokratischen Verflechtung, die weitgehend durch Bundesgesetze vorangetrieben wurde. Unter diesen Umständen hat sich die innengerichtete Aufgabe der Sicherheitsproduktion in den 1950er und 1960er Jahren wenig für die landespolitische Profilierung geeignet. Ende der 1970er Jahren gehörten zu den Basiskompetenzen der Polizei neben der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung auch die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten und die Vorbereitung für die Abwehr künftiger Gefahren. Um Kapazitäten für die eher konzentrierte Polizeiphilosophie freizuhalten, suchen die meisten Länder nach Lösungen, die der klassischen Schutzpolizeipräsenz eine billigere Ergänzung zur Seite stellen. Vor dem Hintergrund der Annahme, dass Polizeiaufgaben immer anspruchsvoller werden und qualifizierte Experten erfordern, wird verdeutlicht, dass die Landespolitik auf diesem Gebiet Akzente setzen kann. (ICG)
In: Deutschland - eine gespaltene Gesellschaft, S. 256-272
"Die ökonomischen und sozialen Realitäten in Städten, die von verschiedenen Entwicklungspfaden (Wachstum und Schrumpfung) geprägt sind, werden sich in der Zukunft stärker unterscheiden als in der Vergangenheit. Die Stadt-Land-Disparitäten sind abgelöst durch Disparitäten zwischen den verschiedenen Stadttypen. Zusätzlich differenziert sich die Gesellschaft in den Städten sozial und ethnisch stärker aus, und auf weniger angespannten Wohnungsmärkten können die Sehnsüchte nach sozialer Homogenität leichter realisiert werden als in der Vergangenheit. Die Städte haben zukünftig weniger Instrumentarien, mit denen sie steuernd in diese Entwicklung eingreifen könnten, etwa durch die wohnungs(bau)politische Verhinderung der Herausbildung städtischer Unterklassen-Gebiete'. Durch den Prozess der stärkeren Entmischung und durch die Fragmentierung der Städte wird das Bewusstsein der gemeinsamen Zugehörigkeit zu einem Gemeinwesen schwächer. Die sozialräumliche Spaltung kann zur Auflösung dessen führen, was die Stadt einstmals war: eine integrierte und integrierende Einheit." (Autorenreferat)
In: Jugendschutz: Rechtsgrundlagen in der Bundesrepublik Deutschland., S. 244-249
Th. Schmidgen erläutert den Zusammenhang zwischen rechtlichen Regelungen auf Bundesebene und den jeweiligen Ausführungsgesetzen der Länder in Bezug auf den Kinder- und Jugendschutz. Die Regelungen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes werden für das Land Nordrhein-Westfalen (und teilweise Schleswig-Holstein) exemplarisch dargestellt. -ih.
In: Die Politik der Bundesländer: Staatstätigkeit im Vergleich, S. 331-344
Der Beitrag widmet sich vergleichend den Wahlsystemen der Bundesländer. Als erstes werden die 16 Wahlsysteme der Länder typologisch verortet. Dann werden die einzelnen Wahlsystemelemente betrachtet, insbesondere diejenigen Regelungen, die nicht dem nationalen Muster entsprechen. Im Anschluss daran werden die vier Landtagswahlsysteme vorgestellt, die am stärksten vom System auf der Bundesebene abweichen. Vorhandene Besonderheiten werden schließlich daraufhin untersucht, ob sie zu Abweichungen gegenüber den anderen Ländern beziehungsweise der Bundesebene führen können, die für die Staatstätigkeit des entsprechenden Landes relevant sind. Die Analyse der Wahlsysteme erfolgt auf vier aufeinander aufbauenden Ebenen. Die grundlegendste Unterscheidung wird anhand der Repräsentationsprinzipien, Mehrheitswahl oder Verhältniswahl, getroffen. Die nächste Ebene ist die der Wahlsystemtypen, auf der ungefähr zehn Typen unterschieden werden. Diesen Typen sind auf einer weiteren Ebene die empirischen Wahlsysteme, also die jeweiligen Ausgestaltungen innerhalb der Grenzen eines Typs, zugeordnet. Um diese Ausgestaltungen adäquat erfassen zu können, wird auf der vierten Ebene eine detaillierte Betrachtung der einzelnen technischen Elemente eines Wahlsystems vorgenommen. (ICA2)
In: Die Politik der Bundesländer: Staatstätigkeit im Vergleich, S. 173-192
Der Beitrag vergleicht die Finanzpolitik der Länder anhand zentraler haushaltswirtschaftlicher Kennziffern. Grundlage der Untersuchung ist zunächst die begriffliche Klärung. Unter dem Begriff der Finanzpolitik wird die "Gesamtheit politisch-administrativer Entscheidungsprozesse und Maßnahmen, die sich auf die Gestaltung der Staatsfinanzen beziehen", gefasst. In analytischer Hinsicht wird zwischen Entscheidungen über die Höhe und die Struktur von Einnahmen und Ausgaben differenziert. Finanzpolitik unterscheidet sich grundlegend von anderen Politikfeldern: Ihr Gegenstand ist nicht ein Objektbereich der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Umwelt des politischen Systems, der politisch gesteuert oder gestaltet werden soll. Die Finanzpolitik dient vielmehr der Bereitstellung finanzieller Ressourcen für andere Politikbereiche. Der Autor klärt dann, warum die Kreditbegrenzungsregeln in den Länderverfassungen die hohe Verschuldung einiger Länder nicht verhindern konnten. Hier steht die Frage im Zentrum, welche Faktoren die hohe Verschuldung verursacht haben. Aus dem Theorienarsenal der vergleichenden Staatstätigkeitsforschung werden dabei die Parteienherrschaftstheorie und die Theorie der sozioökonomischen Determination herangezogen. (ICA2)