Die zentrale Bedeutung des Ausbildungs- und Bildungssystems für die Streitkräfte wurde von allen militärischen Reformern seit Scharnhorst erkannt; ebenso eindeutig wurde es in der Geschichte deutscher Armeen aber benutzt, um primär engen militärisch-technokratischen und obrigkeitsstaatlichen Orientierungen gegenüber liberalen und demokratischen Haltungen zur Wirkung zu verhelfen. Vor diesem Hintergrund wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Bundeswehr mit einem Ausbildungs- und Bildungskonzept begann, das der Konzeption der "Inneren Führung" in wesentlichen Aspekten widersprach. Hieraus und aus den allgemeinen gesellschaftlichen Wandlungen auf dem Bildungssektor entstand die Notwendigkeit der Bildungsreform in den Streitkräften. Nach einer Skizzierung des neuen Ausbildungs- und Bildungskonzepts wird in den Abschnitten vier bis sieben die Verwirklichung dieses Konzepts in verschiedenen Bereichen beschrieben: (4) Unteroffiziere und Offiziere des militärfachlichen Dienstes; (5) die Fachschulausbildung; (6) die Hochschulen der Bundeswehr sowie (7) Fortbildung der Offiziere. Abschließend erfolgt eine kritische Wertung der Auswirkungen des neuen Ausbildungs- und Bildungskonzepts: Eine wachsende Tendenz zur Isolation durch Spezialisierung ist unübersehbar. Ob das neue Bildungssystem wirklich einen qualitativen Wandel bewirkt, bleibt abzuwarten. (RW)
Historischer Rückblick auf die traditionellen Beziehungen zwischen Militärs und Bildungssystem in Chile seit der Reorganisation der Streitkräfte durch deutsche Missionen und der Herausbildung autoritärer und professionalistischer Züge gegen Ende des 19. Jahrhunderts als Hintergrund für eine Analyse der militärischen Einflußnahme auf die Bildungspolitik und auf die schulische und akademische Praxis seit der Machtergreifung 1973
Der Verfasser untersucht die Bedeutung des amerikanischen Einflusses auf die wirtschaftliche Entwicklung Westdeutschlands hinsichtlich Wirtschaftsstruktur, Bildungssystem und Technologiepolitik. Erfahrungen deutscher Exilanten in den USA, politisch-ökonomische Strategien der Besatzungsmächte zwischen Morgenthau-Plan und ERP und Notwendigkeiten für den inneramerikanischen Markt flossen zusammen - das Ende des New Deal und die Zukunft Deutschlands fielen zeitlich zusammen. Marshallplan, europäische wirtschaftliche Integration, deutsche Produktivität unter amerikanischer Führung - als ideologisches Vorbild, militärischer Schutzmacht und wirtschaftlichem Investor - sind Basis für das heutige Verhältnis beider Staaten. Die nach Ansicht des Autors damaligen positiven Einflüsse der USA müßten auch heute bei Diskussionen über atlantische Zusammenarbeit mitberücksichtigt werden. (KS)
Edukacja wojskowa w Nowej Zelandii, w przeciwieństwie do innych państw, nie opiera się na dwutorowym systemie składającym się z głównej akademii narodowej oraz pomniejszych szkół zawodowych i oficerskich. Jednakże Siły Obronne Nowej Zelandii szkolą kadry na wiele sposobów. Funkcjonująca od 1950 r. Akademia Obrony Nowej Zelandii (New Zealand Defence College/ New Zealand Command and Staff College) pełniła – i wciąż pełni – funkcję jedynej uczelni kształcącej personel sił zbrojnych. Jest to spowodowane zarówno relatywnie małą liczbą ludności, jak i brakiem strategicznej potrzeby szkolenia kolejnych żołnierzy. Dopiero reforma szkolnictwa wojskowego w latach 2017–2019 miała zmienić system edukacji wojskowej. Planowano powołać cztery kolejne uczelnie partnerskie Ministerstwa Obrony, jednak ostatecznie do tego nie doszło. Ciekawym aspektem reformacji edukacji wojskowej w Nowej Zelandii wydają się być prawne podstawy funkcjonowania tego systemu, co zostało przeanalizowane w niniejszym artykule. ; Military education in New Zealand, in contrary to other countries worldwide, was not based on the dual system training with the main national military academy and the minor cadet and officer schools. The New Zealand Defence Force has many ways to educate personnel though. The New Zealand Defence College (officially called the New Zealand Command and Staff College) established in 1950 was, and still is, serving as the only tertiary school educating the personnel of the armed forces. It is most likely caused by both relatively small population, as well as a lack of the strategic need to train a larger number of soldiers. The military education reform, held in 2017–2019, was intended to amend the system of military schools by establishing four partnership schools for the Ministry of Defence. That however did not happen. What appears to be interesting in the military education reform in New Zealand are the legal aspects of this system, which have been analysed in this article.
Institutionen im sozialen Wandel sind das zentrale Thema dieser Festschrift für Prof. Dr. Klaus Plake. Die Aufsätze reflektieren aktuelle gesellschaftliche Veränderungen und grundlegende soziologische Fragestellungen: Jürgen Delitz: Institutionen im sozialen Wandel - Rainer Geißler: Schichtspezifische Benachteiligungen im deutschen Bildungssystem - Gerhard Vowinckel: Militärische Fügungsstrukturen im geschichtlichen Wandel - Maja Apelt: Männliches Militär und die Subjektkonstruktion weiblicher Soldaten - Jochen Rimek: Skandal als Produktionszweig der Medien - Karlheinz Messelken: Worin die UNO Utopie ist und bleiben wird - Jürgen Hüllen: Das deregulierte Subjekt oder Vom nahen Ende der abendländischen Kultur - Christiane Bender: Die Idee des Schöpferischen - Geistes- und sozialgeschichtliche Rekonstruktionen im Anschluss an Hans Blumenberg - Gunter Runkel: Zu einer Theorie Allgemeiner Handlungssysteme - Heinrich von Gyldenfeldt: Archaik in der Moderne - Die Normalität der Korruption - Hans Graßl: Soziokulturelle Leitbilder und asymmetrische Geschlechterordnungen - Birgit Schuhmacher: Netze im Raum - Räume im Netz - Anton Sterbling: Aspekte der Lebensqualität: Ergebnisse empirischer Untersuchungen in zwei Städten der Lausitz.
Artykuł poświęcony jest analizie systemu wyższego szkolnictwa wojskowego na Ukrainie oraz podstawom zapewnienia i zagwarantowania wysokiej jakości kształcenia wojskowych kadr specjalistycznych w dedykowanych im instytucjach edukacyjnych. Pokazuje on rolę i znaczenie Sił Zbrojnych Ukrainy i systemów edukacji wojskowej jako ważnych elementów bezpieczeństwa i obrony państwa. Uwzględniono także podstawowe narodowe i światowe trendy w rozwoju edukacji wojskowej, których skuteczne wdrożenie powinno ułatwić kształcenie specjalistów wojskowych zdolnych do opanowania nowoczesnych form i rodzajów walki zbrojnej, użycia sił zbrojnych oraz odpowiedniego reagowania na wyzwania obrony i bezpieczeństwa państwa. ; The article is dedicated to the study of higher military education in Ukraine and the foundations for ensuring and guaranteeing the quality of training of military specialists in higher military educational institutions. The article shows the role and significance of the Armed Forces of Ukraine, and systems of military education as important intellectual components of the system of security and defense of the state. The basic national and global trends in the development of military education are substantiated. The effective practical implementation should facilitate the training of military specialists capable of mastering modern forms, types of armed struggle, the use of troops, and adequately respond to the challenges of security and defense of the state.
Auf der Bundeswehrgründung lastete die schwere Hypothek der deutschen Geschichte wie auf keiner zweiten Wiedergründung staatlicher Institutionen in der Bundesrepublik. Im In- und Ausland gab es sehr konkrete Vorstellungen von deutschem Militarismus. Dies betraf: 1. das Verhältnis zwischen Militär und politischer Führung; 2. die wiederkehrende, vom Nationalsozialismus auf die Spitze getriebene Gewaltpolitik nach innen und außen; 3. die antibürgerliche und antidemokratische Grundhaltung des Militärs und 4. die Benutzbarkeit und Korrumpierbarkeit der Streitkräfte im Dritten Reich. Mit der "Himmeroder Denkschrift" wurden bereits 1950 die Weichen für eine Neugründung deutscher Streitkräfte gestellt. Mit Blick auf die historischen Belastungen galt es eine Wehrverfassung zu entwerfen, die der demokratischen Grundordnung entsprach und den Primat der politischen Entscheidung sowie die Zielsetzung der Friedenssicherung garantieren konnte. Die innere Ordnung der Streitkräfte sollte den Prinzipien des "Staatsbürgers in Uniform" entsprechen. Dafür galt es auch eine neue Führungsschicht heranzubilden, die diesem Reformkonzept und dem politischen System der Bundesrepublik nicht ablehnend gegenüberstand. Es ist vor allem Graf Baudissin zu verdanken, daß die Reformziele in rechtliche und militärische Vorschriften umgesetzt wurden. Ihre Durchsetzung litt unter der Geschwindigkeit des Aufbaus der Bundeswehr. So kam es zum Konflikt zwischen den "Reformern" und den eher an Wehrmachtsmaßstäben orientierten "Traditionalisten" in den 60er Jahren. Dieser Konflikt wurde durch eine, vom damaligen Verteidigungsminister Helmut Schmidt eingeleitete zweite Reformphase gelöst. Dabei wurde das Bildungssystem der Bundeswehr reformiert und die Autorität der politischen Führung gefestigt. Heute stehe die Bundeswehr nicht mehr vor Grundsatzfragen, sondern vor der Aufgabe, die in zwei Reformphasen erreichten Modernitätsstandards zu konsolidieren. (KA)
Eine politische Ordnung gilt als legitim, wenn die Bürger sie anerkennen und bereit sind, den Entscheidungen der Herrschenden Folge zu leisten. Diese Bereitschaft wird gewöhnlich als Ergebnis einer bewussten und freien Entscheidung verstanden. Dies ist keineswegs immer so. Sie kann auch auf Gewalt, Zwang oder Terror beruhen. Autoritäre Ordnungen bedienen sich heute anderer Methoden. Machtpraktiken wie Beeinflussung, Imitation und Manipulation sowie die Verfügungsgewalt der Herrschenden über die zentralen Apparate zur Reproduktion ihrer Hegemonie wie das Bildungssystem, die Medien oder die Armee spielen eine zentrale Rolle, um Legitimität zu erzielen. (Osteuropa (Berlin) / SWP)
Hertha Firnberg (1909-1994) war die zweite Frau, die in Österreich je einem Ministerium vorstand sowie jene Politikerin, die 1970 ein eigenständiges Wissenschaftsressort aufbaute und dieses 13 Jahre lang, während der gesamten Ära Kreisky, leitete. Maria Wirth rückt in ihrer Studie Hertha Firnberg als zentrale Akteurin in der österreichischen Wissenschaftspolitik in den Mittelpunkt. Sie beleuchtet die Biografie Firnbergs und ihre Tätigkeit als Wissenschaftspolitikerin mit einem Fokus auf die Universitäts- und Forschungspolitik sowie auf die Situation von Mädchen und Frauen im Bildungssystem und verortet beides im zeitgeschichtlichen Kontext. Der Bildungs-, Universitäts- und Forschungspolitik im 20. Jahrhundert kommt dabei - sowohl im Hinblick auf Firnbergs Leben als auch darüber hinaus - eine große Beachtung zu. Hertha Firnberg (1909-1994) was the second female minister in Austria and the politician who established an independent Ministry of Science in 1970, which she headed throughout the whole Kreisky era until 1983. Maria Wirth's study focuses on Hertha Firnberg as a central player in Austrian science policy. She illuminates Firnberg's biography and her activities as a science politician with a focus on university and research policy as well as the situation of girls and women in the educational system and situates both in the context of contemporary history. Educational, university, and research policies in the 20th century are given a great deal of attention, both in terms of Firnberg's life and beyond her biography
Die Implementierung von Bildungsstandards im schweizerischen Bildungswesen ist keine aktuelle Modeerscheinung, vielmehr haben Leistungsmessungen in der Schweiz Tradition. Bereits im 19. Jahrhundert wurde zunächst in einzelnen Kantonen der Bildungsstand der männlichen Bevölkerung erhoben und damit die Effekte des Bildungssystems evaluiert. So führte 1832 der Kanton Solothurn die sogenannten pädagogischen Rekrutenprüfungen ein, die zunächst als Zuweisungsinstrument militärischen Zwecken dienten. Diese Tests wurden gegen Ende des 19. Jahrhunderts – gegen erbittertenWiderstand der Kantone – schweizweit unter der Regie des Bundes eingeführt. Damit griff der Bund direkt in die unter kantonaler Hoheit stehenden Volksschulen ein, da er qua Verfassung das Recht hatte, jene Kantone zu sanktionieren, die keinen genügenden Primarunterricht anboten. In der Folge setzte ein eidgenössischer Schulwettbewerb ein, der – befördert durch vielfältige statistische Erhebungen – den Reformwillen der Bildungspolitiker anfachen und die kantonalen Bildungssysteme vereinheitlichen sollte. Da aber regionale Differenzen unbesehen blieben, war diesen Harmonisierungsbestrebungen nur teilweise Erfolg beschieden. (DIPF/Orig.) ; The implementation of educational standards in Swiss education is not a passing phenomenon, as these assessment systems have a rather solid tradition in Switzerland. Over the course of the 19th century, an increment of the level of education of the male population was first outlined in single cantons, permitting the assessment of the effects of the educational system. In 1832, the canton of Solothurn introduced so-called pedagogic exams for military recruits, which initially served as an indicative instrument for military purposes. In spite of the fierce resistance of the cantons, towards the end of the 19th century these tests were introduced at the national level under the direction of the Confederation. The Confederation intervened directly in the question of elementary schools, which at that time were still under cantonal sovereignty since, according to the constitution, the federal government had the right to impose sanctions on those cantons that did not offer adequate elementary education. Subsequently, after innumerable surveys, a federal school competition was held, which should have introduced the determined reformist will of politicians active in the field of education, as well as the unification of the cantonal school systems. However, due to extreme regional diversity, the success of these attempts was modest. (DIPF/Orig.)
"Die Analyse der Beziehungen zwischen israelischen Juden und Palästinensern im Kontext der Al Aksa Intifada offenbart ein trauriges Paradoxon. Einerseits ist in beiden Gesellschaften die Mehrheit der Bevölkerung bereit für weitreichende Kompromisse, um eine friedliche Lösung des palästinensisch-israelischen Konflikts zu erreichen. Andererseits jedoch pflegt die Mehrheit der Bevölkerung in beiden Gesellschaften Stereotype über das Gegenüber, die von extrem negativen Eigenschaften geprägt und mit tiefem Misstrauen verbunden sind, so dass jegliche Verhandlung und Konfliktlösung unmöglich gemacht wird. Der vorliegende Aufsatz erklärt dieses Paradoxon auf der Basis der Theorie des transitional context, wobei der Fokus auf die israelisch-jüdische Gesellschaft gerichtet ist. Ein transitional context besteht aus beobachtbaren, klar definierten physischen, sozialen, politischen, ökonomischen, militärischen und psychologischen Bedingungen, die vorübergehend sind und in ihrer Komplexität die Umwelt darstellen, in welcher Individuen und Kollektive agieren. Diese Bedingungen entstehen in der Folge von wichtigen Ereignissen und Informationen, die von den Mitgliedern der Gesellschaft wahrgenommen und verinnerlicht werden und die ihrerseits deren Verhalten und Handeln beeinflussen.Im Fall der israelisch-jüdischen Gesellschaft bestand dieser Kontext aus wichtigen Ereignissen und Informationen im Zusammenhang mit dem Gipfel in Camp David und dem Beginn der Al Aksa Intifada im Jahr 2000. Dies bildete die Grundlage für die Entstehung von Angst, für die Delegitimierung der Palästinenser und die kollektive Sichtweise, selbst Opfer zu sein. Daraus entwickelten sich gravierende Hindernissen für Verhandlungen in Richtung auf eine friedliche Konfliktlösung. Sie führten zur Unterstützung von Gewalthandlungen gegen die Palästinenser; zur Unterstützung eines Führers, der aus seiner Entschlossenheit, mit dem Gegner unnachgiebig umzugehen, keinen Hehl macht; zu einem Gefühl der Unversöhnlichkeit und zur Unterstützung einer einseitigen Trennung von den Palästinensern. Der letzte Teil des Aufsatzes behandelt auf allgemeiner Ebene den psychologischen Zustand, nach dem beide Gesellschaften - in der augenblicklichen Situation eines gewaltsamen Konflikts ohne Verhandlungen - streben sollten. Nach beinahe vier Jahren gewaltsamer Konfrontation sollten Israelis und Palästinenser versuchen, einen Zustand friedlicher Koexistenz zu erreichen, welcher gekennzeichnet ist durch einen beidseitigen Prozess der Legitimierung, des Ausgleichs, der Differenzierung und der Personalisierung sowie durch neue Hoffnung und gegenseitige Akzeptanz. Im Kern bedeutet Koexistenz eine Geisteshaltung, die von den Mitgliedern der Gesellschaft geteilt wird. Um zu einer Koexistenz zu gelangen, ist es notwendig, das psychologische Repertoire der Gesellschaften zu verändern, die in den Friedensprozess involviert sind. Das Erreichen dieser Veränderung hängt zuallererst ab von den Intentionen, den Aktivitäten, der Entschlossenheit und der Stärke derer, die den Friedensprozess unterstützen: sowohl unter Führungspersönlichkeiten als auch in politischen Parteien, in den NGOs und bei einzelnen Mitgliedern der Gesellschaft. Zum zweiten hängt die erfolgreiche Etablierung eines Klimas der Koexistenz in der Gesellschaft davon ab, inwiefern die gesellschaftlichen Institutionen mobilisiert werden können, die neuen Botschaften des Friedensprozesses zu verbreiten. Die Massenmedien und das Bildungssystem spielen bei dieser Aufgabe eine wichtige Rolle. Abschließend wird herausgearbeitet, dass eine ausstehende Veränderung des psychologischen Repertoires dem Friedensprozess bislang entgegensteht. Grundlegende Voraussetzungen dafür, um dies ändern/angehen zu können, sind erstens Verhandlungen zwischen den Gegnern, welche die Entwicklung einer beidseitig akzeptablen Übereinkunft ermöglichen, und zweitens die Beendigung oder zumindest ein deutlicher Rückgang aller Arten von Gewalt." (Autorenreferat)
Einstellung zur EU und deren Politik, Wahrnehmung der EU, Informiertheit und Wissen über die EU, Vertrauen in EU-Institutionen, Einstellung zur EU-Erweiterung und zur Europäischen Verfassung sowie zu Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen.
Thema: Häufigkeit politischer Diskussionen im Freundeskreis sowie eigene Meinungsführerschaft; Lebenszufriedenheit; erwartete Entwicklung für die nächsten zwölf Monate in Bezug auf: Lebenssituation des Befragten allgemein, finanzielle Situation im eigenen Haushalt, die berufliche Situation, die wirtschaftliche Lage sowie die Lage des Arbeitsmarktes im eigenen Land; Vergleich der persönlichen Situation derzeit mit dem Zeitraum vor fünf Jahren sowie erwartete Entwicklung in fünf Jahren; Institutionenvertrauen (Justiz, politische Parteien, nationale Regierung, Parlament, Europäische Union und Vereinte Nationen); Beurteilung der EU-Mitgliedschaft des eigenen Landes als gute Sache; Vorteilhaftigkeit dieser EU-Mitgliedschaft für das eigene Land; (in Bulgarien, Rumänien, Türkei, Kroatien und Nordzypern wurde gefragt: Beurteilung einer zukünftigen EU-Mitgliedschaft als gute Sache; Vorteilhaftigkeit einer zukünftigen EU-Mitgliedschaft für das eigene Land); Image der EU aus Sicht des Befragten; Einstellung zu einer europäischen politischen Union; Bedeutung der EU für den Befragten; mit der EU verbundene Gefühle (Begeisterung oder Ablehnung); Einstellung zur EU: Sicherheitsgefühl, stabilere Wirtschaft und Politik durch bestehende bzw. zukünftige EU-Mitgliedschaft des eigenen Landes, eigene politische Wirksamkeit, Verständnis der Arbeit der EU, Berücksichtigung der nationalen Landesinteressen, wachsender Einfluss des eigenen Landes in der EU, Übermacht der großen Länder in der EU; erwartete und gewünschte Rolle der EU im persönlichen Alltag in fünf Jahren; Ängste im Zusammenhang mit der EU: Machtverlust kleinerer Mitgliedsländer, Zunahme des Drogenhandels, seltenere Verwendung der Landessprache, steigende Zahlungen des eigenen Landes an die EU, Wegfall von Sozialleistungen, Verlust von nationaler Identität und Kultur, Wirtschaftskrise, Verlagerung von Arbeitsplätzen in EU-Mitgliedsländer mit niedrigeren Produktionskosten, mehr Schwierigkeiten für Landwirte; Häufigkeit der Rezeption von Nachrichten im Fernsehen, in Tageszeitungen oder im Hörfunk; Einschätzung des eigenen Wissensstands über die EU (Skalometer); genutzte Informationsquellen über die EU; Beurteilung des Umfangs der Berichterstattung über die EU sowie des dargestellten Images der EU in den nationalen Medien Fernsehen, Radio, Zeitungen und Zeitschriften; Kenntnis von EU-Institutionen: Europäisches Parlament, Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union, Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und Europäische Zentralbank; Wichtigkeit jeder dieser EU-Institutionen und Institutionenvertrauen; Kenntnistest über die Europäische Union (Anzahl Mitgliedsländer, Wahlverfahren für das EU-Parlament, Hymne, Zeitpunkt der letzten Wahlen zum europäischen Parlament); wichtigste derzeitige Probleme im eigenen Land; Einstellung zur Rolle der Europäischen Union in den ausgewählten nationalen Issues; Einstellung hinsichtlich: Europäische Währungsunion mit Euro-Währung, gemeinsame Außenpolitik gegenüber Staaten außerhalb der EU, gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Erweiterung der EU, EU-Verfassung, Europa der zwei Geschwindigkeiten, Aufnahme der EU-Institutionen in den Schullehrplan; präferierte zukünftige Issues der EU; Einstellung zur Erhöhung des Budgets der Europäischen Union aufgrund ihrer politischen Ziele; Kenntnis des Haushaltsbereichs der Europäischen Union mit dem größten Etat; Einstellung zu ausgewählten Vorschlägen zum geplanten Ausbau einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (schnelle militärische Eingreiftruppe, gemeinsame Haltung der EU-Mitgliedsstaaten bei einer internationalen Krise, Außenminister als Sprecher der EU, eigener Sitz der EU im UNO-Sicherheitsrat, Unabhängigkeit der EU-Außenpolitik von der Außenpolitik der USA, weltweiter Einsatz der EU für die Menschenrechte, gemeinsame Einwanderungspolitik sowie Asylpolitik der EU); positive oder negative Rolle der USA sowie der Europäischen Union hinsichtlich folgender Themen: Frieden in der Welt, Kampf gegen Terrorismus, Wachstum der Weltwirtschaft, Kampf gegen Armut in der Welt sowie Umweltschutz; Vergleich der Bedeutung der Europäischen Union derzeit mit der Zeit vor fünf Jahren; Zufriedenheit mit der Demokratie im eigenen Land sowie in der Europäischen Union; Verbundenheit mit dem Wohnort, der Region, dem eigenen Land und Europa; positive oder negative Besetzung ausgewählter Begriffe (Unternehmen, Monopol, Wettbewerbsfähigkeit, soziale Sicherheit, freier Handel, Protektionismus, Globalisierung, Öffentlicher Dienst, Gewerkschaft, Reformen); Einstellung zu einer Erweiterung der Europäischen Union; Einstellung zum Beitritt der Länder Schweiz, Norwegen, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien und Montenegro, Island, Albanien, Bulgarien, Rumänien, Ukraine sowie Türkei zur Europäischen Union; Einstellung zu einem EU-Beitritt der Türkei (Skala); Kenntnis des Inhalts der Europäischen Verfassung; Einstellung zur Europäischen Verfassung sowie Gründe für diese Einstellung; Kenntnistest über geplante Änderungen der Europäischen Verfassung (EU-Außenminister, europäisches Volksbegehren, Direktwahl, Europasteuer, EU-Staatsbürgerschaft, EU-Austritt); vertrauenswürdige Institutionen und Personenkreise für Informationen über die Europäische Verfassung; erwartete Entwicklung der EU nach Annahme des Vertrages über die Europäische Verfassung durch alle Mitgliedsstaaten hinsichtlich: Demokratie, Effizienz, Transparenz, Stärke in der Welt, wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit sowie Soziales; Beurteilung der derzeitigen Lage in den Bereichen: nationale bzw. europäische Wirtschaft, nationaler Arbeitsmarkt, Umweltsituation sowie soziale Sicherheit, persönliche Lebensqualität bzw. finanzielle Situation; Vergleich der derzeitigen Lage im eigenen Land mit dem Durchschnitt der EU-Mitgliedsländer hinsichtlich Wirtschaftslage, Arbeitsmarkt, Umweltsituation, soziale Sicherheit, Bildungssystem und Lebensqualität; erwartete Veränderung in diesen Bereichen; Beurteilung des Lebensstandards in Europa im Vergleich mit dem Lebensstandard in den USA, in Japan, China und Indien; Beurteilung der Leistungsfähigkeit der europäischen Wirtschaft im Vergleich mit der Wirtschaft in den USA, in Japan, China und Indien; Vergleich des derzeitigen Stands der Entwicklung in der Europäischen Union mit dem in den USA hinsichtlich: wissenschaftliche und medizinische Forschung, Umweltschutz, innovative Technologien, Gesundheitssystem, Bildungssystem, Kampf gegen soziale Ungleichheit, Arbeitslosigkeit und Diskriminierung sowie Unternehmensgründungen; Auswirkungen der Globalisierung auf das eigene Land; vermutete Motive für die Verlagerung von Unternehmen: Notwendigkeit oder reine Profitorientierung; präferierte Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der europäischen Wirtschaft; Europäische Union als stärkste Wirtschaftsmacht der Welt in den nächsten fünf Jahren; eigenes Interesse an innovativen Produkten oder Dienstleistungen (Konsumpionierverhalten); Definition des Begriffs Innovation: Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen oder Verbesserung bestehender Produkte und Dienstleistungen; eigene Reaktion nach dem Erscheinen innovativer Produkte auf dem Markt: Festhalten an bewährten Produkten oder Ausprobieren neuer Produkte; persönliche Bereitschaft ein bewährtes Produkt bzw. eine Dienstleistung durch eine Innovation zu ersetzen; Einstellung zu innovativen Produkten und Dienstleistungen.
Demographie: Staatsangehörigkeit; Selbsteinschätzung auf einem Links-Rechts-Kontinuum; Familienstand; Alter bei Ende der Schulausbildung; Geschlecht; Alter; Beruf; Urbanisierungsgrad; Haushaltszusammensetzung (Kinderzahl); Migrationshintergrund und Herkunftsregion; Festnetz-Telefonanschluss im Haushalt; Mobiltelefonbesitz; Konfession; Kirchgangshäufigkeit; Besitz langlebiger Wirtschaftsgüter: Unterhaltungselektronik, Internetverbindung, Auto, bezahltes bzw. noch abzuzahlendes Wohneigentum; Anzahl Urlaubswochen pro Jahr; Muttersprache; Fremdsprachenkenntnis und Beurteilung der Kenntnisse.
Zusätzlich verkodet wurde: Interviewdatum; Interviewbeginn; Interviewdauer; Anzahl anwesender Personen während des Interviews; Ortsgröße; Region; Gewichtungsfaktor; Interviewsprache.
Interviewerrating: Kooperationsbereitschaft des Befragten. In Luxemburg wurde zusätzlich gefragt: Informiertheit über die derzeitige Ratspräsidentschaft Luxemburgs im Rat der Europäischen Union sowie Wichtigkeit dieser Ratspräsidentschaft; im Vereinigten Königreich wurde gefragt: Informiertheit über die zukünftige Ratspräsidentschaft im Rat der Europäischen Union sowie Wichtigkeit dieser Ratspräsidentschaft.
In Portugal wurde zusätzlich gefragt: Beurteilung der Berücksichtigung des Tierschutzes in der derzeitigen Lebensmittel- und Landwirtschaftspolitik.
Aus der Einleitung: Eine EU-mitgliedstaatliche Fluggesellschaft entsendete im Zeitraum Februar bis Juli 2008 Personal und Luftfahrzeuge in ein unter Embargo stehendes Land, um dort innerstaatliche Flüge in der Personenbeförderung auszuführen. Diese Angelegenheit sorgte bei den Beschäftigten der Gesellschaft für Empörung, medienmässig wurde nach aussen hin nichts bekannt, da zum einen gegen das Land internationale und europäische Sanktionen verhängt worden waren und es im weiteren zum damaligen Zeitpunkt Pläne der Vereinigten Staaten von Amerika gab, Waffengewalt gegen den Staat anzuwenden und man in der Politik so um Ruhe bemüht war. Hierbei waren die Beschäftigten des Unternehmens nicht nur den erhöhten Gefahren in ihrer Tätigkeit ausgesetzt, vielmehr wurden sie auch anderen Lebensbedingungen und vor allem Traditionen unterworfen. Generelle Darstellung des Leistungsempfangsstaates: Geographische Angaben: Dieser Staat, liegt auf dem asiatischen Kontinent und grenzt mit seinem Staatsgebiet an sieben weitere Länder an. Mit einer Fläche von 1,645 Millionen km2 ist es etwa dreimal so gross wie Frankreich und ist einer der größten Staaten am Persischen Golf. Den Großteil der Landesfläche bildet ein Halbtrockenes Hochland bis etwa 1200m das von Gebirgen umgeben ist. Im Norden hinegen verläuft, parallel zum Tiefland an der Küste des Kaspischen Meeres das Elburs Gebirge mit Höhen bis zu 5700 m. Im Westen und Südwesten des Landes liegt das Sagros-Gebirge mit Höhen bis zu 4300 m. Dieses Gebirge zieht sich weiter in den Südosten. Politische Verhältnisse: Laut Verfassung vom Dezember 1979 (ergänzt durch das Referendum im Juli 1989) ist der Staat eine islamische Republik, d.h. alle und ausschliesslich alle sozialen, wirtschaftlichen und politischen Angelegeneiten müssen im Einklang mit der Ethik des schiitschen Islams stehen und gepflegt werden. Gewisse Bräuche wie z.B. die Kopftuchpflicht der Frauen werden bei Verstössen streng bestraft. Die Gesetzgebung liegt bei der Nationalversammlung, ist jedoch abhängig von der Zustimmung eines so genannten Wächterrates, der aus sechs vom Revolutionsführer ernannten islamischen Rechtsgelehrten und aus sechs vom Parlament gewählten Juristen besteht. Alle Gesetze müssen mit dem islamischen Recht, der Scharia, konform sein. Die Bewerber für die Parlamentswahlen sind Einzelkandidaten, da Parteien in der Madschlis nicht zugelassen sind. Jeder Bewerber wird im Vorfeld einer Rechtsgläubigkeit unterzogen. Den überwiegenden Anteil der Bevölkerung stellen die Perser da, darüberhinaus gibt es verschiedene Minderheiten wie Masandrane, Aserbaidschaner, Kurden, Araber, Luren, Belutschen und Turkmenen sowie Gilainer. Trotzdem sind 90% der Bevölkerung Anhänger des Islam. Hier leben die weltweit meissten schiitischen Muslime.Der Staat hat ein sehr hohes Bevölkerungswachstum, Verhütungsmittel wurden seit der Revolution 1979 abgeschafft, deren Benutzung ist unter Strafe gestellt. Im Bildungssystem des Landes gibt es eine Grundschulpflicht, deren Lehrinhalte jedoch mehr den Islam als weltliche Themen behandelt, die Alphabetisierung liegt bei 70 Prozent. Ökonomische Betrachtung: Grundlage der Wirtschaft des Landes sind die Erdöl- und Erdgas-Vorkommen, wobei nur ein geringer Teil des Erdöls im eigenen Land weiterverarbeitet wird, der überwiegende Teil wird exportiert. Darüberhinaus exportiert der sanktionierte Staat Textilwaren und die sogenannten Persischen Teppiche. Weitere Wirtschaftszweige sind nur gering ausgeprägt, daher ist es für das Land unablässlich, vor allem Maschinen, Fahrzeuge und elektronische Artikel zu importieren. Einen Großteil des Imports stellen zu dem Nahrungsmittel dar. Aufgrund der geographischen Lage des Landes und der vorherrschenden Klimabedingungen kann eine Produktion im Inland nicht den gesamten Bedarf der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln decken.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: I.Einleitung zum Thema1 1.Hintergrund des Themas1 1.1generelle Darstellung des Leistungsempfangsstaates1 1.1.1geographische Angaben1 1.1.2politische Verhältnisse1 1.1.3ökonomische Betrachtung2 2.Embargos und Sanktionen2 2.1Massnahmen der waffenlosen Kriegsführung2 2.2Betrachtung beider 'Instrumente'3 2.2.12.2.1 Das Embargo, Definition3 2.2.2Zielausrichtung heute3 2.2.3Grundlage eines Embargobeschlusses4 2.2.3.1Beteiligte5 2.2.3.2UN Embargo5 2.2.3.3sonstige Embargos6 2.2.4Dauer eines Embargos7 2.2.5Rechtseingriffe und Rechtfertigungsgründe8 2.3Sanktionen9 2.3.1Begriff, Arten9 2.3.2Wirtschaftssanktionen der (Vereinten Nationen)11 2.3.3Effektivität und Nebenwirkungen12 II.Hauptteil 1.Generelles14 2.Leistungserbringung15 2.1Luftverkehrsunternehmen15 2.1.1Unternehmenszuordnung15 2.1.1.1Unternehmensgegenstand Beispiel16 2.1.2handelsrechtliche Zuordnung17 2.1.3rechtliche Gesichtspunkte des Luftverkehrsgewerbes18 2.1.3.1 nationales Recht18 2.1.3.2 internationale Regelungen18 2.2Durchführung von Flugdiensten19 2.2.1rechtsgrundlegende Voraussetzungen19 2.2.2betriebstechnische Voraussetzungen20 2.2.3personelle Vorraussetzungen20 2.3sonstige Voraussetzungen21 2.4Einschränkungen der Flugdiensterbringung22 2.4.1dienstleistungsrechtliche Einschränkungen22 2.4.2sachenrechtliche Hinderungsgründe23 2.4.3staatsrechtliche Hinterungsgründe26 2.4.3.1geplanter Einflug26 2.4.3.2Nutzungsgenehmigung des Luftraums26 2.4.3.3planmäßige Flüge und Charterflüge27 2.4.3.4sonstige Genehmigungsregeln28 2.4.3.5Kabotage30 2.4.3.6außerplanmäßiger Flug, Abgrenzung zum planmäßigen Flug35 2.4.4Einflussgrössen auf die rechtliche Zuordnung eines Fluges36 2.4.4.1gewerbliche Flüge36 2.4.4.2Gewinnerzielungsabsicht37 2.4.4.3Dauerhaftigkeit37 2.4.4.4Selbständigkeit37 2.4.4.5Abgrenzung einmalige und folgende Tätigkeit38 3.Rechtfertigung der Dienstleistung40 3.1Dienstleistungserbringung aufgrund europäischer Normen40 3.1.1Verwaltungssitzprinzip und die resultierende Dienstleistungsfreiheit40 3.1.2räumlicher Abgrenzungsbereich41 3.1.3Schranken der Dienstleistungsfreiheit42 3.1.3.1Zwischenergebnis43 3.1.4Verordnungen und Richtlinien der EG44 3.2Dienstleistungen in Bezug zu einen Drittstaat45 3.2.1Grenzen der Freiheit nach dem EGV45 3.2.2Rechtfertigung nach dem Grundrechtekatalog46 3.2.3Schranken der Rechtfertigung49 3.2.3.1aufgrund GASP-Beschlüsse50 3.2.3.2aufgrund von UNSCR51 3.2.3.3durch nationale Gesetzgebung53 3.3'target or smart sanctions' Auswirkungen für die Betroffenen53 3.3.1Generelles53 3.3.2Maßnahmen der Staatengemeinschaft54 3.3.2.1GASP-Beschlüsse des Rates54 3.3.2.2Folgen und Auswirkungen der GASP Beschlüsse55 3.2.2.3Verbindlichkeit der GASP-Beschlüsse58 3.3.3arbeitsrechtliche Gesichtspunkte62 3.3.3.1Probleme der Personalentsendung62 3.3.3.2vertragliche Grundlagen62 3.3.3.3Delegationsrecht des Dienstgebers, Recht zur Arbeitsverweigerung?64 3.3.3.4Rechtfertigung einer Arbeitsverweigerung aufgrund besonderer Situation67 3.3.4versicherungsrechtliche Gesichtspunkte69 3.3.4.1Versicherungspflicht im Luftverkehrsgewerbe69 3.3.4.2Auswirkung der Versicherungspflicht71 3.3.4.3Ergebnis71 3.3.5Zulässigkeit für die Tätigkeit in Bezug auf andere Vertragsformen72 3.3.5.1Code-Sharing und Wet-Lease sowie bilaterale Verträge72 3.3.5.2Grenzen der Anwendbarkeit73 3.3.5.3Zurechenbarkeit einer Hilfeleistung77 3.3.5.4Zwischenergebnis78 3.3.5.5Rechtfertigung von Beschränkungen79 3.3.5.6Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Sanktionen79 III.Schlussbemerkungen82Textprobe:Textprobe: Kapitel 2.4.2, Sachenrechtliche Hinderungsgründe: Eine Hinderung der Erbringung von Dienstleistungen im Luftverkehr können auch sachenrechtliche Tatsachen entgegenstehen. Eine Fluggesellschaft, die ihre Luftfahrzeuge, einschliesslich des hierfür notwendigen Betriebspersonals, in einen anderen Staat verbringt, um dort gewerblich Passagiere, Fracht und Gebäck zu befördern hat sich nicht zuletzt auch Fragen zu stellen, wie es beispielsweise mit der Sachbelegenheit und dem hiermit anwendbarem Recht steht. Insbesondere in Betracht zu ziehen ist die Tatsache, das das Zielland kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist wohingegen die Fluggesellschaft ihren Sitz hierin hat. Europarechtlich stellt dies keine Probleme dar, wie wir noch sehen werden. Der Normalfall eines Luftverkehrsunternehmens ist ja der Erwerbszweck, das Flugdienste angeboten werden. Die Anschaffung eines wie im vorliegenden Fall gegeben ist, Luftfahrzeuges des Typ Boing 737, bringt nicht nur hohe Anschaffungskosten mit sich, es bedarf auch des Unterhaltes, der Untersuchung bei Landung und Abflug, also einem höchst monetärem Merkantilsystem. Deshalb, z.B. wie bei AUA, ist die mehrheitliche Anzahl der Luftfahrzeuge, vereinfacht Flugzeuge, geleast oder bankfinanziert. Das heißt, an der Sache bestehen Rechte Dritter, die auch Befugnisse des Eigentümers mit sich bringen. In dem Falle, die Fluggesellschaft ist auch Eigentümer der Sache, könnte diese mit der Sache nach Belieben verfahren, § 903 BGB. Es gäbe keine Bedenken gegen eine Verlagerung der Sache. Zur Klärung des Sachbegriffes, dessen hieraus rührenden Rechte und Abwehransprüche, siehe Anhang. Die Rechte Dritter, die auf das Flugzeug einwirken, schließen aber eine uneingeschränkte Herrschaft der Fluggesellschaft auf diese Sache aus. Die Fluggesellschaft hat die Flugzeuge, mit denen sie in dem anderen Staat Passagiere und Gebäck befördert per Leasingvertrag erworben. Die Leasinggesellschaft, wie immer sie auch strukturiert und zugeordnet werden mag, ist daher Eigentümer des Flugzeuges. Leasingverträge sind der Oberbegriff für Verträge, durch die Wirtschaftsgüter gegen Zahlung eines monatlichen Entgeltes, die sogenannten Leasingraten, zum Gebrauch überlassen werden. Zur weiteren Erläuterung der Vertragsarten, siehe Anhang. Da diese Art der Finanzierung zunehmend Beliebtheit bei den Fluggesellschaften erlangt, hat man mit der Flugzeugbeleihungswertermittlungsverordnung vom 20.04.2009 eine Norm geschaffen, um eine einheitliche Bewertung der Flugzeuge im Rahmen des Pfandbriefgesetzes zu schaffen. Eine freie Verfügbarkeit der Fluggesellschaft über das Flugzeug könnte demnach daran scheitern, dass infolge seines Rechtsanspruches an der Sache, der Leasinggeber die Nutzung der Sache beschränkt. Dies könnte sich aus folgendem ergeben: Der Leasinggeber könnte entgegnen, daß seine Sache, das Flugzeug, welches er an die Fluggesellschaft zur Überlassung abgegeben hat, in einem Staat, das mit einem Embargo oder Sanktionen belegt ist, nicht der für diese Sache erforderlichen Sicherheit entspricht und so die Gefahr sehen, bei einem Verlust oder einer Beschädigung Nachteile zu erleiden. Auch willkürliche Maßnahmen seitens der Behörden dieses Staates, gar der Eintritt einer Aggression oder kriegerischen Auseinandersetzung mit diesem Staat, ''welches nicht umsonst von der internationalen Gemeinschaft sanktioniert wurde''? und nach erfolglosem Ablauf aller friedlichen Maßnahmen auch an eine militärischen Sanktion nach Art. 43UNO Charta zu denken ist. Im weiteren könne er die Gefahr sehen, daß mit Verbringung dieses Flugzeuges ein internationaler Luftverkehr, für den er die Sache an den Leasingnehmer abgegeben hat, nicht durchgeführt wird, sondern innerstaatliche Flüge, die nach der Chicago Convention nicht umfänglich geregelt sind und ausschliesslich dem Recht des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird unterliegen. Die CC ist ein Abkommen, ausschliesslich der internationalen Zivilluftfahrt dienend (Präambel CC). Zwar sieht das Abkommen eine nationale Betätigung eines Luftverkehrsunternehmens vor, Art.5 zweite Absatz, verweißt hierin aber ausdrücklich auf das dann geltende nationale Recht. An der Sachenzugehörigkeit im Großen und Ganzen wird sich nichts ändern. Der Leasinggeber wird, solange der Leasingvertrag besteht, Eigentümer des Flugzeuges sein. Auch mit dem Verbringen in ein drittes Land und dortigem Einsatz des Luftfahrzeuges wird das Flugzeug aufgrund der Staatenzugehörigkeitsregelung nach Art. 17 der CC dem Staat angehören, in dem es eingetragen ist. Jedoch könnte der Leasinggeber dahingehend Schaden erleiten, wenn dieses Flugzeug in dem Drittland nunmehr in Beschlag genommen und versteigert oder sonstwie verwertet werden soll, weil zum Beispiel die Fluggesellschaft fällige Flughafengebühren oder sonstige Abgaben in diesem Staat nicht bezahlt oder bezahlt hat. Auch denkbar wäre, das an diesem Flugzeug außerordentliche Erhaltungsmaßnahmen und unumgängliche, erforderliche Aufwendungen zum Abschluss gebracht wurden und somit Ansprüche Dritter entstanden sind, die nunmehr versuchen ihre Ansprüche durchzusetzen. Derartige Ansprüche könnten ein dingliches Recht an dem Flugzeug begründen und den Rechten der Leasinggeber vorgehen, so daß eine Zwangsvollstreckung in das Luftfahrzeug sich nach den Gesetzen des Vertragsstaates richtet, in dem die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird, Art VII d. Genfer Übereinkommens über die internationale Anerkennung von Rechten an Luftfahrzeugen. Weiteres Bedenken des Leasinggebers hinsichtlich der Verfügbarkeit über sein Luftfahrzeug könnte dahingehend entstehen, dass dieser im Falle einer Ausrufung des Notstandes, durch Beginn eines Krieges, oder einer Aggression, ungeachtet ob diese aufgrund von Maßnahmen der Vereinten Nationen nach Art. 43 UNO-Charta erfolgen oder einzelstaatliche militärische Maßnahmen sind, und der Tatsache, das internationale Flüge nicht durchgeführt werden, seine Rechte an der Sache verlustig sieht, sobald es nicht möglich erscheint, auf das Flugzeug zuzugreifen oder in der Art, das dieses aufgrund geschlossener Flughäfen und Einstellung des Flugverkehrs aus diesem Staat heraus, nicht in den Zugehörigkeitsstaat zurückgeführt werden kann. Infolge dessen, der Leasingnehmer illiquide wird und die fälligen Raten an den Leasingnehmer nicht mehr auszahlen kann. Der Leasinggeber könnte sodann aufgrund der für beide Parteien unmöglich gewordenen Verbringung der Sache nur schwerlich oder gar keine Befriedigung aus seinem Rechte suchen. Jedoch ist, trotz allen oben aufgeführten, möglichen Varianten, die bei einer Verbringung eines Flugzeuges in ein fremdes Land, noch ein durch internationales Embargo belegtes Land nicht zuvergessen, dass der Leasinggeber natürlich auch Interesse an der Wirtschaftlichkeit und vor allem an dem going concern seines Leasingnehmers hat. Zum einen bedeutet für ihn der Abschluss von Leasingverträgen seine wirtschaftliche Existenz und wenn diese noch pflichtgemäss erfüllt werden, hinzu noch einen kapitalistischen Gewinn. Der Leasinggeber wird einer Einschränkung seiner Sache hinsichtlich des Verwendungsortes nichts entgegensetzen.
Diese Arbeit will einen Beitrag zur historischen Bildungsforschung im Zusam-menhang der Modernisierung und Erweiterung des staatlichen Bildungswesens in Taiwan von 1885 bis 1987 leisten. Der Zeitraum umfasst in der Zeit von der Errich-tung der Provinz Taiwan unter dem chinesischen Kaiserreich bis zur Aufhebung des Kriegsrechts unter dem Regime der Nationalpartei Chinas (KMT). Im 18. und 19. Jahrhundert etablierte sich in West-Europa und in den USA ein vom Staat kontrolliertes Schulsystem, das als ein wesentliches Instrument zum Durch-brechen der feudalen Ständegesellschaft, zur Beseitigung des Analphabetismus und Erziehung zu mündigen und teuren Staatsbürgern sowie zur Ausbildung der für die Industrialisierung benötigten Arbeitskräfte dienen sollte. Dieses aus der westeuropä-ischen und nordamerikanischen Gesellschaft entstandene Bildungskonzept ist heute weltweiter Standard bei der Gestaltung von staatlicher Bildung. Im bestehenden Bildungssystem in Taiwan findet man ebenfalls Merkmale dieser westlichen Bil-dungskonzepte. Das zentrale Interesse dieser Arbeit richtet sich dabei auf die Trans-formationsprozesse westlicher Wertmuster bzw. Bildungskonzepte sowie die Gestal-tung eines modernen staatlichen Bildungssystems in Taiwan und die hierbei aufge-tretenen Problematiken. Bevor die westlichen Bildungskonzepte in Taiwan aufkamen, war die taiwanesische Erziehung und Bildung stark vom Konfuzianismus und dem System der kaiserlichen Beamtenprüfung innerhalb des chinesischen Reiches geprägt. Die konfuzianische Er-ziehung legte im Allgemeinen ihren Fokus auf humanistische und literarische Bildung zur Heranbildung der politischen und sozialen Führungspersonen, während sie wenig Rücksicht auf fachliche Berufsausbildung, naturwissenschaftliche Bildung und Er-ziehung zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung nahm. Die Modernisierung des taiwanesischen Bildungswesens begann zwar mit der Er-richtung der eigenständigen Provinz Taiwan 1885 im Zusammenhang mit der Selbststärkungsbewegung (1861-1894) des Ching-Kaiserreichs, wurde aber erst während der japanischen Kolonialzeit (1895-1944) richtig in Gang gesetzt. Die Ein-führung eines modernen staatlichen Bildungswesens in Taiwan in der Kolonialzeit diente zu einem der Integration an Japan, zum anderen aber auch der Kriegsbereit-schaft im Zusammenhang mit der Ausweitung des japanischen Imperialismus. Die KMT-Regierung bemühte sich nach dem Rückzug auf die Insel Taiwan besonders darum, die gesamte Bevölkerung zu kampfwilligen und loyalen Soldaten und später zu einsetzbaren Arbeitskräften auszubilden, damit sie sich von der Niederlage im Bürgerkrieg gegen die chinesischen Kommunisten erholen konnte. Vor dem Hinter-grund der militärischen Konkurrenz zwischen den USA und der Sowjetunion, vor allem nach dem Sputnik-Schock, erhielt die KMT-Regierung massive finanzielle und technische Förderung zum Aufbau von Berufsausbildungseinrichtungen und natur-wissenschaftlichen und technischen Bildungssystemen durch die US-Entwicklungshilfe. In den 1970er und 1980er Jahren wurden die Bildungsange-bote durch eine Reihe von Plänen zur Ausbildung von Arbeitskräften nach den Konzepten der Human Ressource und der funktionellen Differenzierung zur Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit in der internationalen Gesell-schaft und der Verknüpfung mit dem Weltwirtschaftssystem erweitert. Dies diente der Ausbildung der Arbeitskräfte in Hochtechnologie und Export. Das KMT-Regime modifizierte das traditionelle chinesische System der kaiserlichen Beamtenprüfung zu einem zentralen Apparat für die Verteilung von Bildungsplätzen. Das Bildungsideal vom konfuzianischen Gelehrten wurden auf das Ideal des Facharbeiters und Experten umgewandelt, jedoch entstand gleichzeitig auch ein Bewusstsein zur Teil-nahme am Aufbau des Landes und eine auf das Gemeinwesen bezo gene Gesinnung sowie der Loyalität dem Staat und der KMT gegenüber sowie dem nationalen Be-wusstsein als Chinesen . ; This paper contributes to the historical research into modernization and expansion of public education in Taiwan between 1885 and 1987 from the establishment of the province of Taiwan during the Chinese Empire until the abolition of martial law under the Government of the National Party of China (KMT). After the American Declaration of Independence (1776) and the French Revolution (1789-94), a schooling system controlled by the state was required. It was seen as an essential tool to break down feudal caste society, to strengthen the national state, eliminate illiteracy and produce politically mature citizens as well as trained workforce needed for industrialization. Today, West European education is modeled as the standard for national education and has been implemented throughout the world. The main interest of this paper is the transformation that these western value patterns and educational concepts underwent during the creation of a modern state educational system in Taiwan and the problems that occurred during this process. Before western educational concepts were introduced, Taiwanese education was strongly shaped by Confucianism and the Imperial Civil Service Examination system of the Chinese Empire. Confucian education focuses in general on humanistic literary education necessary to create political and social leaders - the Confucian scholar. On the other hand, it took little account of professional training, natural sciences or scientific analysis. The modernization of Taiwanese education began with the establishment of the province of Taiwan in 1885 in connection with the Self-Strengthening Movement of the Ch´ing Dynasty (1861-94) but actually gained impetus during the Japanese colonial period (1895-1944). The introduction of a modern national education system into Taiwan served to increase integration and readiness to wage war in connection with the extension of Japanese imperialism. After their retreat to Taiwan, the KMT Government was especially keen to motivate the population to become loyal and willing soldiers and, later, productive workers both necessary for the revival following the defeat in the civil war against the Chinese Communist Party. During the period of the so-called Cold War , the KMT Government received massive financial and technical assistance from US-Aid for the extension of professional, scientific and technical training. In the 1970´s and 1980´s, the extension of the educational programs through a series of Plans for Manpower Development and Employment based on the concepts of Human Resources and Functional Differentiation served the purpose of strengthening the international industrial competitiveness of Taiwan and its integration into the global economy by enabling the workforce to be trained for labour intensive high technology or export. Moreover, the KMT Government modified the Imperial Civil Service Exam System into a central means for the distribution of educational opportunities the Entrance Exam System in modern education. In this connection, the Confucian scholar became an expert in his field, and on the whole there was a growing conviction that the people were participating in the development of the country and working for the general good of the nation as well as being loyal to the state and the KMT. They also became increasingly proud to be Chinese.
Mit dem Schwerpunkt des Jahrbuchs wird die Auseinandersetzung mit der zeitgeschichtlichen Phase der Achtzigerjahre gesucht. Im Unterschied zu den Abhandlungen etwa über die "1968er" und später den 1970er Jahren haben die Achtzigerjahre in historischen Studien und populären Schriften bisher wenig Aufmerksamkeit gefunden – dies gilt nicht nur für die Historiographie im Allgemein, sondern auch für die pädagogische Historiographie im Besonderen. [.] Die Beiträge nähern sich den Achtzigerjahren aus unterschiedlichen Perspektiven an. Sie fokussieren einen Zeitraum, der bislang (noch) nicht im Mittelpunkt der pädagogischen Historiografie stand. Sie sollen erste Impulse für jüngere Forschende, die nicht einfach als Zeitzeugen oder sogar als Akteure gelten können, geben. Grundsätzlich stellt der Schwerpunkt aber auch einen Versuch dar, durch zeitgeschichtliche Erkundungen mit dem Fokus Achtzigerjahre der Antwort auf die Frage näher zu kommen, ob die Periodenoptik dazu geeignet ist, neue Sichtweisen auf bildungshistorisch relevante Gegenstände entstehen zu lassen. (DIPF/Orig.)