Staat und Recht bei der weiteren Entfaltung der Vorzüge und Triebkräfte der sozialistischen Gesellschaft, 6, Rechtliche Faktoren und deren Wirkung auf das Leitungsverhalten der Werktätigen
In: Aktuelle Beiträge der Staats- und Rechtswissenschaft 330
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In: Aktuelle Beiträge der Staats- und Rechtswissenschaft 330
In: Nomos eLibrary
In: Jura Grundlagen
Recht und Psychologie – zwei Materien, die sich in kaum einem Lebensbereich so unmittelbar begegnen wie im Sport. Ein Charakteristikum des modernen Profifußballs liegt in der affektiven und spekulativen Dimension des Sportspiels Fußball. Das Verhalten aller unmittelbar und mittelbar Beteiligten ist psychologischen Einflüssen ausgesetzt, die zu Sondersituationen führen. Das betrifft die Vereine mit Spielern und Organen ebenso wie die Verbände als Organisatoren des Spielbetriebs und die Zuschauer. Die rechtliche Gestaltung und Beurteilung muss auf die psychologischen Implikationen und deren Rahmenbedingungen (Leistungsdruck, Medienaufmerksamkeit, Begeisterung, Zufall) spezifisch reagieren und das psychologische Moment mit aufnehmen.Auf der Potsdamer Tagung wurden praxisorientierte Problemfragen aus dem Bereich des nationalen und internationalen Sportrechts zur Diskussion gestellt. Die Referenten haben in kurzen Referaten Rechtsprobleme aus ihrer Praxis, Ideen und Thesen dazu präsentiert und diese im Plenum diskutieren lassen. Die aufschlussreichen Ergebnisse enthält der vorliegende Tagungsband
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 54, Heft 20, S. 837-849
ISSN: 0029-859X
World Affairs Online
In: Marburger Beiträge zur vergleichenden Erziehungswissenschaft und Bildungsforschung 15
Auch die Wirtschaft kann von ihrer Vergangenheit eingeholt werden und nicht nur moralisch, sondern auch wirtschaftlich gezwungen werden, ehemaliges Fehlverhalten wiedergutzumachen. Aktuelles und gleichzeitig bedeutendstes Beispiel, welches dieses Spannungsverhältnis beschreibt, ist die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern, die während des Dritten Reichs unter menschenunwürdigen Bedingungen in deutschen Unternehmen arbeiten mußten. Angesichts drohender Klagen vor US-amerikanischen Gerichten und den noch " gefährlicheren"~US-amerikanischen Verbraucherkampagnen gegen die deutsche " Wirtschaft als Ganzes"~sahen sich deutsche Unternehmen gezwungen, nach einer Lösung zu suchen. Mit der Stiftung " Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"~wurde ein beachtliches und präzedenzloses Ergebnis gefunden. Die Analyse des 18-monatigen Verhandlungsprozesses bildet den Hauptgegenstand des Buches und soll ein Beitrag zum inhaltlichen Verständnis der Ereignisse sein. Hierbei steht insbesondere die Frage im Raum, wie den berechtigten Ansprüchen aus NS-Zwangsarbeit am ehesten gerecht zu werden ist, da deren Einordnung strittig ist. Zwei Möglichkeiten sind hierbei denkbar: Entweder handelt es sich um gerichtlich durchsetzbare juristische Ansprüche; dann können sie auch auf diesem Wege geltend gemacht werden. Sofern es jedoch moralisch-ethische Ansprüche sind, muß ein anderer Mechanismus gesucht werden. Beide Wege wurden mit unterschiedlichem Erfolg beschritten. Beide Wege versucht die vorliegenden Untersuchung nachzugehen und gegeneinander abzuwägen, wobei die Frage nach den Vor- und Nachteilen der Beilegung des vorliegenden Konflikts durch ein Instrument der außergerichtliche Streitbeilegung und dessen Möglichkeiten und Grenzen im internationalen Kontext den inhaltlichen Schwerpunkt und Leitfaden der Abhandlung bildet
In: Auf dem Weg zu asymmetrischem Föderalismus?, S. 109-115
Unter dem Gesichtspunkt von Föderalismus und Asymmetrie widmet sich der Beitrag der Besonderheit der Südtiroler Autonomie, ihrem Verhältnis zum italienischen Staat und der "Sonderstellung" der Provinz gegenüber den anderen autonomen Regionen Italiens. Südtirol bildet zusammen mit dem Trentino die autonome Region Trentino-Alto Adige/ Südtirol. Es handelt sich um eine "Sonderautonomie", dank welcher Südtirol/ Trentino mit weiteren vier italienischen Regionen, nämlich Sizilien, Sardinien, Friaul-Julisch-Venetien und dem Aostatal, eine Sonderstellung innerhalb des italienischen Staates einnimmt. Die Notwendigkeit eines Sonderstatus dieser fünf Regionen wurde in den Nachkriegsjahren unter anderem damit begründet, dass hier sprachliche Minderheiten leben oder besondere, territoriale Gegebenheiten dies erforderlich machen. Der Beitrag geht auf die Sonderstellung der autonomen Provinz Bozen gegenüber "normalen" Regionen in Italien ein und betrachtet im Besonderen die institutionellen Aspekte, die des politischen Systems sowie den Aspekt der Sprachgruppenvertretung. (ICB2)
In: HWR Berlin Forschung Bd. 68
In: HWR Berlin Forschung (vormals: fhw forschung [Fachhochschule für Wirtschaft]) 68
In: Nomos eLibrary
In: Wirtschaft
Die Arbeit untersucht den Stromkonsum der europäischen Haushalte. Erstmalig werden die Auswirkungen von verschiedenen Instrumenten zur Beeinflussung des Stromkonsums auf die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung systematisch aus der Perspektive der Nachhaltigen Ökonomie untersucht. Die interdisziplinäre Arbeit untersucht zunächst auf Basis empirischer Makrodaten die wesentlichen Einflussfaktoren auf den Stromkonsum der Haushalte. Im zweiten Teil entwickelt die Autorin auf Basis einer umfassenden Delphi-Befragung ein Bewertungssystem für politisch-rechtliche Instrumente, das auch die Auswirkungen auf die Sustainable Development Goals der UN beinhaltet. Anhand dieses Bewertungsansatzes analysiert die Arbeit darauf die Stärken und Schwächen der Ökodesign-Richtlinie, Energiesteuern und aufsuchenden Beratungen. Die Ergebnisse der Arbeit können damit einen wichtigen Ausgangspunkt zur Weiterentwicklung der Instrumente bieten. Das im zweiten Teil erarbeitete Bewertungssystem kann zur Evaluation weiterer Instrumente eingesetzt werden.
In: HWR Berlin Forschung Band 68
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 53, S. 689-735
ISSN: 0044-2348
World Affairs Online
In: Rechtspolitisches Forum, Band 66
Als Instrument der Regelung des rechtlichen Lebens tritt die Rechtspolitik auf, die sich dabei unbedingt einer vergleichenden Herangehensweise bedient. Sowohl für die Annahme von Lösungen, die über die Nutzung der ausländischen rechtlichen Erfahrung gefunden werden, als auch für die Absage an diese Lösungen ist es nötig, nicht nur die Prozedur der vergleichenden rechtlichen Analyse, sondern auch vergleichende rechtsstaatliche und vergleichende politikwissenschaftliche Expertise zu verwenden. Außerdem ist es bei der Findung der für die Gesellschaft annehmbaren Lösungen nötig, sich auf die Prozedur des sozialwissenschaftlichen Monitorings zu stützen, die periodische Umfragen in verschiedenen Gruppen der Öffentlichkeit durchführt. Es ist sehr wichtig, sich bei der Durchführung der Forschungen nicht auf den Monopolismus irgendwelcher bestimmten (z.B. hauptstädtischen oder regierungsnahen) wissenschaftlichen Strukturen zu beschränken, sondern die juristischen Fakultäten außerhalb der Hauptstadt - besonders bei der Durchführung der Umfragen der öffentlichen Meinung - aktiv einzubeziehen.
In: Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organization, Band 69, Heft 1-2, S. 56-71
ISSN: 0340-0255
World Affairs Online
In: Russland-Analysen, Heft 157, S. 2-5
World Affairs Online
In: Europäische Sicherheit & Technik: ES & T ; europäische Sicherheit, Strategie & Technik, S. 24-26
ISSN: 2193-746X
World Affairs Online
In: Erwachsene Nachbarschaft: die deutsch-polnischen Beziehungen 1991 bis 2011, S. 149-169
Die bilateralen und damit auch die rechtlichen Beziehungen zwischen Polen und Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg umfassen zwei Phasen: Die erste Phase bezieht sich auf die Zeit bis zur Wiedervereinigung Deutschlands, auf die Jahre 1949 bis 1989; die zweite Phase umfasst die Jahre 1990 bis 2010. Dementsprechend können die völkerrechtlichen Akte, die die zwischenstaatlichen Beziehungen zwischen Polen und den beiden deutschen Staaten und im folgenden Zeitabschnitt mit dem vereinten Deutschland regelten, in zwei Gruppen aufgeteilt werden: Die erste Gruppe sind völkerrechtliche Verträge im weiteren Sinne, da sie Statuscharakter haben; sie wurden in Form von Abkommen, Verträgen und Vereinbarungen zwischen Polen und den beiden deutschen Staaten abgeschlossen und sind von fundamentaler Bedeutung für die gegenseitigen Beziehungen. Die zweite Gruppe sind völkerrechtliche Verträge, die die zwischenstaatlichen Rechtsbeziehungen im engeren Sinne regeln, d. h. sie betreffen den Rechtsverkehr, die konsularischen Beziehungen, die gegenseitige Anwendung von Konventionen usw., ergänzt um Rechtsakte bezüglich der inneren Verwaltungsangelegenheiten. Die vorliegende Arbeit widmet sich hauptsächlich den Rechtsbeziehungen, die die Statusprobleme und die von ihnen abgeleiteten Fragen betreffen. (ICI2)