In: Kultur und Gesellschaft: Verhandlungen des 24. Deutschen Soziologentags, des 11. Österreichischen Soziologentags und des 8. Kongresses der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie in Zürich 1988, S. 321-328
Es wird der Zugang und der Umgang der Soziologie mit Religion und Weltkultur thematisiert. Argumentiert wird, daß die Soziologie Religion begrifflich als "Phänomen Religion" verformt hat. Als vorbegrifflichtes "Phänomen Religion" ist es selber unmittelbarer Ausdruck einer Verformung soziologischen Denkens. Es sagt so selber mehr über das soziologische Denken aus als über die "Sachen", auf die es sich bezieht; wohl aber wird deren Wahrnehmung nun über die Optik dieses Konstrukts gebrochen. Die Ursache für dieses Vorgehen wird in der fehlenden kulturgeschichtlichen Aufklärung gesehen. Am Beispiel der Debatte um die "Säkularisierungsthese" wird der Umgang der westlichen Religionssoziologie mit Religion verdeutlicht. (GF)
Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit dem Buch "Die Unsichtbare Religion" von Thomas Luckmanns aus dem Jahr 1963 auseinander. Zunächst werden die zentralen Aussagen vorgestellt und auf ihre wichtigsten Kritiken eingegangen. Im nächsten Schritt werden einige empirische Arbeiten und theoretische Fortentwicklungen genannt. Abschießend werden die Konturen dieser neuen Sozialform der Religion umrissen. Die "Unsichtbare Religion" ist weder bloß eine theoretische Abhandlung noch ist sie eine empirische Arbeit; Luckmann nennt sie einen Essay. Er stellt darin an die Stelle der kirchlichen oder organisierten Religiosität einen Begriff der Religion, der sich aus der Kirchensoziologie heraus begibt, um andere Formen des Religiösen in den Blick zu bekommen, wodurch der Blick frei wird auf das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft. Der Autor kritisiert, dass der essayistische Stil der Rezeption viele Schwierigkeiten bereitet. Einzelne Begriffe bleiben unscharf. So wird etwa der Begriff der "unsichtbaren Religion" lediglich im Titel genannt. Der Essay biete zwar einen theoretischen Entwurf, der sich durch die Bezugnahme auf die zeitgenössische empirische Forschung abstütze. Doch wird die Unsichtbare Religion, bar systematischer Daten, lediglich provisorisch in groben Umrissen skizziert. Der Beitrag geht dann auf die funktionalistische, anthropologische Definition der Religion bei Luckmann ein und benennt die kritischen Punkte. Im weiteren Verlauf des Beitrags setzt sich der Autor mit den Thesen Luckmanns zur Säkularisierung und der Sozialform der Religion sowie der neuen Sozialform der Religion kritisch auseinander. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der besondere Reiz des Buches darin liegt, dass es Konturen religiöser Formen vorzeichnet, die erst später erkennbare Formen annahmen. Religiöse Funktionen werden zunehmend von nicht-religiösen Strukturen getragen. Hierzu zählen zum "cultic religion", politische Einstellungen und Protesthandlungen sowie neue Gemeinschaftsformen und Therapien. Diese neuen Sozialformen der Religion zeichnen sich vor allem durch einen Verlust der Sichtbarkeit auf verschiedenen Ebenen aus. (ICD2)
Der Autor diskutiert vier Fragekomplexe, in die die Frage nach dem Zusammenhang von Religion und Gewalt zerlegt werden muss. Es geht um das Verhältnis des Heiligen zur Gewalt, der Achsenzeit zur Gewalt, die Geschichte speziell des Christentums in Hinsicht auf die religiöse Zeitigung von Religionsfreiheit und moderner Freiheit allgemein und die religiöse Dimension internationaler Konflikte in unserer Zeit. Die Frage nach der Friedensfähigkeit von Religionen wird abschließend in drei Thesen erörtert: (1) Friedensfähig ist Religion, wenn sie die Überwindung urtümlicher Entsprechungen von Heiligkeit und Gewalt und die Überwindung der Gefahr einer partikularistischen Reduktion des achsenzeitlichen Universalismus durch die staatliche Indienstnahme von Religion in sich aufgenommen und religiöse Motive für die Institutionalisierung individueller Freiheitsrechte hervorgebracht hat. (2) Friedensfähig ist Religion, wenn sie sich nicht politisch instrumentalisieren lässt, sich gegen die Konstruktion religiöser Feindbilder wehrt und so ihren Beitrag leistet zu den kulturellen Voraussetzungen des zwischengesellschaftlichen Friedens. (3) Eine solche friedensfähige Religion ist dann nicht einfach eine "moderne" Religion; sie verweigert sich gerade der Identifikation einer konkreten institutionellen Ordnung mit Modernität schlechthin, sondern bleibt der achsenzeitliche, transzendenzbezogene, aber irdisch-praktische Stachel zu deren stetiger Weiterentwicklung. (ICA2)
Die Verfasserin beginnt mit einer ideengeschichtlichen Betrachtung der Säkularisierung und des Prinzips der weltanschaulichen Neutralität des Staates. Sie diskutiert im Folgenden drei Hypothesen, die unterschiedliche empirische Einschätzungen und normative Bewertungen von Religion widerspiegeln: (1) die anthropologische Hypothese, die nach assoziativen oder dissoziativen Effekten von Religion auf das politische Zusammenleben fragt; (2) die Genesis-Hypothese, die die Bedeutung der Herkunft der modernen Welt aus dem Prozess der Ablösung von der Religion thematisiert; (3) die Geltungshypothese, die nach dem Anspruch der Religion auf Geltung innerhalb der Politik fragt. Die Verfasserin betont als Fazit ihrer Überlegungen, dass es plausible Gründe dafür gibt, die Religion im Kernbestand des politiktheoretischen Denkens zu verankern. (ICE2)
Der Autor argumentiert, dass - im Gegensatz zu schlichten Verfallstheorien - die Religion einerseits einen Modernisierungsfaktor darstellt, dass sie andererseits aber auch Modernisierungszwängen ausgesetzt ist. Er widerspricht damit Verfechtern von Rationalisierungs- und Homogenisierungszwängen der Religion. Zunächst wird der besondere Weg des säkularen Systems Deutschlands dargestellt, der sich zurückverfolgen lässt bis zu den Religionskriegen: der Weg der religiösen Koexistenz. Auch heute noch hat das Christentum eine prägende Kraft, nur die Kirchen als Institutionen haben die Kontrolle über die Religion verloren. Somit wäre Säkularisierung präziser als Entkirchlichung zu beschreiben. Gesellschaften und Religionen unterliegen Transformationsprozessen. Bei aller Gefahr latenter Normierung liegt die Chance einer Modernisierungstheorie der Religion darin, Religion als selbständigen Akteur im gesellschaftlichen Feld so zu identifizieren, dass die spezifischen Leistungen der verschiedenen Religionskulturen benannt werden. Mit dem Schwinden der nationalstaatlichen Bindungen könnten die großen Weltreligionen wieder zu Identitätsankern werden, solange noch kein definiertes globales System existiert. (ICF)
In: Religion und Politik im Zeichen von Krieg und Versöhnung: Beiträge und Materialien zur Jahrestagung der Internationalen Erich-Fromm-Gesellschaft Bad Marienberg/ Westerwald, 27. Mai bis 29. Mai 2005, S. 38-59
Der Beitrag befasst sich aus politikwissenschaftlicher Sicht mit dem Gewalt- und Konfliktpotenzial von Religion. Dabei geht er von einer tendenziellen Verabschiedung vom Säkularisierungsparadigma in den Sozialwissenschaften aus und diskutiert zunächst drei zentrale Begriffe: Politische Theologie, Politische Religion und Zivilreligion, zu denen sich in jüngerer Zeit noch der Begriff politisierte Religion gesellt hat. Nach einem Rekurs in die Geschichte der Trennung von Religion und Politik im Christentum, die religionsgeschichtlich vergleichsweise zu anderen Religionen eher die Ausnahme darstellt, und weiteren begrifflichen Präzisierungen konstatiert der Autor eine Ambivalenz des Sakralen: Das lange in den Sozialwissenschaften vorherrschende Stabilisierungs- und Integrationsparadigma der Religionen wird um ein Gewalt- und Konfliktparadigma ergänzt, von dem keine der großen Weltreligionen ausgenommen ist. Die Wurzeln dieses Gewaltpotenzials liegen zunächst in endogenen Strukturen religiöser Erfahrungen, die selbst schon ambivalent sind und schließlich zur religiösen Ideologie d. h. bis hin zum Fundamentalismus mutieren können. Bei der Frage, was die Menschen in Verzweiflung und Gewalt treibt, messianische Heilsversprechen oder sozioökonomische Bedingungen, wird betont, dass die Motivlagen äußerst vielfältig sind. Wird die religiöse Komponente stärker ausgespielt, Religion instrumentalisiert, so wird der Konflikt verbitterter und kompromissloser geführt. Wird in einem ethnoreligiösen Konflikt die eigene Ethnie sakralisiert, so entstehen politische Theologien, die die oben genannten fundamentalistischen Elemente in unterschiedlichem Ausmaß aufweisen. (ICH2)
Der Verfasser macht auf die Komplexität jener Kommunikationsprozesse aufmerksam, die dazu führen, dass in Gesellschaft und Wissenschaft von "Religion" überhaupt erst die Rede sein kann. "Religion" wird als Vorstellung und Begriff im alltagspraktischen wie wissenschaftlichen Sprachgebrauch durch diskursive Praktiken erst erzeugt, selbst dort noch, wo sich Sprecher des Diskurses von "Religion" abgrenzen. Aus diesen gesellschaftlichen Konstruktionen ergibt sich für die Religionswissenschaft die Notwendigkeit, die Entstehung der Vorstellungen und Begriffe von "Religion" selbst zu berücksichtigen, dabei auch nicht-diskursive, aisthetische Strukturen zu berücksichtigen und generell den Religionsbegriff nur entsprechend reflektiert zu verwenden. Der Verfasser stellt - anknüpfend an Foucault - zwei Möglichkeiten einer religionswissenschaftlichen Diskursanalyse religiöser Phänomene vor und skizziert abschließend das Modell einer diskursanalytisch informierten und aisthetisch erweiterten Religionsheuristik. (ICE2)
Der Autor beleuchtet ausführlich das Verhältnis von Verfassungstreue und Grundgesetz, die allgemeinen Grundsätze der individuellen und der korporativen Religionsausübung, den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie die Ziele des Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz. Da die bundesdeutsche Verfassung die Inhalte einer Religion deren Selbstverständnis überlässt, können religiöse Vorstellungen nach Meinung des Autors nicht in dem Sinne verfassungswidrig sein, dass die Träger der religiösen Vorstellungen damit gegen Normen der Verfassung verstoßen. Die Träger der religiösen Vorstellungen - Individuen oder Religionsgemeinschaften - sind weder Adressaten der Grundrechte noch des Demokratie-, Rechts- oder Bundesstaatsprinzips. Die Rede von der "Verfassungswidrigkeit" einer Religion impliziert einen Rechtsverstoß, wo jedoch nur eine fehlende inhaltliche Übereinstimmung von einander unabhängigen verfassungsrechtlichen und religiösen Überzeugungssystemen vorliegt, die durch das Grundgesetz nicht auf Harmonie festgelegt sind. Das differenzierte Verfassungsschutzkonzept des Grundgesetzes, das zwischen religiöser Gesinnung und Äußerung auf der einen und verfassungsfeindlicher Bestrebung auf der anderen Seite unterscheidet, schützt vielmehr vor einer Konstitutionalisierung der Religion. (ICI2)
Der Verfasser stellt die wesentlichen Ansätze und Befunde der vergleichenden Politikwissenschaft vor. In den zurückliegenden Jahren sind in diesem internationalen Forschungsfeld vor allem das Staat-Religionen-Verhältnis und der Einfluss von religiös-kulturellen Prägungen auf bestimmte policy-Felder - etwa für die Ausgestaltung wohlfahrtsstaatlicher Arrangements - untersucht worden. Unter Hinweis auf religionssoziologische Studien und Ansätze argumentiert er, dass vergleichende Erklärungen nur vor dem Hintergrund säkularisierungs- und modernisierungstheoretischer Überlegungen zu gewinnen seien. Der Verfasser vertritt die Auffassung, die hervortretenden Pfadabhängigkeiten seien grundsätzlich durch ein Zusammenspiel von individuellen Entscheidungen und institutionellen Faktoren erklärbar. (ICE2)
In: Soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede: Verhandlungen des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in München. Teilbd. 1 und 2, S. 2370-2382
"Der Beitrag stützt sich auf eine empirische Untersuchung, die vom Institut für Politische Wissenschaft und der Arbeitsgruppe Interdisziplinäre Sozialstrukturforschung (agis) der Universität Hannover in Kooperation mit der Evangelischen Akademie Loccum durchgeführt wurde. Thematisch bildete der so genannte Bindungsverlust der Kirche den Ausgangspunkt, das heißt die zurückgehende Beteiligung an kirchlichen Arbeitsformen sowie die offenbar nachlassende Bedeutung kirchlich-religiöser Orientierungen. Erstmalig wurden diese Phänomene nach dem Ansatz der 'sozialen Milieus' (vgl. Vester u.a. 2001) und der Habitus- und Feldtheorie von Pierre Bourdieu (vgl. 1982; 1987) untersucht. Aufgrund dieses Konzeptes gingen die Verfasser davon aus, dass die Beziehung der Milieus zu Kirche und Religion vielschichtig und durch die häufig verwendeten Begriffe wie 'nah' oder 'fern' nicht hinreichend ausgedrückt ist. Eine der Fragen war auch, ob die von Klaus von Bismarck (1957) festgestellte 'Milieuverengung' der Kirche (vgl. auch Ebertz 1997) nach wie vor besteht bzw. welches Gesicht sie heute hat?" (Textauszug)
Hermann Lübbe wie Günter Rohrmoser sind Konservative im Sinne eines Modernitätstraditionalismus, dem es um die Bewahrung der liberalen politischen Errungenschaften der nachaufklärerischen Moderne zu tun ist. Beide vertreten die Auffassung, dass nachaufklärerische Religion nicht nur mit modernem Denken und modernen Selbstverständnissen vereinbar ist, sondern dass sie ein wichtiger und konstitutiver Faktor gerade politischer Modernität darstellt. Religion hält das Bewusstsein des Unverfügbaren wach und setzt die Menschen in ein rationales Verhältnis dazu. Dadurch entlastet sie die Politik und fördert so die öffentliche Freiheit. Der Beitrag setzt sich mit beiden Positionen auseinander und betrachtet dabei insbesondere das Verhältnis von Religion und Moderne und Religion und Konservatismus. Die einleitenden Überlegungen des Beitrags gelten zunächst dem Verhältnis der Religion zu politischen Positionen. Die anschließenden Kapitel widmen sich der Position Hermann Lübbes. Hier betrachtet der Beitrag die Funktion der Religion in der Moderne, Lübbes Konservatismus und Zivilreligion. Danach erfolgt die Auseinandersetzung mit den Positionen Günter Rohrmosers. Hier verweist der Beitrag auf das Christentum als unverzichtbares Fundament des Verfassungsstaates, geht auf Rohrmosers Konservatismus ein und widmet sich den Fragen zur Kultur der Freiheit. Der abschließende Ausblick verweist noch einmal auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Positionen der beiden Denker. (ICA2)
In: Soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede: Verhandlungen des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in München. Teilbd. 1 und 2, S. 245-246
Im einleitenden Beitrag zur Plenarveranstaltung "Religion und Ressentiment", die gemeinsam von der Sektion "Entwicklungssoziologie und Sozialanthropologie" und der Sektion "Religionssoziologie" vorbereitet und organisiert wurde, wird der Zusammenhang von Religion und Ressentiment sowohl auf einer theoretischen als auch auf einer empirischen Ebene durch einige Begriffsbestimmungen knapp skizziert.Ressentiment beschreibt ein gefühlsbedingtes Bedürfnis von sozial, kulturell und/ oder ökonomisch negativ privilegierten (bzw. sich selbst so einschätzenden) Gruppen nach "Abwertung" der Qualitäten und Leistungen der Anderen, das sich bis hin zum offenen Hass gegen die "Bessergestellten", "Vornehmen" und "Mächtigen" steigern kann. Ziel der "Abwertung" der Anderen ist in der Regel die moralische und ethische "Aufwertung" der eigenen Gruppe. Seit Friedrich Nietzsches These von der Entstehung der christlichen Liebesmoral aus dem Geist des Ressentiments von Max Weber aufgegriffen und generalisiert wurde, scheint festzustehen, dass Ressentiment eine charakteristische Begleiterscheinung einer jeden "Erlösungsreligion" und einer jeden religiösen Ethik der negativ Privilegierten ist. Worauf die Deprivation der jeweiligen Gruppen auch im Einzelnen beruhen mag, auf niederem sozialen Status, auf einer ethnischen Minderheitenposition, auf der Diskriminierung oder Verunglimpfung religiöser Gemeinschaften oder auf politischer Unterdrückung, sie kann dazu führen, dass die ethischen Gebote der jeweiligen Religion in ihr Gegenteil umschlagen und der Hass auf die Konkurrenz über alle "Gebote der Liebe" siegt. (ICA2)
Als Leitfaden des Beitrags dient eine Doppelfrage: Ist Religion ein Schrittmacher auf dem Weg zur Demokratisierung oder wirkt sie am Ende nicht eher als Bremsklotz? Bejahendenfalls: Hilft sie dem Demokratisierungsprozess mehr direkt oder mehr indirekt? Der Autor zeigt zunächst, dass in Asien sämtliche theoretisch denkbaren Kombinationsformen zwischen Staat und Religion vorhanden sind, nämlich (1) die Suprematie der "Kirche" gegenüber dem Staat ("Gelbmützen" in Tibet, "Gurus" im theokratischen Militärstaat der Sikhs des 18. Jahrhunderts) - sowie gerade umgekehrt (2) die Vorherrschaft des Staats gegenüber der Religion (mandarinäres China), darüber hinaus aber auch (3) das Nebeneinander verschiedner Buddhismen (4) die Trennung (Staat und Shinto-Gemeinschaften in Japan der Jahre nach 1945) sowie (5) die "Untrennbarkeit" von Religion und staatlichem Leben, wie sie für islamische Staaten zumindest theoretisch gefordert wird. Der Autor interpretiert diese Vielfalt als eine gleitende Skala auch für die anderen asiatischen Varianten des Verhältnisses von Staat und Religion. (ICA2)
Der Autor unternimmt den Versuch, einen realistischen Weg religiös fundierter Wertevermittlung in einer Zeit zu skizzieren, in der die verschiedenen Religionen durch Migration und Globalisierung in immer engere Berührung miteinander kommen, gleichzeitig aber auch (besonders in Europa) die christliche Tradition durch verschiedene Formen der Säkularisierung in die Defensive gedrängt, ja teilweise sogar marginalisiert worden ist. Den Ausgangspunkt der Ausführungen bildet die Einsicht, dass Religion nicht nur ein Wertesystem, sondern auch die versuchte Interpretation menschlicher Erfahrungen ist. Im Anschluss wird der Dialog der Religionen als 'anstrengender' Prozess, vergleichbar mit dem Erlernen fremder Sprachen, in seinen Grundzügen beschrieben. In diesem Zusammenhang wird abschließend mit Blick auf den Bezug von Religion und Politik die These erörtert, dass heute nur eine solche Form der Glaubensvermittlung zeitgemäß ist, die sich den Dialogaufgaben stellt, die aber auch umgekehrt die eigene Glaubenstradition nicht einklammert, sondern geradezu als notwendige Voraussetzung für eine produktive Konfrontation mit dem Anderen betrachtet. (ICG2)
Die Religion ist weltweit auf dem Vormarsch: War die strenge Religiosität in den USA lange Zeit eine Ausnahmeerscheinung in der westlichen Welt, ist nunmehr die Säkularisierung Westeuropas zur Ausnahme geworden. Der Beitrag wendet sich dem Verhältnis von Staat und Religion in den USA zu, wo 300000 religiöse Gemeinden existieren. Aus einer "Trennung" von Staat und Religion wurde allmählich die "Gleichbehandlung" religiöser und säkularer Gruppierungen. In Europa hingegen muss unterschieden werden zwischen individueller Religiosität, Kirchlichkeit und Zivilreligion. Die Lage ist in den Staaten Europas sehr heterogen: Religion bekommt neue Ausprägungen und zivilgesellschaftliche Ausgestaltungen und Repräsentationen. Der Beitrag wendet sich dann der Geschichte und Entwicklung der Religion in Europa zu. Abschließend wird in einem kurzen Abriss noch auf die Rolle der Religionen in den sozialen und kulturellen Ordnungen Europas eingegangen. (ICB)