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The Blackwell Companion to Organizations
In: The Blackwell Companion to Organizations, S. 119-137
The Blackwell Companion to Organizations
In: The Blackwell Companion to Organizations, S. 541-556
Einleitung
In: Fraktionenparlament Nationalversammlung, S. 13-35
Integration und staatsbürgerlicher Beruf: zivilreligiöse und theologische Elemente staatlicher Integration bei Rudolf Smend
In: Die Integration des modernen Staates: zur Aktualität der Integrationslehre von Rudolf Smend, S. 113-132
Der Staat als sittlicher Beruf und Aufgabe des Einzelnen in der Wechselwirkung von Einordnung und aktiver Gestaltung - diese Beschreibung präzisiert und verschärft ein Element, das bereits den zentralen Abhandlungen Rudolf Smends zur Integrationslehre der 1920er Jahre zugrunde liegt. Im negativen Sinne geht es um die Abwehr einer rationalistischen, vom Nutzenkalkül des Einzelnen ausgehenden Staatskonstruktion, d.h. um die Zurückweisung jeder vertraglichen Begründung des Staates und des liberalen Denkens, vor allem der Kategorien von Distanz und rechtlich vermittelter Teilhabe des Bürgers vom und im Staat. Der Berufsgedanke, welcher der evangelisch-theologischen Ethik entlehnt ist, bezeichnet im positiven Sinne die spezifisch theologisch inspirierten Elemente staatlicher Integration bei Rudolf Smend. Im vorliegenden Beitrag wird gezeigt, dass die Bestimmung dieser Elemente, die in der Smend-Rezeption bislang nur beiläufig erwähnt werden, zu einem besseren Verständnis Smends beitragen kann. Unter dem Titel "Protestantismus und Demokratie" hat Smend im Jahre 1932 erstmals eine eigene Verhältnisbestimmung beider Größen unternommen, so dass die Frage untersucht werden kann, was die Formulierung vom "Staat als Beruf" für Smend bedeutet und welcher Stellenwert dabei theologischen Einflüssen zukommt. Der Autor zeichnet ferner die juristische und politikwissenschaftliche Rezeption der Integrationslehre Smends nach 1945 nach. (ICI2)
Formen und Formenwandel politischer Gewalt in Südostasien: ein Überblick
In: Multiple Unsicherheit: Befunde aus Asien, Nahost, Afrika und Lateinamerika, S. 33-57
Im vorliegenden Aufsatz wird der Versuch unternommen, die unterschiedlichen Phänomene der politischen Gewalt in Südostasien zu klassifizieren und in eine allgemeine Typologie einzuordnen. Diese ermöglicht nicht nur eine genauere Beschreibung empirischer Sachverhalte und eine Erfassung von Regelmäßigkeiten sozialer Phänomene, sondern kann auch dabei helfen, die Komplexität zu reduzieren und Beziehungen zwischen den Einzelaspekten herzustellen. Der Autor entwirft mit Blick auf die Region Südostasien eine Topographie der politischen Gewalt, die folgende Erscheinungsformen umfasst: klassische Kriege und Antiregimekonflikte, sezessionistische Gewalt (in Myanmar, Indonesien, Thailand und auf den Philippinen), transnationaler Terrorismus sowie organisierte Kriminalität (Drogenhandel, Piraterie). Der Beitrag schließt mit einigen Überlegungen zum Strukturwandel der politischen Gewalt in Südostasien. (ICI)
Case-oriented research and the study of social action
In: Democratization and political culture in comparative perspective: Festschrift for Dirk Berg-Schlosser, S. 91-102
Zur normativen Grammatik der rechtlichen Entwicklung der EU: Einleitung in ein Forschungsprogramm
In: Demokratie in Europa und europäische Demokratien: Festschrift für Heidrun Abromeit, S. 304-331
Ziel des Beitrags ist es, das analytische Potenzial der normativen Diskurstheorie in theoretischer und konzeptioneller Hinsicht zu plausibilisieren und die zugrunde liegenden Realisierungsbedingungen sowie den notwendigen Kontext zu spezifizieren. Dabei stehen drei Fragen im Mittelpunkt. Zum ersten werden die gegenstandsbezogenen, handlungsbezogenen und institutionellen Kontexte normativ gehaltvoller Kommunikationsprozesse erläutert. Zum zweiten werden die Bedingungen und Voraussetzungen bestimmt, unter denen Normativität wirksam und beobachtbar werden kann. Drittens werden die Bedingungen und Anforderungen eines empirisch anwendbaren und aussagekräftigen diskursanalytischen Instrumentariums thematisiert. Abschließend wird das analytische Instrumentarium an einem konkreten Beispiel, dem Recht auf Zugang zu Informationen im Rahmen der EU, illustriert. Die Verfasser zeigen, dass Recht diskursiv generiert wird, dass dabei normative Gehalte in diskursiven Prozessen ausgeweitet werden und dass der "zwanglose Zwang des besseren Arguments" analytisch und empirisch fassbar ist. (ICE2)
Commercial Food Service Establishments: The Principles of Modern Food Hygiene
In: Food Safety Handbook, S. 453-522
Emergent National Distinctiveness through International Exposure
In: The Global and the Local, S. 67-102
Jugendliche als Gefahr oder Triebkraft des Politischen?: Zum Streit um den politischen Status von Jugend in der Frankfurter und Weimarer Nationalversammlung.
In: Inklusion und Partizipation. Politische Kommunikation im historischen Wandel., S. 79-104
Der Beitrag untersucht die kontroversen Diskussionen, die 1849 und 1919 in der Frankfurter und Weimarer Nationalversammlung um die Altersschranke im aktiven Wahlrecht entbrannten. Dabei folgt die Analyse der Parlamentsprotokolle drei zentralen erkenntnisleitenden Fragen: Welcher Argumente und Semantiken bedienten sich die politischen Akteure, um ein bestimmtes Wahlalter zu legitimieren? Welche persönlichen Qualitäten und Qualifikationen setzte man für die Verleihung des Stimmrechts voraus? Wurde das Politische schließlich als ein Raum imaginiert, den es vor Jugendlichen zu schützen galt, oder sollten umgekehrt Jugendliche vor dem Politischen geschützt werden? Am Ende des Beitrags werden die beiden Debatten miteinander verglichen, um Rückschlüsse auf die zeit- und akteurspezifischen Deutungen und Vorstellungen des Politischen zu ziehen. Als theoretische Prämisse liegt der Untersuchung die Annahme zu Grunde, dass das Denken, Sprechen und Handeln der Politiker diskurstypisch begrenzt war und ist. Nicht jeder Standpunkt war im Streit um die Höhe des Wahlalters denk- und schon gar nicht sag- oder durchsetzbar. Selbst Fraktionen, welche die parlamentarische Mehrheit auf ihrer Seite haben, können Altersregelungen nicht willkürlich vorschlagen, um eigene Machtinteressen zu wahren oder zu verwirklichen. Dazu braucht man Argumente, die zum jeweiligen "Argumentationsprofil" passen und sich aus bekannten "Plausibilitätsressourcen" speisen. (ICA2). Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1848 bis 1919.