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Die Praxis der Strafrechtspflege in Deutschland wird mit Hilfe von Statistiken für die Staatsanwaltschaft, der Strafverfolgung und der Strafgerichte aus dem Jahr 2017 und für die Polizei sowie für den Bereich des Strafvollzugs aus dem Jahr 2018 anhand folgender Kriterien beschrieben: (1) Straftaten (angezeigte und aufgeklärte Fälle) und Tatverdächtige, (2) Strafverfolgung, (3) Strafzumessung und Strafsanktionen (u. a. Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Maßregeln, Täter-Opfer-Ausgleich), (4) Bewährungshilfe und Führungsaufsicht, (5) Justizvollzug und Maßregelvollzug (u. a. Belegung und Dauer), (6) Wiederverurteilungen und (7) Europäischer Vergleich. Festgestellt wird, dass die Gesamtzahlen der Straftaten und Straftäter seit zwei Jahrzehnten tendenziell abnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Trend in den Jahren 2015 bis 2017 unterbrochen wurde. Wird die Strafhärte – gemessen an der Gefangenenrate – betrachtet, kann Deutschland im europäischen Vergleich als weniger punitiv eingeordnet werden.
Die vorliegende Broschüre will einen Überblick über die wichtigsten Daten im Bereich der Strafrechtspflege geben. Sie ist für die Information einer breiten Öffentlichkeit gedacht und muss deshalb wegen der gebotenen Kürze auf manche Einzelheit und auf die Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Literatur verzichten. Wer sich für die Hintergründe der statistischen Entwicklung interessiert, sei auf den Ersten und Zweiten Periodischen Sicherheitsbericht, beide herausgegeben von den Bundesministerien des Innern und der Justiz, hingewiesen. Dargestellt werden alle Ebenen der Strafverfolgung, -zumessung und -vollstreckung, von der staatanwaltschaftlichen und gerichtlichen Tätigkeit über die Aburteilung bis hin zu Stra- und Maßregelvollzug sowie Bewährungshilfe. Um eine Vorstellung von der Ausgangsmenge zu ermöglichen, werden die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik über die bekanntgewordenen Straftaten und die Tatverdächtigen vorgeschaltet. Am Ende werden einige Daten aus der bundesweiten Untersuchung zur Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen berichtet und abschließend werden die deutschen Zahlenverhältnisse in den Kontext europäischer Zahlen gestellt.
Die Praxis der Strafrechtspflege in Deutschland wird mit Hilfe von Statistiken für die Polizei, die Staatsanwaltschaft, der Strafverfolgung und der Strafgerichte aus dem Jahr 2013, für die Bewährungshilfe aus dem Jahr 2011 und für den Bereich des Strafvollzugs aus dem Jahr 2014 anhand folgender Kriterien beschrieben: (1) Straftaten (angezeigte und aufgeklärte Fälle) und Tatverdächtige, (2) Strafverfolgung, (3) Strafzumessung und Strafsanktionen (Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Maßregeln, Täter-Opfer-Ausgleich), (4) Bewährungshilfe, (5) Justizvollzug und Maßregelvollzug (u. a. Belegung und Dauer), (6) Wiederverurteilungen und (7) Europäischer Vergleich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahlen der Straftaten und Straftäter seit zwei Jahrzehnten tendenziell abnehmen.
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