Recht und Politik in der Demokratie
In: Perspektiven ds: Perspektiven des demokratischen Sozialismus ; Zeitschrift für Gesellschaftsanalyse und Reformpolitik, Band 22, Heft 1, S. 145-159
ISSN: 0939-3013
In der jüngsten Kontroverse um die Auslegung der Grundgesetzbestimmung: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" (Art. l Abs. l S. l GG ), spielen für den Autor naturrechtliche Vorstellungen und Argumentationen eine wesentliche Rolle. Der Beitrag setzt sich mit der Virulenz "vordemokratischen Gedankenguts" wie des Naturrechts auseinander, das mit den Grundsätzen des modernen demokratischen Staates nicht vereinbar ist. Tragendes Fundament unserer Demokratie ist der Pluralismus, also das Nebeneinander sehr unterschiedlicher Wertvorstellungen, die die Bürger haben und vertreten können. Von daher ist es fraglich, ob sich ein gemeinsames "Wertebewusstsein" der Bürger überhaupt erkennen und feststellen lässt. Noch deutlicher gilt dies für die Verfassung selbst. Eine weitere Diskussion, auf die der Autor eingeht, ist die, die unter dem populären Stichwort "Eindämmung der Gesetzesflut" bzw. "Entbürokratisierung" geführt wird. Sie verkennt die enge Verbindung von Recht und Politik in der Demokratie. Da Politik vor allem durch Recht in die Tat umgesetzt wird, beinhaltet die Forderung nach weniger Gesetzen zugleich auch ein Untätigsein in den entsprechenden Politikfeldern. Nicht eine angebliche "Gesetzesflut" einzudämmen, sondern die Qualität der Rechtsetzung zu verbessern, muss daher die Forderung lauten. (ICA2)