Das zweite Abtreibungsurteil: weder Klarheit noch Konfliktlösung: Erläuterungen und Kommentar
In: Gegenwartskunde: Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Band 43, Heft 1, S. 53-64
ISSN: 0016-5875
Die Autorin erläutert in ihrem Beitrag die Kritik am zweiten Abtreibungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993, welches besagt, daß beratene, aber nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche zwar nicht erlaubt sind, aber auch nicht bestraft werden müssen. Da die Logik dieser Entscheidung für juristische Laien nur schwer zu verstehen ist, geht sie zunächst auf die rechtstheoretische Grundlage der Entscheidung ein und erörtert im folgenden die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht zum Erlaß einer einstweiligen Rechtsschöpfung tatsächlich berechtigt war. Abschließend wird die rechtspolitische Situation nach dem Urteil angesprochen. Die Autorin kritisiert vor allem die Kompetenzüberschreitung des Bundesverfassungsgerichts, welches sich an die Stelle des Gesetzgebers setzt. Weiterhin sieht sie Widersprüche darin, daß die Beratung der Frau zielorientiert und trotzdem ergebnisoffen sein soll oder daß die Gewissensfreiheit der Frau abgelehnt und trotzdem ihre Letztentscheidung geduldet wird. (psz)