Die Fachstelle "Alter" des Kantons Aargau hat das Institut Urban Landscape der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) im November 2016 beauftragt, Informationen über das Wohnen im Alter für die Gemeinden in Form eines Berichts zusammenzustellen. Der Bericht soll eine Systematisierung von Wohnformen im Alter umfassen, erfolgreiche Beispiele präsentieren und ein besonderes Augenmerk auf die Rolle der Gemeinden bei der Planung, Erstellung und/oder dem Betrieb von Wohnformen für Menschen im Alter legen. Der Bericht ist folgendermassen aufgebaut: Im ersten Kapitel skizzieren wir die aktuelle gesellschaftliche Ausgangslage für die Erstellung und den Betrieb von Wohnformen für ältere Personen. Danach folgt ein Systematisierungsvorschlag von Wohnformen. Dabei ist zu beachten, dass die Unterschiede zwischen den Wohnformen in der Realität oftmals fliessend sind. Speziell im Bereich der gemeinschaftlich ausgerichteten privaten und institutionellen Wohnformen mit Betreuung zeigt sich die Grenze zwischen ambulanter und stationärer Pflege zunehmend durchlässig. Anhand von drei Beispielen wollen wir den Systematisierungsvorschlag und die Durchlässigkeit zwischen den Wohnformen veranschaulichen. Im Anschluss beschreiben wir die relevanten baurechtlichen, finanziellen und betrieblichen Rahmenbedingungen für das Wohnen im Alter bevor wir dann unseren Blick auf die Rolle der Gemeinden werfen. Im abschliessenden Kapitel gehen wir auf weiterführende Themen ein. Zwischen dem privaten Wohnen im angestammten Umfeld auf der einen Seite und dem Eintritt in ein klassisches Pflegeheim auf der anderen Seite haben sich in den letzten Jahren eine Vielzahl von neuen Wohnformen für ältere Menschen etabliert. Damit löst sich die einstmals klar gezogene Grenze zwischen privater Wohnform mit ambulanter Pflege und dem Alters- oder Pflegeheim, in dem die Pflege stationär zur Verfügung steht, zunehmend auf. Diese Entwicklung entspricht zwar einer Alterspolitik, die die Individualität, Autonomie und Selbstbestimmung der betagten Menschen anerkennt. Sie steht aber im Widerspruch zur bestehenden (finanziellen) Organisation des Schweizer Versorgungssystems, das scharf zwischen Betreuung und Pflege und stationärem und ambulanten Wohnen unterscheidet. Es ist davon auszugehen, dass die Entwicklung im Bereich der intermediären Strukturen dynamisch weitergeht. Die Herausforderung für Gemeinden besteht nun darin, diese Veränderungen in der Altersversorgung zu erkennen, mit Blick auf die regionalen Gegebenheiten und gemeinsam mit den bestehenden Akteuren in der Altersversorgung angemessene und zukunftsfähige Modelle zu ermöglichen und diese den älteren Menschen stufengerecht zu kommunizieren.
"Nicht die rebellierende und gefährliche Masse wie bei Hippolyte Taine oder Gustav Le Bon, sondern die organisierte Masse ist Gegenstand der Michelsschen Soziologie. Von daher ist für Robert Michels der wechselseitige Verweisungszusammenhang von Masse und politischer Elite bzw. von Masse und politischer Führung von grundlegender Bedeutung. Timm Genett zeichnet in diesem Kontext drei Entwicklungsphasen des Michelsschen Denkens nach, in denen sich zugleich dessen Werdegang eingeschrieben hat: vom sozialdemokratischen Politiker um die Jahrhundertwende zum akademischen Botschafter des italienischen Faschismus, von einer ursprünglich aufklärerischen und herrschaftskritischen Intention zu einer massenpolitischen Herrschaftsrezeptur. Thema der ersten Phase ist die gescheiterte Emanzipation der Masse und ihre Verwandlung von einem geschichtsphilosophischen Zivilisierungsagenten in ein Objekt der Disziplinierung. Die Parteiensoziologie, Hauptwerk und zugleich Schlüsseltext der zweiten Phase, markiert im Perspektivenwechsel von der zivilen zur politischen Gesellschaft, von der sozialen Bewegung zur Partei auch den Übergang zum massenpsychologischen Diskurs, lässt sich jedoch - anders, als dies gängige Deutungen des Werkes beschreiben und auch gegen die von Michels gezogenen Konsequenzen - als analytische Fortsetzung der Intentionen verstehen, die für den jungen Michels prägend gewesen sind: Die Macht politischer Führung und die Folgen politischer Organisation werden aus der Perspektive von Sozialgeschichte, Mentalitätsgeschichte und einer Phänomenologie kollektiven Verhaltens in der Politik untersucht. Immer noch leitend bleibt die Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit, die Führer als Konstrukte der Massen zu begreifen und eine demokratisierende Dekonstruktion des Führerkultes in Gang zu setzen. Michels setzte hier auf eine soziale Pädagogik der Massen. In den zwanziger Jahren schließlich kehrt sich das Verhältnis von Masse und Führer um. Michels sieht in Mussolini den charismatischen Führer, der zum 'Bildhauer der Massen' wird, sie für nationale Ideale begeistert und ihre Hingabe- und Opferbereitschaft weckt. Der Führer allein vermag angesichts der ehernen Gesetze der Oligarchie Innovationen in das politische Leben einfließen zu lassen. Die von Michels vertretene Sicht in dieser Phase ist von einer kaum zu überbietenden Unterkomplexität, in der intermediäre Parteiapparate, Webers bürokratisches Dispositiv und die daraus resultierenden Gesetze der Oligarchie verschwinden. An die Stelle der aufklärerischen Perspektive einer sozialen Pädagogik ist die herrschaftstechnische Instrumentalisierung der Massen getreten, die diese und ihre Emotionen nur noch als Ressource der politischen Lenkung und Mobilisierung versteht. Robert Michels persönlicher Glaube an den charismatischen Führer steht so auch exemplarisch für die Auflösung liberaler bürgerlicher Kultur in den zwanziger Jahren." (Textauszug)
Aus der Einleitung: Einleitung: 1.1 Anstoß und Problemstellung: 'Weder haben wir die Ursachen der Krise beseitigt, noch können wir heute sagen: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt.' Bundespräsident Christian Wulff nutzte seine Ansprache auf dem Deutschen Bankentag 2011 um an die unverändert hohen Gefahrenpotenziale im Finanzintermediationssystem zu erinnern. In der Geschichte kam es immer wieder zu schweren Finanzmarktkrisen. Doch keine ist mit dem jüngsten Zusammenbruch hinsichtlich der Gefährlichkeit und Dynamik vergleichbar. Schnell weitete sich die Krise auf andere Märkte aus und führte zum schwersten Wirtschaftseinbruch seit 1929. Heute sind direkte und indirekte Folgen bedrohlicher denn je. Extreme Kursschwankungen an den Börsen spiegeln die Unsicherheit über die gegenwärtige Situation wieder. Drohende Staatspleiten lassen das Vertrauen in funktionierende Märkte weiter sinken. Das gesellschaftliche Interesse an einer strengeren Finanzmarktregulierung zur Vermeidung zukünftiger Krisen ist auffällig gestiegen. Kein anderer Wirtschaftszweig ist traditionell so stark reguliert wie der Finanzsektor. Dennoch ist es den Behörden nicht gelungen, die Fehlausbildungen des Systems frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Obwohl Finanzmarktakteure ihren Tätigkeitsbereich fortlaufend über Ländergrenzen hinweg ausdehnen, ist die Finanzmarktregulierung weitestgehend auf nationaler Ebene verblieben. In der Folge sind mehrere Behörden an der Regulierung beteiligt, so dass mangelnde Zusammenarbeit und Informationslücken die Sicherstellung der Systemstabilität gefährden könnten. Die geschilderte Situation verlangt nach einer genaueren Betrachtung um die resultierenden Implikationen verstehen zu können. Multinationale Banken sind heute bedeutende Akteure auf dem globalen Finanzmarkt und besitzen großen ökonomischen Einfluss. Sie eignen sich daher als repräsentatives Untersuchungsobjekt hinsichtlich der Effizienz von Regulierungsmaßnahmen. 1.2 Zielsetzung und Organisation der Arbeit: Ziel dieser Arbeit ist es, die Regulierung von Multinationalen Banken zu analysieren und Verbesserungspotenziale zu erkennen. Aus den Wechselwirkungen der Regulierung in den Niederlassungsländern der Bank sollen Schlüsse über das Verhalten der zuständigen Instanzen gezogen und mögliche Ineffizienzen aufgedeckt werden. Das in dieser Arbeit verfolgte Ziel wird demnach unter folgende Forschungsfrage gestellt: Ist es möglich durch die Zusammenarbeit der verantwortlichen Regulatoren einer Multinationalen Bank ein wohlfahrtsoptimales Ergebnis zu erreichen? Um diese Frage zu beantworten wird wie folgt vorgegangen. Die vorliegende Arbeit gliedert sich in vier wesentliche Abschnitte. Im ersten Teil werden die Grundlagen der Regulierungstheorie erläutert und das Untersuchungsobjekt, die Multinationale Bank, vorgestellt. Zudem wird auf die Begründung von Staatseingriffen in den Bankenmarkt näher eingegangen und mögliche Maßnahmen kategorisiert. Im zweiten Teil der Arbeit wird ein Modell zur Analyse der Ausgangssituation vorgestellt. Dabei werden zwei Gesichtspunkte betrachtet. Zum einen die Situation aus Sicht der Regulierer. Zum anderen die Entscheidung der Bank über die Art der Niederlassung im Ausland. Durch die Beobachtung des Verhaltens der beteiligten Parteien werden Rückschlüsse auf die jeweiligen Verhaltensweisen und Anreize gezogen. Im dritten Abschnitt wird die internationale Kooperation der Regulierung von Multinationalen Banken untersucht. Eine Darstellung der Bemühungen hinsichtlich der international abgestimmten Aufsicht multinationaler Bankaktivitäten dient einem aktuellen Überblick über die Sachlage. Darauf folgt die Betrachtung der Kooperation in der Regulierung von Multinationalen Banken. Hierbei werden drei Situationen geschildert. Die Differenzierung erfolgt nach der Art der Niederlassung und dem Kooperationsverhalten. Es werden dabei unter anderem auch die Verhalten der Regulierer zwischen den ausländischen Niederlassungen betrachtet. Anschließend wird die Möglichkeit eine Zentralisierung der Regulierung diskutiert. Im letzten Abschnitt werden die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und mögliche Lösungsvorschläge erörtert. Dabei wird zu jeder Zeit auf die Konvergenz zu international anerkannten Meinungen geachtet.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: AbstractI AbbildungsverzeichnisIV TabellenverzeichnisV Box-VerzeichnisVI SymbolverzeichnisVII AbkürzungsverzeichnisVIII Kapitel 1Einleitung1 1.1Anstoß und Problemstellung1 1.2Zielsetzung und Organisation der Arbeit7 2.Grundlagen8 2.1Finanzintermediation und Banken als Finanzintermediäre8 2.2Multinationale Banken11 2.3Gegenstand der Regulierungstheorie15 2.4Die Zwecke der Regulierung von Banken17 2.5Eine Systematisierung der Bankenregulierung24 3.Modellbetrachtung27 3.1Das Grundproblem und die Vorgehensweise27 3.2Modellrahmen und Ablauf30 3.3Die Regulierung von Subsidiary und Branch34 3.4Die Wahl der Repräsentationsform im Ausland41 3.5Modell-Zusammenfassung43 4.Harmonisierung der Regulierung44 4.1Prinzipien für die internationale Aufsicht44 4.2Kooperation in der Regulierung von multinationalen Banken47 4.3Pro und contra einer zentralen Finanzmarktregulierung56 5.Auswertung und Empfehlungen63 5.1Ergebnisse63 5.2Handlungsempfehlungen65 Literaturverzeichnis67 Anhang A: Grundlagen74 A.1 Verbriefungen74 A.2 Basel II75 A.3 Implementierung Basel II76 A.4 Kreditinstitute aus rechtlicher Sicht77 A.5 Ausländische Besitzanteile78 A.6 Ausländische Banken in Osteuropa und Lateinamerika79 Anhang B: Regulierung von Branch und Subsidiary80 B.1 Regulierungsentscheidung über Subsidiary-MNB80 B.2 Regulierungsentscheidung über Branch-MNB82 B.3 Determinanten für Branch-Repräsentation83 Anhang C: Kooperative Regulierung84 C.1 Empfehlungen der 'Cross-border Bank Resolution Group' (März 2010)84 C.2 Internationale Regelung in der Bankenaufsicht87Textprobe:Textprobe: Kapitel 2., Grundlagen: 2.1, Finanzintermediation und Banken als Finanzintermediäre: Das Funktionieren einer Volkswirtschaft ist maßgeblich von der Sicherstellung des effizienten Kapitaltransfers sowie der effizienten Allokation von Überschuss- und Defiziteinheiten abhängig. 'Mit dem Begriff Finanzintermediation werden die zahlreichen Prozesse umschrieben, die es zum Ziel haben, Nachfrage und Angebot nach Kapital zusammenzuführen und abzustimmen.' Effiziente Finanzintermediation erhöht das Wachstum und die Stabilität eines ökonomischen Systems. Im Sinne des funktionellen Erklärungsansatzes stehen folgende fünf Kernfunktionen im Mittelpunkt: Transfer-, Transformations-, Risikotransformations-, Logistik- und Informationsfunktion. Innerhalb variabler Rahmenbedingungen (zum Beispiel nationale Finanzmarktgesetzgebung) sind diese Funktionen gleichbleibend und es gilt, sie zu erfüllen. Die Grundaussagen der Kernfunktionen lauten: Transferfunktion: Der Transfer von Kapital zwischen verschiedenen Akteuren im Wirtschaftssystem verursacht Kosten und Risiken, welche durch effiziente Intermediation reduziert werden können. Transformationsfunktion: Das Volumen von Kapitalangebot und Nachfrage kann differieren. Mittels Losgrößentransformation wird ein großer Kredit durch viele kleine zusammengefasste Einlagen finanziert bzw. wird eine große Einlage in Form von vielen kleineren Krediten verliehen. Unterschiede in der Fristigkeit werden durch Fristentransformation ausgeglichen. Langfristige Kredite können durch den Finanzintermediär aus Einlagen kürzerer Laufzeiten finanziert, und umgekehrt längerfristige Einlagen in Kredite mit kürzerer Laufzeit investiert werden. Eine dritte Form der Transformationsfunktion von Finanzintermediären ist der intertemporale Ausgleich zwischen Konsum und Sparen bzw. Finanzieren und Investieren. Diese zeitliche Verschiebung der Prioritäten im Lebenszyklus wird als Life Cycle-Transformation bezeichnet. Risikotransformationsfunktion: Wirtschaftsteilnehmer besitzen eine unterschiedliche Risikoneigung und Risikotragfähigkeit. Finanzintermediation ermöglicht den direkten oder indirekten Transfer von Risiken entsprechend der Präferenzen. Ein direkter Transfer kann mittels Diversifikation, Hedging oder das Abschließen von Versicherungen erreicht werden. Der Finanzintermediär ist aber auch in der Lage, Risiken indirekt zu senken. Eine entscheidende Rolle spielen dabei Informationsvorteile, welche dem einzelnen Nicht-Intermediär gänzlich unzugänglich bzw. nur mit hohem Kostenaufwand zugänglich sind. Gegen Zahlung einer Entschädigung kann sich der Kapitalgeber Informationen über die Risiken des Investitionsobjektes beschaffen. Aber auch Eigenkapitalhaftung und Diversifikationsmöglichkeiten (welche dem Einzelnen nicht zur Verfügung stehen) sind Möglichkeiten zur Reduktion von Risiken durch Finanzintermediation. Logistik- und Servicefunktion: Für die effiziente Erfüllung der Intermediationsfunktion bedarf es bestimmter logistischer Voraussetzungen. Aufgabe ist es, diese Basis zu schaffen und sie den Marktteilnehmern zugänglich zu machen. Informationsfunktion: Die Beschaffung von notwendigen Informationen für die Investitions- oder Finanzierungsentscheidung der Wirtschaftssubjekte ist mit hohem Ressourceneinsatz verbunden. Informationsungleichgewichte zwischen Kapitalanbieter und Nachfrager erhöhen das Risiko in vielfältiger Weise. 'Im Rahmen der Informationsfunktion gewährleistet die Finanzintermediation eine permanente und effiziente Verbesserung der Informationsbasis, auf deren Grundlage die Marktteilnehmer Finanzentscheidungen treffen.' Aus diesen fünf Kernfunktionen können die drei Ziele Kapitalallokation, Transaktionskostenreduktion und Risikoreduktion abgeleitet werden. Dabei stehen diese Zielelemente nicht nur ergänzend zueinander. Unter Einbeziehung der Kosten wird das Konfliktpotenzial ersichtlich. So hat sich in der jüngsten Krise des Finanzintermediationssystems deutlich gezeigt, wie hoch Systemrisikokosten und damit die Kosten für die Volkswirtschaft sein können. Der Finanzintermediär kann als Anbieter von Finanzintermediationsleistungen bezeichnet werden. Dabei werden neun Anbieterkategorien unterschieden: Banken und bankähnliche Organisationen, Finanzgesellschaften und Gesellschaften mit Nähe zu Banken, Zentralbanken, Versicherungsgesellschaften, Beratungs- und vermittlungsorientierte Organisationen, Non-Banks, Anbieter von Marktplattformen, Informationsdienstleister und Technologieprovider. Es kann weiter zwischen Finanzintermediären im engeren und im weiteren Sinn differenziert werden. In der engeren Definition werden Finanzintermediäre als Institutionen verstanden, die Kapital von Anlegern annehmen und an Kapitalnehmer weitergeben. Eine Bank, in deren Geschäftstätigkeit dieser Vorgang berücksichtigt wird, kann als Finanzintermediär im engeren Sinn bezeichnet werden. Allerdings fallen auch andere Unternehmen, wie zum Beispiel Venture Capital Gesellschaften oder Versicherungen, in den Bereich dieser Definition. Weiterhin werden Institutionen, welche den Handel zwischen Kapitalgebern und Kapitalnehmern ermöglichen oder erleichtern, als Finanzintermediäre im weiteren Sinn bezeichnet. In diese Gruppe sind Finanzmakler, Börsendienste oder Rating Agenturen einzuordnen. 'Banken bieten heutzutage eine Fülle unterschiedlicher Produkte an und konkurrieren mit anderen Instituten, die gleiche Funktionen erfüllen.' Definitionsansätze des Begriffs 'Bank' sind daher sehr heterogen. Sie können aus einzelwirtschaftlicher, gesamtwirtschaftlicher oder rechtlicher Sicht erfolgen. Der Tätigkeitsbereich von Banken gliedert sich in Commercial Banking und Investment Banking. Im Commercial Banking nehmen Kreditinstitute Kapital entgegen und geben dieses als Kredite an Dritte weiter. Damit übernehmen diese Institute die Transformationsleistungen der Finanzintermediation in Bezug auf Risiko, Fristigkeit und Losgrößen. Im Zuge des delegated monitoring wird stellvertretend für den Kapitalgeber die Überwachung der Kreditnehmer übernommen, und dadurch Kosten eingespart. Zudem erfüllen sie Umtausch und Zahlungsleistungen und sind damit klar den Finanzintermediären im engeren Sinn zuzuordnen. Im Gegensatz dazu unterstützen Investmentbanken den Handel an den Kapitalmärkten und sind damit als Finanzintermediäre im weiteren Sinne tätig. Klar wird an dieser Stelle, dass Banken einen großen Teil des Spektrums der Finanzintermediation abdecken. Sie zählen zu den wichtigsten Finanzintermediären und nehmen eine bedeutende Position in einer Volkswirtschaft ein. 2.2, Multinationale Banken: In der vorangegangen Betrachtung wurden Banken in die Finanzintermediationstheorie eingeordnet, ohne dabei näher auf den 'geographischen' Tätigkeitsbereich der Intermediäre einzugehen. Es konnte aus der Finanzintermediation heraus auf den Finanzintermediär selbst Bezug genommen werden. Diese Vorgehensweise wird nun auf globaler Ebene fortgesetzt. Die internationale Finanzintermediation besitzt eine Reihe von Spezifika. Das Risiko internationaler Transaktionen ist höher als auf nationaler Ebene. Insbesondere tragen Fremdwährungs- und Länderrisiken zu diesem hohen Risikofaktor bei. Die Intermediationskette sowie die Intensität der Interbankenbeziehungen, sind im globalen Umfeld ausgedehnter als in inländischen Märkten. Das Argument der größeren Informationslücke, aufgrund der größeren Entfernung von Kapitalnehmer und Kapitalgeber, hat im Zeitalter des Internets und der internationalen Vernetzung kaum noch Gültigkeit. Kritisch zu betrachten sind in diesem Zusammenhang auch Aussagen über die erhöhte Wettbewerbsintensität auf dem internationalen Bankenmarkt. Die fehlende internationale Regulierung soll für diesen Zustand verantwortlich sein. In Hinsicht auf die in der jüngsten Vergangenheit abgeschlossenen internationalen Abkommen ist dieses Argument als heikel anzusehen. Ebenfalls spricht die Tatsache, dass auf internationalen Kapitalmärkten unvollkommene Marktbedingungen vorherrschen, welche Intermediären Monopolrenten verschaffen können, dagegen. Die Wettbewerbsintensität wäre somit sogar geringer. Ein internationaler Finanzintermediär ist ein Intermediär, welcher die Funktionen der Finanzintermediation in (über) mehreren Ländern erfüllt. Im Folgenden wird die Multinationale Bank (MNB) als ein Vertreter näher betrachtet. Eine MNB ist eine Bank, welche in mehr als einem Land physische Niederlassungen unterhält. Sie besitzt Elemente ausländischer Direktinvestitionen (FDI) und eines multinationalen Unternehmens (MNE). Die meisten Aktivitäten der MNB sind grundsätzlich als eine Art Verlängerung von Aktivitäten der inländischen Ebene zu verstehen. Im Gegensatz dazu, werden Internationale Banken abgegrenzt, welche zwar international operieren, aber keine physischen Niederlassungen im Ausland besitzen. Unter die Tätigkeiten Internationaler Banken fallen traditionelle grenzüberschreitende Geschäfte sowie das sogenannte Euroccurrency Banking, bei dem Transaktionen in einer Fremdwährung durchgeführt werden.
Der Autor betrachtet in seinem Beitrag die gegenwärtige Redefinition der Bildungsregion als Ansatz bildungspolitischer Steuerung. Dabei stellt er vier konstituierende Elemente heraus: die Erprobung neuer Steuerungsinstrumente und -formen in kurzfristigen Pilot- und Modellprojekten; das Auftreten neuer Akteurskonstellationen aus Staat, Wirtschaft und transnationale Organisationen; eine neue Kompetenzverteilung zwischen trans- und subnationalstaatlicher Steuerungsebene; Autonomie als neues Paradigma politischer Steuerung. Der Autor arbeitet die modernisierungspolitischen Implikationen in zweifacher Hinsicht heraus: Region als politisch konstituierter, intermediärer Raum und Bildungsregion als Standortfaktor. Aus diesen Befunden werden drei Problembereiche der Entwicklung von Bildungsregionen abgeleitet: Die Entwicklung von Disparitäten zwischen unterschiedlichen Regionen als Verstärkung von Benachteiligung durch eine wettbewerbsorientierte Standortpolitik, die Einbindung privater Akteure in die Bildungs- und Schulpolitik und die Individualisierung sozialstruktureller Probleme. (DIPF/Orig.) ; This paper deals with the correlation between space/decentralization and education, with regard to the concept of regional education. This concept applies to both the political dimension of development and also theoretical research on the spatial conditions of educational processes. On both levels, the concept of regional development is being discussed. Two central hypotheses will be persued here: Firstly, with educational policy increasingly being steered from the national level to the regional level, a transformation is occurring where educational policy becomes an element of regional development policy, with the effect that competition between schools increases. Secondly, this development is embedded in a general transformation of the State and politics, whereby the fundamental changes in education have thus far been designated as a new regime of education. In order to show the negative effects of such a policy, where the inequalities in education are strengthened and the economics of "Free Market" Education increase, this paper presents an analysis of the fundamental transformation of the state, its steering of educational policy and regional education. (DIPF/Orig.)
The purpose of this research is to increase our understanding of how sustainable entrepreneurship (SE) can enable the commercialisation of radical clean technologies (cleantech). The aim is to realise more sustainability-oriented innovation (SOI) in order to move towards an economy with closed carbon loops and an efficient (re-)use of resources. Previous research focussed on drivers, barriers, and success factors for SE and identified sustainability-specific characteristics that could be added to findings of conventional innovation and entrepreneurship studies. Hence, new cleantech ventures face barriers related to SOI (e.g., path dependencies, regulatory dependencies or absence of business cases) and entrepreneurship-related hurdles in general. In particular, the interplay of the dimensions sustainability effect and market impact has been discussed in the light of SE's capabilities to contribute to a sustainability transition. Furthermore, risk capital in the form of venture capital (VC) has been acknowledged to play an important role in the commercialisation of cleantech via SE. Recent research suggests facilitating SE with dedicated systems that address these specifics and help to coordinate both dimensions. Three management problems are reflected in this research and discussed in the doctoral thesis. First, specific barriers of new radical cleantech ventures on multiple levels (internal, external, hybrid) have not been examined in light of overcoming these hurdles with dedicated support systems. Second, the financial supply from private actors for these ventures in an early stage of their development is scarce due to unfavourable risk-return ratios. Hence, strategies that increase the capital supply by decreasing risk and increasing returns are necessary. Lastly, although previous research has examined different roles and activities that support system actors such as intermediaries should carry out, little is known about the evolution of these roles and activities or the evolution and survival of intermediary actors themselves. The empirical setting of this PhD project is directed at niche, intermediary and system actors in the radical cleantech field with a focus on carbon dioxide (CO2) utilisation. This research draws from over 80 interviews with individuals from new ventures, large incumbents and infrastructure provider, investors, investment experts, and innovation intermediaries primarily in Europe, North America, and Australia. Methodology applied in this research is a set of qualitative and semi-quantitative methods. Data from semi-structured interviews and documentation are analysed using Atlas.ti software and are combined with semi-quantitative evaluations from recorded interview data and collected survey data in case-study and "mixed-methods" approaches. Results from these analyses are manifold. First, cross-linkage barriers – bridging internal and external barrier dimensions – occur in addition to barriers within the internal organisation and external stakeholders and complete the barrier framework for new CO2 utilisation ventures. Second, commercialising the technologies of these ventures confirms the tensions between the dimensions of sustainability effect and market impact and thereby supports the notion of increased complexity in comparison to conventional new technology ventures. Third, 27 strategies are identified that potentially affect the investor's decision-making for early-stage, hardware-, material- or chemical-based cleantech venture investments by either increasing expected returns (archetypes a and b) or decreasing risks (archetypes c and d). Fourth, the potential, relevance and implementation complexity of these strategies are determined, and on this basis, strategy clusters for recommendations to bridge the valley of death are developed for investors, ventures, service providers and public authorities. Fifth, the dynamics of innovation intermediaries over time are revealed and described based on their characteristics, scope, objectives, and roles and activities. Lastly, four dimensions are identified that influence the survival of coordinating innovation intermediaries: neutrality (independence from public administration or politics in terms of funding or technological orientation), technological context (interplay of market, policy, and technology), shared consensus (alignment and shared vision of stakeholders), and internal value creation (financial and non-financial values to sustain operations). Contribution to theory is the advancement of a barrier framework for new hardware-, material- or chemical-based cleantech ventures with an emphasis on the contextual relationships between internal and external dimensions. Moreover, both dynamic capabilities and stakeholder synergies are confirmed to be appropriate theories to describe internal and external barriers. In addition, the valley of death is used to describe the effect of strategies on the risk-return ratio of early-stage radical cleantech investments. Lastly, static typologies of characteristics, scope, objectives, and roles and activities are complemented by dynamic considerations about the evolution and survival of innovation intermediaries that are influenced by internal and external dimensions. In summary, all articles acknowledge internal (organisation) dimensions and external (stakeholder) dimensions across either the niche, intermediary or system (regime) level and confirm – in an overall framework – the notion to use innovation intermediaries as a connector between niche- and regime-level activities. Managerial implications are derived from this research for relevant stakeholders alongside the innovation process of new radical cleantech. First, four critical aspects of a dedicated support system (actors, resources, institutional settings, and the coordination of support systems) are used to provide recommendations to new ventures, policy makers and intermediary third parties about how to facilitate a successful commercialisation from CO2 utilisation ventures. Second, hands-on strategies within five areas of recommendation sensitise stakeholders (investors, new ventures, service provers and public authorities) beyond policy makers only of their stake in bridging the valley of death for new early-stage and hardware-, material- or chemical-based cleantech ventures. Third, innovation intermediation process is enriched by recommendations to acknowledge the technology-specific requirements of SOI for initiators (e.g., policy makers) and operators (innovation intermediaries) of this process. ; Zweck dieser Forschung ist es, unser Verständnis dafür zu verbessern, wie Sustainable Entrepreneurship (SE) die Kommerzialisierung radikaler sauberer Technologien (Cleantech) ermöglichen kann. Ziel ist es, nachhaltigkeitsorientierte Innovationen (SOI) zu realisieren, um eine Wirtschaft mit geschlossenen Kohlenstoffkreisläufen und einer effizienten (Wieder-)Nutzung von Ressourcen zu erreichen. Die bisherige Forschung konzentrierte sich auf Treiber, Barrieren und Erfolgsfaktoren für SE und identifizierte nachhaltigkeitsspezifische Merkmale ergänzend zu den Ergebnissen konventioneller Innovations- und Entrepreneurship-Studien. Demnach sehen sich neue Unternehmen im Cleantech-Bereich mit Barrieren im Zusammenhang mit SOI (z.B. Pfadabhängigkeiten, regulatorische Abhängigkeiten oder das Fehlen von Business Cases) und mit unternehmerischen Hürden im Allgemeinen konfrontiert. Insbesondere wurde das Zusammenspiel der Dimensionen Nachhaltigkeitseffekt und Marktwirkung im Hinblick auf die Fähigkeit von SE, zu einer Nachhaltigkeitstransition beizutragen, diskutiert. Darüber hinaus wurde Risikokapital in Form von Venture Capital (VC) als wichtiger Bestandteil der Kommerzialisierung von Cleantech durch SE anerkannt. Jüngste Forschungsergebnisse legen nahe, SE mit speziellen Systemen zu unterstützen, die diese Besonderheiten berücksichtigen und dazu beitragen, Nachhaltigkeitseffekt und Marktwirkung zu koordinieren. Drei Managementprobleme spiegeln sich in dieser Forschung wider und werden in dieser Dissertation diskutiert. Erstens wurden spezifische Barrieren neuer, radikaler Cleantech-Ventures auf mehreren Ebenen (intern, extern, hybrid) nicht untersucht, um diese Hürden mit speziellen Unterstützungssystemen zu überwinden. Zweitens ist die finanzielle Versorgung dieser Vorhaben durch private Akteure in einem frühen Stadium ihrer Entwicklung aufgrund ungünstiger Risiko-Rendite-Verhältnisse unzureichend. Daher sind Strategien notwendig, die das Kapitalangebot durch sinkende Risiken und steigende Renditen erhöhen. Drittens ist wenig über die Entwicklung der Rollen und Aktivitäten von Systemakteuren wie Intermediäre oder die Entwicklung und das Fortbestehen dieser Intermediäre selbst bekannt, obwohl frühere Forschungen verschiedene Rollen und Aktivitäten untersucht haben. Der empirische Rahmen dieses Promotionsvorhabens richtet sich an Nischen-, Intermediär- und Systemakteure im radikalen Cleantech-Bereich mit Fokus auf die Nutzung von Kohlendioxid (CO2). Die Studie basiert auf 78 Interviews mit Personen aus neuen Unternehmen, großen etablierten Unternehmen und Infrastrukturanbietern, Investoren, Investmentexperten und Innovationsintermediären vor allem in Europa, Nordamerika und Australien. Die angewandte Methodik ist eine Reihe von qualitativen und semi-quantitativen Methoden. Daten aus halbstrukturierten Interviews und Dokumentationen werden mit der Software Atlas.ti analysiert und mit semi-quantitativen Auswertungen aus aufgezeichneten Interviewdaten und gesammelten Befragungsdaten in Fallstudien- und "Mixed-Methods"-Ansätzen kombiniert. Die Ergebnisse dieser Analysen sind vielfältig. Erstens treten neben Barrieren innerhalb der internen Organisation und externen Stakeholdern auch Vernetzungsbarrieren auf, die die internen und externen Barrieredimensionen überbrücken und den Barriererahmen für neue CO2-Verwertungsvorhaben vervollständigen. Zweitens bestätigt die Kommerzialisierung der Technologien dieser Unternehmen die Spannungen zwischen den Dimensionen Nachhaltigkeitseffekt und Marktauswirkung und unterstützt damit die Auffassung von erhöhter Komplexität im Vergleich zu herkömmlichen neuen Technologieunternehmen. Drittens werden 27 Strategien identifiziert, die die Entscheidungsfindung des Investors für hardware-, material- oder chemiebasierte Cleantech-Venture-Investitionen im Frühstadium beeinflussen können, indem sie entweder die erwarteten Erträge erhöhen (Archetypen a und b) oder die Risiken verringern (Archetypen c und d). Viertens werden Potenzial, Relevanz und Umsetzungskomplexität dieser Strategien ermittelt und auf dieser Basis Strategiecluster für Empfehlungen zur Überbrückung des "Valley of Death" für Investoren, Unternehmen, Dienstleister und die öffentliche Hand entwickelt. Fünftens wird die Dynamik von Innovationsintermediären im Laufe der Zeit anhand ihrer Eigenschaften, ihres Umfangs, ihrer Ziele und ihrer Rollen und Aktivitäten aufgezeigt und beschrieben. Schließlich werden vier Dimensionen identifiziert, die das Fortbestehen der koordinierenden Innovationsintermediäre beeinflussen: Neutralität (Unabhängigkeit von öffentlicher Verwaltung oder Politik in Bezug auf Finanzierung oder technologische Orientierung), technologischer Kontext (Zusammenspiel von Markt, Politik und Technologie), gemeinsamer Konsens (Ausrichtung und gemeinsame Vision der Akteure) und interne Wertschöpfung (finanzielle und nichtfinanzielle Werte zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit). Theoretischer Beitrag ist die Weiterentwicklung eines Barriereframeworks für neue hardware-, material- oder chemiebasierte Cleantech-Ventures mit Schwerpunkt auf den kontextuellen Beziehungen zwischen Innen- und Außendimensionen. Darüber hinaus werden sowohl dynamische Fähigkeiten als auch Stakeholder-Synergien als geeignete Theorien zur Beschreibung interner und externer Barrieren bestätigt. Zudem wird das "Valley of Death" angewendet, um die Auswirkungen von Strategien auf das Risiko-Rendite-Verhältnis von radikalen Cleantech-Investitionen im Frühstadium zu beschreiben. Schließlich werden statische Typologien von Merkmalen, Geltungsbereich, Zielen, Rollen und Aktivitäten durch dynamische Überlegungen über die Entwicklung und das Fortbestehen von Innovationsintermediären ergänzt, die von internen und externen Dimensionen beeinflusst werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass alle Artikel interne (Organisations-)Dimensionen und externe (Stakeholder-)Dimensionen entweder auf Nischen-, Intermediär- oder Systemebene bestätigen und – in einem Gesamtrahmen – den Gedanken bestätigen, Innovationsintermediäre als Bindeglied zwischen Nischen- und Regimeaktivitäten einzusetzen. Management-Implikationen für die relevanten Stakeholder entlang des Innovationsprozesses neuer radikaler Cleantech werden auch aus dieser Forschung abgeleitet. Erstens werden vier kritische Aspekte eines dedizierten Fördersystems (Akteure, Ressourcen, institutionelle Rahmenbedingungen und die Koordination von Fördersystemen) genutzt, um Empfehlungen an neue Unternehmen, politische Entscheidungsträger und zwischengeschaltete Dritte zu geben, wie eine erfolgreiche Kommerzialisierung von CO2-Nutzungsvorhaben erleichtert werden kann. Zweitens sensibilisieren praktische Strategien in fünf Empfehlungsbereichen die Stakeholder (Investoren, neue Unternehmen, Dienstleister und Behörden) über die politischen Entscheidungsträger hinaus nur für ihre Beteiligung an der Überbrückung des "Valley of Death" für neue, auf Hardware, Material oder Chemie basierende Cleantech-Unternehmen. Drittens wird der Innovationsintermediationsprozess durch Empfehlungen zur Anerkennung der technologiespezifischen Anforderungen von SOI für Initiatoren (z.B. politische Entscheidungsträger) und Betreiber (Innovationsintermediäre) dieses Prozesses bereichert.
Gemäß des "Drei-Sektoren-Modells" lässt sich der Kulturbereich in den öffentlichen, den gemeinnützigen und den privatwirtschaftlichen Sektor der sogenannten "Kulturwirtschaft" unterteilen. Die Grenzen zwischen diesen drei Feldern werden jedoch zunehmend durchlässiger. Die Verflechtungen beziehen sich dabei sowohl auf komplementäre Beziehungen, als auch auf Konkurrenzverhältnisse zwischen Kulturinstitutionen. So sind Kulturschaffende oftmals gleichzeitig für öffentliche, privatwirtschaftliche und intermediäre Kulturorganisationen tätig, öffentliche Kulturbetriebe treten als Auftraggeber und Dienstleister für private Kulturunternehmen auf, es werden Kooperationen zwischen öffentlichen und privaten Kulturanbietern eingegangen und Institutionen der verschiedenen Kultursektoren konkurrieren auf dem Kulturmarkt um dieselben Kulturnutzer. Diese exemplarische Beschreibung verdeutlicht, dass eine strikte Trennung der Aufgabenbereiche öffentlicher, gemeinnütziger und privatwirtschaftlicher Kulturakteure immer weniger möglich ist. Auch die Kulturpolitik muss dieser Entwicklung Rechnung tragen. Nachdem sich die Kulturpolitik in Deutschland seit Jahrzehnten nahezu ausschließlich mit dem öffentlich getragenen und teilweise auch mit dem gemeinnützigen Kulturbetrieb beschäftigt hat, kommt einer zeitgemäßen Kulturpolitik die Aufgabe zu, Kultur stärker als Gemeinschaftsaufgabe der verschiedenen Akteursgruppen zu begreifen. Dabei muss die kulturelle Produktion in allen Kultursektoren – und somit auch in der Kulturwirtschaft – betrachtet werden und es gilt, die Interdependenzen zwischen den drei Bereichen in strategische Entscheidungen einzubeziehen. Auf diese Weise kann sich die Kulturpolitik auf dem gesamten Feld kultureller Aktivitäten positionieren und Verknüpfungen anregen, die einen Mehrwert versprechen. Die Entwicklung und Implementierung sektorenübergreifender Ansätze setzt detaillierte Kenntnisse über das intersektorale Beziehungsgeflecht in der kulturbetrieblichen Praxis voraus. Diese Vernetzungen sind jedoch bislang noch wenig systematisch untersucht und nicht ausreichend empirisch belegt. Besonders hinsichtlich der Verflechtungen auf der Mikroebene zwischen den einzelnen Kultureinrichtungen besteht ein erhebliches Wissensdefizit. Daher betrachtet das Forschungsprojekt diese interorganisationalen Vernetzungen genauer, indem die Beziehungen zwischen privatwirtschaftlichen Kulturunternehmen, öffentlichen Kulturinstitutionen und gemeinnützigen Kultureinrichtungen in den Sparten Musik, Darstellende Kunst und Bildende Kunst anhand einer qualitativen Studie beleuchtet werden. Auf diese Weise wird das "Beziehungsgeflecht Kulturbetrieb" erstmals in seiner Mikrostruktur beschrieben und analysiert. Daraus werden im Sinne einer anwendungsorientierten Forschung anschließend Handlungsimpulse für die kulturbetriebliche und kulturpolitische Praxis abgeleitet. ; According to the 3 sector modell, the cultural sector can be divided into the public, the non-profit and the commercial sector – the so-called cultural industries. The borderlines between these three cultural sub-sectors are becoming increasingly permeable. A strict differentiation of the tasks and responsibilities of public, non-profit and commercial players is hardly possible. Therefore, the mission of an up to date cultural policy is to understand culture as a common task of different groups of players, to consider the cultural production in all cultural sectors and to include the cultural industries in strategic decisions. However, the development of an adequate approach requires detailed knowledge about the interdependences in the cultural sector on an organisational level. The dissertation bridges this research gap by focusing on the interdependences between cultural organisations in the three different cultural sectors. Within the scope of the research project, an interorganisational analysis between micro enterprises of the music industry, the art market and the performing arts and public and non-profit cultural institutions was carried out. The thesis concludes with perspectives for a successful intersectoral collaboration between cultural institutions of the three different sectors and recommendations for cultural policy support measures fostering the relations between public and private players in the arts.
Die Frauenbewegung nach 1968 hat die weibliche Kontrolle über die weibliche Reproduktion als ein zentrales Thema angesehen und die Möglichkeit eines legalen und sicheren Abbruchs einer Schwangerschaft als eines ihrer wichtigsten Ziele betrachtet. Im Gegensatz zu anderen AkteurInnen – etwa politischen Parteien, Initiativkomitees, intermediären Gruppen und anderen Frauenorganisationen – ging es den feministischen Aktivistinnen in diesen Debatten um mehr als eine juristische Regelung, um mehr als einen Paragraphen: Sie verstanden die Entscheidung "Ob Kinder oder keine […]" als eine Frage der Kontrolle über ihre Leben, als eine Voraussetzung, um ganz in der Gesellschaft partizipieren zu können. Wie in anderen europäischen Ländern und den USA haben Feministinnen in der Schweiz seit den 1970er-Jahren für die Straflosigkeit und Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gekämpft – im Namen von Selbstbestimmung, Autonomie und körperlicher Integrität. Entkriminalisierung bedeutete für sie nicht nur eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs innerhalb eines Strafrechts "von Männern für Männer"1, sondern auch die Anerkennung von Frauen als politische Subjekte: Sie verstanden "den Kampf für den straflosen Schwangerschaftsabbruch als Teil des Kampfes für die Befreiung der Frau". In den 1980er-Jahren wurde die Forderung nach weiblicher Selbstbestimmung allerdings auf die Probe gestellt: Das Aufkommen genetischer und reproduktiver Technologien machte neues Wissen zugänglich und stellte Frauen vor neue Entscheidungen: Sollten Embryos oder Föten, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit körperliche oder geistige Beeinträchtigungen haben könnten, abgetrieben werden? Bedeutete "freie Wahl" auch die Forderung um ein "Kind um jeden Preis"? Was bedeutete "Autonomie" in diesem neuen Kontext? Unter diesen neuen Vorzeichen setzten sich feministische Gruppen kritisch mit diesen neuen Technologien auseinander und wiesen auf den engen Zusammenhang zwischen technologischen Entwicklungen, der Selbstbestimmung von Frauen und dem neoliberalen Paradigma des freien und autonom handelnden Individuums hin. Gleichzeitig formten die "Lebensrechtsbewegungen" und die öffentliche Rede über den Fötus die Debatten um Abtreibung und konstituierten ihn als eigenständiges Wesen mit Persönlichkeitsrechten. Gewollt oder ungewollt wirkten auch neuartige Visualisierungen wie Wasser auf die Mühlen der Abtreibungsgegnerschaft. Embryos konnten nun als "sprechende Subjekte" inszeniert und entsprechender moralischer Druck öffentlich aufgebaut werden. Ab den 1990er-Jahren bestimmten vermehrt Parteien und Lobbyorganisationen die Dynamik der Abtreibungsliberalisierung. Gleichwohl konstituierte sich mit der Feministischen Koalition / Coalition Féministe / Coalizione Femminista / Coaliziun Feminista (FemCo), einem Netzwerk verschiedenster Frauengruppen und -Organisationen, eine neue Trägerin der feministischen Abtreibungsbewegung, die bis ins Jahr 2002 aktiv war. Auch in der letzten Phase liessen sich Feministinnen für die Abstimmungskampagne mobilisieren. Sie situierten sich mit der Forderung nach der Freigabe der Abtreibung in der Argumentation der Frauenbewegung nach 1968. Dieses erneute "kritische Ja" zu einer Fristenregelung führte wiederum zu heftigen Auseinandersetzungen mit Befürworterinnen und Befürworter einer reinen Liberalisierung und die Spuren der über dreissigjährigen Auseinandersetzungen zeigten sich überdeutlich. In der Dissertation wird der Einfluss der Frauenbewegung auf die Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Schweiz untersucht. Dem kulturhistorischen Ansatz der neuen Politikgeschichte folgend, werden einerseits die Rollen und Positionen verschiedener Gruppierungen untersucht, die an der Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs im Jahre 2002 beteiligt waren. Herausgearbeitet werden die Verschränkungen, Wechselwirkungen, Anknüpfungspunkte und Abgrenzungsmechanismen der unterschiedlichen AkteurInnen. Ziel ist es, den Einfluss feministischer Bewegungen auf den legislativen Wandel zu untersuchen, der sich zwischen 1971 (erste Initiative zum straffreien Schwangerschaftsabbruch) und 2002 (Annahme der so genannten Fristenregelung) erstreckte und wie – im Sinne der Reziprozität – die Debatte über den Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz die Frauenbewegung veränderte. Ziel ist es, die sich verändernden Konstellationen, An- und Abgrenzungen (Wechselwirkungen) der AkteurInnen genauer nachzuzeichnen. Die vorliegende Arbeit strebt eine empirisch gesättigte historische Analyse diskursiven Wandels an, welche die feministische Politiken und Transformationsstrategien rekonstruiert. Andererseits liegt ein Forschungsinteresse darin, wie Akteurinnen der Frauenbewegung nach 1968 Diskurse über Körperlichkeit und Autonomie nutzten und ihre juristisch-politische Entscheidungsmacht deuteten. Es wird danach gefragt, wie Feministinnen vor diesem Hintergrund ihre Handlungs- und Argumentationsstrategien wählten und legitimierten sowie, insbesondere, wie sie "Schwangerschaftsabbruch" als ein soziales Phänomen deuteten und als politisches Thema konstituierten – und damit zusammenhängend: Was verhandelten Feministinnen im Reden über Schwangerschaftsabbruch? Ein spezielles Interesse gilt der Frage, wie das Politische konstituiert wurde – wie sich ökonomische, religiöse, kulturelle und ethisch-moralische Fragen in politische Fragen transformierten. Dabei wird Politisches auch dort erkannt, "wo es nicht um die Herstellung kollektiv bindender Entscheidungen ging" und wo es sich nicht um staatsbezogene Politik handelte. Das Feld der institutionellen Politik und das ausserparlamentarische Feld der Bewegungsaktivistinnen sind aber aufeinander bezogen. Die Auseinandersetzung mit Abtreibung ist ein paradigmatischer Fall für feministische Debatten, denn an ihnen wird die Spezifität der Frauenbewegung der Schweiz besonders deutlich.
Die Frauenbewegung nach 1968 hat die weibliche Kontrolle über die weibliche Reproduktion als ein zentrales Thema angesehen und die Möglichkeit eines legalen und sicheren Abbruchs einer Schwangerschaft als eines ihrer wichtigsten Ziele betrachtet. Im Gegensatz zu anderen AkteurInnen – etwa politischen Parteien, Initiativkomitees, intermediären Gruppen und anderen Frauenorganisationen – ging es den feministischen Aktivistinnen in diesen Debatten um mehr als eine juristische Regelung, um mehr als einen Paragraphen: Sie verstanden die Entscheidung "Ob Kinder oder keine […]" als eine Frage der Kontrolle über ihre Leben, als eine Voraussetzung, um ganz in der Gesellschaft partizipieren zu können. Wie in anderen europäischen Ländern und den USA haben Feministinnen in der Schweiz seit den 1970er-Jahren für die Straflosigkeit und Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gekämpft – im Namen von Selbstbestimmung, Autonomie und körperlicher Integrität. Entkriminalisierung bedeutete für sie nicht nur eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs innerhalb eines Strafrechts "von Männern für Männer"1, sondern auch die Anerkennung von Frauen als politische Subjekte: Sie verstanden "den Kampf für den straflosen Schwangerschaftsabbruch als Teil des Kampfes für die Befreiung der Frau". In den 1980er-Jahren wurde die Forderung nach weiblicher Selbstbestimmung allerdings auf die Probe gestellt: Das Aufkommen genetischer und reproduktiver Technologien machte neues Wissen zugänglich und stellte Frauen vor neue Entscheidungen: Sollten Embryos oder Föten, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit körperliche oder geistige Beeinträchtigungen haben könnten, abgetrieben werden? Bedeutete "freie Wahl" auch die Forderung um ein "Kind um jeden Preis"? Was bedeutete "Autonomie" in diesem neuen Kontext? Unter diesen neuen Vorzeichen setzten sich feministische Gruppen kritisch mit diesen neuen Technologien auseinander und wiesen auf den engen Zusammenhang zwischen technologischen Entwicklungen, der Selbstbestimmung von Frauen und dem neoliberalen Paradigma des freien und autonom handelnden Individuums hin. Gleichzeitig formten die "Lebensrechtsbewegungen" und die öffentliche Rede über den Fötus die Debatten um Abtreibung und konstituierten ihn als eigenständiges Wesen mit Persönlichkeitsrechten. Gewollt oder ungewollt wirkten auch neuartige Visualisierungen wie Wasser auf die Mühlen der Abtreibungsgegnerschaft. Embryos konnten nun als "sprechende Subjekte" inszeniert und entsprechender moralischer Druck öffentlich aufgebaut werden. Ab den 1990er-Jahren bestimmten vermehrt Parteien und Lobbyorganisationen die Dynamik der Abtreibungsliberalisierung. Gleichwohl konstituierte sich mit der Feministischen Koalition / Coalition Féministe / Coalizione Femminista / Coaliziun Feminista (FemCo), einem Netzwerk verschiedenster Frauengruppen und -Organisationen, eine neue Trägerin der feministischen Abtreibungsbewegung, die bis ins Jahr 2002 aktiv war. Auch in der letzten Phase liessen sich Feministinnen für die Abstimmungskampagne mobilisieren. Sie situierten sich mit der Forderung nach der Freigabe der Abtreibung in der Argumentation der Frauenbewegung nach 1968. Dieses erneute "kritische Ja" zu einer Fristenregelung führte wiederum zu heftigen Auseinandersetzungen mit Befürworterinnen und Befürworter einer reinen Liberalisierung und die Spuren der über dreissigjährigen Auseinandersetzungen zeigten sich überdeutlich. In der Dissertation wird der Einfluss der Frauenbewegung auf die Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Schweiz untersucht. Dem kulturhistorischen Ansatz der neuen Politikgeschichte folgend, werden einerseits die Rollen und Positionen verschiedener Gruppierungen untersucht, die an der Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs im Jahre 2002 beteiligt waren. Herausgearbeitet werden die Verschränkungen, Wechselwirkungen, Anknüpfungspunkte und Abgrenzungsmechanismen der unterschiedlichen AkteurInnen. Ziel ist es, den Einfluss feministischer Bewegungen auf den legislativen Wandel zu untersuchen, der sich zwischen 1971 (erste Initiative zum straffreien Schwangerschaftsabbruch) und 2002 (Annahme der so genannten Fristenregelung) erstreckte und wie – im Sinne der Reziprozität – die Debatte über den Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz die Frauenbewegung veränderte. Ziel ist es, die sich verändernden Konstellationen, An- und Abgrenzungen (Wechselwirkungen) der AkteurInnen genauer nachzuzeichnen. Die vorliegende Arbeit strebt eine empirisch gesättigte historische Analyse diskursiven Wandels an, welche die feministische Politiken und Transformationsstrategien rekonstruiert. Andererseits liegt ein Forschungsinteresse darin, wie Akteurinnen der Frauenbewegung nach 1968 Diskurse über Körperlichkeit und Autonomie nutzten und ihre juristisch-politische Entscheidungsmacht deuteten. Es wird danach gefragt, wie Feministinnen vor diesem Hintergrund ihre Handlungs- und Argumentationsstrategien wählten und legitimierten sowie, insbesondere, wie sie "Schwangerschaftsabbruch" als ein soziales Phänomen deuteten und als politisches Thema konstituierten – und damit zusammenhängend: Was verhandelten Feministinnen im Reden über Schwangerschaftsabbruch? Ein spezielles Interesse gilt der Frage, wie das Politische konstituiert wurde – wie sich ökonomische, religiöse, kulturelle und ethisch-moralische Fragen in politische Fragen transformierten. Dabei wird Politisches auch dort erkannt, "wo es nicht um die Herstellung kollektiv bindender Entscheidungen ging" und wo es sich nicht um staatsbezogene Politik handelte. Das Feld der institutionellen Politik und das ausserparlamentarische Feld der Bewegungsaktivistinnen sind aber aufeinander bezogen. Die Auseinandersetzung mit Abtreibung ist ein paradigmatischer Fall für feministische Debatten, denn an ihnen wird die Spezifität der Frauenbewegung der Schweiz besonders deutlich.
Berufliche Rahmenbedingungen von Vollzeitjournalisten (angestellte und freie) in Medienbetrieben. Journalistische Ausbildung. Bisheriger beruflicher Werdegang. Redaktionsinterne Strukturen. Mitbestimmung am Arbeitsplatz. Arbeits- und Berufszufriedenheit. Journalistische Autonomie. Berufliches Rollenverständnis. Berufliche Ethik. Publikumsbild der Journalisten. Politische Einstellung der Journalisten und politische Grundhaltung der Medienorganisation.
Themen: Herkunftsbundesland; gesellschaftliche Sozialisation in der BRD oder DDR; regionales Verbreitungsgebiet des Mediums; Medientyp (Art der Zeitung und elektronischer Medien); Arbeitsverhältnis (Festanstellung, freie Mitarbeit); hauptberufliche Journalistentätigkeit; Anzahl der Medienbetriebe, für die der Befragte tätig ist; Anzahl festangestellter Journalisten im Medienbetrieb; Frauenanteil im Gesamtbetrieb; Anzahl der Ressorts im Medienbetrieb; Gesamtzahl der Mitarbeiter im eigenen Ressort, Frauenanteil im eigenen Ressort; Auflagenhöhe (nur bei Printmedien); Position in der Hierarchie; Ressort; Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit als Journalist; Dauer der Festeinstelllung; journalistische Aus- und Vorbildung (Hospitanz/Praktikum, Volontariat, Journalistenschule, Studium der Journalistik, Studium der Publizistik im Hauptfach oder Nebenfach) und konkrete Angabe der Ausbildungsstelle; Ausbildungskombination.
Angaben zur aktuellen Tätigkeit: Art der Tätigkeit (Recherche, Verfassen und Redigieren von Texten, Auswahl von Texten, Redigieren von Nachrichtenagenturtexten und Pressemitteilungen, Redigieren der Texte von Kollegen und Mitarbeitern, Organisation und Verwaltung, (nur Printjournalisten: Layout, Umbruch), (nur Hörfunk- und Fernsehjournalisten: Außenaufnahmen, Schnitt, Tonaufnahmen im Studio, Moderation, technische Aufgaben, PR-Arbeit, Medienrezeption, Archivarbeit); Dauer der jeweiligen Tätigkeit pro Arbeitstag; durchschnittliche Arbeitszeit an einem Computer; Art der Tätigkeit am Computer; Wochenarbeitszeit; Häufigkeit des Gegenlesens eigener Texte durch Redaktionsmitglieder; Kontrolle eigener Texte; Existenz bzw. Planung eines Redaktionsstatuts sowie frauenfördernder Maßnahmen; Entscheidungsbefugnisse oder Mitbestimmung bei Stellenbesetzungen oder Entlassungen; Umfang der Befugnisse bei Personalfragen; wichtigste Einstellungskriterien; Arbeits- und Berufszufriedenheit (Qualität der Ausbildung, Möglichkeiten der Weiterbildung, tägliche Arbeitsbelastung, Möglichkeit der freien Arbeitszeiteinteilung, Zeit für persönliche Recherche von Themen, berufliche Sicherheit, Karrieremöglichkeiten, Höhe der Bezahlung, Verhältnis zu Arbeitskollegen, politische oder weltanschauliche Linie des Medienbetriebs, Verhältnis zu Vorgesetzten, und Mitarbeitern; Reaktionen ausgewählter Personen und Gruppen auf die eigene Arbeit; beabsichtigter Wechsel in ein anderes Medium und Art dieses Mediums (intra- und intermediäre Mobilität); Personen aus dem engeren Bekanntenkreis (Entscheidungsträger aus der Politik und öffentlicher Verwaltung, aus den Gewerkschaften und aus der Wirtschaft, Vertreter von Bürgerinitiativen und alternativen Gruppen, Kollegen aus dem Journalismus); Beurteilung des Informationsgehalts von Pressemitteilungen als Informationsüberflutung, Recherchehilfe, Zuverlässigkeit, Anregung für Berichterstattung, Aufbereitung und Verführung zu unkritischer Berichterstattung; regelmäßige berufliche Rezeption anderer Medien und Sendungen; berufliches Rollenverständnis (Skala: Informationsvermittlung; Unterhaltung, Hintergrundberichterstattung, Meinung, Kritik, Kontrolle, Anwaltschaft, vierte Gewalt, Orientierung, Sensationalismus, Bildung und Artikulation); Entsprechung der journalistischen Funktionen mit den eigenen Zielvorstellungen; erfolgreiche Umsetzung der beruflichen Ziele im beruflichen Alltag; tatsächlicher und gewünschter Einfluss der Medien auf die öffentliche Meinung in Deutschland (Skalometer); allgemeine Beurteilung der journalistischen Arbeit; berufliche Ethik: Einstellung zu umstrittenen Recherchemethoden (Skala: Geld für Informationen, vertrauliche Unterlagen nutzen, Verschwiegenheit brechen, Informanden unter Druck setzen, Namen veröffentlichen, versteckte Kameras nutzen); Bereitschaft zur Veröffentlichung von Meldungen, deren Richtigkeit wegen Zeitmangel nicht mehr recherchiert werden können; Publikumsbild: Einschätzung des eigenen Publikums anhand eines semantischen Differentials von 16 bipolaren Eigenschaftspaaren; eigene politische Grundhaltung: Zuordnung der politischen Richtung (Linie) des Medienbetriebs; geschätzter Anteil der Kollegen, die mit der politischen Linie des Befragtenmediums übereinstimmen; Bedeutung der politischen Grundhaltung des eigenen Medienbetriebes für die persönliche Arbeit; Einfluss ausgewählter Personengruppen und Verbände auf die eigene Arbeit (mittlere und obere redaktionelle Führungsebene, Verleger bzw. Verlag, Intendanten oder Aufsichtsgremien, Redakteure, Leser bzw. Hörer oder Zuschauer, politische Parteien, soziales Umfeld, Unternehmen und Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Kirchen, Sportverbände sowie Öffentlichkeitsarbeit allgemein); politische Selbsteinstufung; Parteinähe; Mitgliedschaft in einer Journalistenorganisation und Angabe der Organisation; politisches oder gesellschaftliches Engagement oder Amt; Bereich des Engagements.
Nur an Printjournalisten: Bereitschaft, die Kopie einer eigenen Publikation für eine Inhaltsanalyse zur Verfügung zu stellen.
Selbstausfüller: detaillierte Angaben zum beruflichen Werdegang (Arbeitgeber, berufliche Position, Ressort, Zeitraum der jeweiligen Tätigkeit).
Demographie: Geschlecht; Alter; Familienstand; Zusammenleben mit einem Partner; Kinderzahl; Anzahl der Kinder im Haushalt; höchster Bildungsabschluss; berufliche Position von Vater und Mutter; Berufe der drei engsten Freunde; Prozentanteil von Journalisten am Freundeskreis; Einwohnerzahl der Heimatgemeinde (Ortsgröße); persönliches Nettoeinkommen.
Interviewerrating: Verdacht auf Unwahrheit bei bestimmten Fragen; Anzahl der Fragen mit Unwahrheit; Störungen durch Personen oder Zeitmangel während des Interviews; Wochentag des Interviews; Interviewdatum; Interviewdauer.
Zusätzlich verkodet wurde: Gewichtungsfaktor.
Im Anschluss an die Befragung wurde eine Inhaltsanalyse der zur Verfügung gestellten Publikation durchgeführt. Der Artikel vermittelt komplexe Sachverhalten, präsentiert eigene Ansichten, informiert neutral und präzise, setzt sich für Benachteiligte ein, kontrolliert Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, vermittelt positive Ideale, bietet Lebenshilfe für das Publikum, bietet dem Publikum Unterhaltung und Entspannung, zeigt neue Trends auf und vermittelt neue Ideen, recherchiert und untersucht Aussagen und Stellungnahmen der Regierung, diskutiert nationale Politik, die sich noch in der Entwicklung befindet, spricht intellektuelle und kulturelle Interessen des Publikums an, versteht sich als Gegenpart zu offiziellen (politischen) Stellen und zur Wirtschaft, lässt ´normale´ Leute ihre Meinung über Themen von öffentlichem Interesse zum Ausdruck bringen.
Wenn sich eine übergreifende Tendenz in den geisteswissenschaftlichen Debatten der letzten zwei Jahrzehnte beobachten lässt, so besteht diese in dem Bemühen, die politische Relevanz von Kunst und ästhetischer Erfahrung auf neue, den zeitgeschichtlichen Entwicklungen angemessene Weise zu denken. Die dazu in Anschlag gebrachten Modelle gehen in verschiedene Richtungen und treten miteinander durchaus in Konflikt. Ein Zeichen für die enorme Strahlkraft dieser Hinwendung zum Politischen ist das Erscheinen von Aesthetic Marx, eines Bandes, der antritt, die Theoreme eines vermeintlich so erschöpfend behandelten Denkers wie Karl Marx für die aktuelle Diskussion fruchtbar zu machen. Gleichzeitig markiert der Band nicht nur die Insistenz der gegenwärtigen Problemstellungen; vielmehr dient er auch als Testfall für die Tragfähigkeit jener Ansätze, die sich deren Bewältigung oder doch mindestens Beschreibung zur Aufgabe gemacht haben. So scheint es ja keineswegs selbstverständlich, in diesem Zusammenhang ausgerechnet auf Marx zurückzugreifen, auch wenn niemand bestreiten wird, dass der Kapitalismus "ästhetisch geworden" ist – so die Diagnose, mit der die Herausgeber ihre ambitionierte und zuweilen dichte Einleitung beginnen (S. x). Ebenso unbestreitbar verbindet sich mit der Chiffre 'Marx' noch immer eine Art utopischer Überschuss, den es jedoch – auf welche Weise auch immer – einzulösen gilt. Auf Grundlage dieser Diagnose zielt die Einleitung daher darauf ab, historisch herzuleiten, wie sich das marxsche Werk auf durchaus vielfältige Weise auf jene Ansätze beziehen lässt, die diese ästhetische Dimension als Frage nach dem Politischen konzeptualisieren. Diese Herleitung greift weit aus und verortet Marx nicht nur in historischer Langzeitperspektive, sondern auch mit Blick auf geistesgeschichtlich zentrale Denker wie Aristoteles, Machiavelli, Nietzsche oder Kant – zusätzlich zu denjenigen, die sich ihrerseits auf Marx beziehen (Lukács, Gramsci, Marcuse, Benjamin, Jameson, Derrida, etc.). Sie liefert dadurch eine hervorragende Grundlage nicht nur für die im Band versammelten Beiträge, sondern auch für zukünftige Arbeiten in dieser Richtung. Ein zentrales Manöver ist dabei, den Unterschied zwischen "Ästhetik" ("aesthetics") als philosophische Disziplin und dem "Ästhetischen" ("the aesthetic") als historische Organisation der Sinne hervorzuheben (S. xii). Diese Operation erinnert unmittelbar an die Unterscheidung zwischen 'Politik' und dem 'Politischen', die unter anderem in der jüngeren Rezeption Jacques Rancières in der politischen Philosophie und den Kulturwissenschaften enorm wirkmächtig geworden ist – eine Parallele, die hier jedoch (trotz ausführlicher und durchaus kontroverser Auseinandersetzung mit Rancière) nicht explizit gemacht wird. Wenig überraschend ist es die zweite Bedeutungsdimension des Ästhetischen, die für das "meta-ästhetische" (S. xiii) Projekt des Buches besonders produktiv wird – ist es doch in der aktuellen Diskussion speziell diese Perspektive, in der sich die Verfahren der Künste in ihrer theoriebildenden und politisch intervenierenden Kraft nachvollziehbar machen lassen. Die vielfältigen Facetten dieser Debatte bezieht die Einleitung aufeinander und bereitet so den Zusammenhang der einzelnen Beiträge vor, die in drei Sektionen gegliedert sind: "Aesthetics/Emancipations", "Style and Performativity in Marx" und "Modes of Artistic Production". Jede Sektion setzt sich aus vier Aufsätzen zusammen. Der erste Abschnitt versammelt Beiträge, die sich dem inhärenten Zusammenhang zwischen den marxschen Thesen und Axiomen ästhetischer Theoriebildung widmen. So stellt Samir Gandesha in seinem Aufsatz zu "drei Logiken des Ästhetischen bei Marx" die vielleicht nicht erstaunliche, jedoch weitreichende These auf, dass Marx' Begriff des Ästhetischen mit der Entwicklung seines Konzepts des Materialismus eng korrespondiert, wobei beide über das Prinzip der "Sinnlichkeit" miteinander in Beziehung treten (S. 5). Auf diese Weise avanciert die Gesetzmäßigkeit historischen Fortschreitens zu einer ästhetischen Logik. Im Zuge der Ausarbeitung dieser Logik entgeht der Autor nicht immer der Gefahr, sich in 'marxologischen' Spezialdiskussionen zu verlieren, anstatt die Begriffe für übergeordnete Fragestellungen produktiv zu machen. Henry Pickford hinterfragt in seinem Aufsatz die hergebrachte Dichotomie zwischen 'poiesis' (Herstellen) und 'praxis' (Handeln), indem er eine dritte Spielart des produktiven Denkens einführt: 'energeia'. Zur eigentlichen These seines Aufsatzes gelangt Pickford allerdings erst nach zehn Seiten Vorbereitung – das gibt einen kleinen Eindruck in die Komplexität (und lange Geschichte) der in diesem Band aufgegriffenen Diskurse. Er hat dort seine stärksten Momente, wo die Autoren den Mut zur Spekulation entwickeln, z. B., wenn Pickford am Ende seines Aufsatzes die Möglichkeit eines spezifisch marxistischen Begriffs ästhetischer Erfahrung erörtert. In diesem Sinne stellt der Beitrag von Sami Khatib ein Musterbeispiel dar: Er geht vom Faszinosum der eigentümlichen Seinsweise der Warenform – der Realabstraktion – aus und verfolgt die Facetten dieses Phänomens in ihren vielfältigen Verzweigungen, sei es in Theorien der Linguistik oder in paradigmatischen Figurationen der Moderne. Ein Aspekt dieser Seinsweise ist, dass sich Realabstraktion nicht objektivieren lässt; vielmehr bezeichnet sie ein Wahrnehmungsverhältnis, das jede Position der Analyse einfasst, einschließlich Marx' eigener. In der Konsequenz enthüllt der "Modus der Präsentation die Struktur des Untersuchungsgegenstands" (S. 52): Das Problem zeigt sich in der Sprache selbst, es ist sinnlich und übersinnlich zugleich. Formen des Denkens spielen auch für den letzten Aufsatz der ersten Sektion eine wesentliche Rolle: John F. Hartle geht dem Prinzip der "freien Assoziation" bei Marx und Sigmund Freud nach – das eine Mal als Plan sozialer Ordnung, das andere Mal als Verfahren, Zugang zu den "elementaren Kräften unbewusster Wünsche" (S. 73) zu erhalten. Angesichts der theoriegeschichtlich äußerst einflussreichen Kopplung psychoanalytischer und marxistischer Erklärungsmodelle stellt der Aufsatz einen höchst instruktiven Versuch dar, Verwandtschaften und Unterschiede zwischen ihnen freizulegen – Begriffsarbeit im besten Sinne, die die von Rancière so prägnant markierten Verbindungen zwischen dem Ästhetischen und dem Politischen aus ungewohnter Perspektive beleuchtet. Die zweite Sektion legt einen stärkeren Akzent auf die konkrete historische Verortung des marxschen Werkes. Eingeläutet wird dieser Abschnitt von Anna-Katharina Gisbertz. In ihrem Beitrag rekonstruiert sie, wie Marx seine Überlegungen ins Verhältnis zum dominanten ästhetischen Diskurs seiner Zeit setzt. Das von ihr gezeichnete Bild zeigt dabei einerseits einen Marx, der konservativer daherkommt, als es manchmal den Anschein hat. Andererseits wird so erst verständlich, worin die innovative und transformative Kraft seines Denkens in Bezug auf sein historisches Umfeld gelegen haben mag. In Hayden Whites (hier wiederabgedrucktem) Aufsatz wird Geschichte dann selbst zum Gegenstand des Denkens, das emphatisch selbst historisch verortet ist. White erläutert zu Beginn, dass er Marx' historiografisches Schreiben eher als künstlerische denn als wissenschaftliche Tätigkeit versteht – eine Unterscheidung, die White selbst allerdings mehr als einmal in Zweifel gezogen hat. Im vorliegenden Text demonstriert er an Marx' Schriften spezifische Modi geschichtlichen Denkens: den der Synekdoche und den der Metonymie. Aus dem Zusammenspiel dieser Modi lässt sich das Verhältnis zwischen gesetzmäßig konstanten ökonomischen Strukturen und ebenso gesetzmäßig dynamischer langzeithistorischer Entfaltung ableiten. Die Intention des marxschen Vorgehens erkennt White darin, Geschichte in ihrer Veränderbarkeit erfahrbar zu machen und dadurch seinen Leser auf die Möglichkeit der Entscheidung zurückzuwerfen. Auf ganz andere Weise (und auch im Tonfall sich deutlich vom Rest des Sammelbands unterscheidend) wird Geschichte im Beitrag von Terrell Carver in Anschlag gebracht: Carver erklärt, die marxschen Schriften, so weit möglich, vor ihrer Kanonisierung und in ihrer zeitgenössischen Ausrichtung zu lesen und auf ihr politisches Potential befragen zu wollen – was u. a. die Frage aufwirft, wie die intervenierende Funktion polemischen Schreibens theoretisch zu rekonstruieren wäre. Es folgt eine scharfsichtige Lektüre des 18. Brumaire, die Carvers rhetorischen Aufwand jedoch nur bedingt zu rechtfertigen vermag. Die produktive Kraft historischer Gegenüberstellungen demonstriert Daniel Hartley in seinem Essay, der mit Hilfe von Schillers Briefen Über die ästhetische Erziehung des Menschen einen "Strang ästhetischer Logik" (S. 165) in Marx' politischer Theorie sichtbar zu machen sucht, während seinerseits Schiller dabei auf neue Weise lesbar wird. Ähnlich wie die (offensichtlichere) Paarung von Marx und Freud setzt eine solche Konfrontation einen imaginativen Überschuss frei, der als stärkstes Argument für die anhaltende Relevanz des marxschen Denkens gelten mag. Wenn von Geschichte die Rede ist, ist im Übrigen positiv hervorzuheben, dass die Beiträge des Buches insgesamt sich nicht weiter mit Fragen der periodischen Einteilung (etwa in einen 'frühen' oder 'späten' Marx) aufhalten, sondern ganz auf die Bindekraft der in den Aufsätzen entworfenen gedanklichen Kontexte vertrauen. Die letzte Sektion des Buches widmet sich der künstlerischen Reflexion von Marx' Werk, Leben und Wirken. Den Anfang macht ein Aufsatz von Boris Groys. Diesem geht es nun nicht (mehr) um die Verästelungen der Theorie, sondern darum, den Abstand zwischen der kommunistischen 'Idee' und den historischen Manifestationen dieser Idee auszumessen. In der Kunst, so Groys, realisiere sich der utopische, d. h. der intermediäre Status des kommunistischen Projekts – und zwar nicht nur in ihrer ästhetischen Dimension, sondern eben auch in den Bedingungen ihrer Produktion und Distribution. Die paradigmatische Form, in der sich diese Bedingungen reflektiert finden, ist Groys zufolge die Installation (woraus sich ein Spiel mit der Idee des Bauens am kommunistischen Projekt ergibt). Nach diesen eher grundsätzlichen Erwägungen steuert Robin Greeley eine historische Fallstudie bei, welche die Entwicklungen in der mexikanischen Konzeptkunst nach der Niederschlagung der Studentenproteste 1968 untersucht. Auf schlagende Weise, fast wie ein Gegengewicht, macht der Beitrag nicht nur den kulturellen, sondern auch historischen Abstand zwischen der aktuellen Situation und den Debatten sichtbar, die den Großteil des Sammelbandes beschäftigen. '1968' fungiert dabei wie ein Brennglas, in dem sich diese Diskurse auf eine Weise gebündelt haben, die uns heute, gerade einmal 50 Jahre später, ihrerseits in höchstem Maße erklärungsbedürftig erscheint. Damit ist nicht etwa das Scheitern des Buches diagnostiziert; aber es wird vielleicht deutlich, dass mit diesem Buch vor allem ein Anfang gemacht ist. Erste Schritte, die diesen Abstand adressieren, erfolgen in den letzten beiden Aufsätzen. Der Text von Sven Lütticken befasst sich mit filmischen Auseinandersetzungen mit dem marxschen Werk und dessen Folgen – angesichts der Stellung des Kinos nicht nur in der frühen Sowjetunion (man denke an Eisensteins Kapital-Projekt) ein zentraler Aspekt des hier verhandelten Themas. Der Fokus des Aufsatzes ist jedoch weder ein filmanalytischer noch ein filmtheoretischer. Dies stellt m. E. ein Versäumnis dar, hat doch die Filmtheorie in zahlreichen Ansätzen (von Eisenstein über Baudry bis Jameson) das Verhältnis zwischen dem Ästhetischen und dem Politischen, bzw. der Ökonomie zu formulieren versucht und böte ein entsprechendes Reservoir an Begriffen. Stattdessen ruft Lütticken aktuelle ökonomische Theorien auf, vertreten durch Namen (Negri/Hardt, Boltanski/Chiapello), die im übrigen Buch wiederum geradezu auffällig abwesend bleiben. So wichtig es von einem Marx-Standpunkt aus ist, die Produktionsästhetik zu betonen, scheint hier eine Chance vergeben worden zu sein. Den Abschluss macht ein zweiter Aufsatz von Johan F. Hartle, der die Zirkulation und Modulation von 'Marx' in der Kunst verfolgt. Der Name, bzw. 'das' Bild (denn es ist im Wesentlichen nur 'ein' Bild, das wieder und wieder reproduziert wird) hat längst eine Funktion als Chiffre angenommen, die in gewisser Weise im Cover-Design des Sammelbandes wieder aufgegriffen wird, dessen Titel in leuchtenden Neon-Buchstaben eben jene Spannung zwischen radikalem Veränderungsanspruch und prompter Kommodifizierung auf den Punkt bringt, um die es Hartle geht, und die den Kern des ästhetisch-politischen Paradigmas markiert. So dient der Aufsatz zugleich als passende Zusammenfassung des ganzen Bandes, der sich auf höchst anregende Weise an der Erneuerung dieses Paradigmas versucht – bei aller zuweilen herausfordernden Dichte und auch angesichts des seltsamen Effekts, der sich für den deutschsprachigen Leser ergibt, wenn er die ursprünglich weitgehend auf Deutsch geführten Debatten (von Schiller über Freud bis Habermas) in englischer Übersetzung rezipiert. Diese Mühe ist das Buch allemal wert.
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Quo vadis, EU? Das Projekt, das zu Anfang für Frieden sorgen sollte, hat inzwischen so manches umgesetzt, was in der Gründungszeit, im Mai 1951, für visionär gehalten wurde. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die zu Beginn aus sechs Staaten (Frankreich, Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Italien) bestand, entwickelte sich schnell weiter: Von einem Gemeinsamen Markt über weitere Mitgliedsländer bis hin zu einer gemeinsamen Währung transformierte sich die einstige Gemeinschaft zur heutigen Europäischen Union."Spill over"-Effekte sorgten dafür, dass ausgehend vom Gemeinsamen Markt auch gemeinsame Arbeitsbereiche außerhalb der Ökonomie entstanden: Das Wirtschaftsprojekt wurde zunehmend politisch und steht heute zwischen Supranationalismus und Intergouvernementalismus. Die EU, so wird gerne gesagt, ist ein System sui generis, weder ganz internationale Organisation noch ganz Staat. Doch gerade weil die EU in machen Belangen staatliche Züge angenommen hat, stellt sich die Frage, ob ihre demokratische Legitimation ausreicht. Angela Merkel drückte das in einer Regierungserklärung von 2006 folgendermaßen aus:"Kurz gesagt muss man feststellen: Europa steht bei den Europäerinnen und Europäern nicht so hoch im Kurs […]. Wir müssen […] den Stand des Projekts Europa kritisch überprüfen. Wir müssen den Bürger in den Mittelpunkt stellen" (Bundesregierung 2006, S. 3f.).Doch worunter leidet die demokratische Legitimation der EU? Und wie könnte man der Union zu mehr Demokratie verhelfen? Diesen Fragen geht der folgende Beitrag nach. Ausgehend vom Aufbau der EU wird das sogenannte Demokratiedefizit in institutioneller und struktureller Hinsicht erläutert. Abschließend werden mögliche Lösungsvorschläge vorgestellt und Kritikpunkte geäußert.Aufbau der EU und DemokratiedefizitDie Aufbau der Union wird häufig als abstrakt und kompliziert erachtet. Auch die ZDF-Satiresendung Die Anstalt greift den komplexen Aufbau der EU zusammen mit dem Demokratiedefizit in der Sendung vom 06.09.2015 auf. Um auf das Demokratiedefizit aufmerksam zu machen, beginnen die Satiriker Claus von Wagner und Max Uthoff so: Claus von Wagner (C.v.W.): "Die meisten Nutzer [gemeint sind hier die Bürger*innen der Europäischen Union] beschweren sich, dass unser Haus [gemeint ist die Europäische Union] nicht den demokratischen Anforderungen entspricht."Max Uthoff (M.U.): "Diese Leute sind doch gar nicht in der Lage, ein so komplexes Haus wie unseres zu verstehen."C. v. W.: "Aber sie sollen drin wohnen ... wie soll denn das gehen?! Vielleicht können Sie's mir erklären, schau'n Sie mal, wir haben da hinten doch den Grundriss von unserem Hotel [gemeint ist hier abermals die Europäische Union]."M. U.: "Ja ... ja, was suchen Sie denn?"C. v. W.: "Na, die Demokratie!"M. U.: "Ach Demokratie ... Demokratie ... was heißt schon Demokratie?"C. v. W.: "Na, das Regieren des Volkes durch das Volk für das Volk." (von Wagner/Uthoff 2016, 00:00:00 – 00:01:00). Wie Markus Preiß, Leiter des ARD-Studios in Brüssel, in seinem #kurzerklärt-Video erläutert, ist die Europäische Union "demokratisch mit Schönheitsfehlern" (Preiß 2019, 00:02:07-00:02:10) und sicherlich weit weg davon, undemokratisch zu sein. Doch über ihr Demokratiedefizit lässt sich schlecht hinwegsehen. Es fußt im Wesentlichen auf zwei Gründen: "zu wenig Bürgerbeteiligung infolge mangelnder Transparenz und eine[r] unzureichende[n] Legitimation der Institutionen der Europäischen Union" (Bollmohr 2018, S. 73). Doch politische Systeme sind auf Legitimation angewiesen, "um Herrschaft dauerhaft zu sichern" (Abels 2019, S. 2). Um dieses Demokratiedefizit besser verstehen zu können, ist eine Beschreibung des Aufbaus der Europäischen Union und ihrer Institutionen unerlässlich. Autor*innen, die die Europäische Union für demokratisierbar halten, begreifen die EU als als ein politisches System, das durch institutionelle und strukturelle Reformen verändert werden kann (vgl. Schäfer 2006, S. 354). Sie gehen hierbei von einem Demokratieverständnis gemäß der Übersetzung des Wortes Demokratie (= Volksherrschaft) aus. Wie in der Inszenierung der Anstalt angeklungen, wird von einer Auslegung des Wortes ausgegangen, das das Regieren des Volkes durch das Volk für das Volk als Grundlage nimmt und auf eine Aussage von Abraham Lincoln zurückgeht ("government of the people, by the people, for the people"). Die EU hat sieben Organe (vgl. Weidenfeld 2013, S. 116). Den Kern bildet dabei das "institutionelle Dreieck" bzw. nach der Inklusion des Europäischen Rates durch den Vertrag von Lissabon das "institutionelle Viereck", bestehend aus dem Europäischen Rat, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union. Zu den Organen gehört darüber hinaus der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und der Rechnungshof. Beginnend mit dem Europäischen Parlament werden nachfolgend alle Institutionen nach der Reihenfolge aufgelistet, wie sie im Vertrag von Lissabon stehen, und ihr Demokratie- bzw. Legitimationsdefizit erläutert. Europäisches Parlament In das Bewusstsein der europäischen Bevölkerung kam das Europäische Parlament (EP) erst mit der ersten Direktwahl im Jahr 1979 (vgl.: ebd.). Damit war "[d]er Schritt hin zu einem von den Bürgern legitimierten europäischen Einigungswerk […] getan" (ebd.). Seither gewann das EP an Befugnissen. So wurde beispielsweise mit dem Vertrag von Maastricht (1992) das Mitentscheidungsverfahren eingeführt, "welches das Parlament dem Rat im Gesetzgebungsprozess gleichstellt" (ebd.). Wahlen für das Europäische Parlament finden alle fünf Jahre statt (vgl.: Weidenfeld 2006, S. 65). Insbesondere hinsichtlich des Demokratiedefizits ist es wichtig festzuhalten, dass das EP die einzig direkt gewählte Institution der Europäischen Union darstellt. Als solche stellt sie "die unmittelbare Vertretung der Unionsbürger auf der europäischen Ebene dar" (Weidenfeld 2013, S. 116). Dabei werden die Sitze "degressiv-proportional" verteilt (ebd., S. 117). Dies führt allerdings dazu, dass "ein deutscher Abgeordneter mehr als 13 Mal so viele Bürger vertritt wie ein Parlamentsmitglied aus Luxemburg oder Malta" (ebd.). Von einer gleichen Wahl, wie es das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland für die Bundestagswahlen vorgibt, kann nicht gesprochen werden. Die Funktionen und Aufgaben des EP sind vielfältig. Es "fungiert zusammen mit dem Ministerrat der Union als Gesetzgeber" (ebd.) und stellt mit ihm die Haushaltsbehörde dar (vgl. ebd.). Gleichzeitig "kontrolliert [es] die Arbeit der Kommission" (ebd.). Generell kann von fünf Funktionen des EP gesprochen werden: Systemgestaltungsfunktion, Politikgestaltungsfunktion, Wahlfunktion, Kontrollfunktion und Repräsentations- bzw. Artikulationsfunktion (vgl.: ebd., S. 121ff.). Mit der Systemgestaltungsfunktion hat das Europäische Parlament einen, wenn auch geringen, Spielraum zur "konstitutionellen Weiterentwicklung des EU-Systems" (ebd., S. 121). Beispielsweise darf das Parlament "Entwürfe zur Änderung der Verträge [vorlegen]" (ebd.). Außerdem kann eine Erweiterung der Europäischen Union nur mit Zustimmung der Parlaments durchgeführt werden. Die Politikgestaltungsfunktion bezeichnet die Möglichkeit des EP, die Kommission auffordern zu können, eine Gesetzesinitiative zu starten (= indirektes Initiativrecht). Die Kommission muss dieser Bitte innerhalb von drei Monaten nachkommen oder andernfalls ihr Verhalten wohlbegründet erläutern. Das indirekte Initiativrecht teilt sich das EP mit dem Rat. Ebenso teilen sich beide Organe das Haushaltsrecht, wobei das EP in diesem Belang, zumindest auf Ausgabenseite, das letzte Wort behält (vgl.: ebd., S. 122). Die Wahlfunktion wird durch die Wahl des Kommissionpräsidenten erfüllt, der vom Europäischen Rat vorgeschlagen wird. Das EP ist auch an der Bestellung der Kommission beteiligt und muss der Zusammensetzung zustimmen. Die Repräsentations- und Artikulationsfunktion des Europäischen Parlaments wird kritisch gesehen. Aufgrund einer fehlenden europäischen Öffentlichkeit kann eine Repräsentation der europäischen Bürger*innen nicht in dem Maße stattfinden, wie es in nationalstaatlichen Parlamenten der Fall ist. Das Europäische Parlament arbeitet in Fraktionen, die sich nach der politischen Ausrichtung organisieren und sich aus den Mitgliedern des EP aus den verschiedenen Mitgliedsstaaten zusammensetzen. Im Gegensatz zu nationalen Parlamenten gibt es kein "Regierungs-Oppositions-Schema" (vgl.: ebd., S. 124) und es wird mit Ad-hoc-Mehrheiten gearbeitet. Wie Weidenfeld (2013) klarstellt, bietet diese Herangehensweise "immer wieder neue Möglichkeiten zur persönlichen Einflussnahme […]; [allerdings wird es] für die Öffentlichkeit […] dadurch schwierig, politische Verantwortung zuzuordnen" (ebd.). Auch wenn sich das EP durch verschiedene Vertragsreformen immer weiter an die "Rolle nationaler Parlamente angenähert" (ebd., S. 121) hat, besitzt es nicht alle Funktionen der Parlamente der Mitgliedsstaaten. Bezogen auf das EP werden "drei wesentliche Legitimationsmängel" (Bollmohr 2018, S. 99) aufgezeigt. Einer der Mängel ist der Wahlmodus, denn statt eines "kodifizierten Wahlrechts […] gelten nationale Wahlgesetze mit zum Teil erheblichen Unterschieden" (ebd., S. 86). Die Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach der degressiven Proportionalität verstärkt die Ungleichheit der Wähler*innenstimmen bei der Europawahl. Zu erwähnen ist hierbei auch, dass es zur Europawahl, anders als bei nationalen Wahlen, kaum einen erkennbaren Wahlkampf gibt. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass es keine europäischen Parteien und deshalb kein parteienspezifisches Wahl- bzw. Parteiprogramm und kaum europäische Themen gibt (vgl.: ebd., S. 86f.). Auswirkungen hat das auf die Arbeitsweise des Europäischen Parlaments. Ohne Parteiprogramm können Mitglieder der Fraktionen lediglich fallbezogen "über Vorgänge beraten und abstimmen, die von der Europäischen Kommission vorgegeben werden", was den Prozess "unvorhersehbar" macht (ebd., S: 87). Ein weiterer Mangel ist die eingeschränkte Gesetzgebungsfunktion. Die Rechtsetzungsverfahren werden, trotz Aufwertung des EP, von den Räten dominiert (vgl.: ebd.). Wie Bollmohr (2018) auf Seite 99 feststellt, ist die Beteiligung an der Gesetzgebung mit unter zehn Prozent noch "zu gering". Zusätzlich wird der fehlende Austausch zwischen Unionsbürger*innen und den Abgeordneten des EP als Mangel gesehen. Das einzige von den Unionsbürgern direkt gewählte Organ hat zwar in den letzten Jahrzehnten an Kompetenzen gewonnen, ist aber in wichtigen Bereichen (Außenpolitik, Steuerpolitik) nach wie vor nicht gleichberechtigt mit den nationalen Regierungen im Rat. Europäischer Rat Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der EU und entscheidet im Konsens. Er nimmt formal nicht am Gesetzgebungsprozess teil, sondern hat eine gewichtige Rolle bei der "Systemgestaltung und bei der Besetzung von Schlüsselpositionen" (Weidenfeld 2013, S. 127). Der Europäische Rat hat drei zentrale Funktionen: Lenkungsfunktion, Wahlfunktion und Systemgestaltungsfunktion. Die Lenkungsfunktion erlaubt es dem Europäischen Rat, allgemeine Leitlinien für die Politik der EU, vornehmlich für die Außenpolitik, zu erlassen. Er wählt mit dem Präsidenten des Europäischen Rats und dem Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik die zwei wichtigsten "Vertreter der EU-Außenpolitik" (ebd.). Darüber hinaus nimmt er eine "Schlüsselstellung" in der Systemgestaltung ein (ebd.). Schließlich sind die Mitgliedsstaaten die Herren der Verträge und sie entscheiden, welche Kompetenzen sie an die europäische Ebene abgeben. Rat der EU/Ministerrat"Der Rat [der EU] besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der befugt ist, verbindlich für die Regierung zu handeln" (ebd., S. 129). Er ist nach Fachgebiet in Fachministerräte unterteilt. Zunehmend entscheidet der Rat mit Mehrheit. Halbjährlich wechselt die Präsidentschaft des Rates (vom 01.01.2023-30.06.2023 hat beispielsweise Schweden die Ratspräsidentschaft inne). Der Rat besitzt zentrale Befugnisse in der EU-Außen- und Sicherheitspolitik. Daneben ist seine Legislativ- und Exekutivfunktion entscheidend. Inzwischen teilt sich der Rat die Legislativfunktion, genauso wie das Haushaltsrecht, mit dem Europäischen Parlament. Beide Organe besitzen überdies das Recht, auf die Kommission zuzugehen und einen Gesetzentwurf vorzuschlagen. Die Exekutivfunktion nimmt der Rat wahr, "indem er Vorschriften zur Durchführung von Rechtsakten erlässt, die Durchführung selbst ausführt oder sie an die Kommission delegiert" (ebd., S. 132). Der Rat übernimmt gegenüber der Kommission darüber hinaus eine Kontrollfunktion.Die Räte, also der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union, beziehen ihre Legitimation durch die Nationalstaaten. Daraus entsteht dennoch ein Legitimationsmangel bzw. ein Demokratiedefizit, weil der Ministerrat maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren in der EU beteiligt, aber nicht auf EU-Ebene legitimiert ist (vgl.: Bollmohr 2018, S. 99). Zusätzlich hält Bollmohr (2018) fest, dass der Rat (der EU) "zwar von den nationalen Parlamenten beeinflusst wird, aber da die qualitative Mehrheit im Rat auch Abstimmungsniederlagen für einzelne Länder nach sich ziehen kann, sind die Möglichkeiten der Parlamente begrenzt" (ebd.). KommissionWie Weidenfeld (2013) auf Seite 135 schreibt, ist die Kommission "vertragsrechtlich auf das allgemeine EU-Interesse verpflichtet und soll unabhängig von den nationalen Regierungen handeln". Während der Europäische Rat das prototypische intergouvernementale Organ darstellt, ist die Kommission die klassische supranationale Institution in der Europäischen Union. Das Kollegium, aus dem sich die Kommission zusammensetzt, besteht aus einem Kommissar pro Mitgliedsland. Es wird "in einem Zusammenspiel zwischen den Staats- und Regierungschefs und dem EP [bestimmt]" (ebd., S. 137). Der/die Kommissionspräsident*in und der Verwaltungsapparat ergänzen die Kommission. Der Europäische Rat schlägt ein*e Kandidat*in für das Amt der/des Kommissionpräsident*in vor, welche*r sich dann einer Wahl im EP unterziehen muss. Bei Ablehnung unterbreitet der Rat einen neuen Vorschlag, bei Annahme schlagen die Staats- und Regierungschefs mit dem/der Präsident*in die weiteren Kommissionsmitglieder vor, die ebenso der Zustimmung des Parlaments bedürfen. Eine Amtsperiode der/des Präsident*in dauert fünf Jahre. Außerdem hat das EP die Befugnis, die Kommission durch ein Misstrauensvotum ihres Amtes zu entheben. Hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Kommission hat vier wichtige Funktionen: Sie fungiert sowohl als Exekutive als auch als Außenvertretung und hat die Legislativ- und Kontrollfunktion inne. Als Exekutive ist die Kommission für die Durchführung von Rechtsakten und die "Umsetzung und Verwaltung der Unionspolitiken verantwortlich, die vom Parlament und vom Rat verabschiedet wurden" (ebd., S. 138). Die Ausführung des vom Europäischen Parlament beschlossenen Haushalts gehört ebenso zu den exekutiven Aufgaben der Kommission. Die Legislativfunktion umfasst das Initiativmonopol. Die Kommission darf als einzige EU-Institution Gesetzesvorschläge einbringen. Sie ist "agenda-setter" (ebd., S. 139) und kann die EU-Integration vorantreiben. Als Hüterin der Verträge ist die Kommission für die Einhaltung des Unionsrechts verantwortlich und kann, bei Verletzung des Unionsrechts, ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnen. Sie vertritt überdies die vergemeinschaftete Handels- und Entwicklungspolitik nach außen und nimmt "im Namen der EU an den Verhandlungen im Rahmen der WTO teil" (vgl.: ebd., S. 140). Die Mängel der Legitimation der Europäischen Kommission zeigen sich bei der Wahl der Mitglieder und der/des Präsident*in. Kandidat*innen werden von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament bestätigt. Dies ist in den Verträgen zwar so festgehalten, "aber der Legitimationsglaube in die wichtigste Institution der EU ist gering" (Bollmohr 2018, S. 99). Schließlich ist "das EP durch das bestehende Wahlverfahren nur bedingt als legitimiert [anzusehen] […] und der Europäische Rat durch die Nationalparlamente nicht im Eigentlichen für EU-Fragen legitimiert" (ebd., S. 80). Zudem stellt die Kommission eine Art Exekutive, also Regierung dar. Diese ist momentan weder wähl- noch abwählbar. Doch genau das, eine wähl- und abwählbare Regierung, zeichnet eine Demokratie aus, weswegen das Demokratiedefizit der EU an dieser Stelle besonders zum Vorschein kommt. EuGH, Europäische Zentralbank und RechnungshofDer Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist verantwortlich für die Wahrung und die Einheitlichkeit des Unionsrechts. Er wird dann aktiv, wenn eine Klage oder eine Anfrage vorliegt und agiert deshalb reaktiv. Gleichzeitig stellt er – wie die Kommission – ein supranationales Organ dar. Der Gerichtshof besteht aus einem Richter je Mitgliedsstaat, die von "den nationalen Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt [werden]" (Weidenfeld 2013, S. 143). Das Europäische Parlament spielt bei der Ernennung der Richter keine Rolle, was den Gerichtshof von anderen obersten Gerichten, wie dem Supreme Court oder dem Bundesverfassungsgericht, unterscheidet. Zusätzlich unterscheidet ihn vom höchsten Gericht der Bundesrepublik Deutschland, dass eine Wiederwahl der Richter möglich ist. Der Europäische Gerichtshof hat die Befugnis, gegenüber den Mitgliedsstaaten "bindende Urteile [zu] sprechen" (ebd., S. 143). Das hat zur Folge, dass seine Entscheidungen die Bevölkerung der EU direkt betreffen. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden seine Kompetenzen von der supranationalen Säule zudem auf die Innen- und Justizpolitik erweitert (vgl.: ebd.). Entscheidungen fallen meist einvernehmlich oder per einfacher Mehrheit. Der Gerichtshof hat "in der Geschichte der Integration immer wieder eine Motorrolle übernommen" (ebd., S. 145). Seine Urteile fallen überwiegend integrationsfreundlich aus (in dubio pro communitate – (ugf.) im Zweifel für die Europäische Union). Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main wurde 1998 mit der Einführung der gemeinsamen Währung eingerichtet. Sie ist für die Geldpolitik der EU verantwortlich und hat als Organ einen supranationalen Charakter. In ihrer Arbeitsweise ist sie von anderen EU-Organen und von den Mitgliedsstaaten unabhängig. Bei der Währungspolitik arbeitet die EZB mit nationalen Zentralbanken zusammen. Ihr vorrangiges Ziel ist es, Preisstabilität zu sichern. Darüber hinaus unterstützt sie die Wirtschaftspolitik der Europäischen Union. Der Vertrag von Maastricht (1992) hob den Rechnungshof zu einem Organ an. Seine Aufgabe ist die Rechnungsprüfung der EU, was alle Einnahmen und Ausgaben betrifft. Er besteht aus einem Staatsangehörigen je Mitgliedsstaat, welche vom Rat ernannt werden. Hierbei verfügt das Europäische Parlament über ein Anhörungsrecht. Alle drei Organe, der EuGH, die Zentralbank und der Rechnungshof, werden nicht gewählt, sind aber dennoch in besonderem Maße am Integrationsprozess beteiligt. Dieser Umstand ist keine Besonderheit der EU, sondern auch in Nationalstaaten üblich. Dennoch gibt es Kritik und Reformvorschläge. Die Wiederwahl der Richter am EuGH gilt als besonders problematisch. Ebenso gibt es Forderungen nach mehr Transparenz in allen drei Organen.Die bisher genannten Defizite beziehen sich auf die Institutionen der Europäischen Union und werden deswegen institutionelle Defizite genannt. Daneben gibt es das strukturelle Demokratiedefizit, das die nach wie vor fehlende Kommunikations-, Erfahrungs- und Erinnerungsgemeinschaft beschreibt, in der sich eine kollektive Identität herausbildet, etabliert und tradiert (vgl. Graf Kielmannsegg 2003, S. 57ff.). Oder einfacher ausgedrückt: Es mangelt an einer "Wir-Identität", denn es fehlt eine gemeinsame Sprache, es gibt kein gemeinsames Politikverständnis und kein einheitliches Rechtssystem (vgl. Bollmohr 2018, S. 74). Schließlich schafft ein auf Effizienz ausgelegter Gemeinsamer Markt noch keine Demokratie, geschweige denn einen gemeinsamen Demos. Darauf ist der Markt auch gar nicht angewiesen. Das strukturelle Demokratiedefizit macht sich beispielsweise bei den Europawahlen durch eine geringe Wahlbeteiligung bemerkbar (im Jahr 2009 lag die Wahlbeteiligung bei gerade mal 43%, vgl.: Decker 2017, S. 166). Diese Defizite sind nicht neu und seit der zunehmenden Politisierung der Europäischen Union bekannt. Seit Ende der 1980er Jahre ist man auf EU-Ebene bemüht, sie zu beheben (vgl.: Bollmohr 2018, S. 71). Doch wie könnten weitere Schritte in Richtung weniger Demokratiedefizit in einem "Mehrebenensystem ohne einheitlichen Demos […], ohne einheitliche Regierung […] und ohne nennenswerte intermediäre Strukturen" (ebd., S. 73) aussehen? Nachfolgend werden exemplarisch Lösungsvorschläge für das institutionelle und strukturelle Demokratiedefizit vorgestellt. Sie erheben nicht den Anspruch, die Gesamtheit aller Lösungsvorschläge abzudecken. Potenzielle Lösungsansätze für das institutionelle und strukturelle Demokratiedefizit der EUInstitutionelles DemokratiedefizitIn ihrem Beitrag "Neue Governance-Formen als Erweiterung der europäischen Demokratie" (2017) nennt Gesine Schwan eine bessere Zusammenarbeit von europäischen und nationalen Parlamentariern als Stellschraube für mehr demokratische Teilhabe. Die Überwindung des Gegensatzes zwischen "renationalisierender" und "supranationaler" europäischer Integration hätte einige Vorteile. Beispielsweise bewirke diese "verschränkte Parlamentarisierung" (S. 158), wie sie diese Form der Zusammenarbeit nennt, eine bessere Verständigung über die Perspektiven von nationalen und europäischen Abgeordneten. Außerdem führe der intensivere Austausch zu einer früheren Information der nationalen Parlamentarier über Debatten und Entscheidungen im Europäischen Parlament. Dies hat folgende, demokratiefördernde Konsequenzen: Einerseits gebe es dadurch eine breitere öffentliche Diskussion und eine daraus resultierende Legitimation. Andererseits eine verstärkte parlamentarische Kontrolle. Einen Einbezug von Wissenschaft und Medien hält Schwan für geboten. Zusätzlich fördere dies die grenzüberschreitende Kommunikation und Kooperation. Nach wie vor, bemängelt Schwan, existiere ein Mangel an intermediären Vermittlerstrukturen in der Europäischen Union, was beispielsweise Medien, Parteien und Verbände betrifft. Etwas konkreter wird Frank Decker in seinem Beitrag "Weniger Konsens, mehr Wettbewerb: Ansatzpunkte einer institutionellen Reform" (2017). Er benennt die seiner Meinung nach drei wichtigsten "demokratischen Stellschrauben" (S. 167), um das institutionelle Demokratiedefizit zu beheben. Er sieht im einheitlichen Wahlrecht, in der Wahl des Kommissionspräsidenten und der Bestellung der Gesamtkommission Potenziale, um die Europäische Union institutionell zu legitimieren.Decker moniert, dass gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, Art. 223 Abs. 1) ein einheitliches Wahlrecht längst hätte erfüllt sein müssen (vgl. Decker 2017, S. 168). Nun gebe es die "paradoxe Situation" (ebd.), dass europäische Parteien zwar den Parlamentsbetrieb bestimmen, bei den Europawahlen aber nach wie vor nur die nationalen Parteien kandidieren (vgl.: ebd.). Eine Aufhebung dieser Tatsache sieht Decker in einer "Einführung eines europaweiten Verhältniswahlsystems mit moderater Sperrklausel" (ebd.). Diese wäre ein starker Anreiz dafür, sich als Parteien zusammenzuschließen, was einerseits der Fragmentierung im Europäischen Parlament entgegenwirken würde und andererseits förderlich für die Arbeitsfähigkeit des EP wäre. Diese Regelung würde zudem zu einer Vereinheitlichung des Wahlsystems innerhalb der Europäischen Union beitragen. Die Mitgliedsstaaten dürften weiterhin selbst entscheiden, wie das Wahlrecht genau geregelt ist und wie die Wahl durchgeführt wird. Unbedingt geboten sei hingegen eine Wahlpflicht oder alternativ eine Verteilung der Sitze nach der Wahlbeteiligung. So würde ein Anreiz für eine hohe Teilnahme geschaffen werden und die Wahlen für das EP könnten ihre Bewertung als Nebenwahl ein wenig verlieren. Jede*r EU-Bürger*in hätte nach wie vor eine Stimme, die er/sie bei der Verhältniswahl mit "starren Listen" vergeben darf (ebd., S. 170). Auf diese Weise, schlussfolgert Decker, könnte mit der heutigen Diskrepanz zwischen Parteiensystem auf der parlamentarischen und elektoralen Ebene gebrochen werden (vgl.: ebd.). Die Wahl der/des Kommissionspräsident*in ist eine weitere Stellschraube, mit der man Decker zufolge das institutionelle Demokratiedefizit der EU schmälern kann. Für zentral hält er die Frage nach dem Verhältnis zwischen Parlament und Regierung. Decker schlägt an dieser Stelle das präsidentielle System vor, mit der Begründung, dass die Bürger*innen selbst die Chance hätten, ihre*n Präsident*in direkt zu wählen. Ob der/die Kommissionspräsident*in mit relativer oder absoluter Mehrheit gewählt wird, müsste geklärt werden. Die Wahl des/der Kommissionspräsident*in auf diese Art zu verändern, würde zum einen dafür sorgen, dass "[d]ie europäische Politik […] endlich ein Gesicht [bekäme]" (ebd., S. 174). Zum anderen würde diese Änderung dazu führen, dass die EU eine wählbare Exekutive hätte, was einer Regierung im nationalstaatlichen Sinn gleichkäme. Ebenso sieht Decker die Bestellung der Kommissare kritisch. Momentan ist das Gremium durch den gleichberechtigten Vertretungsanspruch aller Mitgliedsstaaten zu groß, was negative Auswirkungen auf die Arbeitsweise hat (vgl.: ebd., S. 175). Daneben kann der/die Kommissionspräsident*in kaum Einfluss auf die Auswahl der Kommissare nehmen, was zur Folge hat, dass "[d]ie Zusammensetzung der Kommission […] insofern eher die nationalen Wahlergebnisse [reflektiert] als das Ergebnis der Europawahlen" (ebd.). Deswegen schlägt Decker vor, dem/der direkt gewählten Kommissionspräsident*in das Recht zu erteilen, die Kommissare selbst zu ernennen. Alternativ könnten die Wähler*innen befugt werden, neben dem/der Präsident*in noch die Kommissar*innen zu wählen (vgl.: ebd., S. 176). Dies, so Decker, würde die Kommission nicht nur weiter demokratisch aufwerten, sondern wäre auch ein Beitrag zur Europäisierung der Europawahlen. Antoine Vauchez geht in seinem Beitrag "Die Regierung der 'Unabhängigen': Überlegungen zur Demokratisierung der EU" (2017) auf die mangelnde Transparenz mancher Institutionen der Europäischen Union ein. Er merkt bezüglich der Demokratisierung an:"Um die Stellung dieser Institutionen [gemeint sind hier Kommission, Zentralbank und EuGH, Anm. A.B.] im politischen Prozess neu zu justieren, muss man an den drei Säulen rütteln, auf denen ihre Autorität in der europäischen Politik bislang beruhte: der vollständigen Souveränität in der Auslegung ihres Mandats, dem Anspruch auf wissenschaftliche Objektivität in ihren Diagnosen und Urteilen und einem bestimmten Verständnis von Unabhängigkeit als Abgrenzung von den vorhandenen politischen und sozialen Interessen. Diese Trias bildet eine Blockade, die zu durchbrechen jede Demokratisierungsstrategie bemüht sein muss" (Vauchez 2017, S. 187f.). Vauchez prangert Kommission, EuGH und EZB als "Mysterien des Staates" (ebd., S. 188) an. Beispielsweise mische sich die EZB inzwischen in Bereiche wie "das Rentensystem, die Lohnpolitik, das Arbeitsrecht und die Organisation des Staatswesens" ein (ebd.). Ähnliches gilt für den Europäischen Gerichtshof. In diesen Institutionen liege damit auch Regierungsgewalt. Deren Mandate sollten politisch erweitert werden, um dem Demokratiedefizit entgegenzuwirken. Antoine Vauchez vertritt deswegen die Ansicht, dass Themen, die in diesen Institutionen behandelt werden, "das Produkt öffentlicher Debatten und Auseinandersetzungen […] in einer Vielzahl nationaler und transnationaler Arenen [sein sollten]" (ebd.). Er nennt als Beispiel das Europäische Parlament, schließt aber andere politische Mittel, um EuGH und EZB zu überprüfen, wie beispielsweise das Frühwarnsystem, das mit dem Lissabonner Vertrag eingeführt wurde, nicht aus. Hierbei können "[e]ine Mindestzahl von einem Drittel der nationalen Parlamente […] den Entwurf eines Gesetzgebungsaktes vor die Kommission bringen, wenn er die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit missachtet" (ebd., S. 189). Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, Entscheidungen von EZB und EuGH für nichtig erklären zu können, sollten "diese den von der Union zu vertretenden 'Werten, Zielen und Interessen' [entgegenstehen]" (ebd.).Um der Intransparenz der Arbeitsweise dieser EU-Institutionen entgegenzuwirken, schlägt Vauchez zudem vor, der Öffentlichkeit Zugang zu Archiven, Daten, vorbereitenden Dokumenten und Beratungsprotokollen zu verschaffen. Auch hier hält er die Schaffung eines öffentlichen Forums für Dissens und Diskussion für notwendig (vgl.: ebd., S. 190). Abschließend hält es Vauchez für geboten, den repräsentativen Charakter der 'unabhängigen' Institutionen zu stärken. Damit meint er nicht nur die Repräsentanz aller Mitgliedsstaaten, sondern auch die Abbildung der Komplexität und Vielfalt der Bürger*innen der Europäischen Union in den Gremien und Ausschüssen der Institutionen. So, schlussfolgert Vauchez, stelle "man letztlich die Fähigkeit unter Beweis, ein europäisches Allgemeininteresse zu verkörpern" (ebd., S. 191). Institutionelle Reformen, wie sie hier gefordert werden, sind prinzipiell möglich. Doch kann mit ihnen allein das strukturelle Demokratiedefizit nicht behoben werden (vgl. Bartolini 2000, S. 156, zitiert nach: Schäfer 2006, S. 356). Strukturelles Demokratiedefizit Das strukturelle Demokratiedefizit beruht darauf, dass es kein europäisches Wir-Gefühl bzw. kein europäisches Volk im Sinne eines Staatsvolkes gibt. Dabei verfolgt die EU bereits seit geraumer Zeit eine Politik, die identitätsstiftend sein soll (vgl.: Thalmaier 2006, S. 4). Seit den 1970er Jahren haben Parlament und Kommission versucht, die EU-Bürgerschaft voranzutreiben und die europäischen Bürger*innen an europäische Themen heranzuführen (vgl.: Wiener 2006, S. 8). Diese Politik hat bisher jedoch nicht zu einem 'Wir-Gefühl' geführt (vgl.: ebd.). Doch möchte die EU ihr strukturelles Demokratiedefizit schmälern, ist sie auf ebenjenes 'Wir-Gefühl' angewiesen, denn eine Unterstützung wird von den Bürger*innen für die Europäische Union unbedingt gebraucht. Thalmaier (2006) unterscheidet hierbei zwischen spezifischer und diffuser Unterstützung. Während Bürger*innen ein politisches System spezifisch unterstützen, wenn es Ergebnisse hervorbringt, die den Interessen der Bürger*innen entsprechen, beschreibt die diffuse Unterstützung ein Vertrauen und eine Identifikation mit einem System, auch wenn die eigenen Interessen nicht immer durchgesetzt werden (vgl.: ebd., S. 6). Auf dieses grundsätzliche Vertrauen in das Handeln der Institutionen ist die Europäische Union als politisches System angewiesen. Eine kollektive Identität, die jedoch nicht mit einer nationalen Identität vergleichbar sein soll, ist dabei unerlässlich. Die Behebung des Öffentlichkeitsdefizit ist bei der Herausbildung einer kollektiven Identität erforderlich. Thalmaier schreibt deswegen, dass die "Ausbildung einer europäischen Identität […] entscheidend von der Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit [abhängt]" (ebd., S. 10). Zu lange habe es eine mangelnde Dynamik in der europapolitischen Kommunikation gegeben. Eine "stärkere Politisierung europäischer Politik" ist geboten, um eine europäische Öffentlichkeit überhaupt herauszubilden (ebd., S. 12). Daneben soll die Identitätserweiterung für eine kollektive Identität sorgen. Sie soll nach Thalmaier über die Schließung von Wissensdefiziten und -lücken über die Europäische Union erreicht werden. Der Schule kommt hier eine tragende Rolle zu. Deren Lehrpläne sollen angepasst und europäisiert werden, sodass die Bildungsinhalte in Fremdsprachen oder auch in sozial- und geisteswissenschaftlichen Fächern die europäische Ebene beleuchten. Dadurch soll zusätzlich die Relevanz der Europäischen Union vermittelt werden. Das minimiere die Fremdheit der EU (vgl.: ebd., S. 10) und könne identitätsstiftend wirken. Schließlich, so Thalmaier, erreiche man eine Reduzierung des strukturellen Demokratiedefizits nicht ohne eine Schaffung von mehr Partizipationsmöglichkeiten für die Bürger*innen bei Themen, die die Politik der EU betreffen. Neben institutionellen Reformen, die in diesem Beitrag bereits thematisiert wurden, spricht sich Thalmaier für europaweite Referenden aus, beispielsweise bei Angelegenheiten, die das Primärrecht oder EU-Beitritte betreffen. Dazu gehöre ein intensiver Austausch mit den Bürger*innen der Europäischen Union. Bereits im Weißbuch der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2006 ist ein Austausch und Dialog in der Dienstleistungsrichtlinie festgeschrieben. Bisher wird sie jedoch wenig genutzt. Thalmaier schlägt deswegen vor, enger in den Austausch mit den EU-Bürger*innen zu gehen. Eine Begründung jedes Projekts in einem öffentlichen Interaktionsprozess sei geboten, genauso sollte um Zustimmung für jede politische Neuerung auf EU-Ebene gerungen werden. Neue Wege der Kommunikation und des Dialogs mit Bürger*innen seien dabei zentral. Mehr Interaktion und Kommunikation schlägt auch Antje Wiener in ihrem Artikel "Bürgerschaft jenseits des Staates" (2006) vor, um die EU-Identität zu stärken und das strukturelle Demokratiedefizit zu mindern. Insbesondere die "Kommunikation über europäische Rechte innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sowie intra- oder transeuropäisch in den entsprechenden institutionellen beziehungsweise medialen Kontexten, kurz jede Art von öffentlicher Diskussion zum Thema Rechte" (ebd., S. 11), trage dazu bei und mobilisiere auch das "Interesse am europäischen Projekt" (ebd.). Interaktion mit Institutionen, (EU-)Politiker*innen und Mitbürger*innen hätten das Potenzial, zu mehr "Staats- und Gemeinschaftsbildung" (ebd.) zu führen und die Bürger*innen enger an die EU zu binden. Durch Teilhabe und Teilnahme "im öffentlichen Diskurs soll eine zivile republikanische Identität geschaffen werden" (ebd.).Ähnliches fordert Ulrike Guérot, wenn es um die "Ausgestaltung einer europäischen Demokratie geht" (2018, S. 71). Damit "Europa" (ebd., S. 76) entstehe, brauche es Gemeinsames in der Europäischen Union über einheitliche bürgerliche und soziale Rechte. Sie argumentiert: "Es ist die Konvergenz von Recht, die Gemeinsamkeit entstehen lässt. In diesem Fall von Wahlrecht, Steuerrecht und sozialen Anspruchsrechten" (ebd.). Einigkeit und Einheitlichkeit seien auf dem europäischen Markt gegeben, bei den Bürger*innen sei Europa ihrer Ansicht nach aber noch zu fragmentiert. Solle sich daran etwas ändern, müsse mehr Gleichheit geschaffen werden, was am ehesten durch gemeinsame Rechte und Gesetze passiere. Guérot spricht hierbei von einem "Paradigmenwechsel" (ebd., S. 75) hin zu mehr Demokratie. Denn sollte einheitliches europäisches Recht eingeführt werden, wende man sich hin zu einer "Europäischen Republik, bei der die Souveränität bei den Bürger*innen Europas liegt […]" (ebd.). Kritik an diesen Ansätzen einer Demokratisierung der EU Kritiker*innen dieser Vorschläge sehen in einer "politisierte[n] EU eine Lähmung" der Europäischen Union (Schäfer 2006, S. 357). Für sie stellt die EU einen starren Verwaltungsapparat dar, "[e]ine Bürokratie, die sachlich und zielgerichtet arbeitet [und die] vom politischen Tagesgeschäft abgeschottet werden [muss]" (ebd.; Føllesdal/Hix, 2006, S. 538). Kritiker*innen sehen das Problem nicht in einem fehlenden Demos oder mangelnder Beteiligung der Bürger*innen, sondern in "vielfältigen Blockaden" (Schäfer 2006, S. 357) bei der Entscheidungsfindung und -durchsetzung. Ihrer Ansicht nach müsse die Europäische Union effizienter sein, um an Legitimität zu gewinnen, was nicht durch eine Demokratisierung erreicht werden könne (vgl.: ebd.). Schließlich müsse das Gemeinwohl über den Partikularinteressen der aktuellen Regierungen stehen. Für diejenigen, die einer Demokratisierung skeptisch gegenüberstehen, ist die Europäische Union bereits jetzt eine "aufgeklärte Bürokratie, die im Interesse der Bevölkerung entscheidet" (ebd./vgl.: Føllesdal/Hix, 2006, S. 546). Eine Demokratisierung bzw. "Politisierung der Europäischen Union liefe ihrem Aufgabenprofil zuwider" (Schäfer 2006, S. 357). Ebenso merken Kritiker*innen an, dass Macht in der EU geteilt werde und Entscheidungen durch Verhandlungen und nicht durch "Hierarchie" zustande kämen (vgl.: ebd., S. 360). Würde Macht in einem so fragmentierten Raum wie Europa zentralisiert, müsse das "für Minderheiten bedrohlich wirken" (ebd.). Zudem gründe der Erfolg des Konkordanzsystems der EU auf dem "Verzicht auf partizipatorische Entscheidungsverfahren" (ebd.). Gerade das Demokratiedefizit, so die Kritiker*innen, sei deshalb der wesentliche Faktor für den Zusammenhalt der Europäischen Union. Fazit und Ausblick Das sogenannte Demokratiedefizit existiert in institutioneller und struktureller Form. Das Problem ist dabei nicht unbekannt und es wird auf EU-Ebene durchaus versucht, es zu beheben. Reformvorschläge, beispielsweise von führenden Politikwissenschaftler*innen, gibt es zuhauf. Institutionell wird vorgeschlagen, dass sich verschiedene Organe der EU durch demokratische Wahlen legitimieren. Bei den Lösungsvorschlägen wird hierbei häufig auf die Kommission und die Wahl der/des Präsident*in und die Bestimmung der Beamten eingegangen. Eine (direkte) Wahl der/des Präsident*in und gegebenenfalls der Beamten würde das Interesse an der Europäischen Union stärken und das Demokratiedefizit schmälern. Andere Organe, wie beispielsweise der EuGH und die EZB sollten in ihrer Arbeitsweise transparenter werden, indem sie ihre Vorhaben/Gesetzesinitiativen vorab bekanntgeben, sodass sie in öffentlichen Debatten diskutiert werden können. Ein weniger auf konkrete Organe zugeschnittener Vorschlag ist ein engerer Austausch zwischen nationalen Parlamenten und dem EP. Um das strukturelle Demokratiedefizit zu beheben, ist eine europäische Öffentlichkeit, bzw. deren Herausbildung, von besonderer Bedeutung. Stellschrauben sind hier ein intensiver Austausch mit den EU-Bürger*innen und europaweite Referenden. Eine andere wäre die Europäisierung des Schulcurriculums. Damit könnte die Bedeutung der EU vermittelt und Wissenslücken über sie geschlossen werden. Tiefgreifender sind Forderungen nach gleichen Rechten und Pflichten für EU-Bürger*innen in allen Mitgliedsstaaten. Dies würde sicherlich zu einer höheren Identifikation mit der EU und den Mitbürger*innen führen – und somit zu einem Abbau des strukturellen Demokratiedefizits –, bräuchte jedoch weitreichende institutionelle Veränderungen und somit die Zustimmung der Mitgliedsstaaten zu einer EU in supranationalem Gewand.Kritiker*innen einer Demokratisierung der EU stellen sich deswegen die Frage, ob die EU überhaupt einen Demokratisierungsprozess durchlaufen soll. Für sie ist die Union bereits jetzt eine demokratisch legitimierte Gemeinschaft, die effizient und zielgerichtet arbeitet. Eine Demokratisierung, so die Kritiker*innen, laufe dem Aufgabenprofil der "aufgeklärten Bürokratie" (Føllesdal/Hix, 2006, S. 546) zuwider und ist zwecks Effizienzmangel deshalb gar nicht wünschenswert. Die Europäische Union steht vor einem Dilemma: Einerseits fehlt ihr demokratische Legitimität, wie sie in Nationalstaaten vorhanden ist, beispielsweise durch eine wähl- und abwählbare Regierung, gleiche Wahlen mit bedeutendem, europäischem Wahlkampf und Transparenz. Andererseits ist sie, qua Ursprung, eine effiziente Bürokratie, die dem Ziel des Wohlstandserhalts verpflichtet ist. LiteraturverzeichnisAbels, Gabriele (2020): Legitimität, Legitimation und das Demokratiedefizit der Europäischen Union. In: Becker, Peter/Lippert, Barbara (Hrsg.): Handbuch Europäische Union, SpringerVS: Wiesbaden, S. 175-193.(AEUV) Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2009): Sechster Teil: Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften, Titel I: Vorschriften über die Organe, Abschnitt 1: Das Europäische Parlament (Art. 223). Abrufbar unter: https://dejure.org/gesetze/AEUV/223.html [zuletzt abgerufen am 23.01.2023].Andersen, Uwe (Hrsg.) (2014): Das Europa der Bürger. 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