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Da mache er sich überhaupt keine Sorgen, kommentiert der Bildungsforscher Olaf Köller Forderungen, aus dem internationalen Schulvergleich auszusteigen: "Nicht wissen zu wollen, was ist, passt nicht in die heutige Zeit." Zur Kritik von Lehrerverbänden an Andreas Schleicher sagt Köller, in der Substanz liege der OECD-Bildungsdirektor "oft gar nicht falsch".
Olaf Köller ist Geschäftsführender Wissenschaftlicher Direktor des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) in Kiel und Ko-Vorsitzender der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz. Foto: IPN/Davids/Sven Darmer.
Herr Köller, der Lehrerverband wirft OECD-Bildungsdirektor Andreas Schleicher nach dessen Interviews in der Stuttgarter Zeitung und anderswo Unwissenschaftlichkeit vor, der Philologenverband fordert die Aussetzung von PISA, solange Schleicher internationaler PISA-Koordinator ist. Die FAZ will sogar unabhängig von Schleicher den Ausstieg Deutschlands aus der weltweit größten Bildungsstudie. Was ist da los?
Es gab in Deutschland schon häufiger Empörung von Lehrerverbänden und Politikern über Aussagen von Andreas Schleicher. Doch auch wenn diese im Ton manchmal überzogen und im aktuellen Fall sicher mit Absicht provokant formuliert waren, in der Substanz liegt er oft gar nicht so falsch.
Zum Beispiel?
Dass wir in Deutschland im internationalen Vergleich sehr hohe Lehrergehälter haben. Nehmen Sie eine 50 Jahre alte Studienrätin, verheiratet, zwei Kinder, privat krankenversichert, mit einem Nettogehalt von über 5000 Euro im Monat. Wenn sie krank ist, bekommt sie schnell einen Arzttermin, und wenn sie in Ruhestand geht, kann sie mit 3500 Euro und mehr Pension rechnen. Damit steht sie im Vergleich zu fast allen ihren internationalen Kolleginnen und Kollegen extrem gut da. Und wenn Andreas Schleicher sagt, wir hätten in Deutschland ein Problem mit der Unterrichtsqualität, muss man das nicht so drastisch ausdrücken wie er, aber für die Feststellung an sich gibt es empirische Evidenz, auch in der aktuellen Pisastudie.
"Wenn wir sehen, dass die mathematikbezogene Motivation erneut heruntergegangen ist, kann man schon mit einiger Plausibilität die Hypothese ableiten, dass das mit der Qualität das Unterrichts zu tun hat."
Evidenz welcher Art?
Rund 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Deutschland, die ein Gymnasium besuchen, berichten davon, dass ihr Mathematikunterricht wenig unterstützend und kaum kognitiv aktivierend sei. Und bei Pisa 2022 haben wir eine Ergänzungsstudie durchgeführt, die Aufschluss über die Qualität der Klassenarbeiten gibt: meist relativ triviale mathematische Routine und kaum Aufgaben, die zur Problemlösung herausfordern.
Die Philologenverband-Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing wirft Schleicher vor, mit seinem fortgesetzten Lob der Schulsysteme undemokratischer Staaten wie China "könnte man zudem annehmen, dass der PISA-Koordinator dem Missbrauch schulischer Bildung durch totalitäre Systeme nachgerade das Wort rede".
Ich würde wirklich allen Seiten raten, die Polemik herauszunehmen. Wir wissen seit der ersten Timms-Studie Mitte der 90er Jahre, dass viele asiatische Länder sehr, sehr guten und aktivierenden Unterricht anbieten. Und das nicht nur in Mathematik. Auch in den Naturwissenschaften oder in Englisch folgt der Unterricht einer anderen Choreographie als bei uns. Das betrifft die Volksrepublik China, das betrifft aber auch demokratische Staaten wie Japan oder Taiwan. Überall gibt es einen klaren Blick dafür, welche Aufgaben ich als Lehrkraft wählen muss, um in 45 oder 60 Minuten das Unterrichtsziel zu erreichen, das ich mir selbst gesteckt habe. Klar bekommen wir bei Besuchen zum Teil einstudierte Vorführstunden gezeigt, aber auch wenn wir das einpreisen, bleibt die Feststellung: Viele asiatische Schulsysteme wissen, was guten Unterricht ausmacht, und wir können einiges von ihnen lernen.
Auch die FAZ kommentierte, Schleicher nutze jede Gelegenheit, Kausalitäten aus PISA-Daten abzuleiten, die es überhaupt nicht gebe.
Den Vorwurf halte ich für überzogen. Natürlich wissen wir, dass Pisa-Daten in der Regel keine kausalen Schlüsse zulassen. Aber Hinweise geben sie schon. Wenn wir etwa sehen, dass die mathematikbezogene Motivation zwischen 2018 und 2022 in Deutschland erneut deutlich heruntergegangen ist, kann man daraus schon mit einiger Plausibilität die Hypothese ableiten, dass das etwas mit der Qualität das Unterrichts zu tun hat. Natürlich ist das dann nur eine Hypothese, die man weiter untersuchen muss. Und das tun wir. Das Quamath-Programm, das über zehn Jahre hinweg die Qualität mathematischen Unterrichts in Deutschland verbessern soll, hat die Kultusministerkonferenz übrigens auch nicht gestartet, weil wir hierzulande so einen Bombenunterricht haben.
"Herr Schleicher trägt zur Bildungsforschung in Deutschland nichts bei. Er schadet ihr aber auch nicht."
Der Philologenverband befindet: "Ob sich die seriöse empirische Bildungsforschung von dem Schaden und Vertrauensverlust erholt, den Andreas Schleicher ihr in Deutschland zufügt, bezweifeln wir."
Wenn Sie in Deutschland herumfragen, wer die Protagonisten der empirischen Bildungsforschung sind, würde der Name Andreas Schleicher gar nicht fallen. Er ist als Leiter des OECD-Direktorats für Bildung primär dafür verantwortlich, dass PISA weltweit administrativ klappt. Sogar er selbst hat, glaube ich, nicht den Anspruch, Bildungsforscher im engeren Sinne zu sein. Wenn Sie nach Deutschland schauen, Tina Seidel von der TU München, die ist eine Bildungsforscherin, oder Nele McElvany von der TU Dortmund. Soll heißen: Die deutsche Bildungsforschung ist viel breiter aufgestellt als nur mit PISA, wobei ich ich persönlich auch die deutschen PISA-Koordinatorinnen dazu zählen würde. Herr Schleicher aber trägt zur Bildungsforschung in Deutschland nichts bei. Er schadet ihr aber auch nicht.
Der Lehrerverband fragt trotzdem: "Wenn man den PISA-Macher nicht mehr ernstnehmen kann, kann man dann noch PISA ernstnehmen?"
Andreas Schleicher ist nicht verantwortlich für die Feldarbeit in den Ländern, nicht für die Erhebung der Daten. Er schreibt auch nicht den PISA-Bericht. Er zieht Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen wie viele andere auch. Der frühere Hamburger Bildungssenator Ties Rabe zum Beispiel. Oder Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger. PISA spielt in der Gesamtstrategie der Kultusministerkonferenz (KMK) eine zentrale Rolle, weil diese Studie über die Jahre hinweg immer wieder verlässliche Information über die Leistungsfähigkeit unseres Bildungssystems liefert.
Aber wie verlässlich sind die? Es gebe gute Gründe, an der Aussagefähigkeit der Daten zu zweifeln, schreibt die FAZ. Deutschland sei das einzige Teilnehmerland, das eine Zielpopulation von über 99 Prozent im Jahr 2018 und über 90 Prozent im Jahr 2022 hatte. "Das bedeutet, dass auch Förderschüler dabei sind. Andere Länder haben deutlich niedrigere Zielpopulationen und deshalb bessere Ergebnisse."
Diesem FAZ-Kommentar liegt ein Missverständnis zugrunde, eine Verwechslung zwischen Zielpopulation und Teilnahmequoten. Die meisten PISA-Staaten haben eine Zielpopulation von über 90 Prozent, das ist der Anteil der 15jährigen Schülerinnen und Schüler, der potenziell getestet wird. Bei den tatsächlich getesteten liegt Deutschland wie viele andere Staaten zwischen 85 und 90 Prozent. Man kann sich also nicht einfach damit herausreden, dass in Deutschland andere Schülerpopulationsanteile getestet würden. Und selbst wenn wir sagen würden, wir lassen einfach alle internationalen Vergleiche weg, müssten wir immer noch konstatieren: Das deutsche Gymnasium hat in Mathematik zwischen 2012 und 2022 im Vergleich mit sich selbst rund 50 Punkte verloren, das entspricht dem Lernzuwachs von mehr als anderthalb Schuljahren.
Genau das fordert die FAZ ja: Deutschland soll aus PISA und weiteren internationalen Studien wie IGLU und Timss aussteigen und dafür den nationalen Vergleich des IQB-Bildungstrends ausweiten.
Dann hätten wir aber nicht mehr den Benchmark mit Ländern, die ganz ähnliche Bildungssysteme haben wie wir: Österreich, die Schweiz, Luxemburg. Und wenn wir den Blick etwas weiten, sehen wir viele EU-Länder, die bei PISA ähnlich hohe Teilnahmequoten erreichen wie wir und wo trotzdem immer wieder interessante Reformen stattfinden. Polen oder Estland, um nur zwei zu nennen. Insofern würden uns ohne PISA-Teilnahme viele Erkenntnisse entgehen: etwa auch, dass es in den vergangenen Jahren in vielen Ländern abwärts ging, aber in Deutschland eben stärker als im internationalen Durchschnitt. Das sind Informationen, die man hinsichtlich ihrer Bedeutung nicht unterschätzen sollte, auch zur Einordnung bildungspolitischer Weichenstellungen in Deutschland.
"Es verlangt auch keiner von den Wirtschaftsweisen, keine Prognosen mehr zum Wirtschaftswachstum abzugeben, weil wir uns in einer Konjunkturkrise befinden."
Die heftige Kritik an PISA erinnert an Grundsatzdebatten in den ersten Jahren nach Einführung der Studie in den Nullerjahren. Kommen die jetzt wieder?
Wir haben schon nach dem IQB-Bildungstrends 2021 und 2022 erlebt, dass die Rolle der Lehrkräfte und die Qualität des Unterrichts in den Fokus rückte. Was nicht wundert bei einem solchen Leistungsrückgang auch an den Gymnasien. Was mich wundert ist, dass die Lehrerverbände sich in Reaktion darauf gleich in solch eine defensive Haltung begeben haben. Man kann ja über einzelne Punkte und Methodiken diskutieren, aber jetzt einfach den Ausstieg aus PISA zu fordern, und das dann noch mit Äußerungen von Andreas Schleicher zu begründen, erscheint mir nicht zielführend. Es verlangt auch keiner von den Wirtschaftsweisen, keine Prognosen mehr zum Wirtschaftswachstum abzugeben, weil wir uns in einer Konjunkturkrise befinden. Nicht wissen zu wollen, was ist, passt nicht in die heutige Zeit. In keinen Politikbereich. Ohne Informationen über Problemlagen, etwa dass in Mathematik in Deutschland 30 Prozent zur Risikogruppe zählen, ziehen wir den Karren nicht aus dem Dreck. Das muss auch den Lehrerverbänden klar sein.
Der Deutsche Lehrerverband nutzt die Informationen aus den Studien selbst durchaus für seine Argumentation. So stellt er fest, dass der steigernde Leistungsabfall in den PISA-Studien parallel zur Implementierung zu "Änderungen in Pädagogik, Methodik und Didaktik" gelaufen sei, wobei als Beispiele "Kompetenzorientierung, selbstgesteuertes Lernen, Absage an Leistungsprinzip, Gründung neuer Gesamt- und Gemeinschaftsschulen" genannt werden. Diese Änderungen müsse die deutsche Bildungspolitik daher überprüfen, fordert der Lehrerverband.
Die Kompetenzorientierung war vielen schon immer ein Dorn im Auge. Da liegt es natürlich nahe zu sagen: Die Ergebnisse sind deshalb schlecht, weil wir die Dinge nicht mehr so machen, wie wir sie früher gemacht haben. Aber wie ich schon erwähnte: Wenn wir uns den tatsächlichen Unterricht anschauen, wie er vielerorts an deutschen Schulen läuft, lautet die Diagnose eher, dass dort noch ziemlich viel so gemacht wird wie immer. Wir Bildungsforscher wären richtig glücklich, wenn wir im Matheunterricht beobachten könnten, dass dort eine stärkere Ausrichtung am Leben außerhalb der Schule erfolgen würde. In Englisch ist das der Fall, der Englischunterricht hat Antworten gegeben auf die sich verändernde Welt, und die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im IQB-Bildungstrend sind zwischen 2016 und 2022 gestiegen.
Ist PISA in Deutschland ein Auslaufmodell, Herr Köller?
Nein, da mache ich mir gar keine Sorgen. Die nächste Erhebungsrunde für PISA 2025 ist in Vorbereitung, die KMK bekennt sich zur Qualitätssicherung im Bildungssystem, bei dem PISA, Timss und CO eine ebenso wichtige Rolle spielen wie der IQB-Bildungstrend. Im Übrigen steht PISA nicht nur in Deutschland auf festem Boden, sondern ist international eine Riesen-Erfolgsgeschichte. 2000 sind wir mit 32 Staaten gestartet, inzwischen sind wir bei fast 90 Ländern und Regionen weltweit angelangt. Überall herrscht der Eindruck, dass PISA keinen Blödsinn produziert, sondern ein wichtiger Indikator ist zur Feststellung der Leistungsfähigkeit der Bildungssysteme.
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Exakt 20 Jahre nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 kündigte der derzeit amtierende US-Präsident Joe Biden den Abzug aller amerikanischen Truppen aus Afghanistan an. "Es ist Zeit, Amerikas längsten Krieg zu beenden" (Böhm 2021, 92). Bereits vor dem Einmarsch amerikanischer und britischer Truppen am 7. Oktober 2001, bekannt als die Operation "Enduring Freedom", hatte Amerika Stützpunkte der in Afghanistan ansässigen Terrorgruppe Al-Qaida attackiert. Der Grund hierfür waren die durch Mitglieder der Gruppe geplanten und durchgeführten Anschläge auf amerikanische Botschaften in Tansania und Kenia im Jahr 1998. "Aber die Schwelle der Kriegserklärung gegen Terroristen wurde nicht überschritten, auch um Letztere politisch nicht aufzuwerten" (Böhm 2021, 94).Als Wendepunkt gilt der 11. September 2001. Neunzehn Terroristen der Terrorgruppe Al Qaida entführten vier Passagierflugzeuge. Zwei dieser Flugzeuge wurden in die Twin Towers des World Trade Centers gesteuert. Ein weiteres zerstörte den westlichen Teil des Pentagons in Washington. Das vierte stürzte in einem Feld in New Jersey ab. Insgesamt starben durch diese vier Flugzeuge fast 3000 Menschen aus 80 verschiedenen Ländern (vgl. Hoffmann 2006, 47).Die Anschläge veränderten die Wahrnehmung der durch den Terrorismus bestehenden Bedrohung. Bereits wenige Tage nach den Anschlägen verkündete der damalige US-Präsident George W. Bush den "Global War on Terror" (Böhm 2021, 92), eine Kriegserklärung an den Terrorismus. Damit definierte er die Auseinandersetzung mit dem Terrorismus als Krieg.Neben dieser Auslegung gilt auch die Interpretation des Verhältnisses zwischen terroristischen Gruppierungen und Amerika feindlich gesinnten Staaten als entscheidend. Unmittelbar nach den Anschlägen wurde zunächst nur die Bekämpfung der Terrorgruppe Al-Qaida und des Taliban-Regimes in Afghanistan priorisiert. In den darauffolgenden Monaten wurden neben diesen auch den Terrorismus unterstützende, autoritäre Staaten und Staaten mit Zugang oder Beschaffungsmöglichkeiten von Massenvernichtungswaffen zu möglichen Zielen von Militäraktionen zur Bekämpfung des Terrorismus (vgl. Böhm 2021, 92; Kahl 2011, 19).Durch die Anschläge am 11. September 2001 wurde neben der "seit längerem bekannte Dimension der internationalen Kooperation von terroristischen Gruppen […] die neue Dimension der transnationalen Kooperation, Durchführung, Logistik und Finanzierung terroristischer Gewalt deutlich" (Behr 2017, 147).Im Rahmen dieses Beitrags wird der Terrorismus als eine Herausforderung für die Vereinten Nationen vor und nach den Anschlägen vom 11. September 2001 thematisiert. In diesem Zusammenhang wird der Frage nachgegangen, inwiefern diese die Sicherheitspolitik der Vereinten Nationen beeinflusst haben. In einem ersten Schritt wird eine Klärung des Begriffs Terrorismus vorgenommen. Im Anschluss daran wird auf die Strategien der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus vor dem 11. September 2001 eingegangen. Darauf folgt eine Darstellung der direkten Reaktionen der internationalen Staatengemeinschaft auf die Anschläge. In einem letzten Schritt werden die daraus resultierenden Folgen für die internationale Sicherheitspolitik näher beleuchtet.BegriffsklärungIn einem ersten Schritt gilt es nun, den Begriff des Terrorismus näher zu definieren. Der Begriff leitet sich von dem lateinischen Wort terror ab, das als Schrecken oder Furcht übersetzt werden kann (vgl. Pfahl-Traughber 2016, 10). Nach dem Terrorismusexperten Bruce Hoffmann wird unter dem Begriff des Terrorismus die "bewusste Erzeugung und Ausbeutung von Angst durch Gewalt oder die Drohung mit Gewalt zum Zweck der Erreichung politischer Veränderung" (Hoffmann 2006, 80) verstanden.Dementsprechend ist eine terroristische Tat zunächst einmal gekennzeichnet durch die Androhung oder die Ausübung von Gewalt. Im Hinblick auf die Intensität der ausgeübten Gewalt wird deutlich, dass keine humanitären Konventionen respektiert werden und terroristische Anschläge sich oft durch "besondere Willkür, Unmenschlichkeit und Brutalität" (Waldmann 2005, 14) auszeichnen."Die Gewalttat hat primär einen symbolischen Stellenwert, ist Träger einer Botschaft, die in etwa lautet, ein ähnliches Schicksal kann jeden treffen, insbesondere diejenigen, die den Terroristen bei ihren Plänen im Wege stehen" (Waldmann 2005, 15). Basierend auf dieser Tatsache bezeichnet der Soziologe Peter Waldmann den Terrorismus "primär [als] eine Kommunikationsstrategie" (Waldmann 2005, 15).Auf der psychologischen Ebene verfolgt der Terrorismus das Ziel, über die unmittelbaren Ziele und Opfer hinaus bei einer bestimmten Gruppe Furcht hervorzurufen, um für deren Einschüchterung zu sorgen. Als Zielgruppe kommt neben Staaten, Regierungen und einzelnen religiösen oder ethnischen Gruppen auch die allgemeine öffentliche Meinung in Frage (vgl. Hoffmann 2006, 80).Davon ausgehend verfolgt der Terrorismus mit der Erzeugung von Furcht und Schrecken auf der politischen Ebene das Ziel, das Vertrauen in eine bestehende politische Ordnung zu erschüttern (vgl. Waldmann 2005, 16). Im Hinblick auf die politische Dimension des Terrorismus grenzt Waldmann diesen bewusst vom Staatsterrorismus ab. Nach Waldmann kennzeichnen terroristische Anschläge ihre planmäßige Vorbereitung und ihre Aktivität aus dem Untergrund heraus.Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Staatsterrorismus um ein Terrorregime, errichtet durch staatliche Machteliten. Von Seiten des Staates kann zwar Terror gegenüber seinen Bürgern ausgeübt werden, er ist jedoch nicht in der Lage, die genannten Strategien gegen die eigene Bevölkerung einzusetzen (vgl. Pfahl-Traughber 2016, 17; Waldmann 2005, 12).Bei den Akteuren handelt es sich um einen Zusammenschluss von Handlungswilligen, die sich in annähernd bürokratischen Strukturen organisieren, wobei Hierarchien und informelle Abhängigkeiten entstehen. In den meisten Fällen verfügen diese Gruppierungen über eine "geringe quantitative Dimension […] handelt es sich doch überwiegend um kleinere Personenzusammenschlüsse von wenigen Aktivisten" (Pfahl Traughber 2016, 12).Diese agieren im Untergrund, da sie weder über den erforderlichen Rückhalt innerhalb einer Bevölkerung noch über die erforderliche Kampfstärke verfügen. Am Beispiel von Al-Qaida in Afghanistan wird deutlich, dass ein Hervortreten aus dem Untergrund, beispielsweise durch die Errichtung von Lagern, das Risiko impliziert "angegriffen und vernichtet zu werden" (Waldmann 2006, 13).Hinsichtlich der Bezeichnung werden im Sprachgebrauch zwei Arten von Terrorismus, der internationale und der transnationale Terrorismus, unterschieden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob das Phänomen des Terrorismus eher als international oder transnational zu bezeichnen ist. Nach Steinberg zeigt sich aus historischer Sicht ein fließender Übergang von dem internationalen Terrorismus hin zum transnationalen Terrorismus.Der internationale Terrorismus zeichnet sich in erster Linie durch "zahlreiche grenzüberschreitende Aktionen [aus], bei denen häufig vollkommen unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger fremder Staaten zu Schaden kamen." (Steinberg 2015). Ferner ist für den internationalen Terrorismus charakteristisch, dass die terroristischen Aktivitäten durch Staaten unterstützt werden. Zu den Unterstützerstaaten in der Vergangenheit zählten insbesondere Verbündete der ehemaligen Sowjetunion wie beispielsweise Syrien oder Libyen.Als historisches Beispiel für den internationalen Terrorismus gelten die Attentate auf israelische Sportler*innen während der Olympischen Spielen in München 1972 durch palästinensische Terroristen. Mit dem Fall der UdSSR verloren diese Staaten ihren Schutz vor Sanktionen westlicher Nationen. Damit endete nach und nach auch die Unterstützung terroristischer Gruppierungen. Es folgte ein fließender Übergang vom internationalen Terrorismus hin zum transnationalen Terrorismus.Der Unterschied besteht darin, dass die terroristischen Aktivitäten nicht mehr durch einen Staat unterstützt werden. Die Gruppierungen werden privat mit Geld und Waffen unterstützt oder bauen eigene, substaatliche Logistik- und Finanzierungsnetzwerke auf. Der Terrorismus gilt zudem als transnational, "weil sich die terroristischen Gruppen auf substaatlicher Ebene länderübergreifend miteinander vernetzen und sich dementsprechend aus den Angehörigen verschiedener Nationalitäten zusammensetzen" (Steinberg 2015).Basierend auf diesen Erkenntnissen ist ab den 1990er Jahren nicht mehr von internationalem Terrorismus, sondern vielmehr von transnationalem Terrorismus zu sprechen (vgl. Steinberg 2015). Dies hat auch Auswirkungen auf die Organisationsstrukturen terroristischer Gruppierungen. Sie zeichnen sich durch "Dezentralisierung, Entterritorialisierung und durch Überlagerung und Fragmentierung zwischen wechselnden, funktional orientierten Akteuren aus" (Behr 2017, 150).Ein Beispiel für den Übergang von einer internationalen Organisation hin zu einem transnationalen Netzwerk stellt die im Zusammenhang mit dem 11. September 2001 stehende Terrorgruppe Al-Qaida dar. Vor den Anschlägen galt sie als eine internationale Organisation, die über ein "recht einheitliches Gebilde" (Hoffmann 2006, 425) verfügt. In Folge der Reaktionen auf die Anschläge entwickelte sie sich als eine transnationale Bewegung "mit gleich gesinnten Vertretern an vielen Orten, die über ein ideologisches und motivierendes Zentrum locker miteinander verbunden sind, aber die Ziele dieses noch verbleibenden Zentrums gleichzeitig und unabhängig voneinander verfolgen" (Hoffmann 2006, 425).Nach Vasilache ist "der gebräuchliche Terminus des internationalen Terrorismus irreführend, da er keine gängige Strategie eines Staates gegen einen anderen, sondern ein transnationales Phänomen ist, das vor Staatsgrenzen nicht halt macht" (Vasilache 2006, 151). Als Begründung führt er an, dass terroristische Anschläge oftmals von einzelnen Gruppierungen ausgehen, wobei auf die unterschiedlichen Motive in einem nächsten Schritt eingegangen wird. Weiterhin begründet er seine Aussage mit der Tatsache, dass das Ziel von staatlich initiiertem Terrorismus nicht direkt ein anderer Staat ist, sondern vielmehr zivile Ziele verdeckt attackiert werden (vgl. Vasilache 2006, 151).Anders als Steinberg spricht Vasilache also nicht von einer historischen Veränderung vom internationalen Terrorismus hin zum transnationalen Terrorismus, sondern bezeichnet das Phänomen Terrorismus generell als transnational. Da beide in der Ansicht übereinstimmen, zum Zeitpunkt der Anschläge am 11. September 2001 handele es sich um die transnationale Form des Terrorismus, wird im weiteren Verlauf von transnationalem Terrorismus gesprochen.Im Hinblick auf die Motive terroristischer Gruppierungen können im Wesentlichen vier Motive benannt werden, die sich überschneiden oder einander angleichen können. In diesem Zusammenhang wird von der Tatsache ausgegangen, dass terroristische Gruppierungen mit ihren Zielen und ideologischen Rechtfertigungen nicht zufällig entstehen, "sondern einen bestimmten gesellschaftlich-historischen Hintergrund widerspiegelt, der seinerseits wieder durch ihr Vorgehen eine spezifische Aktivierung erfährt" (Waldmann 2005, 100).Der sozialrevolutionäre Terrorismus möchte die politischen und gesellschaftlichen Strukturen nach der Ideologie von Karl Marx verändern (vgl. Waldmann 2005, 99). Ein Beispiel hierfür stellt die Rote Armee Fraktion (kurz: RAF) dar, die in den 1970er Jahren in Deutschland terroristische Anschläge verübte.Wenn unterdrückte Völker oder Minderheiten das Ziel von mehr politischer Autonomie oder staatlicher Eigenständigkeit mit terroristischen Strategien verfolgen, handelt es sich um ethnisch-nationalistischen Terrorismus. Als Exempel hierfür kommt die baskische ETA infrage, die aus einer Studierendenorganisation heraus entstanden ist und sich in den 1960er Jahren zunehmend radikalisierte (vgl. Waldmann 2005, 103f.).Unter die dritte Form des Terrorismus, "der militante Rechtsradikalismus" (Waldmann 2005, 115), fallen unterschiedliche Gruppen wie beispielsweise die Ku-Klux-Klan-Bewegung in Amerika. Trotz der unterschiedlichen Ausprägungen können bei all diesen Gruppen im Wesentlichen zwei Merkmale ausgemacht werden: zunächst einmal kämpfen sie für den Erhalt bestehender Strukturen und wollen keine strukturellen Veränderungen hervorrufen. Zudem richtet sich diese Form des Terrorismus in erster Linie nicht gegen das politische System, sondern vielmehr gegen einzelne Gruppen der Gesellschaft (vgl. ebd., 115). Ferner kennzeichnet den rechtsradikalen Terrorismus auch eine andere Strategie und eine andere Erscheinungsform. Bei den Aktivisten handelt es sich um "Teilzeitterroristen" (ebd., 117), die typischerweise in ihrer Freizeit agieren. Ihre Aktivitäten sind nicht im Untergrund, sondern werden vielmehr offen durchgeführt. Hinzu kommt, dass die Anschläge teils geplant und teils spontan erfolgen, mit dem Ziel, die Opfer zum Verlassen des Ortes oder Landes zu bewegen (vgl. ebd., 117f.).Bei der vierten Form des Terrorismus handelt es sich um religiös motivierten Terrorismus. Beispiel hierfür ist die bereits mehrfach angesprochene Terrorgruppe Al-Qaida. Sie entstand als Reaktion auf den Angriff der Sowjetunion auf Afghanistan Ende der 1970er Jahre. Die Brutalität der Invasion sorgte für eine große Solidarität innerhalb der islamischen Welt und führte zu einem Zuzug von zahlreichen islamischen Glaubenskämpfer*innen aus anderen Ländern, darunter auch Osama Bin Laden. Dieser gewann im Laufe der 1980er Jahre immer mehr an Einfluss und gründete mit dem Abzug der Sowjets Ende des Jahrzehnts Al Qaida mit dem Ziel, an einer anderen Front weiterzukämpfen. Es erfolgte ein Strategiewechsel "des Djihads nach innen, gegen verräterische Herrscher in den islamischen Staaten, auf die Strategie eines Djihads nach außen, gegen den Westen" (ebd., 152).Ein definitorisches Problem von Terrorismus ergibt sich aus der Tatsache, dass auf der internationalen Ebene bislang keine einheitliche Definition gefunden wurde. Im Rahmen der Resolution 1566 aus dem Jahr 2004 definierte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den Begriff Terrorismus wie folgt als "Straftaten […], die mit dem Ziel begangen werden, die ganze Bevölkerung, eine Gruppe von Personen oder einzelne Personen in Angst und Schrecken zu versetzten, eine Bevölkerung einzuschüchtern oder eine Regierung oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen […]" (UN-Resolution1566 2004).Neben dieser existieren weitere nationale und internationale Definitionen, wie unter anderem die der Europäischen Union oder die Definitionen einzelner amerikanischer Behörden. Auf der politischen Ebene können die Schwierigkeiten hinsichtlich einer einheitlichen Definition anhand folgender Punkte näher beleuchtet werden: zunächst einmal werden Handlungen von unterschiedlichen Staaten unterschiedlich eingestuft. Für die einen handelt es sich um gewalttätige terroristische Angriffe; andere stufen die Aktivitäten als politisch legitimierte Handlungen in Ausübung des Selbstverteidigungsrechts während eines nationalen Befreiungskampfes ein.Ferner herrscht Uneinigkeit darüber, ob eine Definition auch den Staatsterrorismus umfassen sollte oder ob sie lediglich die motivationalen Hintergründe der Täter umfasst. Anhand der genannten Schwierigkeiten wird deutlich, dass die Einschätzung, ob es sich bei der Bedrohung um eine terroristische Bedrohung handelt und ob es sich bei der Organisation um eine terroristische Organisation handelt, dem nationalen Verständnis oder dem Verständnis der jeweiligen Institution unterliegt. Folglich könnte die Klassifizierung missbraucht werden, um ungewünschte innerstaatliche Gruppierungen oder andere mit dem Begriff zu stigmatisieren und deren Verfolgung zu rechtfertigen (vgl. Finke/Wandscher 2001, 168; Kaim 2011, 6).Abschließend gilt es noch zu klären, ob terroristische Aktivitäten als Kriegshandlungen bezeichnet werden können oder ob vielmehr eine Trennung der beiden Begriffe erforderlich ist. Als unmittelbare Reaktion auf die Anschläge des 11. Septembers bekundete Amerika immer wieder seinen Krieg gegen den Terror. Neben Präsident Bushs "global war on terror" sprach auch der amerikanische Verteidigungsminister Donald H. Rumsfeld im Zuge der Anschläge von einer neuen Kriegsart, "die sich vor allem neuer Technologien bedienen, asymetrisch verfahren und deswegen auch nicht leicht zu erkennen sein würde" (Czempiel 2003, 113).Diese Verwendung des Kriegsbegriffes in Verbindung mit terroristischen Anschlägen offenbart einen strategischen Zug der US-Regierung. "Dehnt man den Kriegsbegriff auf terroristische Akte aus, legitimiert dies den Angegriffenen auch zu Kriegshandlungen" (Geis 2006, 12). Der Regierung ist es infolgedessen möglich, über rechtsstaatliche Mittel hinaus Maßnahmen zu ergreifen und sie kann zudem von einer breiten Unterstützung innerhalb der eigenen Bevölkerung ausgehen (vgl. Geis 2006, 12). Bei der Frage, ob der transnationale Terrorismus als eine Form des Krieges bezeichnet werden kann, offenbart sich aus politikwissenschaftlicher Sicht eine erhebliche Kontroverse.Neben der Kategorisierung zwischen den alten und neuen Kriegen existiert auch die Unterscheidung zwischen großen und kleinen Kriegen. Diese "basiert auf der Art der Vergesellschaftungsform der Kriegführenden" (Geis 2006, 21). Im Fall des großen Krieges sind die Akteure in gleichem Maß vergesellschaftet, ein Staat kämpft gegen einen anderen Staat. Im Falle eines kleinen Krieges besteht eine "asymetrische Konfliktstruktur zwischen ungleich vergesellschaftlichen Akteuren: Staatliche Kombattanten treffen auf nichtstaatliche Kämpfer" (Geis 2006, 21).Ob unter die kleinen Kriege auch der Terrorismus zu subsumieren ist, ist jedoch umstritten. Zunächst einmal wird dagegen angeführt, dass der Preis auf normativer Ebene zu hoch sei. Eine Unterscheidung beider bedeutet einen Fortschritt des Völkerrechts, da die Trennung immer eine Unterscheidung zwischen politisch legitimierter Gewalt im Zuge einer Kriegshandlung und illegitimer Gewalt, ausgeübt im Zuge eines Verbrechens, ermöglicht.Hinzu kommen Bedenken "bezüglich der Folgen eines ungehegten Counterterrorismus der angegriffenen Staaten" (Geis 2006, 22). In einem permanenten Kriegszustand hätten demokratische Staaten die Möglichkeit, die Erweiterung des Sicherheitsapparates und Bürgerrechtseinschränkungen zu legitimieren (vgl. ebd., 21f.). Als weiteres Argument wird angeführt, dass eine Trennung beider Begriffe aus analytischer Sicht sinnvoll sei, da es sich beim Terrorismus primär um eine Kommunikationsstrategie handele. Dieser fehlen neben der territorialen Dimension auch die wechselseitig beständige Gewaltanwendung und das Charakteristikum eines Massenkonflikts (vgl. ebd., 23).Für eine Subsumierung des Terrorismus unter den Kriegsbegriff spricht insbesonders die Sichtweise der Vereinten Nationen, die im Zuge der Anschläge vom 11. September 2001 den Vereinigten Staaten von Amerika das Recht auf Selbstverteidigung gemäß Art. 51 UN-Charta zugesprochen hat (vgl. Resolution 1373 2001). Auf diese Tatsache wird zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal eingegangen. Anschließend wird der Sichtweise der Vereinten Nationen gefolgt und folglich der Terrorismus unter den Begriff des Krieges subsumiert.Reaktionen der Vereinten Nationen auf Terrorismus vor dem 11. September 2001In einem nächsten Schritt gilt es, auf die Reaktionen der Vereinten Nationen auf das Phänomen des Terrorismus vor dem 11. September 2001 einzugehen. Hierbei wird zunächst auf das unterschiedliche Verständnis in Bezug auf den Sicherheitsbegriff näher eingegangen. Seit den 1970er Jahren gilt nicht mehr nur die politische Souveränität und die territoriale Integrität der einzelnen Staaten als das zu schützende Objekt der Sicherheitspolitik.Neben der zu schützenden staatlichen Sicherheit geriet auch die Gesellschaft, definiert als ein "Zusammenschluss von Individuen" (Kaim 2011, 3), in den Mittelpunkt sicherheitspolitischen Handelns. In den 1990er Jahren erfolgte die Aufnahme einer weiteren Dimension in Gestalt der menschlichen Sicherheit in den Diskurs rund um den Sicherheitsbegriff und die damit verbundenen Aufgaben. Nach diesem Verständnis ist die Sicherheit, die Freiheit und der Wohlstand des Individuums zu schützen. Es zeigt sich jedoch, dass die Dimensionen in der politischen Praxis nicht getrennt voneinander betrachtet werden können. Der Schutz des Individuums umfasst ebenso die Gesellschaft, in der es lebt, und letzlich auch den Staat (vgl. Kaim 2011, 3f.).Aus sicherheitspolitischer Perspektive gilt der "Terrorismus als entterritorialisiertes Sicherheitsrisiko" (Behr 2017, 151), das zu drei Konsequenzen führt. Zunächst einmal sind terroristische Aktivitäten nicht voraussagbar. Es besteht das Risiko, dass sie sich zu jeder Zeit an jedem Ort ereignen können. Hinzu kommt, dass die Akteure anders als Staaten keine politische Einheit darstellen. Vielmehr ereignen sich einzelne, verstreut zusammenhängende Handlungen ohne einen genau ausmachbaren Anfang oder Ende. Folglich kann auf das sicherheitspolitische Risiko Terrorismus nur reagiert werden, wenn die Maßnahmen "Handlungs- und Organisationslogiken transnationaler Politik erfassen und übernehmen" (Behr 2017, 151).Die Problematik des transnationalen Terrorismus als Herausforderung für die Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen führte zu einer Reihe von Abkommen mit der Intention der Beseitigung und Bekämpfung der Problematik. In diesem Zusammenhang kristallisierte sich ein pragmatischer Ansatz heraus. "[B]esonders häufig auftretende terroristische Aktivitäten [wurden] zum Gegenstand spezifischer Konventionen gemacht" (Finke/Wandscher 2001, 169).Nahezu alle von der Generalversammlung und den Sonderorganisationen verabschiedeten Abkommen können aufgrund bestimmter Kernelemente als Antiterrorkonventionen bezeichnet werden. Zu den besagten Kernelementen gehört zunächst einmal die Verpflichtung der Vertragsstaaten, die in dem jeweiligen Abkommen genannte strafbare Handlung in das jeweilige innerstaatliche Recht aufzunehmen und angemessen zu bestrafen.Hinzu kommt, dass verdächtige Personen entweder durch den Staat selbst zu verfolgen sind oder an einen anderen, verfolgungswilligen Staat ausgeliefert werden müssen. Eine Auslieferung kann nur dann verweigert werden, wenn das Auslieferungsgesuch aufgrund religiöser, ethischer, nationaler, rassistischer oder politischer Gründe erfolgt ist. Ferner sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, untereinander zu kooperieren und sich gegenseitig Rechtshilfe zu gewähren (vgl. Finke/Wandscher 2001, 169).Das erste derartige Übereinkommen stellt das Haager Abkommen von 1970 zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen dar. Darauf folgte das Montrealer Abkommen von 1971 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt (vgl. ebd., 169). Die besagten Abkommen ordnen bestimmten Aktivitäten zwar das Adjektiv terroristisch zu, stufen diese jedoch nicht als Bedrohung des Weltfriedens ein oder führen zu der Anordnung von Zwangsmaßnahmen gemäß Kapitel VII der UN-Charta durch den Sicherheitsrat.Dies änderte sich mit der Explosion einer Bombe an Bord des Pan-American-Flugs 103 über der schottischen Ortschaft Lockerbie im Jahr 1988. Hier wurden zwei Staatsangehörige Libyens für die Anschläge verantwortlich gemacht, und das Land von den Vereinigten Staaten und Großbritannien zu deren Auslieferung aufgefordert. Der libysche Staat verweigerte das. Als Reaktion darauf wurde der Terrorakt im Rahmen der Resolution 731 durch den Sicherheitsrat als Bedrohung des Weltfriedens gemäß Kapitel V Artikel 24 eingestuft.Durch Resolution 748, ebenfalls 1992 verabschiedet, wurde die Nichtauslieferung durch Libyen als "eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" (Finke/Wandscher 2001, 171) bezeichnet und Zwangsmaßnahmen gemäß Kapitel VII UN-Charta gegen das Land erlassen (vgl. Behr 2017, 147; Finke/Wandscher 2001, 170f.).Der Einsatz von Zwangsmaßnahmen gemäß Kapitel VII der UN-Charta erwies sich als wirksames Mittel der Terrorismusbekämpfung im Hinblick auf die Durchsetzung bestimmter Maßnahmen. Hierunter fallen insbesonders Maßnahmen, die zwar Gegenstand geltender Antiterrorkonventionen sind, diese durch die betreffenden Staaten jedoch nicht ratifiziert wurden oder die Konvention selbst noch nicht in Kraft getreten ist (vgl. Finke/Wandscher 2001, 171).Diese Strategie des Sicherheitsrates etablierte sich insbesonders hinsichtlich der Situation in Afghanistan. In Folge der Anschläge auf amerikanische Botschaften in Nairobi und Daressalam erließ der Sicherheitsrat mit der Resolution 1267 Individualsanktionen gegen die afghanischen Taliban. Der Grund hierfür war die Tatsache, dass diese den Verantwortlichen für die Anschläge, der Terrorgruppe Al-Qaida und ihrem Anführer Osama bin Laden, Unterstützung gewährte.Insbesonders durch das Einfrieren der finanziellen Mittel, aber auch durch ein Waffenembargo und ein Reiseverbot, sollten diese zur Auslieferung Bin Ladens gezwungen werden. Um die Umsetzung dieser Maßnahmen zu gewährleisten, setzte die Resolution zudem einen Unterausschuss des Sicherheitsrates ein (vgl. Kreuder-Sonnen 2017, 159).Direkte Reaktionen der Staatengemeinschaft auf den 11. September 2001Als erste Reaktion auf die Anschläge des 11. September 2001 wurde vom Sicherheitsrat bereits am Tag nach den Anschlägen die Resolution 1368 erlassen. In dieser wurde der Terrorismus einstimmig als "Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" (UN-Resolution 1368 2001) im Sinne von Art. 39 UN-Charta bezeichnet. Zugleich wurde auf das Recht zur individuellen und zur kollektiven Selbstverteidigung verwiesen (vgl. UN-Resolution 1368 2001).Noch im gleichen Monat, am 28 September 2001, wurde das Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung mit Resolution 1373 bekräftigt und die internationale Staatengemeinschaft aufgefordert, "durch terroristische Handlungen verursachte Bedrohungen […] mit allen Mitteln im Einklang mit der Charta zu bekämpfen" (Resolution 1373 2001).Neben dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen reagierte auch der Nordatlantikrat umgehend. Am 12. September erklärte der damalige Generalsekretär George Robertson die Anschläge zum kollektiven Verteidigungsfall, wodurch Artikel 5 des NATO-Vertrages in Kraft trat. Nach diesem ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet, mit von ihm ausgewählten Mitteln zu helfen (vgl. Robertson 2001).Aus amerikanischer Sicht dienten die Anschläge nicht nur dem Zweck der Tötung von amerikanischen Zivilisten, "Bush sah darin die gesamte westliche Zivilisation herausgefordert" (Czempiel 2003, 114). In seiner Rede am 20. September 2001 warnte der amerikanische Präsident alle Staaten hinsichtlich der Unterstützung und der Beherbergung von Terroristen. Innerhalb der Regierung wurde hinsichtlich der Bekämpfungsstrategie "offen von Präemption gesprochen" (Czempiel 2003, 115).Als Adressaten der amerikanischen Drohung kamen insgesamt 60 Länder mit aktiven terroristischen Organisationen in Frage (vgl. ebd., 114). Auch wenn die meisten Attentäter der Anschläge ursprünglich aus Saudi-Arabien stammten, erhärtete sich zunehmend der Verdacht, dass ihre Aktivitäten von Afghanistan aus gelenkt wurden. Im Zuge dessen wurde das Land als "Prototyp" (ebd., 115) für die Terrorismusbekämpfung ausgewählt. Mit der Operation "Enduring Freedom" starteten amerikanische und britische Truppen am 7. Oktober 2001 Angriffe auf Talibanstützpunkte wie etwa auf Regierungsgebäude in Kandahar und Kabul (vgl. Bruha/ Bortfeld 2001, 162; Czempiel 2003, 115).Der Umstand, dass sich am Tag nach den Anschlägen der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit diesen befasste "ist ein erstaunlicher Beweis für die politische Klugheit der USA" (Tomuschat 2002, 20) hinsichtlich der Legitimation der Reaktion auf diese. In diesem Zusammenhang gilt es sich jedoch zu fragen, ob die genannten Resolutionen das Land tatsächlich zu einem Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 UN-Charta legitimieren.In Resolution 1368 findet sich in Bezug darauf ein entscheidender Widerspruch, welcher die rechtlich bedeutsamen Aussagen schwer greifbar macht. Dieser bekräftigt das Recht auf individuelle und kollektive Sicherheit im Sinne der Charta, bezeichnet die Angriffe jedoch lediglich als eine Bedrohung des globalen Friedens und der Sicherheit. Die bekundete Entschlossenheit, die Bedrohung "mit allen Mitteln zu bekämpfen" (UN 2001, 315), kann nicht als eine Ermächtigung für einzelne Staaten aufgefasst werden, sondern steht für die grundsätzliche Bereitschaft der internationalen Gemeinschaft.Anders als Resolution 1368 enthält Resolution 1373 mehr rechtlich eindeutige Aussagen. Bereits in der Präambel wird auf die Anwendung der Maßnahmen gemäß Kapitel VII UN-Charta verwiesen. Zudem bestätigt sie die Zulässigkeit des Einsatzes "aller Mittel" durch die Opfer von terroristischen Anschlägen (vgl. UN 2001, 316f.). Es zeigt sich also, dass eine Berechtigung zu der Ausübung des Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 UN-Charta durch die Vereinigten Staaten im Rahmen der genannten Resolution durchaus vorliegt (vgl. Tomuschat 2002, 20f.).Nun stellt sich die Frage, ob die Verbindungen zwischen den Anschlägen und dem Taliban-Regime derart offensichtlich waren, dass die militärischen Aktionen gegen die Taliban in Afghanistan unter die Ausübung des Selbstverteidigungsrechts fallen. In diesem Zusammenhang kann man sich nicht auf die genannten Resolutionen berufen, da diese nicht aufzeigen, "gegen wen Gegenwehr zulässig sein soll" (Tomuschat 2002, 21). Folglich gilt es, die Reaktionen des Sicherheitsrates und der Generalversammlung näher zu betrachten.Es zeigt sich, dass beide Institutionen die amerikanisch-britische Militärintervention nicht verurteilten. Vielmehr verabschiedete der Sicherheitsrat am 12. November 2001 einstimmig Resolution 1377. In dieser wurde der Terrorismus als "eine der schwerwiegendsten Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit im 21. Jahrhundert" (UN-Resolution 1377 2001) bezeichnet. Mit dieser Qualifikation wurde implizit der Einsatz von äußersten Mitteln gestattet, da die Resolution keine "Grenzen und Schranken von Gegenmaßnahmen enthält" (Tomuschat 2002, 21). Letztendlich kann man also davon ausgehen, dass die Vereinten Nationen die Ausübung des Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 UN-Charta durch die USA als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 zumindest implizit gebilligt haben (vgl. Tomuschat 2002, 21f.).Als Reaktion auf die Anschläge wurden die bislang geltenden Individualsanktionen gegen die afghanischen Taliban und das Terrornetzwerk Al-Qaida mithilfe der Resolution 1390 zu allgemeinen, dauerhaft geltenden Maßnahmen gegen den transnationalen Terrorismus umgewandelt. Damit wurde nicht nur der Adressatenkreis erweitert, es wurde zusätzlich auch die räumliche und die zeitliche Begrenzung aufgehoben.Jede Person, die von einem Staat als Terrorverdächtiger genannt wurde, bekam ab diesem Zeitpunkt die Sanktionen im Hinblick auf das Privatleben, das private Eigentum, auf den Sozialstatus und das Unterhalten von geschäftlichen Beziehungen zu spüren. Fundierte Beweise für eine Aufnahme in die sogenannte "Schwarze Liste" (Kreuder-Sonnen 2017, 160) durch die Staaten waren ebenso wenig notwendig wie eine Begründung gegenüber dem Individuum (vgl. Kreuder- Sonnen 2017, 160).Folgen für die SicherheitspolitikAngesichts der aufgezeigten Gegenmaßnahmen als direkte Reaktion auf die Anschlage des 11. Septembers 2001 wird deutlich, dass man "bezüglich der Reaktion auf den Terrorismus von einer neuen Ära" (Waldmann 2005, 229) ausgehen muss. Es zeigt sich, dass sowohl bei diesen Anschlägen als auch bei terroristischen Anschlägen in den Folgejahren "die durchschnittliche Zahl der Opfer pro Anschlag […] kontinuierlich ansteigt" (Waldmann 2005. 16).Infolgedessen spricht auch Waldmann im Kontext von terroristischen Anschlägen von Kriegshandlungen. Seiner Ansicht nach hat das zunehmende Ausmaß der Anschläge dazu geführt, dass diese nicht mehr als `low intensity´ war, sondern vielmehr als `high intensitiy´ war eingestuft werden müssen. Der Grund hierfür ist seiner Ansicht nach die Tatsache, dass der Begriff des low intensity war neben dem fehlenden Einsatz von konventionellem Kriegsgerät und größeren Truppenverbänden auch einen begrenzten Personen- und Sachschaden impliziert (vgl. Waldmann 2005, 16f.).Auf der internationalen Ebene spiegelten sich die Reaktionen auf das zunehmende Ausmaß der Anschläge vor allem in den zahlreich erlassenen Konventionen und Resolutionen wieder. Hinzu kommt die Tatsache, dass terroristische Anschläge erstmals zu militärischen Interventionen in Länder geführt haben, die sich in erheblicher Entfernung von dem betroffenen Land befinden. Zumindest im Fall von der militärischen Intervention in Afghanistan herrschte eine seltene Einigkeit zwischen den Großmächten im Sicherheitsrat.Ferner führten die Ereignisse zu einem erheblichen Medieninteresse (vgl. Waldmann 2005, 229). Anhand dessen lässt sich "[d]ie neue Einschätzung des gewaltigen, vor allem dem internationalen Terrorismus zugeschriebenen Drohpotentials" (ebd., 230) feststellen. Diese führte zu drei als signifikant zu bezeichnenden Veränderungen im Hinblick auf die Politik und die Einstellung in Bezug auf den Terrorismus (vgl. ebd., 230).Zunächst einmal bewirkte der transnationale Terrorismus in den westlichen Nationen nicht nur einen "politischen Rechtsruck" (ebd., 230) aller regierenden Parteien. Er wirkte sich auch auf alle Ebenen der Gesellschaft aus. Dieser Wandel auf der nationalen Ebene wirkte sich auch auf die Entscheidungen internationaler Gremien aus. Die bislang vorhandene Balance zwischen der individuellen und kollektiven Sicherheit auf der einen Seite und den Grund- und Freiheitsrechten auf der anderen Seite hat sich zunehmend zugunsten des Sicherheitsaspektes verschoben (vgl. ebd., 230).Insbesonders um den Informationsaustausch zwischen den Staaten gewährleisten zu können und damit ein gemeinsames Vorgehen gegen die Bedrohung zu ermöglichen, wurden internationale Instanzen zur Koordinierung geschaffen (vgl. Behr 2017, 151; Waldmann 2005, 231). Ferner erfolgte eine erhöhte Aufmerksamkeit und Ressourcenbereitstellung für national und international agierende Behörden hinsichtlich terroristischer Aktivitäten und damit verbunden eine Reihe neuer, zu diesem Zweck erlassener Gesetze.Neben dem Informationsaustausch wurden auch die Möglichkeiten der Polizei und anderer Instanzen erweitert, um Anschläge bereits im Planungs- und Vorbereitungsstadium erkennen und verhindern zu können. Hierzu gehören beispielsweise Einreiseverbote für Mitglieder islamistischer Gruppierungen. Neben den erweiterten präventiven Maßnahmen wurden auch Notfallszenarien entwickelt, die im Fall eines Anschlags in Kraft treten (vgl. Waldmann 2005, 232).Im Hinblick auf die dargestellten Veränderungen stellt sich in einem nächsten Schritt die Frage, inwiefern weitere Maßnahmen aus der Sicht der Vereinten Nationen erforderlich sein könnten. Nach dem Terrorismusexperten Peter Waldmann "wird keine Unterscheidung zwischen Maßnahmen auf der nationalen und der internationalen Ebene getroffen, weil beide längst immer enger ineinander greifen und in die gleiche Richtung zielen" (Waldmann 2005, 239).Als zentrale Handlungsmaxime benennt Waldmann in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Strategien gegenüber terroristischen Netzwerken beziehungsweise dem Terrorismus im Allgemeinen "klar, konsistent und glaubhaft" (Waldmann 2005, 239) sein sollen. Hinsichtlich des Umgangs mit dem islamistischen Terrorismus besteht die größte Problematik darin, dass westliche Nationen ihre Glaubhaftigkeit bezüglich ihrer Leitlinien teilweise verlieren. Insbesonders den Vereinigten Staaten von Amerika wird vorgeworfen, dass sie ihren Prinzipien der Demokratie, des Grundrechtsschutz und der Rechtsstaatlichkeit zugunsten von politischen und wirtschaftlichen Interessen teilweise nicht treu sind (vgl. ebd., 240)."Dass sie aus machtpolitischen Erwägungen jederzeit dazu bereit sind, mit Diktaturen Bündnisse zu schließen, und hinter ihrem quasi messianischen Diskurs, es gelte in der ganzen Welt demokratische Verhältnisse herzustellen, nun allzu deutlich das dringende Bestreben durchscheint, der eigenen Wirtschaft lukrative neue Erdölfelder zu erschließen." (Waldmann 2005, 240).Hinsichtlich der Maßnahmen auf der internationalen Ebene gilt es zunächst auf die Transnationalität näher einzugehen. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei terroristischen Gruppen in den meisten Fällen nicht um eine Gruppe aus einem Land, sondern um Angehörige unterschiedlicher Länder, die sich länderübergreifend miteinander vernetzt haben. Um dem begegnen zu können, erscheint es unabdingbar, dass auch Staaten grenzübergreifend miteinander kooperieren. Dies würde eine erhebliche Bereitschaft der Teilnehmenden zu einem Teilverzicht auf ihre staatlichen Souveränitätsräume und ihrer Souveränitätsrechte bedeuten.Hinsichtlich der nationalen und internationalen Rechtsordnungen im Allgemeinen verlangen transnationale Rechtsverstöße auch eine entsprechende Weiterentwicklung des Rechts auf internationaler Ebene. Transnationale Verbrechen können nicht durch an nationale Grenzen gebundenes Recht bekämpft werden, da aufgrund der unterschiedlichen Verfassungen rechtsfreie Sphären auf globaler Ebene entstehen. Folglich ist eine Ausweitung des transnationalen Rechts erforderlich. Hierfür müsste das Völkerrecht, bislang mit dem Staat als Rechtsperson und einer rechtlichen Bindung auf dem staatlichen Territorium, entterritorialisiert werden (vgl. Behr 2017, 151; Schmalenbach 2004, 266).Neben der Kooperation von Staaten und der Erweiterung des internationalen Rechts spricht Ernst-Otto Czempiel von einer "dreigeteilte[n] Strategie" (Czempiel 2003, 57) hinsichtlich der Verhinderung weiterer terroristischer Anschläge. Kurzfristig ist es die Aufgabe der Staaten, weitere Anschläge zu verhindern. In diesem Zusammenhang offenbart sich jedoch eine in demokratischen Staaten schwierige Güterabwägung hinsichtlich des Schutzes der kollektiven Sicherheit und der individuellen Freiheitsrechte (vgl. Czempiel 2003, 57).Die bürgerliche Freiheit stellt in demokratischen Staaten ein hohes Gut dar. Auf der anderen Seite würde der fortschreitende Ausbau des staatlichen Sicherheitsapparates eine "allmähliche Aushöhlung der individuellen Grund- und Freiheitsrechte um des Schutzes angeblich höherwertiger Güter willen" (Waldmann 2005, 242) bedeuten. Die Folge wäre eine Entwicklung des Rechtsstaates hin zu einem "präventiven Sicherheitsstaat" (Waldmann 2005, 242) mit einer teilweisen Abkehr von demokratischen Grundsätzen (vgl. Hofmann 2006, 446; Waldmann 2005, 242).Infolgedessen gilt es mittelfristig, sich mit dem Hintergrund der Akteure auseinanderzusetzen. "Als besonders fruchtbare Brutstätte gelten die zahlreichen `failing states´, also die gescheiterten oder zerfallenen Staaten" (Czempiel 2003, 58). Am Beispiel Afghanistans wird deutlich, dass der Westen einen erheblichen Anteil an dem Scheitern des Landes und an der Entstehung der dort ansässigen Terrorgruppe hatte.Im Zuge des Konflikts mit der Sowjetunion hatte Amerika die Kämpfer unterstützt. Mit dem sowjetischen Abzug endete auch die amerikanische Unterstützung, und das zerstörte Land wurde ebenso wie die von Amerika ausgebildeten Kämpfer sich selbst überlassen. Es gründete sich die Terrorgruppe Al Qaida mit dem neuen Feind in Gestalt der USA. Die Entwicklungen in Afghanistan haben gezeigt, dass bei jeder Einmischung von außen neben den kurzfristigen auch die langfristigen Konsequenzen zu bedenken sind und dass "das Objekt der Einmischung auch politisch und wirtschaftlich davon profitiert" (Czempiel 2003, 58).Aus langfristiger Sicht gilt es, die "Quellen des Terrorismus auszutrocknen" (ebd., 58) und eine Veränderung des Kontextes zu erwirken. In diesem Zusammenhang ist die Stabilisierung der "failing states" von entscheidender Bedeutung. Czempiel spricht von einer Neuordnung der Welt, "die immer mehr als ein Quasi-Binnenraum begriffen und mit entsprechender Strategie bearbeitet werden muss" (ebd., 59). Neben der Verringerung der Dominanz des Westens ist eine Änderung der Werteverteilung und ein Lösen der großen Konflikte erforderlich (vgl. ebd., 59).FazitDie Anschläge in den Vereinigten Staaten von Amerika am 11. September 2001 wirkten sich nicht nur traumatisch auf das "Selbst- und Machtbewusstsein der USA" (Czempiel 2003, 40) aus, sie versetzten auch den Rest der Welt in "Angst und Schrecken" (Czempiel 2003, 40). Zu Beginn des 21. Jahrhunderts erschien eine militärische Auseinandersetzung zwischen zwei Staaten unwahrscheinlich. Vielmehr stellte der Terrorismus als eine "neue Bedrohung von innen durch gesellschaftliche Akteure" (ebd., 57) das größte sicherheitspolitische Risiko insbesonders für westliche Industriestaaten dar. (vgl. ebd., 57). "Der Terror soll Angst und Schrecken verbreiten, ein Gefühl allgemeiner Unsicherheit erzeugen und offene Panik auslösen" (Hofmann 2006, 445). Hinzu kommt, dass mit dieser Form der psychologischen Kriegsführung das Vertrauen innerhalb der Gesellschaft in die politische Führung und in den Staat im Allgemeinen zerstört werden soll.Aus historischer Sicht existiert das Phänomen des Terrorismus seit mehr als 2000 Jahren. "Er hat überlebt, weil es ihm gelungen ist, sich immer wieder an die veränderten Bedingungen und Gegenmaßnahmen anzupassen und die verwundbaren Stellen seines Gegners ausfindig zu machen, um sie für seine Zwecke zu nutzen" (Hofmann 2006, 446). Entsprechend muss bei Gegenmaßnahmen "das gesamte Spektrum der verfügbaren Mitteln […], psychologische und physische, diplomatische und militärische, ökonomische und moralische" (ebd., 445) eingesetzt werden.Es gilt nun abschließend eine Antwort auf die Frage zu finden, inwiefern die Anschläge im Herbst 2001 die Sicherheitspolitik der Vereinten Nationen verändert haben. Kurzfristig führten diese zu einer seltenen Einigkeit der ständigen Mitglieder im UN-Sicherheitsrat, was sich in den zahlreichen erlassenen Resolutionen wiederspiegelt. Darunter fällt auch die Tatsache, dass die internationale Gemeinschaft die Militärintervention in Afghanistan nicht verurteilte, sondern vielmehr den Vereinigten Staaten ihr Recht auf Selbstverteidigung gemäß Art. 51 UN-Charta einstimmig zugestand.Es erwies sich jedoch hinsichtlich der internationalen Zusammenarbeit als problematisch, dass keine einheitliche Definition des Begriffs Terrorismus besteht. Das könnte dazu führen, dass wirtschaftliche Sanktionen oder militärische Aktionen zur Durchsetzung eigener Interessen fälschlicherweise als Terrorismusbekämpfung etikettiert werden.Generell zeigt sich, dass die Anschläge einen erheblichen innenpolitischen Rechtsruck bewirkten, der sich auch auf die Entscheidungen internationaler Gremien auswirkte. Das wurde durch erweiterte Befugnisse für die Polizei und andere Exekutivorgane in Fragen der nationalen und internationalen Sicherheit sichtbar.Mit der Resolution 70/291 stellte der amtierende UN-Generalsekretär Antonio Guterres am 22. Februar 2017 strategische Handlungsoptionen für die Terrorismusbekämpfung vor. Zunächst einmal soll die Effizienz der Vereinten Nationen im Bereich der Terrorbekämpfung allgemein gestärkt werden. Zudem soll die Qualität der Vereinten Nationen hinsichtlich der Unterstützung der Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der UN-Terrorismusbekämpfungsstrategien hinterfragt werden. Hinzu kommt der Anstoß zu einer Debatte hinsichtlich der regionalen und internationalen Zusammenarbeit von Staaten und UN-Sonderorganisationen.Außerdem wurde Wladimir Iwanowitsch Woronkow auf Vorschlag von Guterres zur Umsetzung und Koordinierung der Vorschläge am 21. Juni 2017 als Untergeneralsekretär eingesetzt. Diese strategische Neuausrichtung wird als eine strategische Aufwertung der Terrorismusbekämpfung im Rahmen der Vereinten Nationen verstanden (vgl. Behr 2017, 152).Zusammenfassend zeigt sich also, dass sich die internationale Gemeinschaft der Tatsache bewusst ist, dass eine gemeinsame Strategie zur Bekämpfung des transnationalen Phänomens erforderlich ist. "Wenn wir den Terrorismus erfolgreich bekämpfen wollen, müssen wir ebenso unermüdlich, innovativ und dynamisch vorgehen wie unsere Gegner" (Hoffmann 2006, 446).LiteraturBehr, H. (2017): Die Antiterrorismuspolitik der UN seit dem Jahr 2001. In: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. [Hrsg.]: Terrorismusbekämpfung und die Vereinten Nationen. S. 147-151.Böhm, A. (2021): Die Gesetzte des Dschungels. In: ZEIT Geschichte 4/21. S 92-97.Czempiel, E.-O. (2003): Weltpolitik im Umbruch. Die Pax Americana, der Terrorismus und die Zukunft der internationalen Beziehungen. München: Verlag C.H.Beck oHG.Finke, J./ Wadscher, C. (2001): Terrorismusbekämpfung jenseits militärischer Gewalt. In: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. [Hrsg.]: Terrorismusbekämpfung und die Vereinten Nationen. S. 168-173.Geis, A. (2006): Den Krieg überdenken. Kriegsbegriffe und Kriegstheorien in der Kontroverse. Zugriff am 09.03.2022 unter https://www.pw.ovgu.de/ipw_media/Downloads/Geis/Geis__Einleitung_Den_Krieg_berdenken_9_43-p-90.pdf.Hofmann, B. (2006): Terrorismus – der unerklärte Krieg. New York: Columbia University Press.Kahl, M. (2011):Die Militärstrategie der USA nach dem 11. September. In: Bundeszentrale für Politische Bildung [Hrsg.]: Aus Politik und Zeitgeschichte 27/2011. S. 19-24.Kaim, M. (2011): Internationale Sicherheitspolitik nach dem 11. September. In: Bundeszentrale für Politische Bildung [Hrsg.]: Aus Politik und Zeitgeschichte 27/2011. S. 3-9.Kreuder-Sonnen, C. (2017): Terrorismusbekämpfung und die Vereinten Nationen. In: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. [Hrsg.]: Terrorismusbekämpfung und die Vereinten Nationen. S. 159-163.Pfahl-Traughber, A. (2016): Terrorismus – Merkmale, Formen und Abgrenzungsprobleme. In: Bundeszentrale für Politische Bildung [Hrsg]:Aus Politik und Zeitgeschichte 24-25/ 2016. S. 10-19.Nato Press Releases (2001): Statement by the North Atlantic Council. Zugriff am 09.03.2022 unter https://www.nato.int/docu/pr/2001/p01-124e.htmSchmalenbach, K. (2017): Völker- und unionsrechtliche Anstöße zur Entterritorialisierung des Rechts. In: Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer [Hrsg]: Grenzüberschreitungen. Berlin: DeGruyter. S. 245-272.Steinberg, G. (2015): Transnationaler Terrorismus. Zugriff am 06.03.2022 unter https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/209663/transnationaler-terrorismus/.Tomuschat, C. (2002): Der 11. September 2001 und seine rechtlichen Konsequenzen. Zugriff am 22.02.2022. unter https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/26104/ssoar-2002-tomuschat-der_11_september_2001_und.pdf;jsessionid=A9D1D4BAEDCA16B97394171E0769C782?sequence=1.United Nation publication:(2001): Resolution 1373. Zugriff am 02.03.2022 unter https://www.un.org/depts/german/sr/sr_01-02/sr1368.pdf(2001): Resolution 1377. Zugriff am 26.02.2022 unter https://www.un.org/depts/german/sr/sr_01-02/sr1373.pdf(2002): Resolution 1390. Zugriff am 28.02.2022 unter https://www.un.org/Depts/german/sr/sr_01-02/sr1390.pdf.(2004): Resolution 1566. Zugriff am 01.03.2022 unter https://www.un.org/depts/german/sr/sr_04-05/sr1566.pdf.Vasilache, A. (2006): Hobbes, der Terrorismus und die Angst in der Weltpolitik. Zugriff am 06.03.2022 unter https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/frontdoor/deliver/index/docId/899/file/51_fb_vasilache.pdf.Waldmann, P. (2005): Terrorismus. Provokation der Macht. Hamburg: Murmann Verlag GmbH.
The compulsory school act in Iceland states that schools should be inclusive. This entails that schools need to provide every pupil with quality education according to their needs and ability, and to remove barriers to participation in learning and social situations to enable pupils and their parents to belong in the school community. Given the fact that the policy calls for significant restructuring of school organisation, it is important to consider how and whether the organisation of special needs education and support operates according to the ideology of inclusive education. The research focuses on how I, a coordinator for support services in a compulsory school in Iceland, worked on developing the organisation of support towards inclusive practice. Inclusive practice is grounded in the ideologies of social justice, democracy, human rights and full participation of all. In using the term inclusive practice, I seek to demonstrate that there are many factors that have an impact on the process of inclusion in a school setting and to emphasise the fact that inclusion is a process that can never be completed. The research is framed by the concepts of collaboration between classroom teachers and support services, leadership for inclusion and reflective practice, as these concepts have been considered crucial for re-conceptualising education practice to become inclusive. Self-study methodology was employed in the research to allow for understanding of my role in transforming practice and how that transpired. The purpose has been to transform the support service in Waterfront School so that it reinforces inclusive practice and to understand my role in improving leadership and collaboration for inclusion. This is a study in and of my practice that was divided into three distinct phases: reconnaissance phase, enactment phase and reflective phase. In the reconnaissance phase I interviewed administrators, teachers and support staff working at the school in order to achieve insight into how the people I work with understand inclusion and into their views on the support system and collaboration. Analysis of this phase illustrates the voices of staff working with pupils in the school by highlighting their perception of inclusion and their ideas about how the support system could be improved. Based on this analysis I created an action plan that I implemented in the next cycle of the research, the enactment phase. In the enactment phase the organisation of the support service was transformed according to analysis of the data from the reconnaissance phase and the process was recorded in a self-reflective research journal. Furthermore, the viewpoints of parents, pupils and learning support assistants were gathered on inclusive practices in the school and how that could be improved from their standpoint. The analysis of this phase gives an insight into how the coordination of the support system was developed, what the main challenges were, and how collaboration between general educators and the support staff in the school was transformed. In the reflective phase, I reflected on my learning of the practitioner research, alone and with others, as I analysed the data and gained understanding of my development in thinking and practice. Through reflection and with the assistance of critical friends I transformed the findings into a story that others might relate to and perhaps learn from. Findings from this study cast a light on the factors constraining or facilitating the restructuring of the support service as inclusive practice in a school. The findings show that even though I was committed to improving the practices of support, there were influences and barriers to those improvements that made the whole process complex. Breaking away from the discourses of disability, charity and pathology that dictate the practice of support, thereby changing my own and others mind set, proved to be the greatest challenge. My contribution to knowledge is the provision of a first-hand account of a middle manager endeavouring to change practice towards inclusion. Furthermore, I used the understanding gained from the research to form a model of an inclusive education system, which can be employed to inform school change across system levels, to explore inclusive practices, and to support teacher education and professional development. Through the research process I have gained an understanding that creating an inclusive support system is a complex venture. It is bigger than improving collaboration and leadership of the coordinator for support. I have learned that the position of a coordinator for support needs to be reconceptualised. While the teachers are responsible for meeting the daily needs of their pupils, the coordinator for support services has a role to provide the support and advice required to assist each teacher in fulfilling their statutory duties. ; Í lögum um grunnskóla á Íslandi er kveðið á um að skólar eigi að vera án aðgreiningar. Það þýðir að skólum ber að veita öllum nemendum góða menntun í samræmi við þarfir þeirra og hæfni auk þess að fjarlægja hindranir fyrir þátttöku í námi og félagslegum aðstæðum til að gera nemendum og foreldrum klei ft að tilh eyra skólasamfélaginu . Í ljósi þess að stefna n kallar umtalsverðar breytingar á skipulagi skólastarfs er brýnt að huga að hvernig og hvort fyrirkomulag sérkennslu og stuðnings fellur að hugmyndafræði skóla án aðgreiningar . Rannsó knarverkefnið fjallar um hvernig ég, í hlutverki deildarstjó ra stoðþjónustu í grunnskóla á Íslandi , leitaðist við að þróa skipulag stuðnings og sérkennslu í átt til þess að vera á n aðgreiningar. Starf í skóla án aðgreiningar byggist á félagslegu réttlæti, lýðræði, m annréttindum og þátttöku allra sem þýðir að það eru margir þættir sem hafa áhrif á ferilinn í átt til þess að skólar séu án aðgreiningar . Á hersla er lögð á að þessi feri ll sé án enda, verði ætíð verk í vinnslu eða eitthvað til að stefna að. Rannsóknin byggir á hugmyndum fræðimanna um þætti sem taldir eru mikilvægir fyrir þróun skóla án aðgreiningar: samstarf kennara og stoðþjónustu, forystu fyrir skóla án aðgreiningar og ígrundun í starfi. Tilgangur rannsóknarinnar var að umbreyta skipulagi stoðþjónustu í einum grunnskóla, Vatnaskóla, þannig að stuðningur yrði án aðgreiningar auk þess að öðlast dýpri skilning á hlutverki mínu sem deildarstjóra við að efla forystu og samstarf. Ég nýtti aðferðir starfstengdrar sjálfsrýni, á ensku self - study, við rannsóknina til að öðlast skilning á breytingarferlinu og hlutverki forystu í starfi. Hér er um að ræða rannsókn á og rannsókn í starfi mínu sem deildarstjó ri stoðþjónustu og va r henni skipt upp í þrjú skeið : undirbú ningsskeið , framkvæmda skeið og ígrundunar skeið . Á undirbúnings skeiðinu tók ég viðtöl við stjórnendur, kennara, starfsfólk stoðþjónustu og námsráðgjafa. Flest viðtalanna voru rýnihópaviðtöl en tvö voru einstaklingsvið töl. Tilgangur viðtalanna var að öðlast innsýn inn í skilning samstarfsfólks míns á skóla án aðgreiningar og hverjar hugmyndir þeirra væru um stoðþjónustuna og samstarf. Greining gagna frá þessu skeiði varpar ljósi á hvernig starfsfólk og stjórnendur skilj a skóla án aðgreiningar og á hugmyndir þeirra um hvernig hægt er að þróa stoðþjónustuna og samstarf innan skólans. Á þeirri greiningu byggði ég síðan áætlun sem var framkvæmd á næsta stigi rannsóknarinnar: framkvæmdaskeiðinu. iv Á framkvæmdaskeiðinu vann ég a ð breytingum á skipulagi stoðþjónustunnar samkvæmt því sem fram kom í niðurstöðum greininga gagna af undirbúningsskeiðinu og var breytingarferillinn skráður í rannsóknardagbók. Á þessu stigi tók ég einnig viðtal við mæður nokkurra barna í skólanum, gerði v erkefni með nemendum í 4., 6. og 9. - 10. bekk og tók viðtöl við nokkra þeirra, og tók viðtal við hóp af stuðningsfulltrúum. Tilgangurinn með þessari gagnaöflun var að fá fram sýn þessa hópa á starf í skóla án aðgreiningar og hvernig bæta mætti starfsemi sto ðþjónustunnar. Greining á gögnum af þessu skeiði gaf innsýn inn í hvernig til tókst með að breyta skipulagi stoðþjónustunnar, hverjar voru helstu áskoranirnar og hvernig samstarf kennara og starfsfólks stoðþjónustu breyttist á tímabilinu. Á ígrundunarskei ðinu rýndi ég í það sem ég hafði lært á rannsókninni, ein og með aðstoð annarra, í þeim tilgangi að greina gögnin og skilja hvernig ég þróaðist í starfi og hugsun . Með ígrundun gagna og samvinnu við rýnivini náði ég að setja fram í niðurstöðum sögu sem aðr ir geta samsamað sig við og jafnvel lært af . Niðurstöðurnar sýna að það reyndist ekki auðvelt að ná markmiðum verkefnisins varðandi umbreytingu á stoðþjónustunni. Það voru ýmis ljón í veginum sem gerðu ferlið flókið. Stærsta áskorunin reyndist vera að bre yta orðræðu fötlunar, meðaumkunar og læknisfræði sem stýrði hugarfari mínu og annarra og setti mark sitt á hvernig stoðþjónustunni var háttað. Framlag mitt til þekkingar er frásögn millistjórnanda af því hvernig hægt er að breyta stoðþjónustunni í átt til þess að vera án aðgreiningar. Til að ná yfirsýn yfir flækjurnar og hvernig aðilar, stofnanir, lög og reglugerðir í lagskiptingu skólakerfisins tengjast og vinna saman útbjó ég kerfisbundið yfirlit yfir stefnu skóla án aðgreiningar og hvað hún felur í sér. Þetta yfirlit getur nýst kennurum, stjórnendum, skólum eða skólakerfum sem vilja gera breytingar á stuðningi og sérkennslu eða gera athugun á skó lastarfi . Auk þess getur þetta yfirlit verið upplýsandi í kennaramenntun og endurmenntun kennara og stjórnenda í starfi. Ég hef öðlast skilning á því í gegnum rannsóknina að það að breyta stoðþjónustu skóla í átt til þess að vera án aðgreiningar er flókið framtak, mun flóknara en að bæta samstarf eða forystu deildarstjóra stoðþjónustu. Kennarar eru ábyrgir fyrir þ ví að mæta daglegum þörfum nemenda sinna, en deildarstjóri stoðþjónustu hefur það hlutverk að styðja kennara og veita þeim þá ráðgjöf sem dugar til þess að þeir geti uppfyllt lögbundnar starfsskyldur sínar.
Werden Wälder hinreichend geschützt und bewusst bewirtschaftet, so können sie extrem vielfältige und wertvolle Ökosysteme bereitstellen, die gleichzeitig auch eine Vielzahl von Leistungen für ein gesundes globales Klima, die Umwelt und für die Lebensgrundlage des Menschen erbringen. Letztlich sind es gerade solche Ökosystemdienstleistungen, die Wälder zu einem wichtigen Teil der neuen "grünen Ökonomie" gemacht haben, worin globale Lebensmittel-, Holz- und Klimamärkte das ökologische Kapital der Wälder vermarkten. Auch deshalb ist heute generell bekannt, dass Waldökosysteme durch geeignete Regulierung der Waldbewirtschaftung und durch effektive Forstpolitik geschützt werden müssen. Nur so kann das ökologische und ökonomische Potential der Waldökosysteme für heutige und für zukünftige Generationen, also nachhaltig, bereitgestellt werden. Für den Zweck solcher wichtigen forstpolitischen Entscheidungen brauchen Politiker jedoch verlässliche Informationen aus der Wissenschaft. Die UN Konventionen zu den sektoralen Themen Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC), Degradierung (UNCCD) und Luftverschmutzung (CLRTAP), sowie die Berichtspflichten, die solche Konventionen ihren Mitgliedstaaten auferlegen, sind Ausdruck dieses Informationsbedarfs. Allerdings sind viele Leistungen der Wälder nur schwer messbar, auch weil sie ideell aufgeladen sind und weil sie sozio-ökonomischen Wertvorstellungen entsprechen müssen, die nur im Kontext gesellschaftlicher Hintergründe definiert werden können. Rein wissenschaftlich, also neutral und frei von sozialen Wertvorstellungen, sind sie daher kaum messbar. Das betrifft insbesondere die Vorteile und Werte die die Biodiversität bereitstellt, beispielsweise die genetische Ressourcen, landschaftliche Schönheit oder abstraktes Wissen, das biotischen Systemen innewohnt und das möglicherweise durch technische Wissenschaften wie Biotechnologie und Pharmazie nutzbar gemacht werden kann. Solche Werte müssen über Interessenvertreter der Gesellschaft, also durch gewählte Regierungen und deren Verwaltungen herausgearbeitet und vertreten werden. Ein Ziel der vorliegenden Dissertation ist es, solch politisch relevante Komponenten der Biodiversität und deren Informationsbedarf zu identifizieren. Zu diesem Zweck analysiert die vorliegende Arbeit politische Berichtsprozesse und deren Datenbedarf auf drei verschiedenen Verwaltungsebenen: Von der (1) globalen- (Biodiversitätskonvention der Vereinten Nationen UN-CBD), zur (2) europäischen (Flora-Fauna-Habitat Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, EG FFH Richtlinie) bis zur (3) nationalen Ebene. Um den nationalen Informationsbedarf herauszuarbeiten, analysiert die Studie ferner Datenquellen, die nationale Autoritäten als relevant für die Erfüllung der oben genannten EU- und UN- Berichtspflichten erachten. Diese Analyse beinhaltet Fallstudien dreier Länder: Deutschland, Schweden und Polen. Sprachbarrieren führten allerdings dazu, dass sich die polnische Fallstudie auf die UN Berichte beschränken musste. Zudem wurde der parlamentarische Diskurs von 2010 über die Novelle des Bundeswaldgesetzes als Beispiel für die Relevanz von Waldinformationen in politischen Diskursen und Entscheidungsverfahren gewählt. Ein Ausblick eröffnet zum Abschluss denkbare Ansatzpunkte für die Wissenschaft, zur besseren Quantifizierung schwer messbarer Variablen und zur umfassenderen Berichterstattung über politische Aspekte der Biodiversität als essentiellen und integrativen Teil einer "nachhaltigen" Waldbewirtschaftung. Obwohl diese Arbeit die Bereitstellung von politisch relevanten Informationen als wissenschaftliche Aufgabe betrachtet, muss dennoch beachtet werden, dass die Beteiligung an politischen Prozessen und Entscheidungen durchaus Risiken für die Wissenschaft bergen kann. So gibt Guildin (2003) zu bedenken, dass die Einbindung von Wissenschaftlern in politische Fragestellungen als politische Parteilichkeit wahrgenommen werden könnte und somit ein Risiko für die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft darstellt. Einige Autoren sprechen sogar von der "Politisierung der Wissenschaft" (Krott, 2012; Krott et al., 2014; Pregernig, 2007) und meinen damit einen Schaffungs- und Selektionsprozess von Informationen, der inhärent politisch voreingenommen und verzerrt ist, da er sich weitestgehend einseitig an politischen Agenden und den drängendsten Fragen der Politik ausrichtet (Hellström, 2000 zitiert von Janse, 2008). Dabei ist es allgemeine Auffassung, dass Entscheidungsträger voreingenommene und verzerrte Informationen akzeptieren, um im Interesse einzelner Akteure, sub-optimale Entscheidungen zu unterstützen, die aber zum Nachteil der Mehrheit sind (Krott, 2012, 2013). Im Lichte der fortschreitenden Waldzerstörung und der Unfähigkeit von Entscheidern, diese Zerstörung durch Kompromisse und eine harmonisierte internationale Waldkonvention zu bekämpfen, sprechen manche Autoren sogar von einem "fragmentierten", "politisch gewollten", "ineffektiven" oder "verfehlten" Wald- "Regime Komplex" (Humphreys, 2006, 2009; Chaytor, 2001; Dimitrov, 2005; Dimitrov et al., 2007; Rayner et al., 2010). Dieser "fragmentierte" Regime-Komplex sei, so die Ansicht mancher, durch die selektive Nutzung, Manipulation oder absichtliche Ignoranz wissenschaftlicher Erkenntnisse unterstützt (Hertin et al., 2009; Krott, 2012; Pregernig, 2007). Die vorliegende Dissertation vertritt die Ansicht, dass man bei solchen Zuschreibungen politischer Voreingenommenheit, klar zwischen den Aufgaben der "Wissenschaft" als solcher und der "politischen Entscheidungsfindung" unterscheiden muss. Es wird argumentiert, dass für die jeweiligen Seiten im Grenzbereich von Politik und Wissenschaft nur dann ein Risiko für politische Voreingenommenheit oder Verzerrung ("risk of political bias") besteht, wenn die jeweiligen Seiten zwei grundlegende Prinzipien untergraben, die ihre Existenz in demokratischen Systemen legitimieren. Für Wissenschaftler ist dieses grundlegende Prinzip primär die "Transparenz", d.h. die Verifizierbarkeit des Schaffungsprozesses von Informationen durch die wissenschaftliche Gemeinschaft. Für politische Entscheider hingegen ist das primäre Prinzip die "Transparenz" des Entscheidungsfindungsprozesses selbst. Diese Annahme basiert auf Krotts (2012) Theorie über "nicht verifizierbare Informationen", welche davon ausgeht, dass "nicht verifizierbare Informationen", d.h. intransparente Informationen, politischen Interessen Vorschub geben, indem sie die Verzerrung von Ergebnissen in Richtung politisch gewollter Ergebnisse ermöglichen. Basierend auf diesem theoretischen Konzept, ist das zweite Ziel der vorliegenden Dissertation, bei Wissenschaftlern ein Bewusstsein über solche Risiken politischer Verzerrungen ("risk of political bias") zu wecken. Die Aufmerksamkeit gilt dabei sowohl "wissenschaftlichen" Prozessen, wie der Bereitstellung und Generierung von Informationen, als auch politischen Aufgabenbereichen, wie der Interpretation und Entscheidungsfindung. Letztlich will die Dissertation somit auch Vorschläge für die Vermeidung entsprechender Risiken erarbeiten. Für analytische Zwecke wurde das Risiko politischer Verzerrungen durch Verifizierung zweier grundlegender Annahmen ermittelt: (1) das Vorliegen "politischer Motivationen" (d.h. politische Ziele, die Interessenvertreter motivieren könnten, auf Ergebnisse Einfluss zu nehmen) und (2) "Intransparenz" der Datenakquise, bzw. der Entscheidungsprozesse (d.h. Prozesse im wissenschaftlichen, bzw. politischen Aufgabenbereich, die es ermöglichen, Ergebnisse stillschweigend entsprechend spezifischer Interessen und Ziele zu verzerren). Beide Annahmen werden jeweils anhand von 3 Fallstudien untersucht, die repräsentativ für die verschiedenen Etappen des Wissenschafts-Politik Dialogs sind, beginnend mit der "wissenschaftlichen" Aufgabe der Datenerhebung und Bereitstellung, bis hin zur "politischen" Aufgabe der Entscheidungsfindung. (1) Dabei stellt der parlamentarische Diskurs von 2010 über die Novelle des deutschen Bundeswaldgesetzes exemplarisch eine nationale Fallstudie über die Risiken politischer Verzerrung im Aufgabenbereich der Entscheidungsfindung dar. Die beiden darauf folgenden Fallstudien beleuchten wissenschaftliche Aufgabenbereiche der Datenerhebung und Bereitstellung im Waldbereich, beginnend mit (2) den nationalen Berichtspflichten unter der EG FFH Richtlinie und dann überleitend zu den (3) internationalen Verpflichtungen unter der Biodiversitätskonvention (CBD) der Vereinten Nationen. Im Ergebnis zeigte der parlamentarische Diskurs schließlich, dass Entscheider abhängig von Parteizugehörigkeit und den entsprechenden Interessen der jeweiligen Wählerschaft, Informationen tendenziell dahingehend selektierten und interpretierten, dass sie entweder eher utilitaristische oder umweltbezogene Ziele forcierten. Obwohl die im Parlament zitierten Nachweise und Schlussfolgerungen teilweise intransparent waren, blieben sie dennoch weitgehend transparent. Nicht verifizierbare Informationen warfen hingegen Kritik auf und waren generell nicht in der Lage, Vertreter gegenläufiger Meinungen zu überzeugen und einen Konsens herbeizuführen. Im folgenden zweiten Ergebnisteil der Analyse, der sich mit dem wissenschaftlichen Aufgabenbereich der Datenerhebung befasste, stellte sich die Durchführung solcher "wissenschaftlichen" Aufgaben als größtenteils transparent heraus. Diese Transparenz eröffnete letztlich nur wenige Möglichkeiten zur versteckten politischen Einflussnahme auf die entsprechenden Kaskaden der Datenakquise, seien es die Messverfahren, die Analyse oder die Zusammenstellung in der Berichterstattung. Dies traf insbesondere auf nationale Waldinventuren zu, die sich generell auf Ökosystemdienstleistungen konzentrieren die leicht zu quantifizieren sind (z.B. Holzvolumen und Zuwachs) und die häufig genug sind, um in Stichprobenverfahren erfasst zu werden (z.B. bestimmte Baumarten im Gegensatz zu Arten der Bodenvegetation wie Moose oder Flechten, Pilze und Tierarten). Durch Biodiversität und (Wald-) Ökosysteme bereitgestellte Ressourcen und Ökosystemdienstleistungen (im Sinne der CBD-Definition) waren hingegen schwer zu messen. Daher blieben entsprechende Berichtspflichten generell so vage, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit hatten, individuelle Komponenten der Biodiversität entsprechend ihrer Relevanz in den jeweiligen nationalen oder lokalen Kontexten zu definieren. Obwohl sich die Selektion von Definitionen und Analysemethoden nationaler Berichte dabei im Allgemeinen als transparent herausstellte, waren in einigen Fällen, die zugrundeliegenden Inventurmethoden und Variablen, die ein Feldbiologe für seine Aufnahmen und Messungen wählte, nicht immer uneingeschränkt transparent. Das muss generell noch kein Problem sein und man könnte annehmen, dass die Ergebnisse dennoch objektiv sind, wenn man davon ausginge, dass persönliche Interessen nicht im Wiederspruch zu den erzielten Ergebnissen stünden. Jedoch deuten Ergebnisse darauf hin, dass Gutachter in einigen Fällen Aufgaben hatten, die im Konflikt mit Monitoring Ergebnissen stehen könnten. Entsprechend der oben beschriebenen Theorie aus der Politikwissenschaft, könnte dieser Konflikt unter Umständen als ein Risiko für wissenschaftliche Glaubwürdigkeit (miss-) verstanden werden. Um dieses Thema anzugehen, versucht die vorliegende Dissertation im Ausblick und am Beispiel der schwedischen Nationalen Waldinventur, denkbare Ansätze für eine mögliche Harmonisierung von Messverfahren und eine Neuausrichtung von Mandaten vorzulegen. Interessenkonflikte, zweideutige Vorgaben und das damit verbundene Risiko für verdeckte und interessengerichtete, d.h. politische Einflussnahme durch die Selektion spezifischer Methoden könnten so möglicherweise vermieden werden. Die Anwendbarkeit solcher Vorschläge hat jedoch klare Grenzen. Bei der Lektüre dieser Dissertation und der Interpretation ihrer Ergebnisse muss stets beachtet werden, dass Vorschläge und Schlussfolgerungen auf einer theoretischen Argumentation beruhen und nur auf eine sehr begrenzte Evidenzbasis zurückgreifen konnten, bei der die Unsicherheiten in Bezug auf die Richtigkeit der erzielten Ergebnisse nicht messbar und daher unbekannt ist. So konnte sich die Dissertation ausschließlich auf wenige Interviews, öffentlich verfügbare Berichte, Gesetzestexte, Mandate und andere Publikationen zu stützen. Wobei diese Quellen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in der Lage gewesen sein konnten, ein allumfassendes Bild aller beteiligten politischen Interessen zu vermitteln. Zudem ist es auch schwierig, alle in politischen Kontexten verfügbaren und verwendeten Waldinformationen vollständig zu ermitteln. Daher stellen weder die Schlussfolgerungen über politische Motivationen, noch jene über die (In-)Transparenz der politischen Informationsquellen einen Anspruch auf Vollständig- oder Richtigkeit. Auch wenn Intransparenz von Waldinformationen politischen Interessen theoretisch genützt hätten, lässt sich letztendlich unmöglich feststellen, ob Interessenvertreter die Möglichkeit versteckter politischer Einflussnahme tatsächlich genutzt haben, um "wissenschaftliche" Daten in Richtung eines politisch gewollten Ergebnisses zu lenken oder zu verzerren. Die vorliegende Studie identifiziert daher ausschließlich Risiken und macht keine Annahmen über die (statistische) Sicherheit der erzielten Ergebnisse und Schlussfolgerungen. ; If preserved and managed wisely, forests have the potential to be extremely diverse and valuable ecosystems that generate a multitude of benefits for a healthy global climate, the environment and human livelihoods. It is, in the end, such multitude of ecosystem services that have made forests an important component of a new "green economy" that markets the ecological capital of forests on global food-, timber- and carbon markets and turns them to economic assets. It is not least for that reason why today, it is generally understood that forest ecosystems have to be preserved through forest policies that effectively regulate forest management. Only then, the ecological and economic benefits of forests can be preserved such as to guarantee sustained provision for today and for future generations. Yet, for the purpose of making such important decisions, forest policy-makers need reliable scientific information. The UN Conventions on the topics of biodiversity (CBD), climate change (UNFCCC), degradation (UNCCD) and air pollution (CLRTAP), and the reporting obligations they impose on member states mirror that requirement. Yet, many benefits provided by forests are difficult to measure, not least because they are connoted by socio-economic backgrounds and charged by ideologies. From a purely scientific perspective, i.e. neutral and void from ideologies or social values, they are therefore difficult to assess and interpret. This relates specifically to assets provided by biodiversity such as genetic resources, scenic beauty or abstract knowledge intrinsic to biotic systems that may be used in sciences such as biotechnology and pharmacy. Such values have to be defined and defended by representatives of public interests, i.e. by elected politicians and their respective administrative bodies. The first objective of this study is to identify such components of biodiversity that are relevant for policy-makers. For this purpose, this thesis analyses biodiversity reporting processes and their data requirements at three different jurisdictional levels: Ranging from (1) Global (UN-CBD) to (2) European (EC-Habitats Directive) and (3) national reporting processes. To identify national data requirements, the study further analyses data sources that national authorities deemed to be relevant for meeting the aforementioned EU- and UN obligations. The analysis looks at three case-study countries: Germany, Poland and Sweden. However, language barriers meant that the Polish case-study remained restricted towards the analysis of UN reports. The 2010 parliamentary discourse on the amendment of the German forest act is further taken as a case-study for the relevance of forest information in political discourse and decision-making. An outlook eventually proposes ideas or starting points for future research such as to improve the quantification of variables that are difficult to measure and to report more comprehensively to the political aspects of biodiversity as an integral part of "sustainable forest management". Even though this thesis regards the provision of policy relevant information as a scientific responsibility, it also has to be recognized that the involvement in the political arena of policy-making may imply certain risks for scientists. As Guldin (2003) note, the involvement of scientists in political questions may create perceptions of advocacy and thus poses a risk to scientific credibility. Some authors have even introduced the notion of the "politicization of science" (Krott, 2012; Krott et al., 2014; Pregernig, 2007) where information generation and selection is inherently biased towards hot topics of political interest (Hellström, 2000 quoted by Janse, 2008). The assumption is that policy-makers accept biased information to support sub-optimal decisions that are in the interest of a selective group of powerful stakeholders, but to the disadvantage of the majority (Krott, 2012, 2013). In the face of continued forest destruction and the inability of stakeholders to combat such destruction by compromise and an international forest convention, some authors, even speak of a "fragmented", "politically wanted", "ineffective" or "failed" forest "regime-complex "(Humphreys, 2006, 2009; Chaytor, 2001; Dimitrov, 2005; Dimitrov et al., 2007; Rayner et al., 2010). Such a "fragmented" regime-complex is, as some argue, supported by the selective use, manipulation or intentional ignorance of scientific evidence (Hertin et al., 2009; Krott, 2012; Pregernig, 2007). This thesis argues that when attributing political bias to either side of the policy-science interface, it is important to make a clear distinction between the responsibilities of "science" and "policy-making". It is argued that either science or policy-makers may be perceived as politically biased only, when they undermine democratic systems by violating two basic principles that justify the existence of science and policy-making respectively. For scientists that primary principle is "transparency", i.e. verifiability, of information generation processes through the scientific community. For policy makers the primary principle is "transparency" of the decision-making process itself. These assumptions base on Krott's (2012) theory of "unverified information", which assumes that "unverified information", i.e. information that is neither verifiable nor transparent, allows political motivations to skew or bias results towards a politically favored result. Based on that theoretical concept the second objective of this thesis is to make scientists aware of the risks of political bias within data provision- and decision making processes, and to provide recommendations as how to avoid such risks. For analytic purposes, "risk of political bias" was identified by verifying two assumptions: (1) "political motivations" (i.e. political objectives that could motivate stakeholders to come to biased results) and (2) "non-transparency" of data acquisition or decision making processes (i.e. processes that allows political objectives to tacitly bias results). These assumptions are identified in 3 case studies where each is illustrative for different stages of the science-policy interface, ranging from scientific data generation to political decision-making: (1) the 2010 parliamentary discourse on the amendment in the national forest act of Germany represents a national case study on risks of bias in political responsibilities of decision-making. Subsequently, two following case studies represent scientific responsibilities of monitoring and reporting forest status from (2) the national level under reporting obligations of the EC Habitats Directive, to (3) the international level under reporting obligations under the United Nations CBD. Results on the parliamentary process eventually showed that policy makers tended to select and interpreted information such that they supported either utilitarian or environmentalist objectives, depending on party-membership and the interest of their respective groups of voters. However, apart from a few exceptions, the quoted evidence and conclusions made were largely transparent. Unverified information in contrast, tended to raise criticism and generally failed to convince opponents and did not contribute to consent. Then, in the second part of analysis, which looked at scientific responsibilities of data generation, the execution of such scientific tasks showed to be largely transparent. That transparency then provided little options of political interests to tacitly influence any stage of the data generation process, be it measurement, analysis or data compilation and reporting. This applied especially to assessments made by National Forest Inventories, which typically focus on forest resources that are easy to quantify (e.g. timber volume and increment) and common enough to be assessed by sampling (e.g. specific tree-species rather than species of the ground vegetation or mosses, lichen, fungi and species of fauna). Ecosystem services and resources provided by biodiversity and (forest) ecosystems (as defined by CBD, 1992) in contrast were more difficult to measure. In such cases reporting obligations were generally vague enough to allow member states to specify those components of biodiversity that they deem to be most relevant in national or site-specific contexts. Even though national reports and the selection of respective definitions and analytic methods proved to be generally transparent, the underlying field measurements and attributes that field experts chose to select were not always completely clear. This is no problem per-se, and we may assume that results are impartial if the assessors' personal objectives were not at odds with monitoring results. However results indicated that in few cases, assessors did have responsibilities that could possibly be at odds with monitoring results. Following the argumentation of political theory, this conflict might be (mis-) perceived as a risk to scientific credibility. To address that issue, and by using the Swedish National Forest Inventory as a role model, an outlook proposes possible options of harmonising and redistributing measurement responsibilities in very specific cases such as to avoid conflict of interest and to remove any remaining ambiguity that could possibly allow such interests to steer the outcomes. The applicability of such recommendations has, however, clear limitations. When reading this thesis and interpreting its findings, it is important to always bear in mind that conclusions drawn are based on a theoretical concept and very limited evidence to verify or measure the certainty of conclusions. The thesis thus had to rely on a few interviews, publically available reports, legal mandates and other publications, all of which are very unlikely to capture the complete picture of the political interests at stake. It is also nearly impossible to capture all the different sources of forest information used or available in forest policy contexts. Therefore, neither the conclusions on political motivations, nor those on the (non-)transparency of data-use make any claim to be complete, accurate or precise. Finally, even if non-transparency of forest information had served political interests, it is impossible to confirm that stakeholders really exploited such options of steering or biasing results towards a favoured outcome. The present study therefore exclusively identifies risks, yet it does not make any claim about the (statistical) certainty of its results and conclusions.
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Die Entwicklung der regionalen Wirtschaft, des Handels und damit des Wohlstands hängen eng mit der zur Verfügung stehenden Verkehrsinfrastruktur zusammen. Der Verkehrssektor sorgt für die Mobilität von Personen sowie den effizienten Austausch von Gütern und Nachrichten und lässt die Bedeutung räumlicher Distanzen in den Hintergrund treten. Hierbei sind sämtliche Bereiche des Verkehrs- und Informationswesens von Bedeutung. In verschiedenen Studien konnten große wirtschaftliche Modernisierungseffekte für die frühe Neuzeit durch die Entwicklung des Postverkehrs in festen Fahrplänen sowie den Bau von Chausseen nachgewiesen werden. Die Innovationen im Bereich der Telekommunikation beschleunigen den Austausch von Informationen um ein Vielfaches, frühere Technologien werden ergänzt oder sogar vollkommen ersetzt durch neue Formen der Informationsvermittlung. (Ein Beispiel ist das Telegramm, das Ende des 19. Jh. und Anfang des 20. Jh. eine hilfreiche und schnelle Form der Nachrichtenübermittlung war, da es wenig Telefone gab und die Briefe eine Laufzeit von ca. 4 Tagen hatten. Im 21. Jh. werden Telegramme nur selten eingesetzt. Das Telegramm hat an Bedeutung verloren, da das Kommunikationsnetz ausgebaut wurde und mittlerweile modernere Möglichkeiten der Datenübertragung wie z.B. SMS, E-Mail, Instant Messaging, zur Verfügung stehen.) Später wurden hinsichtlich der Entwicklung und des Ausbaus des Eisenbahnverkehrs ähnliche Effekte für den Warenhandel und die Integration von Regionen in den überregionalen nationalen Markt und in den Welthandel für die Zeit der industriellen Revolution nachgewiesen. Es soll versucht werden, die quantitative Entwicklung von Indikatoren zu den verschiedenen Verkehrsbereichen Eisenbahn, Kraftfahrzeuge, Binnen- und Seeschifffahrt, Luftverkehr sowie Post- und Nachrichtenverkehr über einen möglichst langen Zeitraum wiederzugeben, um so aufbereitete Zeitreihen der Forschung zur Verfügung zu stellen.
Die vorliegende Datensammlung zum Themenbereich 'Verkehr und Information' enthält insgesamt 75 Zeitreihen, die sich auf den Zeitraum vom Beginn der Amtlichen Statistik zur Zeit des Deutschen Reiches im Jahr 1870 bis zur heutigen Bundesrepublik in den Grenzen vom 3. Oktober 1990 erstrecken; es soll also, soweit es die Quellen erlauben, der Zeitraum von 1870 bis 2010 statistisch wiedergegeben werden. Aufgrund der sich häufig ändernden Erhebungssystematiken sowie durch die Folgen des 1. und des 2. Weltkrieges können nicht für alle Zeitreihen kontinuierlich Daten für den gewünschten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Entweder liegen für die Zeitabschnitte während der Kriege keine Daten vor oder aber die Vergleichbarkeit insbesondere bei unterschiedlicher Erhebungssystematik ist stark eingeschränkt. Letzeres Problem tritt in besonderer Weise für die Statistik aus der Zeit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf, aber auch die Statistik der früheren Bundesrepublik Deutschland (das Gebiet der alten Länder) kann erhebliche Brüche in der Systematik aufweisen. Der technische Fortschritt ist ein weiterer Grund, der das Fortführen kontinuierlicher Zeitreihen erschwert.
Die Zeitreihen zum Bereich 'Verkehr und Information' decken folgende Gebiete ab: • 01: Eisenbahnen: Streckenlängen und Fahrzeugbestände (1850-2009) • 02: Eisenbahnen: Personen- und Güterverkehr (1850-2002) • 03: Straßenverkehr: Bestand an Kraftfahrzeugen (1902-2010) • 04: Straßenverkehr: Straßenverkehrsunfälle (1906-2010) • 05: Binnenschifffahrt: Bestand an Binnenschiffen (1872-2010) • 06: Binnenschifffahrt: Güterverkehr auf den Binnenwasserstraßen (1909-2010) • 07: Seeschifffahrt: Handelsschiffstonnage und Anzahl der Schiffe (1971-2010) • 08: Seeschifffahrt: Güterumschlag bedeutender Seehäfen - Hamburg, Bremische Häfen, Emden sowie Rostock, Wismar und Stralsund (1925-2010) • 09: Gewerblicher Luftverkehr (1919-2010) • 10: Deutsche Reichs- und Bundespost, Telekommunikation (1871-2010)
Zeitreihen zum Kraftfahrzeugverkehr: 03: Strassenverkehr: Bestand an Kraftfahrzeugen (1902-2010) Kraftfahrzeuge insgesamt, Krafträder, Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftfahrzeuge, Zugmaschinen, Sonderkraftfahrzeuge, Bevölkerung in 1000, Krafträder auf 1000 Einwohner, Personenkraftwagen auf 1000 Einwohner, Lastkraftfahrzeuge auf 1000 Einwohner.
Zeitreihen zur Binnenschifffahrt: 05: Bestand an Binnenschiffen (1872-2010) Güterschiffe mit eigener Triebkraft (Anzahl), Güterschiffe mit eigener Triebkraft (Tragfähigk. in 1.000 t), Güterschiffe ohne eigene Triebkraft (Anzahl), Güterschiffe ohne eigene Triebkraft (Tragfähigk. in 1.000 t).
06: Güterverkehr auf den Binnenwasserstraßen (1909-2010) Beförderte Güter (Mill. T.). Zeitreihen zur Seeschifffahrt: 07: Handelsschiffstonnage und Anzahl der Schiffe (1871-2010) Insgesamt, Anteil an Welthandelstonnage, Anzahl der Schiffe.
08: Güterumschlag bedeutender Seehäfen - Hamburg, Bremische Häfen, Emden sowie Rostock, Wismar und Stralsund (1925-2010)
Zeitreihen zur Luftfahrt: 09: Gewerblicher Luftverkehr (1919-2010) Für deutsche Flughäfen: Beförderte Personen, Beförderte Luftfracht, Beförderte Luftpost. Für deutsche Fluggesellschaften: Beförderte Personen, Personenkilometer (Pkm), Beförderte Luftfracht, Beförderte Luftfracht in Tonnenkilometer (Tkm), Beförderte Luftpost, Beförderte Luftpost in Tonnenkilometer (Tkm)
Zeitreihen zum Post- und Telekommunikationswesen: 10: Deutsche Reichs- und Bundespost, Telekommunikation (1871-2010) Für das Deutsche Reich, die Alten Länder und die Neuen Länder bis 1990: Beförderte Briefsendungen, Beförderte Paket- und Wertsendungen, Übermittelte Telegramme, Sprechstellen (Telefonanschlüsse), Ortsgespräche, Ferngespräche, Ton-Rundfunkgenehmigungen (Radioempfang), Fernseh-Rundfunkgenehmigungen. Für Deutschland in den Grenzen vom 3. Oktober 1990 ab 1990: Beförderte Briefsendungen, Beförderte Paket- und Wertsendungen, Übermittelte Telegramme, Sprechstellen (Kanäle) - Alle Service-Anbieter, Sprechstellen (Kanäle) - Dt. Telekom, Sprechstellen (Kanäle) - Wettbewerber der Telekom, Sprechstellen (Telefon-Anschlüsse) - Alle Service-Anbieter, Sprechstellen (Telefon-Anschlüsse) - Deutsche Telekom, Sprechstellen (Telefon-Anschlüsse) - Wettbewerber der Telekom, Mobilfunk, Teilnehmer, Verbindungsvolumen im Festnetz(in Mrd. Minuten; zuvor: Summe Ortsgespräche bzw. Ferngespräche) - Alle Service-Anbieter, Verbindungsvolumen im Festnetz(in Mrd. Minuten) - Dt. Telekom, Verbindungsvolumen im Festnetz(in Mrd. Minuten) - Wettbewerber, TAL-Anmietungen durch Wettbewerber der Deutschen Telekom (Mio Anmietungen), Ortsgespräche, Ferngespräche, Ton-Rundfunkgenehmigungen, Fernseh-Rundfunkgenehmigungen.
Zu den einzelnen Bereichen
Die Eisenbahn Die Frage, ob die Eisenbahn als Staatsbahn oder als privat betriebenes Unternehmen geführt werden soll, begleitet die Eisenbahn schon seit ihren ersten Jahren. Vor allem in den wichtigen Handels- und Industriestädten werden in Deutschland private Aktiengesellschaften gegründet, um den Bau von Eisenbahnstrecken zu finanzieren. Dagegen setzt man in Baden und Braunschweig von Beginn an auf das Staatsbahnsystem. 1886 übernimmt schließlich der preußische Staat die bedeutende "Rheinische Eisenbahngesellschaft". Nach Ende des ersten Weltkrieges 1918 wurde die erste Verfassung eines demokratischen Staates, die Weimarer Verfassung 1919 für das Deutsche Reich beschlossen. Auf Grundlage dieser Verfassung wurde 1920 der Staatsvertrag zur Gründung der Deutschen Reichseisenbahnen in Kraft gesetzt. Die bis dahin noch den Ländern unterstellten staatlichen Eisenbahnen (bzw. Länderbahnen) gingen jetzt in Reichsbesitz über. Im Einzelnen waren dies: die Königlich Bayerischen Staats-Eisenbahnen, die Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen, die Königlich Württembergischen Staats-Eisenbahnen, die Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen, die Preußischen Staatseisenbahnen, die Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft "K.P. u. G.H. StE", die Großherzoglich Oldenburgischen Staatseisenbahnen und die Großherzoglich Mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahn. (Vergl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Reichsbahn_%281920%E2%80%931945%29) Neben dieser Entwicklung waren in Deutschland immer sowohl staatseigene als auch private Bahnen tätig. Für die Zeit des Deutschen Reiches, für die ehemalige Bundesrepublik (alte Länder) sowie für Deutschland nach dem 1. Oktober 1990 werden daher die Angaben zu den aufgeführten Beständen jeweils für alle Bahnen zusammen und für die Staatsbahn im speziellen aufgeführt (d.i. Deutsche Reichsbahn, Deutsche Bundesbahn). Zu der Entstehungsgeschichte der einzelnen deutschen Bahnen sowie den Entscheidungsphasen sind wertvolle Hinweise aus R. Fremdling und A. Kunz: Statistik der Eisenbahnen in Deutschland 1835 – 1989. Scripta Mercaturae Verlag, 1995, S. 19ff. zu entnehmen.
01: Eisenbahnen: Streckenlängen und Fahrzeugbestände (1850-2009) Dieser Abschnitt enthält Zeitreihen zur Länge der Schienenstrecken und den Fahrzeugbeständen, die sich aufgliedern in Lokomotiven, Triebwagen, Personenwagen, Gepäckwagen und Güterwagen. Angaben für alle Bahnen zusammen zur Zeit des Deutschen Reiches sowie für die staatseigene Bundesbahn der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1945 wurden – mit Ausnahme der Reihe zu den Triebwagen – bereits von R. Fremdling und A. Kunz im Rahmen ihrer Studie "Statistik der Eisenbahnen in Deutschland 1835 – 1989. Scripta Mercaturae Verlag, 1995" erhoben. Sie decken den Zeitraum 1850-1932 für das Deutsche Reich und 1950-1989 für die Alten Länder (also die ehemalige Bundesrepublik) ab. Ergänzt wurden diese Reihen für 1938 bis 1940 aus den Statistischen Jahrbüchern für das Deutsche Reich bzw. für 1989 bis1993 aus den Statistischen Jahrbüchern für die Bundesrepublik Deutschland. Zusätzlich zu den Reihen von Fremdlung/ Kunz wurden in dieser Studie für die entsprechenden Werte zur Länge des Schienennetzes sowie zum Fahrzeugbestand speziell für die staatliche Bahn des Deutschen Reiches, also für die Deutsche Reichsbahn, sowie für alle Bahnen der Bundesrepublik bis 1993 zusammengestellt. Für die Zusammenstellung der Streckenlängen und Fahrzeugbestände wurde daher sowohl auf die Ergebnisse dieser Studie als auch auf die Publikationen des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen. Für die neuen Länder können für die Zeit der ehemaligen DDR nur zur Staatsbahn – also zu der Deutsche Reichsbahn – Angaben gemacht werden, da es zur Zeit der DDR keine privaten Bahnen gab. Neben dem Statistischen Jahrbuch für die DDR wurden hier die von dem Statistischen Bundesamt herausgegebenen Sonderreihen mit Beiträgen für das Gebiet der ehemaligen DDR und die darin enthaltenen verkehrsstatistischen Übersichten herangezogen. Für die ersten Jahre nach der Wiedervereinigung werden noch Werte für die Gebiete der alten Bundesrepublik und der ehemaligen DDR in den Statistischen Jahrbüchern für die Bundesrepublik Deutschland gesondert ausgewiesen. Ab 1994 werden die Bestände nur noch für Gesamtdeutschland nachgewiesen, so dass die Datenreihen jeweils für die Neuen Länder und die Alten Länder mit dem Jahr 1990, spätestens 1993 enden und nur noch für Deutschland in den Grenzen vom 3. Oktober 1990 fortgeführt werden können. Die Schienenstrecken werden als Eigentumslänge mit Stand am Ende des jeweiligen Kalenderjahres wiedergegeben. Der Fahrzeugbestand bezieht sich immer auf den Stand am Ende des Rechnungs- bzw. Betriebsjahres. Bis 1937 werden Eigentumsbestände der Bahnen ausgewiesen. Anschließend beziehen sich die Werte auf den Einsatzbestand, d.h., in den angegebenen Werten können auch von anderen Bahngesellschaften für den eigenen Bahnbetrieb geliehene Bestände mit enthalten sein. Die Bahn durchlief grundlegende technische Veränderungen. In den alten Ländern, dem Tätigkeitsgebiet der Deutschen Bundesbahn, wurden sukzessiv bis 1977 alle Dampflokomotiven durch Elektro- und Diesellokomotiven ersetzt. Die Schienenstreckentypen wurden vereinheitlicht (vollständiger Abbau von Schienenstrecken für Schmalspurbahnen). Neue Wagentypen und Zugtypen (InterCity, TransEuroExpress) wurden eingeführt. Dies alles kann im Rahmen der vorliegenden Studie nicht detailliert in Form von statistischen Zeitreihen nachgezeichnet werden, da dies den zeitlichen Rahmen des Projektes sprengen würde. Die technischen Veränderungen insbesondere im Bereich der Fahrzeugbestände, und hier besonders in Bezug auf die Triebwagen (Lokomotiven, etc.) haben zu einer Veränderung der Systematik geführt. Um die Darstellung der Reihen möglichst konstant zu gestalten, wurden neu hinzugekommene Triebwagentypen bzw. weiter ausdifferenzierte Wagentypen, die in der Statistik gesondert aufgeführt wurden, soweit es möglich war, zu Oberbegriffen zusammengefasst. Dies wird in den jeweils betreffenden Zeitreihen für den Zeitraum, auf den diese Vorgehensweise angewendet wurde, in den Anmerkungen kenntlich gemacht. So werden ab 1990 im Statistischen Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland unter dem Oberbegriff 'Triebwagen' die Kategorien 'Elektrische Lokomotiven', Diesellokomotiven', 'Elektrische Triebwagen' und 'Dieseltriebwagen' gesondert aufgeführt. Der Bestand der Lokomotiven wurde für die Vademecum-Studie durch die Aufaddierung der Kategorien 'Elektrische Lokomotiven' und 'Diesellokomotiven' erfasst. Dampflokomotiven wurden so lange erfasst, wie sie auch in den Statistischen Jahrbüchern der Bundesrepublik aufgeführt wurden. Für die Triebwagen wurde jeweils die Summe aus ´Elektrische Triebwagen´ und ´Dieseltriebwagen´ gebildet.
02: Eisenbahnen: Personen- und Güterverkehr (1850-2002) Neben dem Fahrzeugbestand stellt die Leistung in den Bereichen der Personenbeförderung und der Güterbeförderung eine bedeutende betriebswirtschaftliche sowie verkehrsstatistische Größe dar. Der gemäß vergebenen Aufträgen durchgeführte Transport von Gütern inklusive der Be-, Um- und Ausladung, beinhaltet eine Vielzahl von Verkehrsunterstützungs-, Verkehrsvermittlungs- und Verkehrskoordinierungsprozessen. Zum einen kann die Verkehrsleistung in den absoluten Werten ausgedrückt werden, d.h. die Anzahl der transportierten Personen bzw. das Gewicht der transportierten Güter. Statistisch wird die Verkehrsleistung mit Hilfe einer Kennzahl zum Ausdruck gebracht, die für den Personentransport die Dimension »Pkm (Personenkilometer)« (= Personen X Kilometer) und für den Gütertransport die Dimension »tkm (Tonnenkilometer)« (= Tonnen X Kilometer) hat. Das Produkt aus der zurückgelegten Strecke und der Menge der transportierten Güter bzw. der beförderten Personen wird als 'Aufwandsgröße' im Transportwesen verstanden. Diese vier Größen werden jeweils für alle Bahnen zusammen sowie für die Deutsche Reichsbahn/Deutsche Bundesbahn im speziellen dargestellt – wobei für die neuen Bundesländer Angaben nur für die Deutsche Reichsbahn erhältlich sind. Auch hier kann für die Zeit des Deutschen Reiches auf die Studie von Fremdling und Kunz für alle Bahnen zusammen zurückgegriffen werden. Für die Deutsche Reichsbahn im speziellen werden die Angaben des Statistischen Reichsamtes in den herausgegebenen Jahrbüchern herangezogen. Für das Gebiet der alten Bundesländer stellen Fremdling und Kunz Kennzahlen für die Deutsche Bundesbahn zur Verfügung. Dementsprechend werden die Kennzahlen für alle in der Bundesrepublik Deutschland (Alte Länder) tätigen Bahnen zusätzlich aus der amtlichen Statistik erhoben.
Der motorisierte Strassenverkehr: Rainer Flik beschreibt in seinen Arbeiten "Motorisierung des Straßenverkehrs, Automobilindustrie und Wirtschaftswachstum in Europa und Übersee bis 1939" (in: M. Lehmann-Waffenschmidt (Hg., 2002): Perspektiven des Wandels - Evolutorische Ökonomik in der Anwendung. Metropolis – Verlag für Ökonomie.) und insbesondere "Von Ford lernen? Automobilbau und Motorisierung bis 1933. Köln: Böhlau, 2001" die Ursachen für die verzögerte Durchsetzung des Automobils als Transportmittel sowie die verspätete Motorisierung der deutschen Bevölkerung. Es waren seiner Analyse zu Folge die schlechteren Rahmenbedingungen für den Automobilmarkt und weniger Unterschiede in den Bedürfnissen der Bevölkerung oder im Unternehmerverhalten, die dem Automobil in Deutschland zunächst zum Nachteil gereichten. In den dicht besiedelten und durch die Eisenbahn und Strassenbahn (sog. Pferdeomnibusse und Pferdebahnen, später um 1880 sukzessive ersetzt durch die Elektrische Stadt- bzw. Strassenbahn) gut erschlossenen Ballungsräumen Deutschlands spielte zunächst das Automobil für die Wirtschaft und den Transport der Güter eine untergeordnete Rolle. Darüber hinaus waren hohe Investitionskosten für den Ausbau von Strassen notwendig, während die Schienenstrecken für die Eisenbahn in den deutschen Großstädten schon vorhanden waren. Daher wurde auch durch die Besteuerungspraxis des Staates das Automobil gegenüber der Eisenbahn zunächst benachteiligt, was zur Folge hatte, dass die Motorisierung des Mittelstandes langsamer verlief als beispielsweise in den USA. Erst in den 1920er Jahren hat das Lastkraftfahrzeug in den Ballungsräumen sich als Transportfahrzeug durchsetzen können, während der Personenkraftwagen noch als teures Luxusgut nur wenigen wohlhabenden Personen zugänglich war. Dagegen spielte das Motorrad für die Motorisierung der deutschen Bevölkerung eine entscheidende Rolle. Deutschland hatte in den 30er Jahren die höchste Motorraddichte und war der bedeutendste Motorradproduzent auf dem Weltmarkt. Als das Automobil technisch ausgereift war und die für den wirtschaftlichen Betrieb notwendige Infrastruktur geschaffen war, konnte sich der Diffusionsprozess schneller und erfolgreicher entfalten. Flik unterscheidet in dem Diffusionsprozess des Automobils in Deutschland drei Stadien: Motorisierung der Oberschicht, Motorisierung des Gewerbe treibenden Mittelstandes und schließlich die Massenmotorisierung (Flik, R.: 2005: Nutzung von Kraftfahrzeugen bis 1939 – Konsum- oder Investitionsgut? In: Walter, R. (Hrsg.): Geschichte des Konsums. Erträge der 20. Arbeitstagung der Gesellschaft für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 23-26. April 2003 in Greifswald. Stuttgart: Franz Steiner). Für die Zeitreihen zum Kraftfahrzeugbestand in Deutschland wird auf die Studiendaten von Flick zurückgegriffen, welche durch Daten der amtlichen Statistik (Statistisches Bundesamt und Kraftfahrt-Bundesamt) ergänzt werden. Ein weiteres Kapitel (Tabelle 04) zeichnet die Entwicklung der Strassenverkehrsunfälle statistisch nach.
03: Bestand an Kraftfahrzeugen (1902-2010) Der Bestand der Kraftfahrzeuge nach Kraftfahrzeugtyp spiegelt die Durchsetzung dieses Verkehrsmittels wieder. Es liegen Zeitreihen zum Bestand der Kraftfahrzeuge insgesamt und Kraftfahrzeuge untergliedert nach den Typen Motorrad, Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftfahrzeuge, Zugmaschinen und schließlich Sonderkraftfahrzeuge vor. Weiterhin werden der Bestand an Motorrädern, Personenkraftwagen und Lastkraftwagen pro 1000 Einwohner wiedergegeben. Aufgrund vorgenommener Korrekturen können die Werte zu den einzelnen Reihen zwischen den verschiedenen Ausgaben der statistischen Jahrbücher abweichen. Da Flik sich in seiner Studie auf die Angaben der amtlichen Statistik stützt, wurden Werte des Statistischen Bundesamtes dann den Werten von Flik vorgezogen, wenn diese Publikationen neueren Datums sind und von den Angaben bei Flik abweichen. Für das Deutsche Reich sind die Angaben auf den jeweiligen Gebietsstand Deutschlands bezogen. Das Saarland ist von 1922 bis 1935 nicht eingeschlossen. Die Angaben für 1939 beruhen auf einer Fortschreibung des Kraftfahrzeugbestands von 1938 und schließen die 1938 und 1939 dem Deutschen Reich angeschlossenen Gebiete nicht ein. Die Daten geben den Bestand jeweils zum 1. Januar wieder. Ferner wird bis 1933 der Bestand ohne vorübergehend abgemeldete Fahrzeuge, ab 1934 inklusive der vorübergehend abgemeldeten Kraftfahrzeuge angegeben. Bis 1914 wurde in der Erfassung zwischen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen keine Unterscheidung getroffen, so wurden beide in der Kategorie Personenkraftwagen wiedergegeben. Unter der Rubrik 'Sonderkraftfahrzeuge' werden Fahrzeuge der Kommunen (Kommunalfahrzeuge) aufgeführt, wie z.B.: Straßenreinigungsmaschinen, Feuerwehrfahrzeuge, sowie ab 1948 Krankenwagen. Weiterhin werden Abschlepp- u. Kranwagen sowie Wohnwagen u. ähnliche Fahrzeuge dieser Kategorie zugeordnet. Der Kraftfahrzeugbestand insgesamt für das Gebiet der alten Länder (ehemalige Bundesrepublik) wurde aus den Daten zu den einzelnen Fahrzeugtypen berechnet. Die Werte für die neuen Länder bzw. für die ehemalige DDR sind für die Zeit bis 1989 den Statistischen Jahrbüchern für die DDR entnommen worden. Für die Zeit von 1990-1994 wurde die Publikation 'Verkehr in Zahlen', vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegeben, herangezogen. Bei der Erfassung der Sonderkraftfahrzeuge und der Kraftomnibusse wurde in der Statistik der ehemaligen DDR 1978 eine neue Systematik eingeführt, in der einige Fahrzeugtypen den jeweiligen Obergruppen neu zugeordnet wurden. Das hat in den beiden Fahrzeug-Gruppen zu einer starken Erhöhung der Fahrzeug-Anzahl geführt. Es muß dennoch festgehalten werden, dass der Anstieg der Fahrzeuge um 28000 bzw. 30000 Fahrzeuge von einem Jahr auf das andere sich nicht aus den Veränderungen der Fahrzeugbestände der anderen Fahrzeugtypen erklären lässt, so dass der Hinweis auf eine veränderte Systematik sich nicht in den Zahlen der Datenreihen wiederspiegelt.
04: Straßenverkehrsunfälle (1906-2010) Insbesondere das Automobil hat den einzelnen Bürgern in der Gesellschaft in jüngster Zeit einen enormen Mobilitätszuwachs beschert. Im Laufe der Zeit konnten immer größere Teile der Bevölkerung am Individualverkehr partizipieren. Die Kehrseite der Mobilität einer ganzen Gesellschaft sind die Unfälle mit den Verletzten und Getöteten. Durch die massenhafte Verbreitung motorisierter Fahrzeuge, die sich im selben Verkehrsraum wie Pferde und Fuhrwerke, Fußgänger oder Radfahrer bewegen, steigt die Unfallwahrscheinlichkeit stark an. Auch die Geschwindigkeit der motorisierten Verkehrsmittel erhöht die Unfallwahrscheinlichkeit und die Schwere der Unfälle, den Personen- und Sachschaden enorm. Darüber hinaus hat die Strassenverkehrssicherheit und damit die Zuverlässigkeit, mit der Güter schnell und sicher transportiert werden können und unbeschadet am Zielort ankommen, einen empfindlichen Einfluß auf die wirtschaftliche Entwicklung. Denn der Transport übernimmt eine bedeutende Funktion als Wachstumsmotor durch die Erweiterung der Märkte. Eine besondere Zusammenstellung von langen Zeitreihen zur Entwicklung der Strassenverkehrsunfälle erscheint daher sinnvoll. Das Statistische Bundesamt definiert Straßenverkehrsunfälle wie folgt: "Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt wurden oder Sachschaden entstanden ist. Auskunftspflichtig für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle ist die Polizei. Demzufolge sind Unfälle, zu denen die Polizei nicht gerufen wurde, in der Statistik nicht enthalten. ( In der Unfallstatistik ) … werden Angaben zu Unfällen, Beteiligten, Fahrzeugen, Verunglückten und Unfallursachen erfasst." Statistisches Bundesamt Es wird regelmäßig vom Statistischen Bundesamt ein Heft der Fachserie 8, Reihe 7 mit langen Reihen zu Verkehrsunfällen herausgegeben. Auf der Basis dieser Publikation wurden die Reihen zu der Anzahl der Unfälle, der bei Unfällen Getöteten und der Verletzten zusammengestellt.
Die Schifffahrt
Eine der ersten Verkehrsmittel war die Fortbewegung mit Flößen, später mit Schiffen, zunächst in Ufernähe und auf Flüssen, später auf hoher See. Schon sehr früh wurde der Radius der Fortbewegung erheblich erweitert. Noch bevor die Staaten Europas die Blüte der Hochseeschifffahrt erreichten, haben sie schon die Flüsse als Transportwege für den Handel benutzt. Große Handelsstädte entstanden entlang der großen Flüsse Rhein, Main, Mosel, Donau, Oder, usw. Die Schifffahrt ermöglichte so schon früh den Austausch von Gütern und Ideen, brachte aber auch Auseinandersetzungen über territoriale, wirtschaftliche und militärische Interessen mit sich. Im Laufe der Zeit spezialisierte sich die Schifffahrt in zivile und militärische Bereiche, in Handel und Fischerei. Die Schifffahrt wird im folgenden unterteilt in Binnenschifffahrt und Seeschifffahrt.
05: Bestand an Binnenschiffen (1871-2010) Die Binnenschifffahrt umfasst die Binnen-see-schifffahrt, Flussschifffahrt und Kanalschifffahrt, wobei im Rahmen der vorliegenden Studie auf die Fluss- und Kanalschifffahrt der Schwerpunkt gelegt wird. Binnenfischerei mit Fischerbooten und Transport mit Frachtschiffen auf Binnengewässern machten den Hauptanteil der Binnenschifffahrt aus. Im 17. Jh. wurden noch auf Flößen große Mengen Holz auf den Flüssen nach Holland transportiert. Ende des 18. Jahrhunderts kamen die Treidelschiffe zum Einsatz (Boote und Kähne durch Segel, Ruder, Staken oder Treidel fortbewegt). Mit Erfindung der Dampfmaschine setzten sich Schiffe mit eigener Triebkraft immer stärker in der Binnenschifffahrt durch. Sämtliche Massengüter wurden auf den Binnengewässern transportiert (z.B. Kohle, Erze und Erdölprodukte). Mit dem Ausbau von Binnenwasserstraßen und Schleusen, durch die eine Regulierung des Wasserstandes ermöglicht wurde, kann der Transport über die Binnenwasserstraßen beschleunigt werden. Heute übernimmt die Binnenschifffahrt Massentransporte in vielen Bereichen (Containertransport, Autotransport, etc.). Laut des Bundesverbandes für Deutsche Binnenschifffahrt dominieren Schütt- und greiferfähige Massengüter, wie etwa Baustoffe, Erze, Kohle und Stahl, mit einem Anteil von rund 70 % an der Gesamtmenge das Geschäft der Binnenschifffahrt (http://www.binnenschiff.de/). Für die Hütten- und Stahlindustrie ist die Binnenschifffahrt unentbehrlich. Auch in deutschen und europäischen Logistikketten stellt die Binnenschifffahrt ein unverzichtbares Glied dar. Im Rahmen dieser Studie kann der Bestand der in der Binnenschifffahrt zum Einsatz gekommenen Schiffe nach Schiffstyp nicht wiedergegeben werden, da dies den Rahmen sprengen würde. Einer der einschneidendsten Veränderungen war die Dampfmaschine und damit die Möglichkeit, Schiffe mit eigener Triebkraft zu bauen. Daher wird hinsichtlich des Bestandes der Binnenschiffe zwischen Güterschiffen mit eigener Triebkraft und Güterschiffen ohne eigene Triebkraft unterschieden. Der Bestand der Schiffe wird dargestellt zum einen anhand der Anzahl der Schiffe, zum anderen aber mittels der Tragfähigkeit des Binnenschiffsbestandes in 1000 t. Für das Deutsche Reich und für die Bundesrepublik Deutschland dient als Datenquelle die Studie von Kunz, Andreas (Hrsg.), 1999: Statistik der Binnenschiffahrt in Deutschland 1835-1989. St. Katharinen: Scripta Mercaturae Verlag.; GESIS Köln, Deutschland ZA8157 Datenfile Version 1.0.0; Datentabelle: Bestand an Binnenschiffen. Die Angaben zu den Beständen beziehen sich für die Periode von 1845-1956 auf den 1.1. und ab 1957 auf den 31.12. des jeweiligen Jahres. Zum Teil wurden die Angaben vom Primärforscher geschätzt. Für den Bestand an Binnenschiffen der ehemaligen DDR dient das Statistische Jahrbuch für die DDR, Jg. 1990, S. 260, Tab. ´Registrierter Bestand an Binnenschiffen´ als Datenquelle. Hier werden nur Schiffe mit eigener Triebkraft aufgeführt und es wird der Jahresdurchschnitt berichtet. Aussagen zu Schiffen ohne eigene Triebkraft können nicht gemacht werden. Für Deutschland in den Grenzen von Oktober 1990 wurde das Statistische Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland als Datenquelle herangezogen. Die Werte beziehen sich immer auf den Stand zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Es wurde die Summe aus Gütermotorschiffen und Tankmotorschiffen für Reihe der Schiffe mit eigener Triebkraft gebildet. Schlepper und Schubboote wurden nicht mit einbezogen. Fahrgastschiffe wurden ebenfalls nicht mit einbezogen. Güterschleppkähne und Tankschleppkähne wurden dagegen in die Reihe der Binnenschiffe ohne eigene Triebkraft aufgenommen.
06 Güterverkehr auf den Binnenwasserstraßen (1909-2010) Der Transport von Gütern auf den Binnenwasserstrassen ist ein Indikator für die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt. Bedeutende Einflussfaktoren sind die verfügbaren Höhen der Wasserspiegel der Flüsse und später der Binnenkanäle. Der Bau von Schleusen hat den Transport auf Binnenwasserstraßen entscheidend beschleunigt. Kleinere Flüsse, wie z.B. der Neckar, der Main oder die Mosel wurden durch die Kanalisierung und den Bau von Schleusen erst schiffbar gemacht. Der Bau von Binnenlandkanälen ergänzt die Flüsse, indem zwei Flüsse miteinander verbunden werden (z.B. der Mittellandkanal). Insgesamt wurde durch solche Baumaßnahmen der Umfang der schiffbaren Wasserstraßen entscheidend erhöht. Bei der Erfassung der Transportleistung deutscher Binnenwasserstraßen ist auch der Gütertransport nicht-deutscher Fahrzeuge beteiligt. Für das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 wurde für den Zeitraum von 1909-1914 und 1932-1938 die Publikation vom Statistischen Bundesamt: Bevölkerung und Wirtschaft 1872-1972, S. 207 als Quelle herangezogen. Für 1919-1931sind die erhobenen Zeitreihen von Andreas Kunz: Statistik der Binnenschifffahrt in Deutschland 1835-1989; GESIS Köln, Deutschland ZA8157 Datenfile Version 1.0.0., Datentabelle: Verkehrsleistungen auf Binnenwasserstraßen verwendet worden. Auch für die frühere Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1949, also die sogenannten Alten Länder, wurde für die Jahre 1936, 1938, 1947 u. 1948 auf die Publikation des Statistisches Bundesamtes: Bevölkerung und Wirtschaft, S. 207 zurückgegriffen. Für 1949-1989 stammen die Werte aus der Studie von A. Kunz (ZA8157 Datenfile Version 1.0.0.). Einbezogen wurden für das Bundesgebiet die Wasserstaßen des Elbegebietes, des Wesergebietes, des Mittellandkanalgebietes, das Westdeutsche Kanalgebiet, das Rheingebiet, das Donaugebiet, sowie Berlin (West). Auch der Durchgangsverkehr auf den deutschen Wasserstrassen wurde mit erfasst. Für den Bereich der ehemaligen DDR bzw. der Neuen Länder wurde auf das Statistische Jahrbuch für die DDR zurückgegriffen. In dieser Reihe werden die Transportwerte inklusive der von der Binnenreederei der DDR beladenen Schiffe anderer Länder berichtet. Ausnahmen bilden die Jahre 1960, 1965, 1970, 1975, 1980 und 1985 bis 1989. Hier werden nur für die deutschen Binnenschiffe die Werte angegeben. Für das wiedervereinte Deutschland stehen die Transportwerte seit 1991 zur Verfügung. Die Werte wurden mittels einer Abfrage vom 15. Februar 2012 von der GENESIS-Online Datenbank ermittelt. (vergleiche: (www-genesis.destatis.de; Abfrage: ´Beförderte Güter (Binnenschifffahrt): Deutschland, Jahre, Hauptverkehrsbeziehungen, Flagge des Schiffes, Güterverzeichnis (Abteilungen)´)
07 Handelsschiffstonnage (1871-2010) Eine leistungsfähige Seeschifffahrt hat schon früh zur Erweiterung der regionalen Märkte beigetragen. Ein Beispiel für die frühe Globalisierung stellt die Hanse dar, die ohne die Seeschifffahrt nicht möglich gewesen wäre. Die zwischen Mitte des 12. Jahrhunderts und Mitte des 17. Jahrhunderts bestehenden Vereinigungen niederdeutscher Kaufleute hatte sich zum Ziel gesetzt, die Sicherheit der Überfahrt zu verbessern und die Vertretung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen besonders im Ausland wahrzunehmen. In den Zeiten ihrer größten Ausdehnung waren beinahe 300 See- und Binnenstädte des nördlichen Europas in der Städtehanse zusammengeschlossen. Eine wichtige Grundlage dieser Verbindungen war die Entwicklung des Transportwesens, insbesondere zur See. Die Kogge, ein bauchiges Handelsschiff, stellte den bedeutendsten größeren Schiffstyp der Hanse dar. Im ausgehenden 14. Jahrhundert wurden die Koggen mehr und mehr von anderen Schiffstypen abgelöst. Im 15. Jahrhundert setzte der Machtverlust der Hanse ein, der unter anderem auch durch die Entdeckung Amerikas ausgelöst wurde. Der bisher dominierende Ostsee-Westsee-Handel (heute Nordsee-Handel) wurde nun in überseeische Gebiete ausgedehnt. Dabei ging nicht etwa das Handelsvolumen der Hanse im eigentlichen Sinne zurück, es entstanden jedoch mächtige Konkurrenten, die die Bedeutung der Hanse für die einzelnen Städte und Kaufleute schwächten (siehe hierzu: http://de.wikipedia.org/wiki/Hanse und Rolf Hammel-Kiesow (2008): Die Hanse, München 4. aktualisierte Auflage). Auch heute ist eine leistungsfähige Seeschifffahrt Voraussetzung für die Globalisierung. Arbeitsteilige Volkswirtschaften sind in starkem Maße vom überseeischen Handel abhängig. Die Handelsschiffstonnage gibt die Transportkapazität in Tonnen einer Handelsflotte an. Bei fortschreitender Technik im Schiffsbau steigt auch die Transportkapazität einzelner Schiffe, was die Wettbewerbsfähigkeit positiv beeinflusst. Die Entwicklung der Handelsschiffstonnage ist somit ein Indikator neben anderen, der die Stellung und Leistungsfähigkeit der nationalen Handelsflotte auf dem Weltmarkt angibt. Die Zusammenstellung der deutschen Handelsschiffstonnage gibt die Tonnage einmal in Bruttoregistertonnen und zum anderen, soweit die entsprechenden Werte aus den Quellen erhoben werden konnten, als Anteil an der Welthandelstonnage wieder. Auch die Anzahl der Handelsschiffe wird angeführt. Das Raummaß Bruttoregistertonne (abgekürzt = BRT) ist die Maßeinheit für die Tragfähigkeit der Seeschiffe. Es wird der gesamte umbaute Schiffsraum vermessen (Bruttoraumgehalt bzw. Bruttotonnage). Seit dem 1. Juli 1994 wird der Raumgehalt eines Schiffes in Bruttoraumzahl (BRZ) und Nettoraumzahl (NRZ) berechnet. Die Angaben für das Deutsche Reich beziehen sich auf das Reich in seinen jeweiligen Grenzen. Als Quellen wurde das Statistische Jahrbuch für das Deutsche Reich sowie die Publikation "Bevölkerung und Wirtschaft" des Statistischen Bundesamtes herangezogen. Ab 1900 geben die Werte den Stand zum 1. Juli des jeweiligen Jahres an. Für die Alten Länder bzw. das Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland wurden die Werte aus der Publikation "Verkehr in Zahlen" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Tabelle: ´Seeschifffahrt - Handelsflotte der BRD´ bezogen. Hier beziehen sich die Werte jeweils auf den 31 Dezember des jeweiligen Jahres. In dieser Quelle wurden Schiffe mit mechanischem Antrieb und einem Raumgehalt von mindestens 100 BRT und mehr berücksichtigt. Außerdem sind für den Zeitraum von 1975 – 1990 Schiffe unter der Flagge der Bundesrepublik einschl. ausländischer Schiffe mit Flaggenschein aufgenommen worden. Schiffe der BRD, die unter fremder Flagge fuhren, werden nicht berücksichtigt, da sie nicht für den deutschen Handel und Transport verwendet werden. Leider kann nach 1971 keine Angabe zum Anteil der deutschen Handelsschiffstonnage an der Welthandelstonnage gemacht werden. Für das Gebiet der ehemaligen DDR wurde das Statistische Jahrbuch für die DDR, Jahrgang 1990, als Quelle herangezogen. Hier ist der Stichtag der Bestandsangaben, wie im Falle des Deutschen Reiches, der 1.7. des jeweiligen Jahres. Für das wiedervereinte Deutschland in den Grenzen des 3. Oktobers 1990 beziehen sich die Angaben – wie für die ehemalige Bundesrepublik – auf den Stand zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Als Quelle wurde die Publikation "Verkehr in Zahlen" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herangezogen.
08 Güterumschlag in bedeutenden Seehäfen - Hamburg, Bremische Häfen, Emden sowie Rostock, Wismar und Stralsund (1925-2010) Der Güterumschlag eines Hafens ist ein Indikator für seine wirtschaftliche Bedeutung und der Einbettung des Hafens in der Logistikkette. Bei guter Anbindung an Bahn und Autobahn und kurzen, zügigen Be- und Entladungsphasen von Schiffen sowie LKWs und Bahn-Waggongs wird sich ein Hafen als Güterumschlagszentrum etablieren. Die Datentabelle K15.08 enthält für die wichtigsten Häfen Deutschlands die Entwicklung des Güterumschlags vom Deutschen Reich bis zum Jahr 2010 im wiedervereinten Deutschland in den Grenzen vom 3. Oktober 1990. Vor dem Hintergrund der Teilung Deutschlands nach dem 2. WK in zwei Staaten und der Auswahl der wichtigsten Häfen für die ehemalige DDR, wie sie in dem Statistischen Jahrbuch für die ehemalige DDR getroffen wurde, sind folgende Häfen in der Datentabelle aufgenommen worden: Hamburg, Bremische Häfen, Emden, Rostock, Wismar und Stralsund. Als Quelle dienen die Statistischen Jahrbücher für das Deutsche Reich, für die Bundesrepublik Deutschland und für die DDR. Für die neuen Länder wurde darüber hinaus noch die Publikation des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Verkehr in Zahlen, Jg. 1990, S. 282, Tabelle: 'DDR Kennziffern - Seehäfen und Binnenhäfen' herangezogen.
Die Luftfahrt
Mit der Erfindung des Flugzeuges tritt eine vollkommen neue Form der Fortbewegung auf den Markt. Die ersten Flugzeuge wurden zunächst nur für militärische Zwecke genutzt; 1919 setzte mit Gründung der Deutschen Luft-Reederei (DLR) in Deutschland eine Entwicklung hin zum zivilen Luftverkehr ein. Die Deutsche Luft-Reederei (DLR) wurde vom Reichsluftamt in Berlin als weltweit erste Fluggesellschaft für den zivilen Luftverkehr zugelassen. Zwischen Berlin und Weimar begann der regelmäßige Post- und Passagierverkehr. Die Luftpost mit Flugzeugen, die schon während des Ersten Weltkriegs entstand, wurde wesentlich ausgebaut. In den darauf folgenden Jahren entstanden viele kleine Fluggesellschaften, die häufig nur eine Strecke bedienten. Der technische Fortschritt ermöglichte schließlich die Entwicklung eines Verkehrsflugzeuges mit beheizbarer Kabine und gepolsterten Sitzen. 1926 wurde die "Deutsche Lufthansa AG" unter Beteiligung des Reiches, der Länder und Städte gegründet. Bis 1945 war sie Einheitsgesellschaft für den zivilen Luftverkehr mit weit verzweigtem europäischem Streckennetz. Mit der Kapitulation Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg im Mai 1945 wurde die deutsche Luftfahrt zunächst unterbrochen. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Einrichtung des Verkehrsministeriums konnte der zivile Luftverkehr wieder 1955 aufgenommen werden. Der Luftverkehr hat gerade für eine international ausgerichtete Volkswirtschaft wie Deutschland eine enorme Bedeutung durch die hohen Mobilitätszuwächse in wirtschaftlichen Bereichen und im Bereich des Personenverkehrs. Mit Einsetzen des Luftverkehrs als Transportmittel ist eine Verringerung der Transportkosten und Transportzeiten zwischen weit entfernten Orten erreicht worden. Eisenbahn- und Schiffsverkehr stellen für den Flugverkehr aufgrund der größeren Gütermengen, die sie transportieren können, sowie der günstigeren Kosten pro transportierter Gewichtseinheit, weiterhin wichtige Mitbewerber im Bereich des Gütertransportes dar. Wesentliche Akteure des Luftverkehrs sind neben der Flugsicherung die Flughäfen und die Fluggesellschaften. In der Zeit von 1919 bis 1949 entwickelte sich der Luftverkehr bis in die 1970er Jahre hinein als ein stark staatlich regulierter Sektor. Die Luftverkehrsgesellschaften wie z.B. die Deutsche Lufthansa sowie die Flughäfen befanden sich oft im Besitzt des jeweiligen Heimatlandes. Ende der 70er Jahre setzte in den USA ein Deregulierungsprozess des Luftverkehrssektors ein, der schließlich auch in den 80er Jahren die Länder der Europäischen Union erfasste. Die Europäische Gemeinschaft verwirklichte in drei großen Liberalisierungsschritten in den Jahren 1987, 1990 und 1993 eine weitgehend vollständige Dienstleistungsfreiheit für den innereuropäischen Luftverkehr. (vergl.: St. Kraft: Geschäftsmodelle strategischer Luftverkehrsallianzen. Universität Gießen. WEB: http://www.org-portal.org/fileadmin/media/legacy/Gesch_ftsmodelle_strategischer_ Luftverkehrsallianzen.pdf)
09 Gewerblicher Luftverkehr der deutschen Fluggesellschaft und aller Fluggesellschaften auf deutschen Flugplätzen (1919-2010)
Solange der Luftverkehr noch nicht liberalisiert war, diente der größte nationale Flughafen der nationalen Fluggesellschaft als Hauptstützpunkt. Aufgrund der strikten Reglementierung des europäischen Luftverkehrs durch bilaterale Abkommen wurde den Fluggesellschaften die Streckenführung und Passagierbeförderung größtenteils vorgegeben. Nur, wenn es um Zubringerdienste (die sog. spokes) innerhalb des eigenen Landes ging, konnten die Passagierströme für Langstreckenflüge auf einen bestimmen Flughafen als sogenannten Hub (=gewählter Umsteigeflughafen einer Fluggesellschaft) konzentriert werden. Nach der Liberalisierung innerhalb der EU treten Flughäfen und Fluggesellschaften nun als selbständige Akteure auf, die Entscheidungen nach Effizienzgesichtspunkten fällen können. Die Flughäfen treten untereinander in den Wettbewerb ein. Mit dem Ausbau ihrer Kapazitäten und Dienstleistungen am Boden versuchen sie, für Fluggesellschaften als Hauptstützpunkt (das sog. Hub-and-Spokes-System ) attraktiv zu sein. Unternehmen des Güterverkehrs sowie die Teilnehmer des Personenverkehrs sollen aufgrund guter Serviceleistungen angesprochen werden. Die Fluggesellschaften wiederum konkurrieren über angebotene Flugrouten und Preise. (vgl. Gordon Paul Schenk, 2003: Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Markt im Luftverkehr. Dissertation, Hamburg, S. 123 f.) Von daher erscheint es sinnvoll, die erbrachten Transportleistungen im Luftverkehr sowohl nach den Fluggesellschaften als auch nach den Flughäfen getrennt darzustellen. Es wurde versucht, möglichst lange kontinuierliche Datenreihen für Deutschland zur Zeit des Deutschen Reiches bis 1938/1940, jeweils für die frühere Bundesrepublik (Alte Länder) und die ehemalige DDR (Neue Länder) von 1950 bis 1990 sowie für das wiedervereinte Deutschland in den Grenzen vom 3. Oktober 1990 für die Zeit von 1990 bis 2010 zusammenzustellen. Für die Flughäfen wurden die Leistungen sämtlicher deutscher und ausländischer Fluggesellschaften aufgenommen. Zur Zeit des Deutschen Reiches ist auch der Luftschiffverkehr in den Zahlen mit enthalten. Für die Bundesrepublik Deutschland und das wiedervereinte Deutschland wurde der Gesamtverkehr einschließlich des Durchgangsverkehrs erfasst. Für die alten Länder (ehemalige Bundesrepublik) wurden die Werte folgender Flughäfen erfasst: Berlin-West, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg, Stuttgart, ab 1977 Saarbrücken. Die Datenreihen für die Neuen Länder beziehen sich auf die Flughäfen Berlin- Schönefeld, Dresden, Leipzig/Halle, ab 1998 Erfurt. Für die Fluggesellschaften werden jeweils neben den Beförderungsleistungen in absoluten Zahlen auch die Kennwerte der Transportleistungen, Personenkilometer und Tonnenkilometer angegeben. Für die ehemalige DDR wird in dem Statistischen Jahrbuch für die DDR nur für die Fluggesellschaft der ehemaligen DDR, die Interflug bzw. Deutsche Lufthansa der DDR berichtet, so dass für die Zeit von 1945 bis 1990 keine Angaben zu den Flughäfen gemacht werden können. Folgende Zeitreihen sind in dieser Datentabelle aufgenommen worden: Für die deutschen Flughäfen: - Beförderte Personen in 1000; - Beförderte Luftfracht in 1000 t.; - Beförderte Luftpost in 1000 t. Für die deutschen Fluggesellschaften: - Beförderte Personen in 1000; - Beförderte Personen in Personenkilometer; - Beförderte Luftfracht in 1000 t.; - Beförderte Luftfracht in 1000 Tonnenkilometer; - Beförderte Luftpost in 1000 t. - Beförderte Luftpost in 1000 Tonnenkilometer.
Die Nachrichtenübermittlung durch Post und Telekommunikation
Die Beförderung von Nachrichten, Kleingütern und zum Teil auch Personen ist ein wesentlicher Bestandteil eines funktionsfähigen Gemeinwesens. Bis zum späten Mittelalter gab es in dem damaligen Heiligen Römischen Reich deutscher Nationen kein etabliertes System der allgemeinen Nachrichtenübermittlung, sondern Kaiser, Klerus und Fürsten sendeten per Boten ihre Nachricht direkt zum Zielort. Der Habsburger Maximilian I. benötigte für die effektive Verwaltung seines Reichs eine zuverlässige und sichere Nachrichtenübermittlung. 1490 beauftragte er die Familie Torre e Tassis (später Thurn und Taxis) mit der Einrichtung einer systematisch organisierten Nachrichtenübermittlung. Durch die Einrichtung von Poststationen war die Übermittlung von Nachrichten nicht mehr an eine Person, den Boten, gebunden, sondern wurde – vergleichbar einem Staffelrennen – an der Station einem anderen Reiter übergeben. Der Nachrichtenbeförderung wurde bei Tag und bei Nacht durchgeführt. Dieses Poststationen-System wurde ständig erweitert, Briefe konnten so über große Distanzen innerhalb von 5 bis 6 Tagen transportiert werden. Die Nachrichtenübermittlung wurde extrem beschleunigt. Raum und Zeit waren plötzlich keine unüberwindbaren Hindernisse. War dieses Übermittlungssystem zunächst ausschließlich für kaiserliche Nachrichten eingerichtet, wurde schon 1530 die Post der Allgemeinheit zugänglich gemacht. In der darauffolgenden Zeit wurden von Landesfürsten, Herzogtümern und Städten konkurrierende Postrouten eingerichtet. Zwar wurde durch Kaiser Rudolf II. die Reichspost 1597 zum kaiserlichen Hoheitsrecht erklärt. Dieses Monopol, welches das Haus Thurn und Taxis als kaiserliches Lehen erhielt, wurde jedoch nicht von allen Landesfürsten anerkannt, was zu einer Vielzahl ausgehandelter bilateraler Verträge zwischen der Reichspost und den jeweiligen konkurrierenden lokalen Postunternehmen zwang. 1850 wurde schließlich der Deutsch-Österreichische Postverein als Zusammenschluß kleinstaatlicher Posten mit dem Ziel eines einheitlichen Tarifsystems gegründet, dem in der Folgezeit immer mehr deutsche Staaten beigetreten sind. Durch die politischen Ereignisse 1866/67 (Deutsch-Preußischer Krieg) wurde der Deutsche Postverein aufgelöst. Schon in dieser Zeit hat der technische Fortschritt zu großen Umwälzungen und neuen Perspektiven geführt. Als technische Erneuerung sind in diese Zeit gefallen: die Telegrafie, die Bahn, die als Transportmittel für die Post entdeckt wurde, und die Rohrpost. Die Preußen führten die Telegrafie 1832 offiziell ein (Telegrafenlinie von Berlin nach Koblenz). 1850 wurde der Deutsch-Österreichische Telegrafenverein gegründet, der den Anschluss an das belgische, französische und das englische Telegrafennetz ermöglichte. "Erst mit der Gründung des Deutschen Reichs 1871 unter Bismarck wurde auch das deutsche Postwesen endgültig unter einem Dach zusammengefasst und über 100 Jahre lang verstaatlicht." (Gregor Delvaux de Fenffe, www.planet-wissen.de/kultur_medien/ kommunikation/post/index.jsp ) Gebühren der Postbeförderung wurden vereinheitlicht, der Einsatz moderner Technologien forciert. Schließlich wurden mittels bilateraler Verträge die Beförderungshemmnisse über die Grenzen des Deutschen Reiches abgebaut. Führte in der Entstehungszeit des Postwesens die Vielfalt eigenständiger, regionaler Postvereine aufgrund vieler Grenzen und unterschiedlicher Regeln zu einem unübersichtlichen und starrem System, so brachte die Liberalisierung des Post- und Telekommunikationswesens in Deutschland in den 1990er Jahren einen Anstieg der Auswahl für die Verbraucher, stark fallende Preise, neue innovative Dienste und damit mehr Flexibilität. Auslöser der Liberalisierungsprozesse nicht nur für Post und Telekommunikation, sondern für den gesamten Verkehrssektor, war das Binnenmarktprogamm der Europäischen Union, das europäische Wettbewerbsrecht und die Europäische Kommission als Akteur. Ziel der Liberalisierung ist es, wettbewerbsverzerrende staatliche Eingriffe und damit nationalstaatliche Gestaltungsspielräume einzuschränken. Nationalstaatliche Monopole sind wegen bestehender europarechtlicher Verpflichtungen nicht mehr zu halten. (vergl.: Susanne K. Schmidt: Liberalisierung in Europa. Campus, 1998; Justus Haucap / Coenen, Michael (2010): Ordnungspolitische Perspektiven Nr.01. Regulierung und Deregulierung in Telekommunikationsmärkten: Theorie und Praxis. Düsseldorf, Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie DICE) Flankiert wird diese Entwicklung durch eine Vielzahl neuer Technologien der Kommunikation, wie das Internet mit seinen vielfältigen Möglichkeiten (Social Media, das Semantische Web, die Internet-Telefonie, der E-Mail-Verkehr), der Mobilfunk oder die Möglichkeit, SMS zu versenden.
10 Deutsche Reichs- und Bundespost (1871-2010)
Die quantitative Entwicklung der Dienstleistungen des Post- und Telekommunikationswesen von der Zeit des Deutschen Reichs bis zur Gegenwart soll mit folgenden Zeitreihen festgehalten werden: - Beförderte Briefsendungen, - Beförderte Paket- und Wertsendungen, - Übermittelte Telegramme, - Sprechstellen (Telefonanschlüsse), - Ortsgespräche, - Ferngespräche, - Ton-Rundfunkgenehmigungen - Fernseh-Rundfunkgenehmigungen
Durch die rasante technische Entwicklung können viele Reihen insbesondere ab den 1990er Jahren in dieser Form nicht mehr fortgeführt werden bzw. müssen durch weitere Reihen ergänzt werden, und zwar: - Bezüglich der Telefone muss zwischen Telefon-Anschlüssen und Telefon-Kanälen unterschieden werden. Der klassische Analoganschluss ermöglicht durch das ISDN die Bereitstellung von mehreren Kanälen auf einen ISDN-Anschluss. Darüber hinaus stellt der Mobilfunk ein neues Medium dar, das neben dem Festnetzanschluss erfasst werden muß. - Aufgrund der Monopolstellung, welche die Post für ca. 120 Jahre innehatte, ist sie die Eigentümerin wertvoller Infrastruktur. Im Falle des Telefons ist sie, bzw. die aus ihr hervorgegangene Deutsche Telekom AG Eigentümerin der Telefonanschlussleitungen. Das Telefonnetz kann als einziger Teil nicht oder nur schwer von alternativen Anbietern ersetzt werden und es wird für gewöhnlich von einem örtlichen Zugangsnetz-Monopolisten (die Deutsche Telekom) kontrolliert. Damit die Wettbewerber den Zugang zum Anschluss des Kunden auf wirtschaftliche Weise realisieren können, sorgt die Regulierungsbehörde für eine angemessene Tarifierung der Vorleistungen des etablierten Betreibers. Daher ist die Entwicklung der TAL-Anmietungen durch Wettbewerber ein wichtiger Indikator für den Prozess der Liberalisierung. - Viele technische Neuerungen, die in letzter Zeit an Bedeutung gewonnen haben, sind im Rahmen dieser Tabelle nicht berücksichtigt worden, so. z.B. die Verbreitung der Internet-Anschlüsse in den Haushalten oder die Internet-Telefonie. Der Grund liegt darin, dass die Reihen oft erst mit Ende der 1990er Jahre oder später beginnen, wie man dies auch am Beispiel der TAL-Anmietungen sehen kann, für die erst mit dem Jahr 1998 der erste Wert erhoben wurde. Zum andern wurde versucht, soweit wie möglich, eine gewisse Vergleichbarkeit zu den Jahren vor 1990 beizubehalten. Für die Telefonanschlüsse bedeutet dies, dass für Deutschland ab 1990 die Sprechstellen, gezählt als Anzahl der Kanäle für alle Anbieter und für die Telekom AG im besonderen ausgewiesen werden. Nach 2007 ergibt sich ein Bruch in diesen Reihen, da ab 2008 nur noch die Sprechstellen, gezählt als Anschlüsse, ausgewiesen werden, womit sich die ausgewiesenen Zahlen verringern (ein Anschluss kann mehrere Kanäle bereitstellen). - Für die 'Übermittelten Telegramme' sind aus den uns vorliegenden Quellen keine Werte zu entnehmen.
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Anders Hellberg, Greta Thunberg 4, CC BY-SA 4.0 Ironischerweise ist es der 3. März 2023, ein Freitag, an dem ich beginne, diese Arbeit zu schreiben. Fridays for Future hat zum globalen Klimastreik aufgerufen. Wieder einmal gehen in ganz Deutschland und auf der ganzen Welt Menschen für gerechte Klimapolitik auf die Straße. Bundesweit kamen an mehr als 250 Orten über 220.000 Menschen zusammen (vgl. Tagesschau 2023). Mit dem Beginn der Fridays for Future-Bewegung brach sowohl in Deutschland als auch auf der ganzen Welt eine neue Ära der Klimabewegung an. Die von Schüler:innen ausgehende Bewegung traf und trifft auf breite gesellschaftliche Akzeptanz. In kürzester Zeit entstanden nicht nur in Ballungszentren Ortsgruppen von Fridays for Future.Allgemein ist es üblich, groß angelegte Demonstrationen und Proteste auf Landeshauptstädte und andere große Städte zu bündeln. Dies hat mehrere Vorteile. Es kommen mehr Menschen zusammen aufgrund der Tatsache, dass große Städte viele Einwohner*innen haben. Diese Städte sind aus den umliegenden Regionen gut erreichbar, sie bieten den nötigen Platz, die Infrastruktur und der Protest wird stärker wahrgenommen. Doch schon lange wird nicht mehr nur in den großen Städten demonstriert, mittlerweile gibt es deutschlandweit über 500 Ortsgruppen von Fridays for Future (Fridays for Future o.J. a), viele davon auch in kleineren Gemeinden. Klimaprotest hat also seinen Weg in ländliche Regionen gefunden. Hiermit stellt sich nun die Frage, welche Chancen diese neue Form des Protests bietet und vor welchen Herausforderung die Fridays for Future-Ortsgruppen in ländlichen Regionen stehen?Die folgende Arbeit ist in drei Abschnitte unterteilt, im ersten Abschnitt wird die Fridays for Future-Bewegung beleuchtet, auf die daraus entstandene Bewegung in Deutschland und auf die Fridays for Future-Ortsgruppe Weil der Stadt eingegangen. Im zweiten Abschnitt wird die Methodik, ein Interview, welches der Arbeit zu Grunde liegt, präsentiert, eingeordnet und die Vermutungen, auf denen das Interview basiert, aufgezeigt. Im dritten Abschnitt werden die Erkenntnisse hinsichtlich der Frage nach den Herausforderungen und Chancen präsentiert.Fridays for FutureAm Montag, den 20. August 2018, setzt sich die Schülerin Greta Thunberg vor das schwedische Parlamentsgebäude und streikt für gerechte Klimapolitik und weltweiten Klimaschutz (vgl. Fopp 2021, S. 7). In den darauffolgenden drei Wochen bis zu den schwedischen Wahlen sitzt sie jeden Tag vor dem Parlamentsgebäude und streikt. Ausgestattet mit ihrem heute weltbekannten Schild mit der Aufschrift 'SKOLSTREJK FÖR KLIMATET' (Schulstreik für das Klima) und einem A4-Blatt, voll mit wissenschaftlichen Fakten über die Auswirkungen menschlichen Handelns in den letzten fünfzig Jahren auf unsere Umwelt und das Klima (vgl. Fopp 2021, S. 27-28).Nach und nach beteiligten sich auch andere Jugendliche an dem Protest. Es entstand eine Bewegung und am 7. September, dem Tag vor der schwedischen Wahl, gaben Greta Thunberg und die mitstreikenden Jugendlichen Morrigan, Edit und Mina gemeinsam in einem Park bekannt, ab sofort jeden Freitag zu streiken, bis die Regierung auf Linie mit dem Pariser Klimaabkommen sei. Sie riefen andere dazu auf, dasselbe zu tun. Kurz darauf postete Greta Thunberg ihren Aufruf unter dem Hashtag #FridaysForFuture im Internet (vgl. Fopp 2021, S. 31-32). Am 13. September 2018 kam es so zum weltweit ersten offiziellen Freitagsstreik unter dem Motto Fridays for Future (vgl. Fopp 2021, S. 7).Fridays for Future (FFF) ist keine Organisation und auch kein Verein, sondern eine weltweite Basisbewegung, die sich aus dem Aufruf von Greta Thunberg und dem Hashtag #FridaysForFuture entwickelte. Die Forderungen von FFF sind im Kern sehr bescheiden, jedoch gleichzeitig auch sehr ehrgeizig (vgl. Sommer et al. 2019, S. 2). Denn grundsätzlich fordern sie nichts weiter als"die auf dem Pariser Klimagipfel Ende 2015 [selbst] gesetzten Ziele zur weltweiten Reduktion von CO2-Emmissionen einzuhalten, um die damit verbundene Erderwärmung auf einen Anstieg von maximal 1,5 Grad zu begrenzen" (Sommer et al. 2019, S. 2).Bescheiden ist dieses Ziel deshalb, weil sich die Regierungen der Welt sowieso schon dazu bekannt haben (vgl. Sommer et al. 2019, S. 2). Eigentlich sollte also schon alles für die Erreichung dieses Ziels getan werden und es sollten keine Proteste erforderlich sein. Ehrgeizig ist es, weil die Umsetzung mit tiefen Einschnitten in Industrie, Energiewirtschaft, Gebäudesektor und Landwirtschaft verbunden ist. Zusätzlich verlangt die Erreichung von der Gesamtbevölkerung einen mit erheblichen Einschränkungen verbundenen ökologisch verträglichen Lebens- und Konsumstil (vgl. ebd. S. 2).Aufmerksam auf die Forderungen machte und macht FFF durch eine simple, aber raffinierte Idee - den Klimastreik. Diese Klimastreiks sind nämlich nicht nur eine normale Form von Demonstrationen, sondern, wie der Name schon sagt, ein Streik fürs Klima. Bestreikt wird dabei die Schule - und zwar jeden Freitag. Dies zog rasch die gewünschte mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit auf sich, führte jedoch auch dazu, dass in der öffentlichen Debatte schnell über Schulschwänzen fürs Klima gesprochen wurde (vgl. Deutschlandfunk 2019). Heutzutage finden die Streiks zwar noch immer freitags, jedoch nicht mehr nur während der Schulzeit statt. Beispielsweise begann der Globale Klimastreik vom 3. März 2023 in vielen Orten Deutschlands weit nach 13:00 Uhr (vgl. Fridays for Future o.J. b).Am 15. März 2019 kam es zum ersten globalen Klimastreik von FFF, koordiniert durch ein internationales Team, an dem sich laut Angaben der Organisator*innen weltweit 1.789.235 Menschen beteiligten (vgl. Sommer et al. 2019, S. 3), wobei die Berichte über die genauen Zahlen stark variieren. Fridays for Future Deutschland veröffentlichte am Tag danach einen Kurzbericht, in dem von über einer Million junger Menschen weltweit und mehr als 2000 Orten und Städten in 125 Ländern gesprochen wird (vgl. Fridays for Future 2019 a), während die Kennzahlen in einer späteren Veröffentlichung des Statista Research Departments bei weltweit knapp 2,3 Millionen Menschen in rund 2.400 Städten und über 130 Staaten liegen (vgl. Statista 2022).Fridays for Future Deutschland Leonhard Lenz, Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr unsere Zukunft klaut, Berlin, 25.01.2019 (cropped), CC0 1.0 Der Startschuss der FFF Bewegung in Deutschland wurde im Dezember 2018 durch einzelne kleine Demonstrationen in Berlin, Freiburg, Göttingen, Flensburg und Kiel gesetzt. Frühe, aber zu Beginn voneinander unabhängige Initiator*innen waren der damals 19-jährige Kieler Gymnasiast Jakob Blasel und die damals 22-jährige Studentin Luisa Neubauer (vgl. Sommer et al. 2019, S. 2). Beide sind heute noch bekannte Klimaaktivisti, wobei Luisa Neubauer wohl die bekanntere von beiden ist. Sie ist noch heute eine der Hauptorganisator*innen und das wohl bekannteste Gesicht von FFF Deutschland. Gerne wird sie als das deutsche Pendant zu Greta Thunberg betitelt (vgl. Merkur.de 2019).Rückblickend kann der 18. Januar 2019 als eigentlicher Auftakt der FFF Bewegung in Deutschland gesehen werden. Laut FFF beteiligten sich an diesem Tag 25.000 Menschen an 50 Orten in Deutschland an den Klimastreiks, darunter allein 4.000 in Freiburg. Die Zahl der Ortsgruppen wuchs schnell, so konnten 2019 schon Mitte Februar 155 Ortsgruppen von Fridays for Future in Deutschland gelistet werden (vgl. Sommer et al. 2019, S. 2).Am ersten globalen Klimastreik am 15. März 2019 nahmen in Deutschland laut FFF an 230 Orten und Städten mehr als 300.000 Menschen teil (vgl. Fridays for Future 2019 a). Dieser große Erfolg konnte nicht durchgängig gehalten werden und die Zahlen der Teilnehmenden schwankten stark. Vor allem während der Schul- und Semesterferien schrumpften diese, was in Anbetracht dessen, dass es sich bei den Protestierenden größtenteils um Schüler*innen und Studierende handelte, nicht verwunderlich ist (vgl. Sommer et al. 2019, S. 3).Das gesellschaftliche Interesse an den Protesten von FFF flachte jedoch nicht ab und auch verhältnismäßig kleinere Aktionen schafften es in den Fokus der medialen Berichterstattung (vgl. ebd. S. 3). Ihren Höhepunkt erreichte die deutsche FFF-Bewegung zum dritten globalen Klimastreik am 20. September 2019. Deutschlandweit gingen an diesem Tag in 575 Orten und Städten unter dem Motto #AlleFürsKlima 1,4 Millionen Menschen auf die Straße (vgl. Fridays for Future 2019 b).Eine Vielzahl dieser Proteste ist nur dank der vielen Ortsgruppen, welche man auch als Basis von FFF bezeichnen kann, möglich (vgl. Sommer et al. 2019, S. 5). Sie tragen dazu bei, auch in kleinen Städten und Dörfern ein Zeichen für Klimaschutz zu setzen. So auch die Fridays for Future Ortsgruppe Weil der Stadt, zentraler Gegenstand dieser Arbeit.Fridays for Future Weil der StadtWeil der Stadt liegt im Würmtal am Übergang zwischen Heckengäu und Schwarzwald. Mit ca. 19.200 Einwohner*innen, die sich auf die fünf Stadtteile Weil der Stadt, Merklingen, Schafhausen, Münklingen und Hausen verteilen, gehört Weil der Stadt zu den größeren Gemeinden im Landkreis Böblingen. Bekannt ist die ehemalige freie Reichsstadt vor allem als Geburtsort des berühmten Astronomen und Mathematikers Johannes Kepler. Trotz der Nähe zur baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart und der guten Anbindung ist Weil der Stadt eher ländlich geprägt (vgl. Stadt Weil der Stadt o.J.).Seit November 2019 bringt die FFF Ortsgruppe Weil der Stadt Klimaprotest auf die Straßen der Keplerstadt. Die Ortsgruppe ging aus einer Diskussionsgruppe an einer örtlichen Schule hervor. Dort fragte man sich, warum es so etwas wie Fridays for Future nicht auch in Weil der Stadt gebe. Dadurch angestoßen entwickelte sich ein Organisationsteam von elf Schüler*innen im Alter von zwölf bis 18 Jahren. Diese elf Schüler*innen organisieren seitdem regelmäßig Klimaproteste in Weil der Stadt (vgl. Leonberger Kreiszeitung 2020).Die FFF Ortsgruppe Weil der Stadt betreibt mehrere Social Media Kanäle, über die sie erreichbar ist, Informationen teilt und Beiträge zu Veranstaltungen und Aktionen postet. Sie sind auf WhatsApp, Instagram, Facebook, Twitter und YouTube vertreten (vgl. Fridays for Future WdS o.J.). Neben der altbekannten Form von Klimaprotesten, bei denen mit Megafon und Transparenten auf die Straße gegangen wird, hat sich die Ortsgruppe diverse andere Ideen einfallen lassen, um auf die Themen Klimaschutz und Klimagerechtigkeit in Weil der Stadt aufmerksam zu machen.Zur baden-württembergischen Landtagswahl 2021 organisierte FFF Weil der Stadt gemeinsam mit FFF Herrenberg eine digitale Podiumsdiskussion und stellte die Landtagskandidat*innen im Wahlkreis 6 von SPD, FDP, CDU, Grüne und Linke auf die Probe (vgl. Leonberger Kreiszeitung 2021). Im Juli 2021 übergaben die Weil der Städter Klimaaktivisti der Stadtverwaltung einen Forderungskatalog, welcher Weil der Stadt zu mehr Klimagerechtigkeit verhelfen solle.Auf 15 Seiten formulierten sie unter dem Motto 'Klimagerechtigkeit muss oberste Priorität werden!' 21 Forderungen zu den Themen Verkehr und Mobilität, Öffentliches Leben, Energie, Naturschutz, Bürger*innennähe und Kapital (vgl. Fridays for Future WdS 2021). Außerdem traten sie mit der örtlichen Kirchengemeinde in Kontakt und führten am 22. Oktober 2021 einen Live-Talk mit dem Klimaschutzmanager der Diözese Rottenburg-Stuttgart und Vertreter*innen der katholischen Kirchengemeinde St. Peter & Paul Weil der Stadt unter dem Motto 'Die Erde ist schön, es liebt sie der Herr – Glaube und der Klimawandel' durch (vgl. Kath. Kirchengemeinde St. Peter & Paul Weil der Stadt 2021).Interview mit Fridays for Future Weil der StadtDa sich die Literatur zum Thema auf die großen Veranstaltungen und Aktionen durch FFF beschränkt und Informationen zu kleineren FFF Ortsgruppen eher spärlich ausfallen, beruht das folgende Kapitel auf einem Fragebogen, beantwortet durch zwei Klimaaktivisti der FFF Ortsgruppe Weil der Stadt. Der Fragebogen wurde der FFF Ortsgruppe übergeben und von zwei der Aktivisti im Namen von FFF Weil der Stadt schriftlich beantwortet.Dabei geht es natürlich nicht um Repräsentativität. Es liegt auf der Hand, dass die Befragung einer einzelnen FFF Ortsgruppe keine Übersicht und auch kein Handbuch für Klimaprotest auf dem Land hervorbringt. Das ist aber auch nicht das Ziel dieser Arbeit. Denn im Folgenden geht es darum, die Leistung und das Wirken kleinerer Aktivist*innengruppen in ländlichen Regionen zu beleuchten und nicht immer nur von München und Berlin zu sprechen. Klimagerechtigkeit muss in allen Teilen der Welt geschehen und ländliche Gemeinden dürfen dabei nicht vergessen werden.Schaut man auf die Wahlergebnisse der Bundestagswahlen, so zeigt sich, dass die Unionsparteien auf dem Land besser abschneiden, in den Städten liegen SPD und Grüne vorn. In Westdeutschland zeigen sich für Bündnis 90/Die Grünen keine Stadt-Land-Unterschiede mehr (vgl. Pokorny 2020, S. 3). Auch wenn sie eher gering ausfallen, zeigen sich doch Einstellungsunterschiede zwischen Stadt und Land (vgl. ebd. S. 3). Tendenziell gibt es auf dem Land einen höheren Anteil an Pessimist*innen und mehr rechtspopulistische Einstellungen als in Städten. Großstädter*innen sind zufriedener mit der Demokratie als die Landbevölkerung, außerdem ist diese weniger politisch interessiert (vgl. ebd. S. 3).Diese Tendenzen lassen vermuten, dass es FFF Ortsgruppen in ländlichen Regionen schwerer haben, Mitstreiter*innen zu finden und auf positiven Anklang in der Bevölkerung zu stoßen. Der höhere Anteil an Pessimist*innen lässt vermuten, dass das Thema Klimawandel auf eine 'Was sollen wir daran schon ändern können'-Mentalität stößt. Die vermehrten rechtspopulistischen Einstellungen führen vermutlich dazu, dass der Klimawandel an sich bezweifelt wird. Die Unzufriedenheit mit der Demokratie und das geringere politische Interesse der Landbevölkerung unterstreicht diese Vermutungen.Da es sich um eine Umfrage unter Wähler*innen handelt, kann man natürlich nicht auf die Schüler*innen, welche einen Großteil der Demonstrant*innen ausmachen, schließen, aber auf deren Eltern. Die Vermutung liegt nahe, dass aus diesen Gründen Eltern auf dem Land eher ein Problem in Schuleschwänzen für Klimastreiks sehen, als es in Großstädten der Fall ist.Eine weitere Herausforderung lässt sich in den Strukturen und Möglichkeiten, die zur Organisation auf dem Land vorliegen, vermuten. Diese beschränken sich vor allem auf die Schulen der Gemeinde und eventuell auf ein paar wenige Vereine, während sich in Großstädten durch Hochschulen und Universitäten ganz andere Möglichkeiten eröffnen.Das Thema Klimaschutz ist somit wohl eher nicht im Fokus von Gemeinden in ländlichen Regionen. Vermutlich liegt aber genau hier eine der größten Chancen für FFF Ortsgruppen, nämlich das Thema Klimaschutz und Klimagerechtigkeit in ländlichen Regionen in die Köpfe und Gespräche der Bevölkerung zu bringen. Im Folgenden wird auf die neun Fragen des Interviews einzeln eingegangen, die Antworten von FFF Weil der Stadt vorgestellt und eingeordnet.Frage 1: Warum habt ihr in Weil der Stadt einen FFF-Ortsverband gegründet?"Weil wir auch in einer so kleinen Stadt wie Weil der Stadt eine FFF-Gruppe haben wollten, damit Klimagerechtigkeit an vielen Stellen Gehör bekommt. Zudem gab es viele motivierte Menschen und wir wollten auch Schüler*innen aus Weil der Stadt ermöglichen, an Demos teilzunehmen, ohne dafür die Schule schwänzen zu müssen" (FFF Weil der Stadt, Interview, 10.03.2023, siehe Anhang).Klimaprotest war zu der Zeit der Gründung der Ortsgruppe noch etwas, das man in Weil der Stadt nur aus den Nachrichten und den umliegenden Universitäts- und Großstädten kannte. Mit Sicherheit schlossen sich auch damals ein paar wenige Schüler*innen aus Weil der Stadt den Protesten in Stuttgart an, jedoch war dies für viele wohl ein zu großes Hindernis oder auf lange Sicht auch nicht zweckmäßig, wenn man dieses Thema auch auf die Straßen vor der eigenen Haustüre bringen konnte. Zu Anfang fanden die Klimastreiks in Stuttgart am früheren Vormittag statt, sodass die Teilnahme Schulschwänzen voraussetzte. Sobald sich also die Frage nach Klimaprotest in Weil der Stadt ergab und bei einigen Schüler*innen auf Anklang stieß, gab es wohl keine Gründe mehr, nicht wenigstens den Versuch zu wagen.Frage 2: Hättet ihr euch nicht auch einem bereits existierenden Ortsverband in einer größeren Stadtanschließen können?"Es gab zwar bereits eine Gruppe in Stuttgart, allerdings war der Besuch deren Demos für viele aus Weil der Stadt nur schwer machbar, da der Weg und die damit verbundenen Fehlzeiten im Unterricht von den Lehrkräften oft nicht gebilligt wurden. Auch wollten wir vor Ort für Klimagerechtigkeit auf die Straße gehen, um auch hier Druck auf die Politik auszuüben" (ebd. siehe Anhang).Obwohl es ein paar größere Städte im Umkreis von Weil der Stadt gibt (Leonberg, Böblingen), gab es noch keine Klimastreiks durch FFF Gruppen in der Nähe. Als nächstbeste Möglichkeit gab es also nur die FFF Gruppe in Stuttgart. Zwar ist Weil der Stadt dank der S-Bahn gut an die Landeshauptstadt angebunden, jedoch dauert eine einfache Fahrt bis zum Hauptbahnhof gut 40 Minuten. Gerade für Schüler*innen ist dies eine größere Hürde, vor allem in den jüngeren Klassenstufen. Selbst wenn die Klimastreiks in Stuttgart damals erst nach Schulschluss (meist ca. 13 Uhr) begonnen hätten, so wäre die Teilnahme für Schüler*innen aus Weil der Stadt trotzdem nur mit Fehlzeiten im Unterricht möglich gewesen. Da diese jedoch nicht von allen Lehrkräften – langfristig - gebilligt wurden, war das für viele wohl keine Option. Hinzu kommt, dass Klimagerechtigkeit dann noch immer nicht in Weil der Stadt zum Thema geworden wäre.Frage 3: Wie habt ihr zu Beginn Mitglieder generiert?"Wir bestanden maßgeblich aus Interessierten, die sich bei einer Schulveranstaltung gesammelt haben und den dazugehörigen Freundesgruppen. Teilweise kamen noch weitere Interessierte hinzu, die über Aufrufe auf Instagram oder bei Demos zu uns kamen" (ebd. siehe Anhang).Wie vermutet, beschränkt sich (zumindest zu Anfang) die Organisation auf die wenigen vorhandenen Strukturen, die auf dem Land gegeben sind. Nur die Institution Schule und die privaten Freundeskreise konnten hier anfangs genutzt werden. Alles weitere musste sich die Weil der Städter Ortsgruppe selbst aufbauen. Dazu war es nötig, im Kleinen anzufangen und sich über Social Media und regelmäßige Aktionen eine Bekanntheit in der Gemeinde aufzubauen.Frage 4: Wie tut ihr es jetzt? (Mitglieder generieren)"Gar nicht, da wir im Moment eher inaktiv sind" (ebd. siehe Anhang).Hier stellt sich die Frage warum eine eigentlich erfolgreiche FFF Ortsgruppe inaktiv wird.Frage 5: Wie beständig ist die Arbeit im Ortsverband in Weil der Stadt?"Im Moment leider eher weniger beständig, da ein Großteil der ursprünglichen Mitglieder nun studieren und aus diesem Grund weniger Zeit haben. Dennoch versuchen wir, immer wieder Demonstrationen zu veranstalten" (ebd. siehe Anhang).Hiermit wird auch die aufgeworfene Frage zur Inaktivität der Ortsgruppe beantwortet. Gleichzeitig zeigt sich ein weiteres Problem, mit dem ländliche FFF Ortsgruppen gezwungenermaßen konfrontiert werden. Wenn in einer Großstadt mit vorhandener Hochschule oder Universität die aktiven FFF Mitglieder ihren Abschluss machen und studieren gehen, so geschieht dies oftmals in derselben Stadt und der Klimaprotest kann vor Ort weitergeführt und zusätzlich die neuen Strukturen genutzt werden. Für viele auf dem Land ist ein Studium entweder mit einem hohen zeitlichen Aufwand durch Pendeln verbunden oder nur durch einen Umzug in die jeweilige Stadt realisierbar. Also ist es ganz logisch, dass es auf dem Land mit der Zeit schwieriger wird, Klimaprotest zu organisieren, zumindest wenn die Hauptorganisator*innen als treibende Kräfte für das Studium wegziehen und nur wenige neue Leute nachrücken.Frage 6: Wie sind die Reaktionen der Weil der Städter:innen? Viele kennen euch ja bestimmt auch privat und sehen euch nun als Aktivisti."Ich würde sagen, dass von den meisten Respekt kommt, dass man den Mut hat und das Ziel, etwas zu verändern. Es gibt natürlich auch Leute, die es eher als negativ empfinden, aber das ist in meinem Umfeld eher die Minderheit" (ebd. siehe Anhang).Wie erwartet stößt eine solche Bewegung bei einigen auf Unverständnis, im näheren privaten Umfeld der Aktivisti scheint dies jedoch kein größeres Problem zu sein. Das lässt sich aber vermutlich auf die Bubble, die man sich sucht und aufbaut, zurückführen, warum sollte man auch engere Beziehungen zu Menschen pflegen, die die eigenen Werte nicht vertreten. Ganz besonders wenn man, wie der Großteil der FFF Aktivisti, noch sehr jung ist, grenzt man sich doch eher von Andersdenkenden ab. Erfreulicherweise kommt aus dem näheren Umfeld und aus dem Teil der Bevölkerung, der sich die Proteste anschaut oder sich ihnen sogar anschließt, Unterstützung und Respekt für das, was die Ortsgruppe leistet.Frage 7: Wie schätzt ihr eure eigene Wirksamkeit ein? (Was habt ihr bereits erreicht? Was könnt ihrlangfristig erreichen?)"Sowohl auf persönlicher Ebene haben uns viele angesprochen, dass sie durch uns weiter auf das Thema gekommen sind und ein Umdenken in ihrem (Konsum)verhalten begonnen hat. Auf der städtischen Ebene hatten wir schon mehrere Gespräche mit der Stadt und den Fraktionen und haben mit diesen über unsere erarbeiteten Forderungen gesprochen, die wir in Kooperation mit Wissenschaftler*innen erstellt haben. Leider hat die Stadt Weil der Stadt sehr hohe Schulden, weswegen wir oft mit der Aussage, dass dafür kein Geld da sei, vertröstet wurden. Auch haben wir generell Aufmerksamkeit für das Thema Klimagerechtigkeit generiert. Dementsprechend haben wir jetzt nicht alleine durch Weil der Stadt die Welt gerettet, aber wir haben etwas bewirkt" (ebd. siehe Anhang).Die Aktionen führten also nicht nur dazu, dass die Themen Klimaschutz und Klimagerechtigkeit in den gesellschaftlichen Diskurs der Bürger*innen geraten, sondern bewirkten sogar ein aktives Umdenken hin zu einem klimagerechteren Verhalten in den Köpfen einiger Weil der Städter Bürger*innen. Auch direkt die Verwaltungsebene der Stadt, in der man wohnt, mit Klimagerechtigkeit zu konfrontieren, ist der FFF Ortsgruppe durch ihren Forderungskatalog, welchen sie der Stadt Weil der Stadt übergeben hat, gelungen. Beeindruckend ist auch, welche Mühe in den ausgearbeiteten Forderungen stecken muss. Allein dass sich Schüler*innen die Mühe machen, ein 15-seitiges Dokument zu erstellen und das in Kooperation mit Wissenschaftler*innen, ist bemerkenswert. Das zeigt, auch wenn es von Beginn an klar war, dass die meisten der Forderungen für die Stadt Weil der Stadt in der aktuellen Situation nahezu unmöglich zu erreichen sind, welche Leistung teilweise von FFF Ortsgruppen ausgeht und ausgehen kann. Es geht bei all dem wohl nicht darum, eine Lösung parat zu legen, die so auch direkt umgesetzt werden kann, sondern viel mehr darum, etwas zu bewirken, auch wenn es noch so klein ist.Frage 8: Was sind speziell in Weil der Stadt eure Ziele?"Die erarbeiteten Forderungen zielen auf verschiedene Bereiche ab. Sei dies unter anderem Tempobegrenzung, Begrünung, Ausweitung und Sicherung der Naturschutzgebiete, die Erstellung eines CO2-Budgets für Weil der Stadt oder die Einführung eines Klimarats. Generell möchten wir aber vor allem Gehör für das Thema schaffen und zeigen, dass der Druck auf die Politik nicht nur von den großen Städten kommt, sondern überall in Deutschland (und auch weltweit) für Klimagerechtigkeit kämpfen" (ebd. siehe Anhang).Auch den Aktivisti ist klar, dass ihre Forderungen keine Lösung für das große Ganze sind und sie ihre Gemeinde dadurch auch nicht zu einer klimagerechten Oase machen. Jedoch sind die Forderungen gut ausgearbeitet und zumindest in Teilen realisierbar und dazu auch vollkommen zeitgemäß. Zumindest scheint es, als hätte FFF Weil der Stadt dadurch schon die ersten anfänglichen Hürden überwunden und einen klimapolitischen Anstoß in der Gemeinde gesetzt. Auch wenn nicht alle oder auch keine der Forderungen umgesetzt werden, so haben sie ihr Hauptziel, Aufmerksamkeit zu generieren und den Druck auf die Politik zu erhöhen, auf kommunaler Ebene umsetzen können. Was insofern wichtig ist, weil Politik schließlich nicht nur auf Landes- oder Bundesebene stattfindet, sondern tagtäglich auf kommunaler Ebene.Frage 9: Wie kann man euch als Nicht-Mitglied unterstützen?"Mit anderen Menschen über Klimagerechtigkeit sprechen, auf Demonstrationen gehen, laut sein und so aktiv Demokratie mitgestalten, Wählen gehen, damit auch in den Parlamenten endlich Klimagerechtigkeit umgesetzt wird, sich informieren und für Aktionen werben, damit möglichst viele Menschen etwas davon mitbekommen" (ebd. siehe Anhang).Zum Schluss war es noch interessant zu erfahren, was sich die Aktivisti an Unterstützung aus der Bevölkerung wünschen. Auch diese Frage wurde sehr sachlich und geerdet beantwortet. Eigentlich wird nur erwartet, dass die Anstöße, welche sie durch ihre Aktionen geben, weiter durchdacht und im besten Fall verbreitet werden, ob im Privaten oder auch über den politisch-demokratischen Weg. Der größte Gewinn für die FFF Ortsgruppe scheint es zu sein, wenn angestoßen durch eine ihrer Aktionen das Thema Klimagerechtigkeit innerhalb der Bevölkerung weitergetragen wird, bis auch in den Parlamenten Klimagerechtigkeit umgesetzt wird.ErgebnisseDie zuvor angestellten Vermutungen haben sich nicht alle bewahrheitet oder zumindest nicht gänzlich. Mitstreiter*innen zu finden, fiel der FFF Ortsgruppe Weil der Stadt zu Anfang ziemlich leicht, beschränkte sich aber auf das schulische und private Umfeld der Aktivisti. Schwieriger war es, für Kontinuität zu sorgen und ein nachrückendes Organisationsteam zu bilden, welches den Klimaprotest im Ort heutzutage und in Zukunft sichert.Demokratieverdrossenheit oder pessimistische und etwas vermehrte rechtspopulistische Einstellungen auf dem Land haben zumindest auf die Arbeit der Weil der Städter Ortsgruppe keine Auswirkung gezeigt. Das Thema Schuleschwänzen stellte zwar nicht von Seiten der Eltern, jedoch von Seiten der Schulen ein Problem für die Klimaaktivisti dar. Dort wurde es nicht gern gesehen, dass für Klimaprotest Unterricht geschwänzt wird. Vor allem war dies dadurch ein Problem, weil es im näheren Umkreis keine Möglichkeit für die Schüler*innen gab, sich Klimaprotesten anzuschließen. Hierin sahen die Weil der Städter Klimaaktivisti ihre Chance und gründeten eine eigene Ortsgruppe und ermöglichten so den Weil der Städter Schüler*innen Klimaprotest ohne Schulschwänzen.Die vermutete Herausforderung durch geringe organisatorische Möglichkeiten hat sich zumindest insoweit bewahrheitet, als es in Weil der Stadt nicht zu Massenprotesten kam, wie es in Großstädten der Fall war. Dies ist nicht weiter verwunderlich. Für groß angelegte Proteste fehlen einfach die Strukturen wie Hochschulen und Universitäten. Gerade diese fehlenden Einrichtungen stellen ländlich gelegene FFF Ortsgruppen vor eine große Herausforderung. Schaffen diese es nicht, in den jüngeren Klassenstufen genügend Mitstreiter*innen zu akquirieren, die später einmal die Organisation übernehmen, so wird es spätestens nach dem Abschlussjahr und mit Beginn von Ausbildung oder Studium der Hauptorganisator*innen zu einer Lücke kommen. Gerade in ländlichen Regionen ist es nicht unüblich, für eine Ausbildung oder ein Studium wegzuziehen oder weite Strecken zu pendeln. Dadurch fehlt es an Leuten und an Zeit, um weitere Aktionen planen und umsetzen zu können.Auch bewahrheitet hat sich, dass die größte Chance für FFF Ortsverbände in ländlichen Regionen in der Aufmerksamkeitsgenerierung für das Thema Klimaschutz und Klimagerechtigkeit liegt. Am Beispiel FFF Weil der Stadt hat sich gezeigt, dass dies sogar noch weiter geht. Sie haben Rückmeldungen von Bürger*innen bekommen, dass diese aufgrund der Aktionen der Ortsgruppe angefangen haben, ihr Verhalten und ihren Konsum in Richtung Klimaschutz und Klimagerechtigkeit zu ändern. FFF Weil der Stadt hat also bewirken können, dass sich Menschen vor Ort mit dem Thema auseinandersetzen.Auch hat FFF Weil der Stadt durch einen Forderungskatalog erreichen können, dass das Thema in der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat eine höhere Präsenz aufweist. Weil der Stadt hat hohe Schulden, was die Umsetzung der Forderungen verkompliziert. Selbst ohne dieses Problem wäre noch lange nicht sicher, dass die Forderungen von Seiten der Stadt umgesetzt werden, aber zumindest kann in Weil der Stadt niemand mehr sagen, dass die Schüler*innen nur auf die Straße gehen, Schule schwänzen, jedoch keine Lösungen für ihre Forderung, das 1,5 Grad Zeil einzuhalten, bereitstellen, denn genau das hat die Ortsgruppe gemacht.Die Ortsgruppe hat außerdem die damals anstehenden demokratischen Wahlen genutzt, um ihr Anliegen in den Vordergrund zu rücken, indem sie beispielsweise eine Podiumsdiskussion mit den Landtagskandidat*innen aus dem Wahlkreis durchgeführt haben. Dies eröffnete ihnen die Chance, weit über die Grenzen von Weil der Stadt hinaus Menschen zu erreichen und Klimaschutz im Wahlkreis 6 eine bedeutendere Rolle zuzuweisen. Eine weitere Chance, die FFF Weil der Stadt ergriffen hat, war es, in einer traditionell katholisch geprägten Stadt wie Weil der Stadt die Kirchengemeinde mit einzubeziehen und dadurch eine ganz neue Gruppe Bürger*innen auf das Thema Klimagerechtigkeit aufmerksam zu machen.Natürlich ist klar, dass nicht jede FFF Ortsgruppe die Herausforderungen, vor die sie gestellt wird, überwinden kann. Man kann auch nicht erwarten, dass jede Ortsgruppe so viel Energie und Arbeit aufwendet, um Klimagerechtigkeit Gehör zu verschaffen. Am Beispiel der FFF Ortsgruppe Weil der Stadt kann man jedoch sehen, welche Chancen man auch in ländlichen Regionen und kleineren Gemeinden ergreifen kann. Es bieten sich jede Menge Möglichkeiten für Aktionen gemeinsam mit Vereinen, Kirchen und Glaubensgemeinschaften, im Zuge einer anstehenden Wahl oder indem man direkt auf die Stadtverwaltung und ihre Gremien zugeht.Die Ortsgruppe hat außerdem gezeigt, dass sich auch aus Herausforderungen Chancen ergeben können, beispielsweise indem man es anderen Schüler*innen ermöglicht, an Klimaprotesten teilzunehmen, ohne dass sie dafür Schule schwänzen müssen und Sanktionen zu erwarten haben. Auf alle Fälle haben sie bewiesen, dass man auch im Kleinen viel erreichen und große Aufmerksamkeit für Klimaschutz und Klimagerechtigkeit generieren kann.Diese Arbeit zeigt beispielhaft und schlaglichtartig, dass zusätzlich zu den großen Klimastreiks die ganzen kleineren Ortsgruppen eine wichtige Rolle im Kampf für eine klimagerechte Welt einnehmen. Sie bringen dieses brisante Thema auch in abgelegenere Gegenden, in die Nähe der Bürger*innen und auf die kommunale Ebene.Man kann nur hoffen, dass sich die Ortsgruppe auch ihrer aktuell größten Herausforderung stellen und diese überwinden kann und dass sie die Arbeit, so wie sie die letzten Jahre geleistet wurde, wieder aufnehmen kann. Dabei wünsche ich Fridays for Future Weil der Stadt und allen anderen Fridays for Future Ortsgruppen, die vor einer Herausforderung stehen, viel Erfolg! Ihr seid es, die etwas bewirken können. Lasst euch nicht unterkriegen und gebt nicht auf, denn ihr habt schon viel erreicht und könnt das noch immer. LiteraturDeutschlandfunk (2019): Fridays for Future. Schule schwänzen fürs Klima – wie lange noch? [online] https://www.deutschlandfunk.de/fridays-for-future-schule-schwaenzen-fuers-klima-wie-lange-100.html [07.03.2023].Fopp, Daniel (2021): Gemeinsam für die Zukunft – Fridays For Future und Scientists For Future. Vom Stockholmer Schulstreik zur weltweiten Klimabewegung, Bielefeld: transcript Verlag.Fridays for Future (o.J.) a: Mitmachen [Online] https://fridaysforfuture.de/mitmachen/ [04.03.2023].Fridays for Future (o.J.) b: Globaler Klimastreik – 3. März 2023 [online] https://fridaysforfuture.de/globaler-klimastreik/ [07.03.2023].Fridays for Future (2019) a: Internationaler Streik am 15.3. [online] https://fridaysforfuture.de/internationaler-streik-am-15-3/ [08.03.2023].Fridays for Future (2019) b: Der grösste Klimastreik der Geschichte – und das war erst der Anfang! [online] https://fridaysforfuture.de/ruckblick-allefuersklima1/ [09.03.2023].Fridays for Future WdS (o.J.): Weil der Stadt [online] https://fridaysforfuture.de/ortsgruppen/weil-der-stadt/ [14.03.2023].Fridays for Future WdS (2021): Forderungen. Fridays for Future Weil der Stadt [online] https://cloud.fridaysforfuture.is/s/Hcpks7NAL7ixfiB [14.03.2023].Kath. Kirchengemeinde St. Peter & Paul Weil der Stadt (2021): WDSTV.de Die Erde ist schön es liebt sie der Herr – Glaube und der Klimawandel. [online] https://www.youtube.com/watch?v=2IkPkzuL2OU [14.03.2023].Leonberger Kreiszeitung (2020): Fridays for Future-Demo in Weil der Stadt. Auch kleinere Städte können Druck machen [online] https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.fri-days-for-future-demo-in-weil-der-stadt-auch-kleinere-staedte-koennen-druck-machen.484cfe11-2a15-4b15-bd6a-4fc2d0d284f9.html [14.03.2023].Leonberger Kreiszeitung (2021): Kreis Böblingen. Fridays for future fühlt Landtagskandidaten auf den Zahn [online] https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kreis-boeblingen-fridays-for-future-fuehlt-landtagskandidaten-auf-den-zahn.6c515e59-bb4f-406e-8ee6-c8f29dd15b2e.html [14.03.2023].Merkur.de (2019): "Fridays for Future": Luisa Neubauer (22) ist die deutsche Greta Thunberg [online] https://www.merkur.de/politik/fridays-for-future-luisa-neubauer-22-ist-deutsche-greta-thunberg-zr-11839805.html [08.03.2023].Pokorny, Sabine (2020): Ticken Städter anders?. Politische Einstellungen in urbanen und ländlichen Regionen, Berlin: Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.Sommer, Moritz/ Rucht, Dieter/ Haunss, Sebastian/ Zajak, Sabrina (2019): Fridays for Future. Profil, Entstehung und Perspektiven der Protestbewegung in Deutschland. Ipb working paper 2/2019. Berlin: Institut für Protest- und Bewegungsforschung.Stadt Weil der Stadt (o.J.): Keplerstadt. Stadtportrait [online] https://www.weil-der-stadt.de/de/Keplerstadt/Stadtportrait [12.03.2023].Statista (2022): Kennzahlen zum 1. Globalen Klima-Streik am 15. März 2019 [online] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1064670/umfrage/kennzahlen-zum-1-globalen-klima-streik/ [08.03.2023].Tagesschau (2023): Zehntausende demonstrieren für Verkehrswende [Online] https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/fridays-for-future-klimastreik-107.html [04.03.2023].----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------AnhangFragen an die Fridays for Future Ortsgruppe Weil der Stadt1. Warum habt ihr in Weil der Stadt einen FFF-Ortsverband gegründet?Weil wir auch in einer so kleinen Stadt wie Weil der Stadt eine FFF-Gruppe haben wollten, damit Klimagerechtigkeit an vielen Stellen Gehör bekommt. Zudem gab es viele motivierte Menschen und wir wollten auch Schüler*innen aus Weil der Stadt ermöglichen an Demos teilzunehmen ohne dafür die Schule schwänzen zu müssen.2. Hättet ihr euch nicht auch einem bereits existierenden Ortsverband in einer größeren Stadt anschließen können?Es gab zwar bereits eine Gruppe in Stuttgart, allerdings war der Besuch deren Demos für viele aus Weil der Stadt nur schwer machbar, da der Weg und die damit verbundenen Fehlzeiten im Unterricht von den Lehrkräften oft nicht gebilligt wurden. Auch wollten wir Vorort für Klimagerechtigkeit auf die Straße gehen, um auch hier Druck auf die Politik auszuüben.3. Wie habt ihr zu Beginn Mitglieder generiert?Wir bestanden maßgeblich aus Interessierten, die sich bei einer Schulveranstaltung gesammelt haben und den dazugehörigen Freundesgruppen. Teilweise kamen noch weitere interessierte hinzu, die über Aufrufe auf Instagram oder bei Demos zu uns kamen.4. Wie tut ihr es jetzt?Gar nicht, da wir im Moment eher inaktiv sind.5. Wie beständig ist die Arbeit im Ortsverband in Weil der Stadt?Im Moment leider eher weniger beständig, da ein Großteil der ursprünglichen Mitglieder nun studieren und aus diesem Grund weniger Zeit haben. Dennoch versuchen wir, immer wiederDemonstrationen zu veranstalten.6. Wie sind die Reaktionen der Weil der Städter? Viele kennen euch ja bestimmt auch privat und sehen euch nun als Aktivisti.Ich würde sagen, dass von den meisten Respekt kommt, dass man den Mut hat und das Ziel etwas zu verändern. Es gibt natürlich auch Leute, die es eher als negativ empfinden, aber das ist in meinen Umfeld eher die Minderheit.7. Wie schätzt ihr eure eigene Wirksamkeit ein? (Was habt ihr bereits erreicht? Was könnt ihr langfristig erreichen?)Sowohl auf persönlicher Ebene haben uns viele angesprochen, dass sie durch uns weiter auf das Thema gekommen sind und ein Umdenken in Ihrem (Konsum)verhalten begonnen hat. Auf der städtischen Ebene hatten wir schon mehrere Gespräche mit der Stadt und den Fraktionen und haben diesen unsere erarbeiteten Forderungen gesprochen, die wir in Kooperation mit Wissenschaftler*innen erstellt haben. Leider hat die Stadt Weil der Stadt sehr hohe Schulden, weswegen wir oft mit der Aussage, dass dafür kein Geld da sei, vertröstet wurden. Auch haben wir generell Aufmerksamkeit für das Thema Klimagerechtigkeit generiert. Dementsprechend haben wir jetzt nicht alleine durch Weil der Stadt die Welt gerettet, aber wir haben etwas bewirkt.8. Was sind speziell in Weil der Stadt eure Ziele?Die erarbeiteten Forderungen zielen auf verschiedene Bereiche ab. Sei dies unter anderem Tempobegrenzung, Begrünung, Ausweitung und Sicherung der Naturschutzgebiete, die Erstellung eines CO2-Budgets für Weil der Stadt oder die Einführung eines Klimarats. Generell möchten wir aber vor allem Gehör für das Thema schaffen und zeigen, dass der Druck auf die Politik nicht nur von den großen Städten kommt, sondern überall in Deutschland (und auch weltweit) für Klimagerechtigkeit kämpfen.9. Wie kann man euch als Nicht-Mitglied unterstützen?Mit anderen Menschen über Klimagerechtigkeit sprechen, auf Demonstrationen gehen, laut sein und so aktiv Demokratie mitgestalten, Wählen gehen, damit auch in den Parlamenten endlich Klimagerechtigkeit umgesetzt wird, sich informieren und für Aktionen werben, damit möglichst viele Menschen etwas davon mitbekommen.
Inhaltsangabe: Einleitung: 'A huge challenge for Obama, insiders say, is simply determining how much skin color will matter in November. Race is nearly impossible to poll – no one ever says 'I'm a racist' (…)'. 143 Jahre nach der Ratifizierung des 13. Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika hatte im Jahr 2008 mit dem Demokraten Barack Obama erstmals in der Geschichte der USA ein Afroamerikaner realistische Chancen auf das Präsidentenamt. Aufgrund der besonderen Kandidatenkonstellation von schwarz gegen weiß waren die Wahlen des Jahres 2008 aus politikwissenschaftlicher Sicht eine Besonderheit: Die Kandidatur von Barack Obama lieferte im Vorfeld Raum für allerhand Vermutungen über den möglichen Einfluss der Rasse Obamas auf das Wahlverhalten der mehrheitlich weißen Bevölkerung und damit auf die Chancen eines Afroamerikaners auf das höchste Staatsamt. Es war schwer, eine Vorhersage darüber zu treffen, wie das Elektorat bei der ersten Präsidentschaftswahl mit einem schwarzen Kandidaten reagieren wird. Die zentralen Fragen waren: Sind die USA im 21. Jahrhundert bereit für einen afroamerikanischen Präsidenten? Wie offen wird eine eventuelle Ablehnung in Wahlumfragen geäußert? Im Vorfeld der Wahl äußerten in Umfragen 92 % der Amerikaner, dass sie bereit wären, einem geeigneten schwarzen Kandidaten ihre Stimme zu geben. In wie weit spiegeln diese Umfrageergebnis die politische Realität wieder? Der sogenannte 'Bradley-Effekt' (BE) ist definiert als die Diskrepanz zwischen Umfrage- und Wahlergebnis begründet durch unehrliche Angaben weißer Wähler in Umfragen, benannt nach dem schwarzen Politiker Tom Bradley, der 1982 in Kalifornien für das Gouverneursamt kandidiert hatte, im Umfragen vorne lag, die Wahl dann aber doch verlor. Professor Charles Henry, der den Bradley-Effekt 1982 erstmals bei US-Wahlen messen konnte, war sich im Bezug auf dessen Einfluss auf die Präsidentschaftswahlen 2008 unsicher: 'If it's close (…) the Bradley effect could make a difference. (…) Because we're talking about not a mayor or a governor, but a president, a president who can 'push the button,'and there's no precedent for this. And it's got to make some folks nervous.' Auch Joe Trippi, Kampagnen-Manager der Bradley-Kampagne von 1982 äußerte sich auf die Frage nach der gegenwärtigen Existenz des Bradley-Effekts und die Wählbarkeit von Afroamerikanern in nationale Staatsämter eher verhalten: 'The country has come a hell of long way. I think it´s a mistake to think that there´ll be any kind of big surprise like there was in the Bradley campaign in 1982. But I also think it'd be a mistake to say it's all gone.' Von Gleichheit zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen kann nicht gesprochen werden. Rassismus ist in den USA nach wie vor existent: Afroamerikaner sind politisch unterrepräsentiert und sozioökonomisch benachteiligt. Kann den Umfragen Glauben geschenkt werden? In den Fokus der wissenschaftlichen Debatten zu den Wahlen geriet der Effekt durch die Überbewertung des Stimmenanteils Barack Obamas während der Vorwahlen der Demokratischen Partei im Bundesstaat New Hampshire (NH). Diskutiert wurde, inwieweit bei dieser Kandidatenkonstellation den Umfragewerten getraut werden und ob der Bradley-Effekt 2008 einen Einfluss auf das Wahlergebnis nehmen kann. In den 1980er Jahren stellte der Effekt bei US-Wahlen eine entscheidende Einflussgröße dar: Bei den Gouverneurswahlen in Kalifornien 1982 und Virginia 1989, den Bürgermeisterwahlen in Chicago 1983 und New York 1989 konnte eine erhebliche Diskrepanz zwischen Umfrage- und Wahlergebnis gemessen werden. Schwarze Kandidaten erhielten deutlich weniger Stimmen, als ihnen im Vorfeld in Umfragen prognostiziert wurden, Kandidaten verloren überraschend ihre Wahlen, obwohl sie bereits als sichere Sieger galten. Der Effekt sorgte im Hinblick der Frage nach seiner Aktualität für kontroverse Meinungen: Die Politikwissenschaftler Daniel J. Hopkins und David Strömberg beschäftigten sich im Vorfeld der Wahlen 2008 unabhängig voneinander mit dem Bradley Effekt: In ihren Untersuchungen erzielten beide hinsichtlich der gegenwärtigen Existenz unterschiedliche Ergebnisse: Hopkins konnte in der für mich im Vergleich zu Strömberg schlüssigeren Analyse und Begründung den Effekt bei US-Wahlen nur bis in das Jahr 1996 nachweisen, David Strömberg auch darüber hinaus. Hopkins und Strömberg schlossen ihre Untersuchungen im Jahr 2008 vor dem Hauptwahlkampf zwischen Barack Obama und John McCain ab und konnten keine Aussage darüber treffen, in welchem Maße der Bradley Effekt bei den Präsidentschaftswahlen 2008 Einflussfaktor war. Die Wahl Barack Obamas zum ersten afroamerikanischen US-Präsidenten 2008 und sein mit 52,87 % gegenüber John McCain mit 45,60 % der abgegebenen Stimmen klares Wahlergebnis schließen die Existenz des BE nicht grundsätzlich aus. Sollte der Bradley Effekt in der US-Politik keine Einflussgröße mehr darstellen, so ist die Wahl eines Afroamerikaners kein Unikum und gehört nunmehr zur politischen Kultur des Landes. Möglich ist darüber hinaus, dass obwohl der Bradley Effekt keinen Einflussfaktor darstellte, die Bedingungen für eine Existenz gegenwärtig in den USA gegeben sind und andere Faktoren den Effekt überlagerten bzw. die Wahl Barack Obamas zum US-Präsidenten begünstigten. Die dieser Arbeit zugrunde liegende Fragestellung lässt sich in folgendem Fragekomplex verdichten: War der Bradley-Effekt bei den US-Präsidentschaftswahlen 2008 ein Einflussfaktor? Ist die erfolgreiche nationale Wahl eines schwarzen Bewerbers wiederholbar? Ziel der geplanten Untersuchung ist eine Aussage darüber zu treffen, ob der Bradley-Effekt bei zukünftigen nationalen Wahlen mit schwarzer Beteiligung einen Einflussfaktor darstellen kann und ob die Wahl eines Afroamerikaners zum US-Präsidenten wiederholbar bzw. grundsätzlich möglich ist und nicht aufgrund besonderer Umstände 2008 ein Einzelfall war. Teil I dieser Arbeit zeigt, dass im 21. Jahrhundert in den USA mit der ethnischen Vielfalt, der sozioökonomischen Ungleichheit zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen und den ausgeprägten Wahlmustern Bedingungen für die Existenz des Bradley-Effekt gegeben sind und der Bradley-Effekt vor allem in den 1980er Jahren in der US-Politik einen großen Einflussfaktor bei Wahlen mit schwarzer Beteiligung darstellte. Im Gegensatz zu den Analysen von Daniel J. Hopkins und David Strömberg, die in Teil I dieser Arbeit dargestellt und bewertet werden, überprüft diese Untersuchung in Teil II nicht ausschließlich das Verhältnis von Umfrage- und Endergebnissen, sondern untersucht auch andere Faktoren, die Grundlage für den Bradley-Effekt sind: Die Medienberichterstattung im Vorfeld der Wahl, die Zusammensetzung des Elektorats und der Anteil der im Vorfeld der Wahl Unentschlossenen am Elektorat begünstigen den Effekt. Vorteil: Die Analyse lässt im Gegensatz zu Hopkins und Strömberg eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Auftretens des Bradley Effekts bei zukünftigen US-Wahlen zu. Die Untersuchung der Fallauswahl in Teil II zeigt für Barack Obama keinerlei negative Diskrepanz zwischen Umfrage- und Wahlergebnis auf, der Bradley-Effekt war bei der Präsidentschaftswahl 2008 nicht existent. Dabei bezog Teil II der Analyse neben der Überprüfung der Faktoren die Rolle des Themas 'Rasse' im Wahlkampf 2008 und die Kampagne Obamas mit in die Erhebung ein. In drei der vier Bundesstaaten konnte für Obama ein positiver Bradley-Effekt festgestellt werden, d.h. eine Unterbewertung Obamas tatsächlichen Stimmenanteils in Umfragen. Auf Grundlage der Ergebnisse der durchgeführten Analyse kann die Aussage getroffen werden, dass in den USA gegenwärtig die Bedingungen für eine Existenz des Bradley-Effekt gegeben sind und sich die Obama-Kampagne bei den Präsidentschaftswahlen 2012 und zukünftige nationale Kampagnen schwarzer Bewerber ggf. auf den Bradley-Effekt einstellen müssen.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung7 1.1Thematik7 1.2Grundannahmen9 1.3Abgrenzung der Untersuchungsgegenstände10 1.4Fragestellung und Ziel der Untersuchung10 1.5Verlauf und Vorgehensweise der Untersuchung10 1.6Zur Untersuchung herangezogener Quellen und Zitierweise11 2.Rasse als Strukturelement der US-Politik12 2.1E pluribus unum?12 2.1.1Ethnische Zusammensetzung der US-Gesellschaft12 2.1.2Afroamerikaner als ethnische Gruppe der US-Gesellschaft14 2.1.3Der 'racial gap', Rasse und das Wahlverhalten16 2.2Afroamerikaner als politische Kraft18 2.2.1Afroamerikanische Mandatsträger in der US-Politik18 2.2.2Kriterien des Wahlentscheids weißer US-Bürger20 2.2.3Das Wahlverhalten der Afroamerikaner22 2.3'Rasse' als Thema im US-Präsidentschaftswahlkampf 200824 2.4Barack Obama zum Thema 'Rasse'28 2.5Zusammenfassung28 3.Der Bradley-Effekt28 3.1Definition Bradley-Effekt28 3.2Der Bradley-Effekt bei US-Wahlen28 3.2.1Gouverneurswahlen Kalifornien 1982, Tom Bradley28 3.2.2Bürgermeisterwahlen Chicago 1983, Harold Washington28 3.2.3Bürgermeisterwahlen New York 1989, David Dinkins28 3.2.4Gouverneurswahlen Virginia 1989, Douglas Wilder28 3.2.5Vorwahlen Demokraten New Hampshire 2008, Barack Obama28 3.3Der Bradley-Effekt in der theoretischen Diskussion28 3.3.1Analyse der Wahlergebnisse in Kalifornien 1982, Charles Henry28 3.3.2Analyse von Daniel J. Hopkins 1989 bis 200828 3.3.3Analyse von David Strömberg 1998 bis 200628 3.4Was spricht gegen den Bradley-Effekt?28 3.5Zusammenfassung28 4.Zusammenfassung Teil I28 Teil II:Untersuchung28 5.Ausgangslage28 5.1Obamas Kampagne28 5.2Negatives Campaigning gegen Obama28 6.Vorgehensweise28 6.1Ziele der Analyse28 6.2Begründung der Methode28 6.3Die 4 Faktoren des Bradley-Effekts28 6.3.1Faktor 1 'Umfragewerte'28 6.3.2Faktor 2 'frontrunner'28 6.3.3Faktor 3 'Unentschlossene'28 6.3.4Faktor 4 'Bevölkerungsanteil Afroamerikaner'28 6.4Grundgesamtheit28 6.5Auswahl der Bundesstaaten28 6.5.1Kalifornien28 6.5.2Ohio28 6.5.3Virginia28 6.6Beobachtungszeitraum28 7.Untersuchung28 7.1Kalifornien28 7.1.1Faktoren28 7.1.1.1Faktor 1 'Umfragewerte'28 7.1.1.2Faktor 2 'frontrunner'28 7.1.1.3Faktor 3 'Unentschlossene'28 7.1.1.4Faktor 4 'Bevölkerungsanteil Afroamerikaner'28 7.1.2Zusammenfassung Kalifornien28 7.2Texas28 7.2.1Faktoren28 7.2.1.1Faktor 1 'Umfragewerte'28 7.2.1.2Faktor 2 'frontrunner'28 7.2.1.3Faktor 3 'Unentschlossene'28 7.2.1.4Faktor 4 'Bevölkerungsanteil Afroamerikaner'28 7.2.2Zusammenfassung Texas28 7.3Ohio28 7.3.1Faktoren28 7.3.1.1Faktor 1 'Umfragewerte'28 7.3.1.2Faktor 2 'frontrunner'28 7.3.1.3Faktor 3 'Unentschlossene'28 7.3.1.4Faktor 4 'Bevölkerungsanteil Afroamerikaner'28 7.3.2Zusammenfassung Ohio28 7.4Virginia28 7.4.1Faktoren28 7.4.1.1Faktor 1 'Umfragewerte'28 7.4.1.2Faktor 2 'frontrunner'28 7.4.1.3Faktor 3 'Unentschlossene'28 7.4.1.4Faktor 4 'Bevölkerungsanteil Afroamerikaner'28 7.4.2Zusammenfassung Virginia28 8.Zusammenfassung Teil II28 Teil III:Der Bradley-Effekt in den US-Präsidentschaftswahlen 200828 9.Der Bradley-Effekt in den US-Präsidentschaftswahlen 200828 9.1Anzeichen in den ausgewählten US-Bundesstaaten28 9.2Einfluss auf das Wahlergebnis28 9.3Einfluss auf die politikwissenschaftliche Diskussion28 9.4Welche Faktoren überdeckten den Bradley-Effekt?28 9.5Ist die nationale Wahl eines Schwarzen wiederholbar?28 Teil IV:Gesamtfazit28 V.Abbildungsverzeichnis28 VI.Tabellenverzeichnis28 VII.Diagrammverzeichnis28 VIII.Abkürzungsverzeichnis28 XI.Appendix28Textprobe:Textprobe: Kapitel 2.3, 'Rasse' als Thema im US-Präsidentschaftswahlkampf 2008: Im Vorfeld der Wahlen 2008 erhielt das Thema 'Rasse' bzw. Rassismus aufgrund der erstmaligen Kandidatenkonstellation von schwarz gegen weiß bei US-Präsidentschaftswahlen einen völlig neuen Stellenwert: Denn, im Vorfeld war unklar und schwer abzuschätzen, welchen Einfluss die Thematik auf den Wahlkampf nehmen wird, inwieweit 'Rasse' Gegenstand der medialen Berichterstattung und der Kampagnen sein wird. Der Einfluss des Themas 'Rasse' in der Wahlkampfzeit bzw. eine Diskussion kann in vier verschiedenen Bereichen dargestellt werden: 1.) Diskussion in der Wissenschaft, 2.) 'Rasse' als Gegenstand der Kampagnen, 3.) Debatte in der black community darüber 'wie schwarz Obama ist' und 4.) die kontroverse Diskussion um die Beziehung Obamas zu Referent Wright. In den Kapiteln 2.1.2 und 2.2.2 konnte die Veränderung des Rassismus in den USA herausgearbeitet werden. Gegenwärtig besteht ein neuer, 'subtiler' Rassismus, der sich vor allem in den sozioökonomischen Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen widerspiegelt. Auch im Wahlkampf wurden rassische Botschaften ausschließlich implizit geäußert. In der Wissenschaft löste der Aufstieg Barack Obamas eine Debatte nach einer 'post-racial' Ära und Politik mit der Frage nach dem gegenwärtigen Einfluss von Rassismus aus. Barack Obama betonte ebenfalls, dass seine Kandidatur nicht das Symbol einer post-racial-society sei: 'I have never been so naive as to believe that we can get beyond our racial divisions in a single election cycle, or with a single candidacy'. Caitlin E. Dwyer, Daniel Stevens, John L. Sullivan und Barbara Allen zogen in ihrer Analyse über den Einfluss von Rassismus im Präsidentschaftswahlkampf 'Racism, Sexism, and Candidate Evaluations in the 2008 U.S. Presidential Election' die Schlussfolgerung, dass das Thema 'Rasse', obwohl sie 2008 Rassismus und einen Einfluss auf die Zustimmungswerte Obamas nachweisen konnten, keinen übermäßig großen Effekt auf die Kandidaten hatte. Ihre Ergebnisse begründeten sie dadurch, dass 1.) Obama nicht hauptsächlich als schwarz wahrgenommen wurde, denn Weiße projizieren ihre Vorurteile nicht auf alle Mitglieder von Minderheiten und 2.) beide Kampagnen 'Rasse' nicht zum Thema in ihrem Wahlkampf machten: Denn Barack Obama strebte nach Unterstützung aus beiden Lagern und versuchte eine möglichst breite Wählerkoalition aus vielen verschiedenen Wählerschichten und Bevölkerungsgruppen zu formen. Der politische Gegner übte implizit Kritik an der Herkunft Obamas: Die McCain-Kampagne stigmatisierte gegen Ende des Wahlkampfes die Figur 'Joe the Plumber', Joe Wurzelbacher, einen Klempner aus Ohio als Metapher des klassischen middle-class Amerikaners. Die Figur stellte einen Angriff auf Obamas ungewöhnlichen Lebenslauf dar. Auch die Wahlwerbespots der McCain-Kampagne mit Werbeslogans wie 'Vote for the the real American, John McCain' sollten unterschwellig vermitteln, dass John McCain im Gegensatz zu Barack Obama als weißer Amerikaner, der seinem Land im Krieg gedient hat, per Definition ein wahrer Amerikaner ist. Es wurde versucht Ängste zu schüren, beispielsweise darüber, dass es bei einer Wahl Obamas zum Präsidenten zu einer Bevorzugung der schwarzen Minderheit kommen würde. Barack Obama äußerte zu der Stellung des Themas 'Rasse' im Wahlkampf am 18. März 2008 in seiner Rede im National Constitution Center: 'This is not to say that race has not been an issue in the campaign. At various stages in the campaign, some commentators have deemed me either 'too black' or 'not black enough.' We saw racial tensions bubble to the surface during the week before the South Carolina primary. The press has scoured every exit poll for the latest evidence of racial polarization, not just in terms of white and black, but black and brown as well. And yet, it has only been in the last couple of weeks that the discussion of race in this campaign has taken a particularly divisive turn'. Die Diskussion der Rasse Obamas in der breiten Öffentlichkeit wurde nicht durch den politischen Gegner, sondern durch die black community selbst ausgelöst: Bereits während der Vorwahlen wurde eine Debatte darüber geführt, 'wie schwarz Barack Obama ist'. Hintergrund war die Frage, ob Obama aufgrund seiner Herkunft ohne direkte Sklavenabstammung Teil der black community sein kann? Das Time Magazine titelte am 01. Februar 2007: 'Is Obama Black Enough?'. Die Mehrheit der Schwarzen teilte zu Beginn diese Meinung, denn laut Umfragen erreichte Hillary Clinton bei der schwarzen Bevölkerung einen Zustimmungswert von 60 %, Barack Obama hätten zu diesem Zeitpunkt etwa 20 % ihre Stimme gegeben. Das New Media Journal schrieb: 'Wenn Afroamerikaner ihm misstrauen, dann nicht, weil seine Haut Kaffeebraun statt tiefschwarz sei, sondern weil er fähig, erfolgreich und klug ist. Und das stehe im Vordergrund zum Bild des Rappers und Schlägers, der die Ausbildung, gutes Benehmen und Karriere gering schätzt. Dieses Klischee dient auch dem Selbstschutz'. Die Diskussion, ausgelöst vor dem Hintergrund der Abstammung Barack Obamas, seiner guten Ausbildung (Harvard-Abschluss) und seinem Aufstieg in die Oberschicht, wurde vorherrschend in den Medien geführt und nahm paradoxe Züge an: In in einem Interview in der CBS-Show 60 Minutes antwortete Barack Obama auf die Frage 'There are African Americans who don't think that you're black enough, who don't think that you have had the required experience.' von Moderator Steven Kroft: 'When I'm walking down the South Side of Chicago and visiting my barbershop and playing basketball in some of these neighborhoods, those arent's questions I get asked. I also notice when I'm catching a cab. Nobody's confused about that either'. Kroft stellte Barack Obama während des Interviews die Frage nach dem Zeitpunkt seiner Entscheidung 'schwarz zu sein'. Eine ungewöhnliche Interviewfrage, es ist schwer vorstellbar, dass ein Journalist einen weißen Kandidaten danach gefragt hätte, 'wann er sich entschieden hat, weiß zu sein'. Obama antwortete mit dem Verweis darauf, dass Rassismus sich nicht auf die Herkunft, sondern auf die Hautfarbe bezieht: 'If you look African American in this society, you're treated as an African American, and when you're a child, in particular, that is how you begin to identify yourself. It's interesting enough, that now I feel very comfortable and confident in terms of who I am and where I take my ground. But I notice that… I've become a focal point for a racial debate'. Barack Obama nahm in seiner bekannten Rede vom 18. März 2008 'We the people, in order to form a more perfect union' Stellung zu der Thematisierung von 'Rasse' im Wahlkampf und zu der Diskussion über seine Herkunft: 'Despite the temptation to view my candidacy through a purely racial lens, we won commanding victories in states with some of the whitest populations in the country. In South Carolina, where the Confederate Flag still flies, we built a powerful coalition of African Americans and white Americans. This is not to say that race has not been an issue in the campaign. At various stages in the campaign, some commentators have deemed me either 'too black' or 'not black enough.' We saw racial tensions bubble to the surface during the week before the South Carolina primary. The press has scoured every exit poll for the latest evidence of racial polarization, not just in terms of white and black, but black and brown as well. And yet, it has only been in the last couple of weeks that the discussion of race in this campaign has taken a particularly divisive turn'. Politisch attackiert wurde Barack Obama aufgrund seiner Freundschaft zu Jeremiah A. Wright, Jr., dem ehemaligen Pastor der 'Trinity United Church of Christ', einer großen Kirchengemeinde in Chicago. Die Diskussion über Referent Wright wurde vor dem Hintergrund des Themas 'Rasse' und der Tatsache, dass sich der schwarze Referent während eines Gottesdienstes zu den Themen Diskriminierung, Rassentrennung und Sklaverei äußerte, geführt: 'God damn America for treating our citizens a less than human. God damn America for so long as she acts like she is God and she is supreme', and spoke of the 'US of KKK A '.' Pastor Wright war eng mit der Familie Obama verbunden, er brachte Barack Obama das Christentum näher, taufte seine Kinder und traute ihn und seine Ehefrau. Zu diesem Zeitpunkt war Barack Obama erstmals gezwungen, sich explizit zum Thema 'Rasse' zu äußern: Er musste sich von der Meinung Jeremiah Wrights distanzieren, um nicht den Eindruck zu erwecken diese zu teilen. Die bereits erwähnte Rede 'We the people, in order to form a more perfect union' war die direkte Antwort auf die Kritik an seiner Freundschaft mit Pastor Wright. Er stellte heraus, dass Wrights Meinung nicht unbedingt falsch, jedoch kontrovers ist, die Gesellschaft spaltet und nicht zu seiner Kampagne von 'Unity' passte: 'Did I know him to be an occasionally fierce critic of American domestic and foreign policy? Of course. Did I ever hear him make remarks that could be considered controversial while I sat in church? Yes. Did I strongly disagree with many of his political views? Absolutely - just as I'm sure many of you have heard remarks from your pastors, priests, or rabbis with which you strongly disagreed. But the remarks that have caused this recent firestorm weren't simply controversial. They weren't simply a religious leader's effort to speak out against perceived injustice. Instead, they expressed a profoundly distorted view of this country - a view that sees white racism as endemic, and that elevates what is wrong with America above all that we know is right with America; a view that sees the conflicts in the Middle East as rooted primarily in the actions of stalwart allies like Israel, instead of emanating from the perverse and hateful ideologies of radical Islam. As such, Reverend Wright's comments were not only wrong but divisive, divisive at a time when we need unity; racially charged at a time when we need to come together to solve a set of monumental problems - two wars, a terrorist threat, a falling economy, a chronic health care crisis and potentially devastating climate change; problems that are neither black or white or Latino or Asian, but rather problems that confront us all'.
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"Wenn über das Grundsätzliche keine Einigkeit besteht, ist es sinnlos, miteinander Pläne zu schmieden." – Konfuzius (551-479 v.Chr.).Der grundsätzliche universelle Geltungsanspruch der Menschenrechte besagt, dass die Menschenrechte jedem Menschen auf der Welt zustehen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 drückt das folgendermaßen aus: "Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand […]" (UN-Vollversammlung 1948, Artikel 2). Jedoch ist dieser universelle Geltungsanspruch der Menschenrechte in der Realität häufig noch ein Ideal. Mit der Deklaration von Bangkok, die einige südostasiatische Staaten Anfang der 1990er Jahre unterzeichneten, wurde er sogar explizit in Frage gestellt. Was ist die Sichtweise dieser südostasiatischen Staaten auf die Universalität der Menschenrechte und wie begründen sie diese? Wie könnten Perspektiven für einen interkulturellen Menschenrechtsdialog aussehen? In diesem Beitrag werden die Menschenrechte durch eine Definition und einen Abschnitt zur Geschichte kurz vorgestellt. Anschließend wird die Debatte um Universalität und (Kultur-)Relativismus erläutert, welche überleitet zur "asiatischen Perspektive" auf die Menschenrechte und zu den "asiatischen Werten". Abschließend werden die Kritik und Perspektiven für einen interkulturellen Dialog aufgegriffen.Menschenrechte – eine Definition
Zerstörung, Elend, menschliches Leid und der Völkermord an den europäischen Juden führten in "dramatischer Weise die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes grundlegender Menschenrechte durch verbindliche internationale Normen und kollektive Mechanismen" vor Augen (Gareis/Varwick 2014, S. 179).
Die Idee, dass jedem Menschen, "unabhängig seines Geschlechts, Alters, seiner Religion oder seiner ethnischen, nationalen, regionalen oder sozialen Herkunft, angeborene und unveräußerliche Rechte zu eigen sind, die sich aus seinem Menschsein ableiten", verfestigte sich und führte am 10. Dezember 1948 zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Gareis/Varwick 2014, S. 179).
Erstmals wurde in einem internationalen Dokument festgehalten, dass jedem Menschen wegen "grundlegender Aspekte der menschlichen Person" grundlegende Rechte zugesprochen werden. Diese Rechte sind unveräußerlich und vorstaatlich, was bedeutet, dass der Staat sie nicht vergeben kann, denn jeder Mensch hat sie aufgrund der "biologischen Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung" inne (Human Rights 2018). Dem Staat obliegt es, diese Rechte zu schützen.
Menschenrechte besitzen demnach vier Merkmale: Sie sind universell (alle Menschen sind Träger dieser Rechte), egalitär (eine ungleiche Verteilung dieser Rechte ist ausgeschlossen), individuell (der Träger der Menschenrechte ist ein individueller Mensch, keine Gruppe) und kategorial (wer der menschlichen Gattung angehört, besitzt sie automatisch) (vgl. Lohmann 2010, S. 36).
Die Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 ist keine rechtlich bindende Resolution. Doch auch wenn sie rechtlich nicht bindend ist, hat sie "moralische Wichtigkeit bekommen" (Human Rights 2012). Sie wird dem Gewohnheitsrecht zugeordnet, was bedeutet, dass sie sowohl allgemein anerkannt als auch angewendet und deswegen als verbindlich angesehen wird (vgl.: Human Rights 2012). Sie ist das "weltweit am meisten verbreitete und am meisten übersetzte internationale Dokument" (Gareis/Varwick 2014, S. 179) und dient als Grundlage für zahlreiche Abkommen (vgl. Maier 1997, S. 39).
Juristisch können die Menschenrechte wie folgt definiert werden: "Internationale Menschenrechte sind die durch das internationale Recht garantierten Rechtsansprüche von Personen gegen den Staat oder staatsähnliche Gebilde, die dem Schutz grundlegender Aspekte der menschlichen Person und ihrer Würde in Friedenszeiten und im Krieg dienen" (Human Rights 2012).
Seit 1948 haben sich die Menschenrechte weiterentwickelt, und es hat sich etabliert, von den Menschenrechten in drei Generationen zu sprechen. Zur ersten Generation gehören "die klassischen bürgerlichen und politischen Freiheits- und Beteiligungsrechte" wie das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit oder das Verbot von Folter (Krennerich 2009). Die zweite Generation der Menschenrechte umfasst wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte, so beispielsweise das Recht auf Bildung, Teilhabe, aber auch auf Freizeit und Erholung. Die dritte Generation der Menschenrechte "bezeichnen allgemeine, noch kaum in Vertragswerken konkretisierte Rechte wie etwa das Recht auf Entwicklung, Frieden oder saubere Umwelt" (Krennerich 2009). Alle drei Generationen "sollten gleichberechtigt nebeneinander bestehen" (Barthel, zitiert nach Hamm 1999, S. 23).
Der Gedanke der angeborenen Rechte, die ein Mensch qua Menschsein besitzt, ist jedoch älter als die Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 und die Vereinten Nationen selbst.
Eine kurze Geschichte der Menschenrechte
Der Ursprung der Menschenrechte geht auf das antike Griechenland zurück. Der "revolutionäre Gedanke der Stoiker, der beschreibt, dass alle Menschen gleich sind", wurde durch die im 18. Jahrhundert entstandene Naturrechtslehre weiter gefestigt (vgl.: Müller 2017, 03:06-03:20). Die "überlieferten konkreten Freiheiten der Ständegesellschaft wurden dort in eine allgemeine Freiheit des Menschen umgedacht" (Maier 1997, S. 11). Wegweisend war, dass diese Rechte nun allen Menschen zugesprochen wurden und diese Rechte Ansprüche an den Staat stellten (vgl. Maier, 1997 S. 11f). Denn "[er sollte] nicht tun dürfen, was ihm beliebt, [und] in substantielle Bezirke individueller Freiheit nicht […] eingreifen dürfen" (Maier 1997, S. 12). Als vorstaatliche Rechte kann der Staat diese nur akzeptieren, nicht aber verleihen.
Die Idee der unveräußerlichen Menschenrechte kulminierte schließlich in der Unabhängigkeitserklärung der 13 britischen Kolonien 1776 in Nordamerika (zentrales Dokument: Virginia Bill of Rights) und fand schließlich 1789 in der Französischen Revolution (zentrales Dokument: Déclaration des Droits de l'Homme et du Citoyen) in Europa ihren Durchbruch. Diese Dokumente legten den Grundstein für die modernen Menschenrechte, die nun als Grundrechte in zahlreichen Verfassungen verankert sind. Schließlich, im Jahr 1966, wurden die ersten völkerrechtlich bindenden Menschenrechtsabkommen durch die Vereinten Nationen verabschiedet (vgl.: Wagner 2016).
Besonders eindrücklich zeigt die Geschichte der Menschenrechte, dass ihre Idee auf "konkrete Unrechtserfahrungen der Menschen des Okzidents zurückgehen" (Tetzlaff 1998, S. 60). Darauf, nämlich dass die Menschenrechte 'im Westen' ihren Ursprung haben und individualistisch geprägt seien, bezieht sich im Wesentlichen die Kritik an ihnen. Diese Kritik zieht auch in Zweifel, ob die Menschenrechte universell sind. (Kultur-)Relativismus vs. Universalismus
Verfechter des Universalismus verstehen die Menschenrechte als unveräußerliche, angeborene Rechte eines jeden Menschen. "Niemand kann, mit Bezug auf welche Eigenschaft auch immer, von der Trägerschaft ausgeschlossen werden" (Lohmann 2010, S. 37). Ausgeschlossen ist hierbei auch die "ungleiche Verteilung" der Rechte (vgl. Lohmann 2010, S. 37). So muss der Staat seinen Pflichten nachkommen und für die Einhaltung, Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte sorgen.
Jedoch werden die Menschenrechte, wie sie 1948 verabschiedet wurden, in ihrem universellen Gültigkeitsanspruch von vielen Ländern und Kulturen auf der Welt nicht akzeptiert. Der (Kultur-) Relativismus in seiner extremen Form sieht die Menschenrechte als nicht vollständig übertragbar und "nur relativ zu einem bestimmten Kultursystem 'begründbar'" (Lohmann 2009). Manche Staaten gehen sogar so weit und verstehen die Menschenrechte als ein westliches Produkt, das "dem Osten" aufoktroyiert wurde. Auch seien die Menschenrechte nicht, wie der universalistische Anspruch behauptet, unabhängig von Zeit, Raum und kulturellem Hintergrund gültig. Sie seien aus der europäisch-nordamerikanischen Aufklärung entstanden, abendländisch geprägt und somit nicht in dieser Form in anderen Kulturkreisen anwendbar. Zudem sei ihre "weltweite Propagierung Ausdruck einer Mentalität der Einmischung, welche die Tradition des Kolonialismus mit anderen Mitteln fortsetze" (Hilpert 2019, S. 230). Tatsächlich sei "das Menschenrechtsverständnis in erster Linie abhängig von dem Menschenbild in einer spezifischen Kultur […], wonach es keinen Standard gibt, der unabhängig von bestimmten sozialen Lebensformen wäre" (Pohl 2002, S. 7).
Von (Kultur-)Relativisten konkret kritisiert werden häufig die "individuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, das Vorrangverhältnis zwischen Individuum zur Gemeinschaft, die Gleichheit von Männern und Frauen, die religiöse Toleranz und die Einschätzung demokratischer Mitbestimmung" (Lohmann 2010, S. 41).
Zum anderen wird bemängelt, dass bei der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 die westlichen Länder dominierten, während die meisten Länder des Globalen Südens noch unter kolonialer Herrschaft standen. Viele Staaten werfen dem Westen sogar "moralischen Chauvinismus" (Pollis/Schwab 2006, S. 68), "Ideologismus" und eine "quasi-religiöse" Auslegung der Menschenrechte vor (Pohl 2002, S. 7).
Genau an diese Dichotomie, Universalismus und (Kultur-)Relativismus, knüpfte die 1993 vorgelegte Deklaration von Bangkok an, welche von vielen (süd-)ostasiatischen Ländern unterzeichnet wurde. Bevor die Wiener Menschenrechtskonferenz im Jahr 1993 begann, zweifelten diese Länder die Universalität der Menschenrechte an und legten eine "asiatische Perspektive" auf die Menschenrechte und sogenannte "asiatische Werte" vor.
Die asiatische Perspektive auf die (Universalität der) Menschenrechte und 'asiatische Werte'
Die ,asiatische Sicht' auf die Menschenrechte und die 'asiatischen Werte' werden im Grunde kulturrelativistisch begründet. Im folgenden Abschnitt werden die 'asiatischen Werte' zeitgeschichtlich eingeordnet und näher erläutert.
Die zeitgeschichtliche Einordnung der 'asiatischen Werte'
Die Kontroverse, dass sich die Menschenrechte in (Südost-)Asien anders entwickelt hätten, spitzte sich Anfang der 1990er Jahre zu und erlangte mit der Verabschiedung der Deklaration von Bangkok weltumspannende Beachtung. Die Gründe für den Ausbruch dieser Debatte sind vielfältig. Zum einen genoss 'der Westen', vor allem die Europäische Union und die Vereinigten Staaten, zu dieser Zeit beispielloses politisches und ökonomisches Selbstbewusstsein. Der Ost-West-Konflikt war beendet, die Demokratie und der Kapitalismus schienen 'die' Erfolgsmodelle zu sein, die "das Ende der Geschichte" einläuteten (Fukuyama 1992). Die Globalisierung schritt unaufhaltsam voran, während der Kommunismus in vielen osteuropäischen Ländern in sich zusammenbrach. Zudem gewann die Idee des politischen und wirtschaftlichen Liberalismus mehr und mehr an Bedeutung.
In dieser Zeit gingen die Vereinigten Staaten und viele Mitgliedsstaaten der EU auf die Forderung vieler Menschenrechtsorganisationen ein, die Menschenrechte und die Demokratie in anderen Ländern zu verbreiten. Die Regierung unter Präsident Bill Clinton ging sogar so weit und erklärte sowohl die Verbreitung der Menschenrechte als auch der Demokratie zu einer der drei Säulen der US-amerikanischen Außenpolitik (vgl.: Barr 2000, S. 313). Allerdings missbilligte insbesondere China den menschenrechtlichen Druck vieler westlicher Staaten, der durch das Massaker von Tiananmen im Jahr 1989 und Chinas Tibet-Politik stetig zunahm.
Hinzu kam, dass viele ostasiatische Staaten, allen voran China, Malaysia, Japan, Hongkong, Taiwan, Singapur und Südkorea, als 'ostasiatische Wirtschaftswunder' bezeichnet wurden (vgl.: Ernst 2009). Diese wirtschaftliche Prosperität ließ ein "neues Selbstbewusstsein und eine neue politische Elite entstehen, die vom 'Westen' das Recht auf einen eigenen entwicklungspolitischen Weg einforderte und die Vormachtstellung der alten Industriestaaten Europas und Nordamerikas herausforderte" (Ernst 2009). Darüber hinaus sahen sie in der Rolle des starken Staates eine wichtige "Erklärungsvariable" für den wirtschaftlichen Erfolg (Heinz 1995, S. 11).
Die Bestimmtheit, mit der die Europäische Union und die Vereinigten Staaten um die Durchsetzung der Menschenrechte in Asien rangen, wurde von (ost-)asiatischen Ländern als Versuch verstanden, ,Asien' ,dem Westen' unterwürfig zu halten. Zudem wurde die Kritik als "Einmischung, irrelevant und kulturfremd abgewehrt" (Heinz 1995, S. 12).Schließlich, im Vorfeld der Wiener Menschenrechtskonferenz im Jahr 1993, "bestritten [unter anderem] die Regierungen Indonesiens, Singapurs und Chinas die Universalität der Menschenrechte" (Heinz 1995, S. 16). Stattdessen müssten die jeweiligen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bedingungen betrachtet werden, weil sie nur anhand derer verwirklicht werden könnten (vgl.: Heinz 1995, S. 15f). Deshalb wurden sogenannte 'asiatische Werte' vorgestellt. Was sind 'asiatische Werte'?
'Asiatische Werte' beschreiben eine (kultur-)relative Sicht auf die Menschenrechte, die in den frühen 1990er Jahren von asiatischen Politiker*innen und Wissenschaftler*innen vorgestellt und von 34 Staaten verabschiedet wurden. Sie umfassen im Groben die Bereiche Politik, Wirtschaft und Kultur (vgl.: Tai 2005, S. 34). Federführend bei der Debatte waren Lee Kuan Yew, der damalige Premierminister von Singapur, und Mahathir bin Mohamad, der damalige Premierminister von Malaysia. Sie, die 'asiatischen Werte', sollen eine Anpassung zum aus asiatischer Sicht "westlichen Modell der Menschenrechte" darstellen (Henders 2017). Die regionale Bezeichnung 'Asien/asiatisch' bezieht sich in diesem Zusammenhang eher auf (Süd-) Ostasien beziehungsweise pazifisch-Asien als auf den Nahen oder Mittleren Osten. Das bedeutet auch, dass sich die 'asiatischen Werte' hauptsächlich auf die "konfuzianische Kultur" stützen und weniger vom Islam oder dem Hinduismus geprägt sind (Ernst 2009).
Allerdings lehnen die ostasiatischen Länder die Menschenrechte nicht grundsätzlich ab. Schließlich haben einige dieser Länder, darunter China, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 verabschiedet und bekräftigten 1993 in Wien nochmals ihren Einsatz für Prinzipien, die in der Erklärung enthalten sind (vgl.: Tay 1996, S. 751). Sie plädierten mit der Deklaration von Bangkok stattdessen für nationale und regionale Unterschiede in der Schwerpunktsetzung und auch in der praktischen Umsetzung der Menschenrechte (vgl.: Tay 1996 S. 751f).
Befürworter der 'asiatischen Werte' bestanden zudem darauf, dass sie nicht nur durch den wirtschaftlichen Erfolg, den die ostasiatischen Staaten in den Jahrzehnten vor der Wiener Menschenrechtskonvention 1993 erlebt hatten, legitimiert würden, sondern auch maßgeblich für diesen Erfolg verantwortlich seien. Darüber hinaus müsse die wirtschaftliche Entwicklung bei ökonomisch aufstrebenden Ländern über allem stehen; bürgerliche und politische Rechte sollten den ökonomischen und sozialen Rechten deswegen untergeordnet sein (vgl.: Henders 2017).
Bisher wurde keine offizielle "umfassende, verbindliche Liste" vorgestellt (Heinz 1995, S. 25), aber häufig genannte 'asiatische Werte', die bei der Wiener Menschenrechtskonvention 1993 vorgelegt wurden, waren: "Disziplin, harte Arbeit, eine starke Führungskraft" (Tai 2005, S. 34ff), "Sparsamkeit, akademischer Erfolg, die Balance zwischen individuellen und gemeinschaftlichen Bedürfnissen, Respekt vor Autorität" (Henders 2017) und ein starker, stabiler Staat (Barr 2000, S. 310). Darüber hinaus wird "nationales Teamwork", die Erhaltung einer "moralisch sauberen Umwelt" (das Magazin 'Playboy' wird in Singapur beispielsweise nicht verkauft) und keine absolute Pressefreiheit für zentral erachtet (Heinz 1995, S. 26).
Die asiatische Perspektive auf die Universalität der Menschenrechte
Im Diskurs um die ,asiatische Perspektive' haben sich mehrere häufig genannte Argumente herausgebildet. Einige davon sollen näher beschrieben werden, nämlich die Behauptungen, dass Rechte kulturspezifisch seien, die Gemeinschaft in Asien über dem Individuum stehe, dass Rechte ausschließlich den jeweiligen Staaten oblägen und dass soziale und ökonomische Rechte über zivilen und politischen Rechten ständen.
Rechte sind kulturspezifisch
Die Idee der Menschenrechte entstand bereits in der Antike auf dem europäischen Kontinent und entwickelte sich schließlich unter bestimmten sozialen, ökonomischen, kulturellen und politischen Bedingungen ebendort und in Nordamerika (vgl.: Li 1996, S. 19). Die Umstände, die die Umsetzung der Menschenrechte voranbrachten, könnten aber nicht auf diese Art auf Südostasien übertragen werden. So beschreibt China in seinem 1991 veröffentlichten Weißbuch, dass sich aufgrund des eigenen historischen Hintergrunds, des Sozialsystems und der jeweiligen ökonomischen Entwicklung die Länder in ihrem Verständnis und ihrer Auslegung der Menschenrechte unterscheiden würden (vgl.: Weißbuch 1991, Vorwort). Das ist eine Haltung, welche auch 1993 auf der Menschenrechtskonferenz in Wien nochmals bekräftigt wurde (vgl.: Li 1996, S.19).
Die Gemeinschaft steht über dem Individuum
Die südostasiatischen Länder insistierten, dass die Bedeutung der Gemeinschaft in asiatischen Ländern nicht mit dem Primat des Individuums vereinbar sei, worauf die Vorstellung der Menschenrechte beruht (Li 1996, S. 19). Zudem stünden Pflichten über Rechten (vgl.: Nghia 2009, S. 21). Dies seien auch die entscheidenden Faktoren, die 'Asien' fundamental vom 'Westen' unterschieden. Die Menschenrechte seien von Natur aus individualistisch geprägt, was nach (süd-)ostasiatischer Auffassung eine Bedrohung für den (süd-)ostasiatischen sozial-gemeinschaftlichen Gesellschaftsmechanismus darstellen könnte. Als Begründung für diese Behauptung führten die (süd-)ostasiatischen Staaten den Zusammenbruch vieler Familien, die Drogenabhängigkeit und die hohe Zahl an Obdachlosen im 'Westen' an (vgl.: Li 1996, S. 20).
Soziale und ökonomische Rechte stehen über zivilen und politischen Rechten
Zentral bei der ,asiatischen Auslegung' der Menschenrechte waren die Priorisierung der Gemeinschaft gegenüber der Individuen und die Suche nach dem Konsens im Gegensatz zum Konflikt. Dominanz und Autorität würden nicht limitiert oder gar als suspekt betrachtet, sondern gälten im Gegenteil als vertrauens- und förderungswürdig (vgl.: Tay 1996, S. 753ff). Die asiatische Auslegung, so wurde argumentiert, lege den Fokus auf ökonomische und soziale Rechte, die durch ein starkes wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand legitimiert würden, worauf Asiat*innen Wert legten und was ihnen wichtig sei. So proklamiert das Weißbuch der chinesischen Regierung aus dem Jahr 1991, dass "sich sattessen und warm kleiden die fundamentalen Bedürfnisse der chinesischen Bevölkerung seien, die lange unter Hunger und Kälte leiden mussten" (Weißbuch 1991, Kapitel I). Wohlstand könne nur effizient erreicht werden, wenn die Regierenden autorisiert seien, die politischen Rechte ihrer Bürger*innen zu limitieren, um wirtschaftlichen Wohlstand zu garantieren (Li 1996, S. 20). Die wirtschaftliche Entwicklung müsse deswegen bei ökonomisch aufstrebenden Ländern über allem stehen; zivile und politische Rechte sollten den ökonomischen und sozialen Rechten untergeordnet sein (vgl.: Henders, 2017). Implizit schwingt bei dieser Behauptung mit, dass erst alle basalen Bedürfnisse und eine stabile politische Ordnung sichergestellt werden müssten, um politische und bürgerliche Rechte zu implementieren (vgl.: Li 1996, S. 20f). Befürworter der Idee der asiatischen Perspektive erachten es somit für wichtig, den Staat als Oberhoheit zu sehen (vgl.: Henders 2017).
Rechte sind die Angelegenheit der jeweiligen Staaten
Das Recht eines Staates zur Selbstbestimmung schließe den Zuständigkeitsbereich der Menschenrechte mit ein. So seien Menschenrechte innenpolitische Angelegenheiten, in die sich andere Staaten oder Organisationen nicht einzumischen hätten (vgl.: Li 1996, S. 20). "Die Bestrebung des Westens, auch bei Entwicklungsländern einen universellen Geltungsanspruch der Menschenrechte durchzusetzen, sei versteckter kultureller Imperialismus und ein Versuch, die Entwicklung [wirtschaftlich aufstrebender Länder] zu behindern" (Li 1996, S. 20).
Kritik an der asiatischen Perspektive Generell wurde bemängelt, dass nicht einfach über 'asiatische' Werte geredet werden könne, weil es die einzelnen asiatischen Länder simplifiziere, stereotypisiere und sie um ihre Vielfalt bringe (vgl.: Henders 2017). Des Weiteren seien die genannten Werte nicht alleinig in Asien zu finden, sondern hätten auch in anderen Teilen der Welt Gültigkeit (vgl.: Tai 2005, S. 35). Tatsächlich, so wurde argumentiert, gebe es keine ,asiatischen Werte', denn der Begriff sei mit "seiner Allgemeinheit und Undifferenziertheit ein Konstrukt, das ganz bestimmten Zielen dienen soll" (Schreiner 1996, S. 57). Außerdem seien nur mächtige Politiker*innen leitender Teil der Debatte gewesen; die Argumente seien weder in die Gesellschaft getragen noch philosophisch (fort-)geführt worden. Die einzelnen 'asiatischen' Argumente gegen die Universalität der Menschenrechte wurden jedoch auch einzeln kritisiert. Einige Kritiker*innen stellten die Ansicht der Kulturspezifizität in Frage. Das Argument impliziere, dass soziale Normen, die in anderen Ländern und Kulturkreisen ihren Ursprung hatten, in der asiatischen Kultur keine Anwendung finden sollten oder könnten. Kapitalistische Märkte und die Konsumkultur, welche ebenfalls außerhalb der asiatischen Länder entstanden sind, konnten jedoch sehr wohl von asiatischen Kulturen aufgenommen werden (vgl.: Li 1996, S. 20). Die schwerfällige Akzeptanz und Umsetzung der Universalität der Menschenrechte könne somit nicht ausschließlich auf ihre kulturelle Herkunft zurückgeführt werden.
Die zweite Behauptung, dass Asiat*innen die Gemeinschaft über das Individuum stellten, würde als kulturelles Argument missbraucht werden, um aufzuzeigen, dass unveräußerliche Rechte eines Einzelnen sich nicht mit der Idee von asiatischen Gesellschaften verstünden. Kritiker*innen der ,asiatischen Perspektive' sahen hier die Gefahr der generellen Verdammung der Rechte des Einzelnen. Dabei würden individuelle Freiheiten den asiatischen Gemeinschaftswerten nicht generell oppositionell gegenüberstehen. Vielmehr seien grundlegende Rechte, wie eine Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie Toleranz, wichtig für eine Gemeinschaft (vgl.: Li 1996, S. 21).
Beim dritten Argument, welches die südostasiatischen Länder vorlegten, kritisierten viele Verfechter*innen der Universalität der Menschenrechte, dass die nationale ökonomische Entwicklung nicht gleichzusetzen sei mit der ökonomischen Absicherung (sozio-)ökonomisch benachteiligter Gruppen einer Gesellschaft. Nationales ökonomisches Wachstum garantiere schließlich nicht automatisch Rechte für ökonomisch benachteiligte Mitglieder einer Gesellschaft. Stattdessen würden sich politisch-zivile und sozial-ökonomische Rechte bedingen und nur effektiv wirken, wenn alle vier Ebenen garantiert werden könnten (vgl.: Li 1996, S. 22).
Abschließend wurde kritisiert, dass die vorgebrachten Argumente, insbesondere die Forderung der Nichteinmischung in innerstaatliche Angelegenheiten, als Vorwand für einen illiberalen und autoritären Regierungsstil verwendet werden würden. Zudem sollten diese Argumente die Schwäche des wirtschaftlichen Entwicklungsmodells der asiatischen Länder verschleiern (vgl.: Henders 2017). Das sind beides Kritikpunkte, die während der asiatischen Wirtschaftskrise 1997/1998 weitgehend bestätigt wurden und zur Verabschiedung der asiatischen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1998 führten.
Was ist mit 'asiatischen Werten' passiert?
Der Dialog über die in der Deklaration von Bangkok vorgestellten 'asiatischen Werte' begleitete staatliche und nicht-staatliche Akteure sowie Wissenschaftler*innen bis in die 1990er Jahre hinein. Als im Jahr 1997 eine Wirtschafts- und Finanzkrise Asien ereilte, wurde es jedoch nicht nur still um die 'asiatischen Werte', sie wurden nun sogar "als Ursache der Krise gedeutet" (Ernst 2009). Insbesondere die staatliche Intervention und die starken Familienwerte wurden als Verursacher genannt (vgl.: Ernst 2009). Um den wirtschaftlichen Anschluss an den industriellen 'Westen' nicht zu verlieren, waren Menschenrechtsorganisationen in Südostasien bemüht, den Menschenrechtsschutz bottom-up durchzusetzen. Die Asiatische Menschenrechtscharta, die die 'asiatischen Werte' ablehnt, wurde 1998 von Menschenrechtsorganisationen in Kwangju, Südkorea, verabschiedet. Sie ist auch ein Versuch, asiatische Regierungen bei Menschenrechtsverstößen zukünftig in die Verantwortung nehmen zu können.
Seit dem Ausbruch der asiatischen Wirtschaftskrise ist die Debatte um 'asiatische Werte' nahezu versiegt. Gleichwohl werden interkulturelle Dialoge über die Menschenrechte weiter geführt. Zwischen Kulturrelativismus und Universalismus – Perspektiven für einen Dialog
Eine globale Durchsetzung der Menschenrechte bleibt nach wie vor ein Ideal, ebenso wie deren uneingeschränkte Einhaltung. Die ostasiatischen Länder sind nur ein Beispiel von vielen, denn Kritik an der Universalität der Menschenrechte kommt auch aus anderen Ländern und von anderen Religionen. Dabei hat die Forderung nach weltweiter Umsetzung der Menschenrechte nicht an Dringlichkeit verloren. Wie kann aber ein Dialog über die Menschenrechte oder gar ein Konsens vorangebracht werden?
Bei dieser Problematik ist es wichtig zu bedenken, dass die Menschenrechte kein starres System sind, sondern auch nach ihrer Verabschiedung im Jahr 1948 weiterentwickelt wurden. Zudem hat die Idee der Menschenrechte zwar primär in der Zeit der europäisch-amerikanischen Aufklärung ihre Wurzeln, konnte ihre volle Durchsetzungskraft jedoch erst in der Moderne entfalten (vgl.: Bielefeldt 1999, S. 59f). Insbesondere im Hinblick auf das Argument der Nichtumsetzbarkeit der Menschenrechte in kulturell anders geprägten Regionen "wäre es verfehlt, den Begriff der 'Aufklärung' auf eine bestimmte Epoche der europäischen Geschichte zu verkürzen" (Bielefeldt 1999, S. 60). Schließlich muss es auch für andere Kulturen möglich sein, "humane Anliegen der eigenen Tradition in moderner Gestalt in den Menschenrechten wiederzuerkennen" (Bielefeldt 1999, S. 61).
Aufgrund dessen sprechen sich viele Wissenschaftler*innen für eine Adaption der Menschenrechte aus. Die US-amerikanische Politikwissenschaftlerin Alison Dundes Renteln, beispielsweise, "möchte am Begriff universaler Menschenrechte durchaus festhalten, ihn zugleich aber auf interkultureller Basis inhaltlich neu bestimmen […], indem sie nach einem weltweit gemeinsamen Nenner in den Wertorientierungen unterschiedlicher Kulturen sucht" (Bielefeldt 1999, S. 45f). Der kanadische Philosoph Charles Taylor spricht sich für einen "ungezwungenen Konsens" aus, der anderen kulturellen Normen Verständnis entgegenbringt (Taylor 1999, S. 124). Der Dialog über die Menschenrechte zwischen Asien und 'dem Westen' solle sich global ausweiten und eine Auseinandersetzung über eine Übereinstimmung an Normen, die menschliches Verhalten und politisches Handeln leiten sollten, starten. Dieser Grundkonsens auf der Basis der Menschenrechte soll bindend sein, darf sich aber in seiner Begründung unterscheiden (vgl.: Carnegie Council 1996). Der deutsche Philosoph Georg Lohmann vertritt wiederum die Position, dass der "Universalismus" nicht zwingend eine "Einheitskultur darstellt oder in einer solchen resultiert" (Lohmann 2009). Für ihn sind Universalismus und Relativismus auch keine Gegensätze; er sieht im Partikularismus das Gegenteil zum Universalismus. Deshalb ist er der Ansicht, dass ein "verwirklichter und rechtlich wie politisch konkretisierter universeller Menschenrechtsschutz die Möglichkeiten einer kulturellen Vielfalt der Menschen erweitern wird" (Lohmann 2009). Kulturelle Vielfalt ist hier aber nicht mit Willkür gleichzusetzen. Unterscheiden muss man zwischen "Besonderheiten, die mit dem Universalismus der Menschenrechte kompatibel sind und solchen, die ihm widersprechen" (Lohmann 2009). "Strikter" soll der Universalismus bei negativen Pflichten agieren, so zum Beispiel beim Verbot von Folter (Lohmann 2009). Bei positiven Pflichten, wie beispielsweise bei Leistungsrechten, kann der Universalismus lockerer angewendet werden und mehrere, kulturell unterschiedliche Auslegungen zulassen (vgl.: Lohmann 2009). Ein interkultureller Dialog und die Suche nach einem Konsens bedeuten jedoch nicht, dass "die Menschenrechte [völlig neu überdacht und] bereits bestehende international vereinbarte Standards und Konventionen […] abgetan werden sollen. Das wäre gefährlich" (Utrecht 1995, S. 11). Für eine strikte Durchsetzung ideal, so konkludiert Lohmann, "wäre ein gut etabliertes Rechtssystem, in dem die Menschenrechte individuell eingeklagt und mit Hilfe staatlicher Gewalten auch durchgesetzt werden können" (Lohmann 2013, S. 19). Fazit
Viele (süd-)ostasiatische Länder brachten im Jahr 1993 mit der Deklaration von Bangkok kulturrelativistische Argumente hervor, mit denen sie ihre Sichtweise auf die Universalität der Menschenrechte aufzeigten und rechtfertigten. Eine zentrale Begründung war hier, dass das "individualistische Rechtsverständnis" der Menschenrechte nicht mit dem asiatischen Gemeinschaftsverständnis vereinbar sei (Tetzlaff 2002, S. 5). Ebenso waren die Kulturspezifität von Rechten und das Primat des wirtschaftlichen Wohlstands Teil der Begründung. Auseinandersetzungen darüber fanden bis weit in die 1990er Jahre hinein viel Gehör und Gegenrede. Erst mit der asiatischen Wirtschafts- und Finanzkrise 1997/1998 wurde es still um die 'asiatischen Werte'. Was von der Debatte allerdings bleibt, ist die Diskussion über den Universalismus und den (Kultur-) Relativismus, für die der Menschenrechtsrat (MRR) der Vereinten Nationen in Genf eine Plattform bietet.
Bei allen Vorschlägen und Denkanstößen, die eine kulturelle Sensibilität und Variabilität ermöglichen sollen, ist der interkulturelle Dialog zentral. Fraglich bleibt jedoch, wie gut sich eine Diskussion über Normen auf der Basis der Menschenrechte und deren anschließende Durchsetzung in autoritär geführten Staaten durchsetzen lässt (vgl.: Carnegie Council 1996). Denn schließlich sagte schon Konfuzius (551 v. Chr. bis 479 v. Chr.), dass es sinnlos sei, miteinander Pläne zu schmieden, wenn über das Grundsätzliche keine Einigkeit bestehe.
Literatur Amnesty International (o. A.): Einführung in die Menschenrechte. (o. D.) Abrufbar unter: https://www.amnesty.ch/de/themen/menschenrechte/zahlen-fakten-und-hintergruende/einfuehrung-in-die-menschenrechte#was%20sind%20MR (zuletzt aufgerufen am 31.08.2020).Barr, Michael D.: Lee Kuan Yew and the "Asian Values" Debate. In: Asian Studies Review, Band 24, Ausgabe 3 (September 2000). S. 309-334. Verfügbar unter: http://www.cafefle.org/texteskkkmg-icc_articles/13_Singapore_26p-Pol%20copie.pdf (zuletzt aufgerufen am 05.09.2020).Bell, Daniel A.: The East Asian Challenge to Human Rights: Reflections on an East West Dialogue. In: Human Rights Quarterly, Band 18, Ausgabe 3 (1996). S. 641-667. Verfügbar unter: http://faculty.smcm.edu/jwschroeder/Web/ETHR1002/Global_Jutice_Readings_files/13.BellEastAsianChallenge.pdf (zuletzt aufgerufen am 05.09.2020). Bielefeldt, Heiner: Universale Menschenrechte angesichts der Pluralität der Kulturen. In: Hans-Richard Reuter (Hrsg.): Ethik der Menschenrechte. Zum Streit um die Universalität einer Idee I. Tübingen: Mohr Siebeck 1999. S. 11-43.
Carnegie Council (o. A.): A Proposal for an "Unforced Consensus". Human Rights Dialogue 1.5 (Summer 1996): "Cultural Sources of Human Rights in Asia". Erschienen am 05.06.1996 beim Carnegie Council for Ethics in International Affairs. Abrufbar unter: https://www.carnegiecouncil.org/publications/archive/dialogue/1_05/articles/525 (zuletzt aufgerufen am 09.09.2020). Chan, Benedict S. B.: Are International Human Rights Universal? – East-West Philosophical Debates on Human Rights to Liberty and Health. In: Metaphysics of Human Rights 1948-2018: On the Occasion of the 70th Anniversary of the UDHR. Wilmington: Vernon Press 2019. S. 135-152.Chiam, Sou: Asia's Experience in the Quest for a Regional Human Rights Mechanism. In: Victoria University of Wellington Law Review, Band 40, Ausgabe 1 (2009). S. 127-148.Verfügbar unter: https://ojs.victoria.ac.nz/vuwlr/article/download/5382/4709 (zuletzt aufgerufen am 06.09.2020).Dallmayr, Fred R.: "Asian Values" and Global Human Rights. In: Philosophy East and West, Band 52, Ausgabe 2 (April 2002). S. 173-189. Verfügbar unter: http://faculty.smcm.edu/jwschroeder/Web/ETHR1002/Global_Jutice_Readings_files/14.dallmayr.pdf (zuletzt aufgerufen am 05.09.2020).Davis, Michael C.: Human Rights in Asia: China and the Bangkok Declaration. In: Buffalo Journal of International Law, Band 2, Ausgabe 2, Article 3 (1996). S. 215-230.Verfügbar unter: https://digitalcommons.law.buffalo.edu/bjil/vol2/iss2/3 (zuletzt aufgerufen am 08.09.2020).Ernst, Sonja: Die Debatte um asiatische Werte. Rückblick und Bilanz. Erschienen am 12. Oktober 2009 in der Bundeszentrale für politische Bildung. Abrufbar unter: https://www.bpb.de/internationales/weltweit/menschenrechte/38715/asiatische-werte?p=all (zuletzt aufgerufen am 05.09.2020). Fukuyama, Francis: Das Ende der Geschichte. München: Kindler 1992.
Galtung, Johan: Menschenrechte – anders gesehen. Frankfurt am Main: Suhrkamp 1994.
Gareis, Sven Bernhard/Varwick, Johannes: Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen. 5. Aufl. Opladen: Verlag Barbara Budrich 2014.Hamm, Brigitte: Empirische Analysen über politische Menschenrechte – Perspektiven für den internationalen Schutz der Menschenrechte. In: INEF Report, Heft 36 (1999). Duisburg: Gerhard-Mercator-Universität 1999. Verfügbar unter: http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2013/4570/pdf/report36.pdf (zuletzt aufgerufen am 04.09.2020). Heidelmeyer, Wolfgang (Hrsg.): Die Menschenrechte. 3. erneuerte und erweiterte Aufl. Paderborn: Schöningh 1982.Heinz, Wolfgang S.: Gibt es ein asiatisches Entwicklungsmodell? Zur Diskussion über 'asiatische Werte'. In: Berichte / BIOst, Ausgabe 55 (1995). Köln: Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien 1995. Verfügbar unter: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-42151 (zuletzt aufgerufen am 06.09.2020). Henders, Susan J.: Asian Values. Erschienen am 25. September 2017 in der Encyclopaedia Britannica. Abrufbar unter: https://www.britannica.com/topic/Asian-values (zuletzt aufgerufen am 31.08.2020). Hilpert, Konrad: Ethik der Menschenrechte. Zwischen Rhetorik und Verwirklichung. Paderborn: Schöningh 2019.
Hoffmann, Johannes (Hrsg.): Universale Menschenrechte im Widerspruch der Kulturen. Das eine Menschenrecht für alle und die vielen Lebensformen. Frankfurt am Main: Verlag für interkulturelle Kommunikation 1994.Human Rights (o. A.): Definitionen. Erschienen am 11.12.2012. Abrufbar unter: https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/einsteiger-innen/was-sind-menschenrechte/ (zuletzt aufgerufen am 31.08.2020).Human Rights (o. A.): Was heißt "Universalität der Menschenrechte"? Erschienen am 10. Oktober 2018. Abrufbar unter: https://www.humanrights.ch/de/ipf/archiv/themen/universalitaet/heisst-universalitaet-menschenrechte (zuletzt aufgerufen am 31.08.2020).Krennerich, Michael: Zehn Fragen zu Menschenrechten. Erschienen am 12. Oktober 2009 in der Bundeszentrale für politische Bildung. Abrufbar unter: https://www.bpb.de/internationales/weltweit/menschenrechte/38627/zehn-fragen (zuletzt aufgerufen am 31.08.2020). Li, Xiaorong: Asian Values and the Universality of Human Rights. In: Report from the Institute for Philosophy and Public Policy, Band 16, Ausgabe 2 (Frühling 1996). Maryland. S. 18-28. Lohmann, Georg: Kulturelle Besonderung und Universalisierung der Menschenrechte. In: Gerhard Ernst, Stephan Sellmaier (Hrsg.): Universelle Menschenrechte und partikulare Moral. Stuttgart: Kohlhammer 2010. S. 33-48.
Lohmann, Georg: Kulturelle Menschenrechte und der Kampf gegen Ungerechtigkeit. In: Johannes Ebert/Ronald Grätz (Hrsg.): Menschenrechte und Kultur. Göttingen: Steidl 2014. S. 19-28.Lohmann, Georg: Universelle Menschenrechte und kulturelle Besonderheiten. Erschienen am 12.10.2009 in der Bundeszentrale für politische Bildung. Abrufbar unter: https://www.bpb.de/internationales/weltweit/menschenrechte/38709/universelle-menschenrechte (zuletzt aufgerufen am 09.09.2020).Lohmann, Georg: Werden die Menschenrechte überschätzt? In: zfmr, Ausgabe 2 (2013). S. 9-24. Lohmann, Georg: Zur Verständigung über die Universalität der Menschenrechte. Eine Einführung. In: Günter Nooke, Georg Lohmann, Gerhard Wahlers (Hrsg.), Gelten Menschenrechte universal? Begründungen und Infragestellungen. Freiburg, Basel, Wien: Herder 2008. S. 47-60.
Maier, Hans: Wie universell sind Menschenrechte? Freiburg im Breisgau: Verlag Herder 1997.Müller, Ragnar: Pharos e.V. Stuttgart/Sarajevo: Pharos e.V. Menschenrechte Dr. Ragnar Müller. Veröffentlicht am 09.12.2017 auf YouTube. Abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=sbaLtEMcCXo&t=191s (zuletzt abgerufen am 04.09.2020). Nghia, Hoang: The "Asian Values" Perspective of Human Rights: A Challenge to Universal Human Rights. Hanoi: Vietnamese Institute for Human Rights 2009. Verfügbar unter: https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1405436 (zuletzt aufgerufen am 06.09.2020).Pohl, Karl-Heinz: Zwischen Universalismus und Kulturrelativismus. Menschenrechte und interkultureller Dialog mit China. In: Occasional Papers, Arbeitsgemeinschaft Menschenrechte Trier, Ausgabe 5 (Februar 2002). Verfügbar unter: https://www.humanrights.ch/cms/upload/pdf/070108_pohl_universalitaet.pdf (zuletzt aufgerufen am 06.09.2020). Pollis, Adamantia und Schwab, Peter: Human Rights: A Western Construct with Limited Applicability. In: Christine M. Koggel: Moral and Political Theory. Moral Issues in Global Perspective I. 2. Aufl. Peterborough: Broadview Press 2006. S. 60-72.Schreiner, Klaus H.: Asiatische Werte kontra Menschenrechtsimperialismus? (Rück-)Blick auf eine Debatte. In: Südostasien Informationen, Band 11, Ausgabe 4 (1995). S. 56-57. Tai, Pak Chong: Das Verhältnis der asiatischen Werte zur Idee der Menschenrechte. In: Reinhard C. Meier-Walser/Anton Rauscher (Hrsg.): Die Universalität der Menschenrechte. München: Hanns-Seidel-Stiftung e.V. 2005. S. 27-39.Tay, Simon S.C.: Human Rights, Culture, and the Singaporean Example. In: McGill Law Journal, Band 41 (1996). S. 743-780. Taylor, Charles: Conditions of an Unforced Consensus on Human Rights. In: Bauer, Joanne/Bell, Daniel (Hrsg.): The East Asian Challenge for Human Rights, Cambridge: Cambridge University Press 1999. S. 124-144.Tetzlaff, Rainer: Modernisierung und Menschenrechte aus politikwissenschaftlicher Sicht. Zur Begründung einer relativen Universalität der Menschenrechte. In: Jahrbuch für christliche Sozialwissenschaften, Band 39 (1998). S. 54-82.Tetzlaff, Rainer: Über den Nutzen kultureller Eigentümlichkeiten: Das produktive Spannungsverhältnis zwischen universellen Menschenrechten und asiatischen Werten. In: Deutsche Gesellschaft für Vereinte Nationen (Hrsg.), Ausgabe 85 (2002). S. 5-12.UN-Vollversammlung: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die Vereinten Nationen, 217 (III) A, Paris: 1948. Artikel 2. Verfügbar unter: https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf (zuletzt aufgerufen am 16.09.2020).Utrecht, Artien: Asiatische Werte wieder in der Menschenrechtsdebatte. Beobachtungen und Anmerkungen zu einer internationalen Menschenrechtskonferenz in Kuala Lumpur. In: Südostasien Informationen, Band 11, Ausgabe 1 (1995). S. 10-11. Van Ness, Peter (Hrsg.): Debating Human Rights. Critical Essays from the United States and Asia. London: Routledge 1999. Wagner, Beate: 50 Jahre UN-Menschenrechtspakte. Erschienen am 04.03.2016 in der Bundeszentrale für politische Bildung. Abrufbar unter: https://www.bpb.de/apuz/222193/50-jahre-un-menschenrechtspakte?p=all (zuletzt aufgerufen am 16.09.2020).Weißbuch: Embassy of the People's Republic of China in the Republic of Lithuana. Human Rights in China. White Paper of the Government. Erschienen 1991. Abrufbar unter: http://lt.chineseembassy.org/eng/zt/zfbps/t125236.htm (zuletzt aufgerufen am 03.09.2020). Zitat:
Zitate.eu: Zitate von Konfuzius. 2020. Abrufbar unter: https://www.zitate.eu/autor/konfuzius-zitate/9928 (zuletzt abgerufen am 10.09.2020).