In: Schriften des Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation 57
In: Schriften des Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation – Arbeiten zum Internationalen Wirtschaftsrecht und zur Wirtschaftsregulierung (ACELR) 57
Bei der juristischen Arbeit mit Zertifikaten in der Wissenschaft und Praxis ist die Bestimmung der Rechtsnatur eine stets relevante Vorfrage. Bisher wurde dieser Themenbereich nur lückenhaft, widersprüchlich oder lediglich fallbezogen behandelt. Im Rahmen dieser Arbeit erfolgt zum ersten Mal eine konsequente und umfassende Untersuchung der Einordnung der Zertifikate als Wertpapier, Inhaberschuldverschreibung, Derivat sowie als Gegenstand des Effekten- und Emissionsgeschäfts. Zusätzlich werden einige wesentliche Folgeprobleme, wie etwa die Anwendung des AGB-Rechts, des Schuldrechts AT, der Fernabsatzregelungen oder der Wohlverhaltenspflichten nach §§ 31 ff. WpHG auf das Verhältnis Emittent – Inhaber behandelt
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In: Schriften des Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation 56
In: Schriften des Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation – Arbeiten zum Internationalen Wirtschaftsrecht und zur Wirtschaftsregulierung (ACELR) 56
Rechtsanwälte, die auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland und Italien tätig sind und Mitarbeitern europäischer Institutionen bietet das Werk einen umfassenden Vergleich der Vorschriften zum Beweis-, Auskunftsrecht- und e.V.-Verfahren. Die Autorin zeigt auf, welche folgenreichen Unterschiede in der Umsetzung der Vorschriften des TRIPS-Abkommens und der Enforcement-Richtlinie durch beide Staaten existieren. Durch ihre Analyse legt die Autorin dar, dass es für eine gleichermaßen wirksame Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte in der Europäischen Union eines höheren Harmonisierungsgrads der Verfahrensvorschriften bedarf
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In: Schriften des Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation 20
In: Schriften des Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation – Arbeiten zum Internationalen Wirtschaftsrecht und zur Wirtschaftsregulierung (ACELR) 20
Eine Vielzahl nationaler Rechtsvorschriften im Bereich des Arbeitsrechts beruht auf Richtlinien des Gemeinschaftsgesetzgebers. Einige dieser Richtlinien resultieren aus dem in Art. 139 manifestierten Sozialen Dialog. Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit die Durchführung der Sozialpartnervereinbarungen mithilfe von Richtlinien demokratischen Anforderungen gerecht wird. Problematisiert wird hierbei, inwieweit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf europäischer Ebene in der Lage sind, die Interessen sämtlicher – und damit auch nichtorganisierter Arbeitgeber und Arbeitnehmer – widerzuspiegeln und im Rahmen des Sozialen Dialoges zu vertreten. Dabei zeigt sich, dass eine Vertretung der Nichtorganisierten durch die Struktur der Europäischen Verbände nicht sichergestellt werden kann. Eine Legitimation wird sodann über den Ansatz der virtuellen Repräsentation sowie der Delegation mitgliedstaatlicher Regelungsmacht auf die Sozialpartner erwogen. Die Arbeit soll vor allem Wege aufzeigen, die demokratische Rückbindung der Vereinbarungen und der auf ihnen basierenden Richtlinien zu stärken und ihnen auch in Kreisen der Nichtorganisierten zu einer stärkeren Akzeptanz zu verhelfen
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In: Schriften des Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation 24
In: Schriften des Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation – Arbeiten zum Internationalen Wirtschaftsrecht und zur Wirtschaftsregulierung (ACELR) 24
Am 31.5.2001 trat die Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates, kurz EuZVO, zur Regelung der Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft. Als wesentliche Neuerung zu der bis dahin geltenden Rechtslage wurde mit der EuZVO erstmals für die Zivilrechtspflege der Mitgliedstaaten die unabdingbare Möglichkeit geschaffen, dem Empfänger gerichtliche Schriftstücke direkt per Post – also ohne Einschaltung amtlicher Stellen im Empfangsstaat – zuzustellen; geregelt ist dies in Art. 14 EuZVO. Die Arbeit befasst sich mit den zahlreichen Rechtsproblemen, die sich im Zusammenhang mit der direkten Postzustellung nach Art. 14 EuZVO ergeben, wie z.B. die Problematik des Übersetzungserfordernisses des zuzustellenden Schriftstücks. Die Neuerungen der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlamentes und Rates, die mit Wirkung zum 13.11.2008 die Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 aufheben und in leicht abgeänderter Form ersetzen wird, sind – soweit sie die direkte Postzustellung betreffen – bereits mit behandelt
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In: Schriften des Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation 12
In: Schriften des Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation – Arbeiten zum Internationalen Wirtschaftsrecht und zur Wirtschaftsregulierung (ACELR) 12
In den letzten Jahrzehnten ist die uneingeschränkte Kündigungsbefugnis des Arbeitgebers vom Regel- zum Ausnahmefall geworden. Heute wird die Kündigungsfreiheit durch Gesetz, Kollektivvertrag und Individualvereinbarung beschränkt. In der vorliegenden Arbeit werden die "Unkündbarkeitsregelungen" des deutschen Arbeitsrechts umfassend dargestellt und analysiert. Die Autorin bietet eine systematische Aufarbeitung der verschiedenen Arten von Kündigungsbeschränkungen nach Art, Zielrichtung und Wirkungsweise unter besonderer Beachtung auch der tariflichen Unkündbarkeit. Das Werk richtet sich vor allem an Arbeitsrechtler und Wirtschaftsjuristen
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Das »Jahrbuch Politisches Denken« 2016 ist von der Kontroverse geprägt. Ein aktueller Schwerpunkt diskutiert die Grundlagen und den Stand des europäischen Integrationsprozesses. Frank-Lothar Kroll legt die historischen und geopolitischen Fundamente frei, auf denen ein europäisches Denken Fuß gefaßt hat. Jürgen Gebhardt macht darauf aufmerksam, dass eine Europäische Union sich nur dann sinnvoll selbst verstehen kann, wenn sie sich als Teil der Konstruktion des »Westens« in transatlantischer Perspektive begreift. Karl A. Schachtschneider formuliert eine fundamentale Kritik am Integrationsprozess der Europäischen Union aus der Perspektive des Staatsrechtslehrers. Diese Kritik kann mit Emanuel Richter als eines jener »neuen Narrative« eingeordnet werden, das als solches zur Demokratisierung der EU gehört. Kontrovers geht es auch in den weiteren Beiträgen zu, wenn Manuel Becker den »Mythos Humboldt« auf den Prüfstand stellt, wenn Rainer Enskat pointiert gegen die derzeitige Hochschulpolitik polemisiert und Felix Dirsch die Wertgrundlagen der Demokratie untersucht. Hinzu kommen die beachtenswerten Interpretationen, die die Italiener Cristiana Senigaglia und Pierpaolo Ciccarelli zu den deutschen Denkern Max Weber, Edmund Husserl und Leo Strauss vorlegen. Die Buchkritiken, die den Band 26 abrunden, behandeln neue Publikationen von und über Lothar Fritze, Raul Heimann, Otfried Höffe, Christoph Hübner, Aurel Kolnai, Wolfgang Neugebauer, Samuel Salzborn und Carl Schmitt. The Jahrbuch Politisches Denken (»Yearbook of Political Thought«) has been appearing since 1991 in collaboration with the Deutsche Gesellschaft zur Erforschung des Politischen Denkens or German Society for Research into Political Thought (DGEPD). In keeping with the aims of the Society, the Yearbook promotes interdisciplinary scholarly research on political thought internationally and in its entire breadth, as well as exchange between political thought and practical politics. All manuscripts submitted must go through an anonymous review process. Manuscripts should not exceed 50,000 characters in length. Please submit your manuscripts (in English or German) to the editorial board. Editorial Board address: Prof. Dr. Clemens Kauffmann, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Politische Philosophie und Ideengeschichte, Kochstr. 4/21, 91054 Erlangen. Email: Clemens.Kauffmann@fau.de The main topic of volume 26 comprises the basic principles and current status of the process of European integration. The subject is presented from the differing standpoints of the historian, the teacher of public law and political theory. Other articles provide a critical examination of the »myth of Humboldt«, offer a polemic against current higher education policy in Germany, and discuss the basic values of democracy. In two further contributions, Italian authors consider German theorists such as Max Weber, Edmund Husserl and Leo Strauss. The book reviews that round out the volume deal with new publications by and about Lothar Fritze, Raul Heimann, Otfried Höffe, Christoph Hübner, Aurel Kolnai, Wolfgang Neugebauer, Samuel Salzborn, and Carl Schmitt. Das »Jahrbuch Politisches Denken« erscheint seit 1991 in Zusammenarbeit mit der »Deutschen Gesellschaft zur Erforschung des Politischen Denkens« (DGEPD). Den Zielen der Gesellschaft entsprechend fördert das Jahrbuch die interdisziplinäre wissenschaftliche Forschung, die das politische Denken international und in seiner ganzen Breite zum Gegenstand hat, sowie den Austausch zwischen politischem Denken und praktischer Politik. Hans-Christof Kraus studierte Geschichte, Germanistik und Philosophie an der Georg-August-Universität zu Göttingen. 1992 Promotion im Fach Mittlere und Neuere Geschichte. Berufliche Tätigkeit und akademische Lehre an verschiedenen Forschungsinstitutionen und Hochschulen, u.a. in Berlin, München, Speyer, Stuttgart, Jena. 2002 Habilitation für das Fach Neuere und Neueste Geschichte an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit 2007 Ordinarius und Lehrstuhlinhaber für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Passau. Mitglied u.a. der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, der Kommission für die Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, der Historischen Kommission zu Berlin, der Preußischen Historischen Kommission. Frank-Lothar Kroll studierte Geschichte, Kunstgeschichte, Germanistik, Philosophie und Religionswissenschaften in Bonn und Köln. 1987 Promotion; 1992 Präsident der Werner Bergengruen-Gesellschaft e.V.; 1995 Habilitation in Erlangen; 1996 Louis Ferdinand Preis des Preußeninstituts; Professurvertretungen an den Universitäten Erlangen und Dresden; 2000 Professurvertretung und spätere Berufung auf die Professur für Neuere und Neueste Geschichte / Europäische Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts an der TU Chemnitz. Seit 2006 Vorsitzender der Preußischen Historischen Kommission und seit 2011 1. Vorsitzender der Prinz-Albert-Gesellschaft e.V.; u.a. Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des Instituts für Zeitgeschichte München, der Forschungsgemeinschaft 20. Juli 1944 e.V. und der Ranke-Gesellschaft. Peter Nitschke, Dr. phil. habil., Studium der Neueren Geschichte, der Philosophie und der Politikwissenschaft an der Universität Münster (1981–89). Preisträger der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, hist.-philos. Klasse (1989). Habilitationsstipendiat der Fritz Thyssen Stiftung (1990–93), Gastprofessuren in Münster, Essen und am Kulturwissenschaftlichen Institut (1994–97). Universitätsprofessor für Wissenschaft von der Politik an der Universität Vechta seit 1997, Gründungsdirektor des Instituts für Sozialwissenschaften (2000), Vizepräsident für Forschung und Nachwuchsförderung (2002–04), Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft zur Erforschung des Politischen Denkens (DGEPD) seit 2007. Forschungsschwerpunkte in der Politischen Theorie und Ideengeschichte, der Europapolitik und der Globalisierung. Martyn P. Thompson is Associate Professor and Senior Political Theorist in the Department of Political Science. His main fields of interest are the history of political thought since the Renaissance, literature and politics, and contemporary German political philosophy. Professor Thompson has two doctorates, the first from the London School of Economics, the second (the Habilitation) from Tuebingen University. He has been a faculty member in the universities of London, Cambridge and Tuebingen. His honors include a Fellow Commonership at Churchill College, Cambridge University; Fellowships at the Huntington Library and the William Andrews Clark Library in California; and honorary life membership of the R.G. Collingwood Society. Professor Thompson founded the Deutsche Gesellschaft zur Erforschung des politischen Denkens in 1989. He was President of the International Conference for the Study of Political Thought from 1995 to 2002 and he was President of the Michael Oakeshott Association from 2008 to 2010.
This monograph on Joseph Ignaz Mildorfer (1719-1775) consists of forteen chapters, that after having given an overall curriculum, depict the various stations in the painter's working process. Special emphasis has been given to such criteria as the socio-economic, political and esthetic impacts, that shaped the development of this intriguing artist. Mildorfer was born into a distinguished family of painters in Innsbruck, where he was taught the basics of his profession. However, he was also exposed to the newly imported paintings from southern Germany, which at this time sparked Tyrolian tradition with international flavor. Partly due to those early stimuli, the young painter managed to instantly gain the renowned "big prize" of the Academy, upon his arrival in Imperial Vienna. This distinction was a prerequisite to any further career. Praised by his contemporaries as the most prodigious pupil of Paul Troger, Mildorfer soon was offered remarkable employments. His first major task, the complete decoration of the pilgrimage church at Hafnerberg near Vienna, comprising works in fresco and oil was soon to be followed by a commission from the Imperial court. But Austria was plagued by a raging War of Succession, which cast its shadow upon the job market, forcing Mildorfer to venture out into alternative fields. This he found in the painting of battlescenes. In this genre the young artist produced works of such rebellious intenseness that surpassed all his colleagues' endeavors and saved him a special niche. It might well be that those particular paintings drew the attention of the last great sponsers of the monarchy to Mildorfer, resulting in his being appointed painter of the court to the Duchess of Savoy, neé Maria Theresia Princess of Liechtenstein. (By way of scholarly work in the Princely Archives of Liechtenstein we have now established answers to questions regarding character and extend of Mildorfers work for the Duchess, that up till now has been obscured). In addition this period marked the beginning of a long lasting relationship with various branches of the Esterházy family, culminating in Mildorfer's appointment to Esterháza. Here he was commissioned to paint al fresco in Duke Nikolaus Esterházy's castle, one of the last manifestations of feudal style, the elaborate adornment of which promted the Duke with the attribute "The Magnificent". When Mildorfer was elected Professor at the Academy (kaiserlich-königliche Hofakademie der Mahler, Bildhauer und Baukunst) this not only marked the zenith of his career but also had major impact on one of the most thrilling phenomena within eighteenth century Viennese art. It was under his leadership that a movement took center stage, that was aprostophized the "Einheitsstil der Wiener Akademie". Carried out by an array of his scholars, notably Franz Anton Maubertsch this faszinating manifestation had Mildorfer's ideas at its core. With his contributions in the Crown Lands of the Habsburg monarchy in mind, his work makes him a typical Central-European artist of the eighteenth century. However some of his lesser graspable traits can only be understood out of the "Zeitgeist" and must be explained under the term of "painter of the sensibility". Since Mildorfer is the link between Paul Troger, his teacher and Franz Anton Maulbertsch, his student, a comprehensive biography of this artist is an absolute must. Only that makes a profound understanding of the third generation of Austrian barock-painting possible. - Die vorliegende Monographie über den Maler Joseph Ignaz Mildorfer (1719-1775) umfasst vierzehn Kapitel, die mit dem Lebenslauf beginnend die verschiedenen Etappen im Werk des Malers veranschaulichen. Dabei wurde grosser Wert auf die soziologischen, politischen und ästhetischen Kriterien gelegt, welche die Entwicklung dieses eigenwilligen Künstlers bestimmten. In eine angesehene Malerfamilie in Innsbruck geboren, erlebte Mildorfer neben seiner konventionellen Ausbildung in der väterlichen Werkstatt hier auch den Beginn einer internationalen Monumentalmalerei, die erst durch den Import süddeutscher Maler auf tiroler Boden um sich griff. Mit diesen frühen Anregungen versehen, gelang es dem jungen Maler bei seiner Ankunft in der Kaiserstadt denn auch mit erstaunlicher Sicherheit den, für eine erfolgreiche Karriere imperativen, grossen Preis der Wiener Akademie zu gewinnen. Im Fahrwasser Paul Trogers, als dessen begabtester Schüler er von den Zeitgenossen gerühmt wurde, stellten sich in rascher Folge prestigereiche Angebote ein. Dem erstaunlich grossen Erstlingswerk, der malerischen Gesamtausstattung der Wallfahrtskirche am Hafnerberg, schloss sich bald der erste kaiserliche Auftrag an. Doch Österreich befand sich im Erbfolgekrieg, der die künstlerische Auftragssituation ernstlich bedrohte und auch Mildorfer zwang, nach Alternativen zu suchen. Und solche fand er in der Schlachtenmalerei. In diesem Genre schuf der junge Künstler Werke von einer aufrührenden Intensität, die ihn weit über seine Kollegen an der Akademie herausragen liessen, und ihm eine eigene Nische boten. Sicherlich machten gerade diese Bilder die letzten grossen Mäzene der Monarchie auf Mildorfer aufmerksam, was zu seiner Berufung als Hofmaler der Herzogin Maria Theresia von Savoyen, geborener Prinzessin von Liechtenstein führte, und eine lang anhaltende Zusammenarbeit mit den verschiedenen Zweigen der Familie Esterházy nach sich zog. Als Krönung rief Nikolaus Fürst Esterházy Mildorfer schliesslich nach Esterháza, um jenes Schloss zu freskieren, dessen aufwendige Gestaltung seinem Besitzer den Beinamen "der Prachtliebende" bescherte. (Die gründliche Aufarbeitung des Fürstlich Liechtensteinischen Archivs in Vaduz beantwortet nun endlich die Frage nach Art und Ausmass des tradierten, aber nie geklärten Arbeitsverhältnisses unseres Malers mit dem Hause Liechtenstein). Mildorfers Wahl zum wiener Akademieprofessor markierte nicht nur den Höhepunkt dieses Künstlerlebens, sondern spielte auch ganz wesentlich in eines der spannendsten Kapitel der wiener Kunst des 18. Jahrhunderts hinein. Unter seiner Ägide nämlich entstand hier der vielzitierte "Einheitsstil der Wiener Akademie", der von der Fülle seiner Schüler, allen voran Franz Anton Maulbetsch getragen wurde und Mildorfer zum Urheber dieses faszinierenden Phänomens macht. Die Arbeiten in den ehemaligen Kronländern kompletieren sein Werk als das eines typischen Mitteleuropäers des 18. Jahrhunderts. Manche, der oft schwer nachvollziehbaren Eigenschaften dieses kontroversen Malers müssen allerdings aus dem Zeitgeist gedeutet, und unter dem Begriff "Maler der Empfindsamkeit" verständlich gemacht werden. Mildorfer umfassend zu bearbeiten ist ein Desideratum, denn ohne ihn als Verbindungsglied zwischen Paul Troger, seinem Lehrer und Franz Anton Maulbertsch, seinem Schüler voll zu erfassen, wird immer ein Baustein im Gefüge der österreichischen Barockmalerei fehlen.
Inhaltsangabe: Die wirtschaftliche Rezession, die 2008 begann und eine weltweite Krise auslöste, wird ihren Tiefpunkt, der Vorhersage von Wirtschaftswissenschaftlern und Politikern nach, frühestens Ende 2009 oder 2010 finden. Aktuell ist es wichtig, dass Politiker konsequent handeln, damit die Intensität und Dauer der Krise eingeschränkt werden kann. Dazu braucht es eines Wissens über die Ursachen der jetzigen Krise. Des Weiteren sollten vergangene Rezessionen auf Ähnlichkeiten analysiert werden. Bereits 1929 ereignete sich eine tiefgreifende Wirtschaftskrise, die aus einer katastrophalen Schrumpfung der Weltwirtschaft resultierte und mehrere Jahre nicht überwunden war. Diese Krise könnte Ähnlichkeit mit der jetzigen haben. Zwar wiederholt sich die Geschichte nicht identisch. Aber von Mark Twain, Beobachter und Kritiker des sozialen Verhaltens der amerikanischen Gesellschaft, ist überliefert, sie reime sich. Mark Twain meinte damit, dass es ähnlich wiederkehrende wirtschaftliche Abläufe und Regelmäßigkeiten gibt. Bei der Analyse der Wirtschaftskrise 2008/2009, sollte auf Merkmale geachtet werden, die mit denen der vergangenen Krise übereinstimmen oder Ähnlichkeiten aufweisen. Es ist notwendig, die Ursachen der Krise 1929 zu kennen, um herauszufinden, ob wir heute vor einem ähnlichen Problem wie damals stehen. Des Weiteren ist es empfehlenswert, die Lösungsansätze und Maßnahmen, die angewandt wurden, um die Krise zu bekämpfen, zu studieren. Das Studium der damals praktizierten Fiskal- und Geldpolitik könnte hilfreich sein. Daraus sollte vor dem Aufstellen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise unserer Zeit gelernt werden. Sinnvoll ist es weiterhin, die ehemals vorherrschenden wirtschaftstheoretischen Überzeugungen zu studieren und zu untersuchen, welche Auswirkungen sie auf politisches Handeln hatten. Nur dann wird verständlich, wieso und weshalb so gehandelt wurde. Dementsprechend kann auf Basis der Teildisziplinen der Wirtschaftslehre: Wirtschaftstheorie und Wirtschaftsgeschichte, die Wirtschaftspolitik neue Ziele definieren und implementieren. Ich werde mich im Folgenden mit den Ursachen und dem Verlauf der Weltwirtschaftskrise der Dreißiger Jahre in Deutschland beschäftigen, um herauszufinden, ob, wieweit und inwiefern Übereinstimmungen mit der Krise jener Zeit existieren. Außerdem werde ich fragen, ob die Wirtschaftspolitik heute etwas aus der vergangenen Krise gelernt hat. Zusammenhänge werden deutlich, indem der Verlauf relevanter Konjunkturindikatoren verschiedener Länder von Mitte der 20er bis Ende de 30er beschrieben wird. Das Bruttoinlandsprodukt, die Industrieproduktion, die Arbeitslosenzahlen und der Handel bedeutender Industrieländer im Vergleich beschreiben die Situation Deutschlands im internationalen Vergleich. Die Indikatoren des Deutschen Reiches veranschaulichen die Intensität und Länge der Krise. Anschließend werde ich im Punkt 2.2 erklären, weshalb die Krise in den Dreißiger Jahren zustande kam. Ich werde mich mit den langfristigen Faktoren, die Fehlentwicklungen der gleichgewichtigen Entwicklung der Weltwirtschaft in Folge des Ersten Weltkriegs beschäftigen und dann auf die kurzfristig wirkenden Faktoren eingehen. Diese verstärkten die langfristigen Fehlentwicklungen. Dadurch wird deutlich werden, weshalb es zu der Krise der 1930er Jahre kam. Anschließend werde ich stärker auf Deutschland eingehen und die dort zwischen 1929 und 1932 vorherrschende Wirtschaft- und Finanzpolitik beschreiben und beurteilen. Dadurch wird erkennbar werden, welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen einen konjunkturellen Aufschwung unterstützen. Folgend werde ich mich mit dem Aufschwung der Wirtschaft im Dritten Reich beschäftigen. Ich werde analysieren, wie es zu der wirtschaftlichen Besserung kam. Anschließend werde ich Zusammenhänge zwischen der Krise der 1930er Jahre und der Krise 2008/09 aufzeigen.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisIIII TabellenverzeichnisIV 1.Einleitung1 2.Weltwirtschaftskrise 1929 – 1933: Ursachen und Verlauf3 2.1Beschreibung des Verlaufs der Krise Anhand von Konjunkturindikatoren3 2.1.1Bruttoinlandsprodukt3 2.1.1.1Staatenvergleich3 2.1.1.2Deutschland6 2.1.2Industrieproduktion7 2.1.2.1Staatenvergleich7 2.1.2.2Deutschland8 2.1.3Arbeitslosenzahlen10 2.1.3.1Staatenvergleich10 2.1.3.2Deutschland12 2.1.4Handel15 2.1.4.1Welthandel15 2.1.4.2Handelsbilanz Des Deutschen Reiches16 2.2Erklärung Der Weltwirtschaftskrise17 2.2.1Langfristig wirkende Faktoren ( Ursachen Im Engen Sinne)17 2.2.2Kurzfristig wirkende Faktoren ( Krise-Verstärker)28 2.2.2.1Geldpolitik28 2.2.2.2Handelspolitik30 2.2.2.3Währungspolitik31 3.Wirtschafts- und Finanzpolitik in Deutschland 1929 – 193234 3.1Deflationspolitik des Kabinetts Brüning35 3.2Wirtschaftspolitik des Kabinetts von Papen50 4.Aufschwung der Wirtschaft im Dritten Reich59 5.Was Lehrt die Große Depression der 1930er Jahre für die Bekämpfung der 2008 ausgebrochenen Finanz- und Wirtschaftskrise?63 5.1Beschreibung des Zustands der Wirtschaft 2009 und Prognose der Entwicklung der Wirtschaft 2010 mittels einiger realwirtschaftlicher Indikatoren63 5.1.1Weltwirtschaft63 5.1.2Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland66 5.2Vergleich der Krise 2008/09 mit der Weltwirtschaftskrise 1929 – 39 und Versuch, die Krise 2008/09 mittels einer vergleichenden Betrachtung zu erklären68 6.Fazit78Textprobe:Textprobe: Kapitel 3.1, DEFLATIONSPOLITIK DES KABINETTS BRÜNING: Anfang 1930 glaubte in Deutschland die Mehrheit der Politiker, Unternehmer und Gewerkschaftler der klassischen Theorie, die besagte, Rezession sei von Zeit zu Zeit notwendig, um Fehlentwicklungen zu korrigieren. Sie taten deshalb nicht viel, um die wirtschaftliche Situation zu verbessern beziehungsweise um der Krise Einhalt zu gewähren. Der Glaube an die Selbstheilungskräfte der Märkte war tief verwurzelt. Dementsprechend glaubten die Politiker, dass die Krise notwendig sei, damit die Investitionsgüterindustrie auf den Bedarf der Konsumgüterindustrie zurückgeschnitten werde. Der Markt würde dadurch von unproduktiven, unsolide finanzierten Unternehmen gereinigt. Nachdem sich die Wirtschaft dann neu angepasst hätte, würde von selbst ein neuer Aufschwung eintreten. Dieser würde dann zu höherem Wachstum als zuvor führen. Die Regierung beziehungsweise der Staat sollte deshalb nicht eingreifen, sondern die Märkte sich selbst überlassen. Die notwendige Krise nannte man 'Reinigungskrise'. Das bedeutet, dass durch die Depression 'auf dem Arbeitsmarkt die Löhne, auf dem Geld- und Kapitalmarkt die Zinsen und auf dem Markt für Rohstoffe und Halbfabrikate die Preise nach unten' gedrückt wurden. Die Ökonomen meinten, dass dadurch 'neue Investitionen rentabel' werden würden. Diese Vermutung war durch die Rezessionen vor 1914, die in der Regel kurz waren, recht gut bestätigt worden. Die Deutsche Reichsbank änderte dennoch ihre Politik, indem sie 'ihren Diskontsatz von 7,5 auf 4 Prozent' zwischen Oktober 1929 und August 1930 erhöhte. Der 'Zinssatz für Monatsgeld' ging von knapp zehn im Monatsdurchschnitt auf weniger als fünf Prozent zurück. Das brachte allerdings nicht viel Aufschwung in die Wirtschaft, denn die Preise für Rohstoffe und industrielle Erzeugnisse waren nicht beweglich genug. Insgesamt verringerten sie sich um zehn Prozent. Zu dem Zeitpunkt waren viele Politiker davon überzeugt, dass die Wirtschaft in Deutschland wieder boomen könnte. Man hoffte, dass die USA erneut eine große Anzahl an Krediten gewähren würde und somit die deutsche Wirtschaftskraft wieder herstellen könnte. Doch es kam anders. Durch den Young-Plan vom Januar 1930 wurden die Zahlungsverpflichtungen für Deutschland heruntergesetzt. Der Young-Plan, der den Dawes-Plan von 1924 ablöste, war Ergebnis der Pariser Verhandlungen. Er ermöglichte die Befreiung des Rheinlands, also den Abzug der französischen Besatzungsarmee, fünf Jahre vor der im Locarno-Vertrag 1926 vereinbarten Zeit. In dem Plan waren die Regeln für und die Höhe der Reparationszahlungen, sowie Vorschriften, die das Eingreifen der Politik in die Wirtschaft beschränken sollten geregelt. Er sah vor, dass Deutschland ' bis 1988 in 59 Jahren einen Beitrag von 113,9 Mrd. Reichsmark' zahlen sollte. Außerdem mussten die 'emittierten Banknoten mindestens in Höhe von 40 Prozent durch Gold oder Golddevisen gedeckt sein'. Sollte das nicht der Fall sein, und eine Unterdeckung vorliegen, so musste die Reichsbank den Diskontsatz erhöhen. Ferner durfte das deutsche Reich keine autonome Geldpolitik betreiben und der Kreditrahmen bei der Notenbank betrug 400 Mio. Reichsmark. Der Wechselkurs zwischen Reichsmark und Dollar wurde festgesetzt. Hoover, der davon ausging, dass durch eine erzeugte Inflation in Deutschland die Schulden des Reiches verringert werden würden, drohte mit hohen Sanktionen. Der Young-Plan führte nicht, wie erwartet zu einer wirtschaftlichen Besserung. Ein Grund dafür war, dass die Young- Anleihen zu niedrig gehandelt wurden. Geringer als die vorigen Dawes-Anleihen. Der Ertrag der Young-Anleihe floss an Deutschland, das Anleiheschuldner war. Es war vorgesehen, dass ein Teil des Aufkommens sofort an Frankreich weiterfließen sollte. Die Young- Anleihe war weniger erfolgreich wie die Dawes-Anleihe. Nur ein Bruchteil des erwarteten Betrags wurde eingenommen. Das zeigte, dass der internationale Kapitalmarkt austrocknete. Die Franzosen waren im Mai dazu bereit, die Young-Anleihen anzukaufen. Doch das Geld dafür kam von kurzfristigen unsicheren Krediten aus London und New York. Außerdem zogen die Franzosen zur Finanzierung der Anleihen Auslandsanlagen ab. Am 30. März 1930 trat Heinrich Brüning das Amt des Reichskanzlers von Deutschland an. Er regierte 'mit einer neuen Koalition ohne Sozialdemokraten,' das heißt 'ohne parlamentarische Mehrheit'. Brüning war schon seit 1924 im Reichstag tätig und bekannt dafür, dass er sich mit Finanz- und Steuersachen ausgezeichnet auskannte. Sein vorrangiges Ziel war es, während seiner Amtszeit das Budget auszugleichen. Es war ihm zudem wichtig, die Staatsschulden, die in den letzten Jahren angestiegen waren, zu tilgen. Sein Vorgänger Hermann Müller versagte trotz der Einführung neuer Steuerquellen in diesen Punkten. Brüning selbst sah zu Beginn seiner Amtszeit keinen Anlass, in die Finanz- und Wirtschaftswelt einzugreifen, da er, wie die meisten Politiker zu dieser Zeit, von dem klassischen Ansatz geprägt war. Er war demnach davon überzeugt, dass sich die Wirtschaft von selbst wieder einpendeln würde.
Bauaufträge gegen Bares, Stimmabgabe nach Bezahlung, Rechtssprechung nach dem höchsten Angebot – es gibt nun einmal Angebote, die kein vernünftiger Mensch ausschlagen kann. Warum sich also komplizierten Regelungen und unvorteilhaften Verfahren unterwerfen, wenn eine kleine Spende zur richtigen Zeit den gewünschten Effekt viel schneller und unkomplizierter erzielt? Warum sich mit einer öffentlichen Moral quälen, wenn Käuflichkeit als selbstverständlicher Sachverhalt sich täglich aufs Neue erweist? Was alle tun, kann auch nicht strafbar sein. Schließlich gibt es Versicherungs- und Steuerbetrug als Volkssport auch nicht erst seit heute, und ist dieser nicht ein Kavaliersdelikt im Vergleich zur Selbstbedienungsmentalität der Eliten? Folgt man dieser Logik, dann ergibt sich ganz schnell das Bild einer durch und durch korrupten Gesellschaft, in der Schmieren und Schmierenlassen zur alltäglichen Praxis geworden zu sein scheint. Tatsache ist, dass Korruption in Deutschland mittlerweile weiter verbreitet und tiefer verwurzelt ist, als bisher angenommen wurde oder man sich selbst zugestehen wollte. Nach Beispielen muss man demzufolge auch nicht lange suchen: Barschecks und Sachzuwendungen an den Baureferenten verschaffen Konzessionen und Genehmigungen an den öffentlichen Vergabeverfahren vorbei, pekuniäre Handsalben an die Aufsichtsbehörde verhindern hohe Gebührenbescheide und strenge Ordnungskontrollen, fingierte Beraterverträge zwischen hohen politischen Repräsentanten und namhaften Medienhändlern verschaffen ein lukratives Zweiteinkommen. Von "A" wie Abgeordneter bis "Z" wie Zulassungsverfahren - Korruption lohnt sich und ist im Wesentlichen eine Frage des Preises. Am Buffet der Selbstbereicherung bedienen sich der Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde, der Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal, Wirtschaftsminister und Kanzler ebenso wie Vorstände, einfache Unternehmer und selbständige Journalisten. Auch die jüngere deutsche Geschichte kann einiges an Anschauungsmaterial zu dieser "chronique scandaleuse" beitragen: Der Bundesliga-Wettskandal, die illegale Spürpanzerlieferung an Saudi-Arabien, die Parteispendenaffäre der CDU, Flick, Neue Heimat und so weiter und so fort. Korruption kennt viel Namen und noch mehr Personen, die sich bereitwillig an ihr beteiligen oder beteiligt haben. Dabei verkennen die Betroffenen meist, dass es sich bei dieser unvollständigen Reihung von mehr oder weniger schweren Skandalen, nicht mehr nur um bloße Einzelfälle abweichenden Verhaltens einer Minderheit von Volkvertretern handelt, die ihr persönliches Wohl nicht von dem des Staates unterscheiden können oder wollen. Egal ob von Bestechung, Ämterpatronage, Filz oder Lobbyismus die Rede ist; es sind alles Stichworte für ein und dasselbe Phänomen, das nicht erst mit Inkrafttreten des Grundgesetzes bekannt geworden ist, geschweige denn, seitdem einen regelrechten Boom erleben würde. Korruption gab es und wird es immer geben, solange sich Menschen in sozialen Gebilden zusammenschließen und sich gemeinsamen Regeln unterwerfen. Nur der Grad ihrer Verbreitung und der Effekt den sie auf die Verfasstheit einer Gesellschaft hat, wird ständigem Wandel unterworfen bleiben. So ist das Thema Korruption in Deutschland aktuell wie eh und je. Dennoch kommt es nur selten auf die politische Agenda und scheint in der gesellschaftlichen Diskussion nur am Rande eine Rolle zu spielen. Schmiergeldsumpf, Bananenrepublik, Bakschisch-Mentalität – allein an der Wahl des Vokabulars, das hinlänglich Verwendung findet, um derlei illegaler Praktiken und manipulativer Techniken zu beschreiben, wird deutlich, wie wenig die Bereitschaft da ist, das Problem als solches für die Bundesrepublik anzuerkennen. Stattdessen scheint es sich um ein Phänomen zu handeln, welches immer die Anderen anzugehen scheint – die andere Partei, das andere System, oder der andere Staat. So wird Korruption zumeist in südlichen Ländern verortet oder schlichtweg verdrängt. Dass allein hierzulande der öffentlichen Hand Schäden in Höhe von 6,8 Milliarden Euro per annum durch Wirtschaftsstraftaten entstehen, dürfte den wenigsten bekannt sein. Genauso, dass nach Schätzungen der Weltbank im internationalen Geschäftsverkehr jedes Jahr bis zu 70 Milliarden Euro in das Korruptionsgeschäft investiert werden, was wiederum Rückwirkungen auf den deutschen Markt hat. Durch die zunehmende Globalisierung der Märkte, werden auch die jeweiligen Gesellschaften inklusive ihrer Sozial-, Wirtschafts- und Rechtssysteme immer komplexer und immer stärker international verwoben. Gleichzeitig aber werden sie auch weniger durchschaubar. Auf der anderen Seite ist das Thema Korruption äußerst skandalträchtig und einschaltquoten- bzw. auflagensteigernd, weshalb ihr die Medien auch einen prominenten Platz einräumen. So kommt es hin und wieder zu teils empörten, teils resignierten, teils zornigen Reaktionen aus den Reihen der Bevölkerung im Hinblick auf die gepflegte Art der Selbstbereicherung des politischen Personals. Das ist in einer offenen Gesellschaft auch nichts Ungewöhnliches und deutet zumindest auf die Bereitschaft zur Verarbeitung derlei Regelverstöße hin. Die Empörung der Betrogenen und ein diffuses Ohnmachtsgefühl provoziert das kollektive Gerechtigkeitsempfinden. Dabei ist gerade die Ausübung öffentlicher Ämter und Mandate zum privaten Vorteil der kollektiven Idealisierung moralischer Werte besonders zuwider, zumal es auch noch ein Zeugnis der Ungleichheit ist. Moralisch-normativ ist auch großteils die Art der Beurteilung von Korruption. Sie gilt als besonders verwerflich oder spiegelt eine "Pathologie der Politik" (Carl J. Friedrich) wider. Bei der Bewertung korrupter Institutionen geht es aber auch, wie eingangs erwähnt, um die ganz eigene Bereitschaft zur Wahrnehmung eines persönlichen Vorteils. Von diesem wird sich – auch unter Strapazierung des eigenen Gewissens – kaum einer ausnehmen können. Mit der Beschädigung öffentlicher Belange und der Verletzung von Normen sollte dies jedoch nicht verwechselt werden. Keine Korruption des Staates ohne Verfall individueller Moral, da Institutionen sich nun mal nicht selbst korrumpieren können. Inwieweit persönliche Wert- und Unwertvorstellungen den Verfall des Staates fördern, wird daher eine der zentralen Fragen sein, die im Folgenden zu beantworten ist. Das Vorhaben dieser Arbeit ist somit schon grob umrissen; Korruption findet statt im Spannungsfeld zwischen dem Gemeinwohl und dem Prinzip der individuellen Nutzenmaximierung auf Kosten dieses Gemeinwohls. Dies gilt es anhand ihrer politischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Ursachen zu untersuchen. Es geht dabei ausschließlich um Korruption auf bundesdeutschem Terrain sowie ihrer Formen, Strukturen und Verbreitung hierzulande. Auch soll der Schwerpunkt stärker auf der besonderen Form der politischen Korruption liegen, als auf ähnlich gearteten Delikten in der freien Wirtschaft. Diese beiden Bereiche sind trennscharf voneinander zu unterscheiden, obwohl sie sich gegenseitig durchdringen und die Art der Delikte durchaus übertragbar ist. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht allerdings die Frage, wie und mit welchen Mitteln effektiv gegen Korruption vorgegangen werden kann. Dazu ist es sinnvoll, den umfangreichen Katalog an Korruptionsbekämpfungsvorschlägen zu sichten und ihn kritisch auf sein Potential hin zu untersuchen. Politisch und rechtlich sinnvolle Maßnahmen müssen getrennt werden von Scheinaktivitäten, bloßen Bekenntnissen und blindem Aktionismus. Immerhin: die Bedrohung, welche von der Korruption für den Staat ausgeht, wird von Seiten der Verantwortlichen nicht länger ignoriert. Die Bereitschaft, sich mit dem Phänomen zuweilen auch selbstkritisch im Hinblick auf die eigenen Versäumnisse auseinander zusetzen, ist da. Es gilt nur noch die Aussage von John Adams, dem zweiten Präsidenten der Vereinigten Staaten, zu widerlegen, der im Bezug auf die schicksalhafte Neigung von Demokratien, sich selbst zu zerstören, feststellte: "Eine Demokratie währt niemals lange. Sie zehrt sich auf, erschöpft sich und mordet sich selbst. Bisher gab es noch keine Demokratie, die keinen Selbstmord beging." Trotz der Vehemenz, die der Thematik potentiell inhärent sein kann, wird Korruption dennoch reihenweise als Kavaliersdelikt verharmlost und in seiner Breitenwirkung unterschätzt. Eindeutig scheint allerdings: Korruption wird es immer geben, da das (illegale) Streben nach privater Gewinnmaximierung ein dem menschlichen Wesen inhärenter Charakterzug ist. Abhängig vom jeweiligen Individuum wird jener natürlichen Neigung mehr oder weniger skrupellos nachgegeben. An dieser menschlichen Grundkonstante kann politikwissenschaftliches Forschungsinteresse auch nicht einsetzen; jedoch dort, wo politische Korruption ihren Einzelfallstatus überschreitet und sich somit zum öffentlichen Problem, zur Bedrohung des Staates wandelt. Genauer: jene Funktionen, die von einem intakten politischen System übernommen werden müssen, sind auch die grundsätzlichen Fixpunkte einer politikwissenschaftlichen Untersuchung. Hierbei hat es insbesondere um die Frage zu gehen, ob und inwieweit eine Aufrechterhaltung jener Funktionen noch garantierbar oder bereits im Korrosionsprozess der politischen Korruption begriffen ist. An dieser Stelle macht sich bereits die begriffliche Schwierigkeit bemerkbar, wann etwas als öffentliches Problem zu gelten hat. Anders als bei eindeutig sanktionierbaren, da strafgesetzlich fixierten Delikten, lassen sich über das Dunkelfeld der Korruption und ihre immateriellen schädlichen Auswirkungen auf die Öffentlichkeit bislang nur Vermutungen anstellen. Jener Umstand erleichtert die Analyse des Phänomens nicht unbedingt. Die oft bemühte Metapher, aufgeklärte Fälle von korrupten Machenschaften seien lediglich die Spitze des Eisbergs, schärft zumindest den analytischen Blick. Eine sozialwissenschaftliche Betrachtung bleibt dennoch auf Grund diverser Faktoren getrübt: korrupte Personen, zumal sie sich als Mächtige und Einflussreiche zur gesellschaftlichen Elite zählen, können sich einem forschenden, aufklärenden Blick besser entziehen, ihr Intrigenspiel geschickter verkleiden, als dies in diversen anderen kriminellen Milieus möglich wäre. Zum anderen ist es erheblich schwieriger, den Umstand der Korruption einzugrenzen; wer wann wo und inwieweit korrupt ist, lässt sich großteils nur undeutlich benennen. Vorausgesetzt sei hier natürlich die Abneigung gegen pauschale Schuldurteile "der" Politiker und Wirtschaftsführer en gros.
Verständlich, kompakt und fundiert Werner Weidenfelds Einführung erläutert alle wichtigen Theorien, Fakten und Zusammenhänge zum Thema "Europäische Union". Der erste Teil behandelt die Theorien der europäischen Integration. Ein geschichtlicher Überblick nennt nicht nur zentrale Daten, sondern analysiert die Entwicklungszusammenhänge des Einigungsprozesses. Im zweiten Teil werden die Akteure und die Entscheidungsstrukturen der Europäischen Union vorgestellt. Der dritte Teil nimmt die zentralen Handlungsfelder sowie die aktuellen und künftigen Herausforderungen der Europäischen Union in den Blick. Für die sechste Auflage wurden auch die neuesten Ereignisse wie das Brexit-Austrittsabkommen und die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie berücksichtigt.
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Der Systematische Praxiskommentar Bilanzrecht bietet Ihnen eine umfassende und zugleich kompakte Darstellung und Analyse der aktuellen HGB-Normen für die §§ 238–315e HGB zur Rechnungslegung sowie für die §§ 325–329 HGB zur Offenlegung. Das ganzheitliche Werk vermittelt das gesamte Praxiswissen von der Prüfung des Bestehens der Buchführungspflicht bis zur Offenlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger. Der Kommentar in der vierten, aktualisierten Auflage berücksichtigt umfangreich die Erfahrungen mit den gesetzlichen Normen im Unternehmensalltag sowie eine Auseinandersetzung mit der aktuellen Rechtsprechung sowie dem Schrifttum. Die Herausgeber Karl Petersen und Prof. Dr. Christian Zwirner arbeiten in diesem Werk eng zusammen mit einer heterogenen Zusammenstellung namhafter Autoren aus Wissenschaft und Praxis. Dadurch werden das hohe fachliche Niveau sowie Anwenderfreundlichkeit und Praxisorientierung der einzelnen Kommentierungen optimal gewährleistet. Inhaltsverzeichnis Aus dem Inhalt: Kommentierung der Vorschriften des HGB zur Rechnungslegung und Offenlegung Paragrafenorientierte Darstellung Steuerrechtliche und rechtsformspezifische Vorschriften mit Bezug zur HGB-Rechnungslegung Biographische Informationen Autoreninfo: Herausgegeben von Karl Petersen, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, und Prof. Dr. Christian Zwirner, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater (beide Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München). Rezension Stimmen zur 3. Auflage: " […] Dem Herausgeberteam Petersen/Zwirner/Brösel scheint Außergewöhnliches gelungen zu sein. So findet- dies zumindest den beruflichen Erfahrungen des Rezensenten folgend – auch das hier im Fokus stehende, erstmalig im Jahr 2010 und jüngst in der dritten Auflage erschienene Werk "Systematischer Praxiskommentar Bilanzrecht" bei bilanziellen Fragestellungen zunehmend Berücksichtigung. Dass dieser Kommentar trotz seiner vergleichsweise kurzen Historie in der Bilanzierungspraxis auf Resonanz stößt, ist bei genauerem Hinsehen allerdings wenig überraschend: In der Unternehmens-praxis real auftretende bilanzielle Fragestellungen können üblicherweise nicht durch alleinigen Rückgriff auf rein wissenschaftliche Abhandlungen zweckadäquat gelöst werden. […] Der Blick in das dem hier betrachteten Werk vorangestellte Bearbeiterverzeichnis zeigt, dass es den Herausgebern gelungen ist, neben renommierten Fachhochschul- und Universitätsprofessoren eine besonders hohe Anzahl aktiver Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Juristen zu gewinnen. Vergleicht man die jüngst erschienene Neuauflage mit der vorangegangenen, fällt zunächst der um etwa 200 Seiten erweiterte Umfang ins Auge. Außerdem wird den paragraphenweisen Kommentierungen nun nicht mehr allein der zum Erscheinungszeitpunkt (September 2016) geltende Gesetzeswortlaut vorangestellt, sondern zusätzlich – in Form einer synoptischen Gegenüberstellung – der zum Erscheinungsdatum der Vorauflage geltende Wortlaut. Diese der Übersichtlichkeit zuträgliche Darstellungsform ist insofern zweckdienlich, als in der Zwischenzeit das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und damit die größte handelsrechtliche Bilanzrechtsreform seit Irrkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) verabschiedet worden ist. Hinzu treten kleinere Gesetzesänderungen, bei denen vor allem die Modifikation der handelsrechtliehen Bewertung von Pensionsrückstellungen hervorzuheben ist. Neben der entsprechend ausführlich vorgenommenen Aktualisierung der betroffenen paragraphenweisen Kommentierungen und der Erweiterung des Umfangs ist es aus Anwenderperspektive besonders zu begrüßen, dass auch in der Neuauflage weiterhin großer Wert auf verständnisfördernde (Fall-)Beispiele sowie auf die für bilanzierende Unternehmen hilfreichen praktischen Hinweise und Anwendungsempfehlungen gelegt wird. In Abgrenzung zu anderen handelsrechtliehen Bilanzrechtskommentaren wird im vorliegenden Praxiskommentar nach wie vor ganz bewusst- so auch im Vorwort dargelegt - auf umfassende Exkurse zu den von ihren Befürwortern oftmals als modern angepriesenen International Financial Reporting Standards (IFRS) verzichtet. Passagen mit vergleichsweise ausfuhrliehen Bezügen zum Steuerrecht sind demgegenüber an zahlreichen Stellen zu finden. Mit dieser klaren inhaltlichen Ausrichtung widersetzen sich die Herausgeber dem aktuellen Zeitgeist und stellen zugleich ein Werk zur Verfügung, das in der notwendigen Stringenz den tatsächlichen Bedürfnissen seines Hauptadressaten, dem nach handelsrechtliehen Vorschriften bilanzierenden deutschen Mittelstand, gerecht wird. Da der interessierte Leser ein vergleichbares Produkt im deutschsprachigen Schrifttum vergeblich sucht, wird für die Zukunft sicherlich mit zeitnahen Neuauflagen zu rechnen sein." Prof Dr. Niklas B. Homfeldt, DStR 51-52/2016
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhalt -- Geleitwort / Oppenhoff, Walter -- Unlauterer Wettbewerb / Albach, Horst -- Wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs / Bauer, Kurt -- Salvatorische Klauseln / Baur, Jürgen F. -- Objektive oder subjektive Marktabschottung? / Beier, Friedrich-Karl -- Vom Verbandszeichen zur Kollektivmarke / Berg, Günter -- Die Erledigung aktienrechtlicher Anfechtungsverfahren durch Vergleich / Brändel, Oliver C. -- Wann ist Rufausnutzung im Wettbewerb nicht unlauter? / Brandner, Hans Erich -- Der manipulierte Bundesrichter / Bruchhausen, Karl -- Anwaltswerbung zwischen Berufsrecht und Wettbewerbsrecht / Büttner, Hermann -- Die dreidimensionale Marke / Eichmann, Helmut -- "HURRICANE" - Zuviel Wind! / Eisenführ, Günther -- Die zeitliche Begrenzung des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes / Erdmann, Willi -- Brauchen wir den Begriff eines patentrechtlichen Teilschutzes? / Falck, Kurt Von -- Die Nichtakzessorietät der Marke und ihre rechtliche Konnexität zu einem Unternehmen / Fezer, Karl-Heinz -- Doppelte Rechtshängigkeit in USA und Deutschland / Fritze, Ulrich -- Die Ermittlung der Verbrauchervorstellungen im Lebensmittelrecht / Gaedertz, Alfred-Carl -- Zur sog. Drittauskunft bei Wettbewerbsverletzungen / Von Gamm, Otto-Friedrich Frhr. -- Die rechtserhaltende Benutzung der Marke in abgewandelter Form / Giefers, Hans-Werner -- Brauchen wir eine neue UWG-Novelle? / Gloy, Wolfgang -- Nationale Regelungen für internationale (europäische) Betriebsräte / Hanau, Peter -- Der Schutz geographischer Herkunftsangaben nach dem Markengesetz / Helm, Horst -- Die Haftung der Partnerschaft und ihrer Gesellschafter / Henssler, Martin -- Die Katalogbildfreiheit / Jacobs, Rainer -- Schlankheitswerbung im Zwielicht / Kisseler, Marcel -- Die Markenteilung / Klaka, Rainer -- Das Strafrecht - wirksame Waffe gegen den Insider-Handel? / Kohlmann, Günter -- Die rechtliche Situation der privaten Vervielfältigung in der Europäischen Union / Kreile, Reinhold -- Der Grüne Verein und sein Generalsekretär - eine Institution für den Schutz des geistigen Eigentums in Deutschland / Krieger, Albrecht -- Geschmacksmuster - Schutzrecht ohne "Beschreibung"? / Krieger, Ulrich -- Entwicklung der neueren Rechtsprechung zur Schutzfähigkeit fremdsprachiger Begriffe / Krings, Philipp -- Der Minderjährige mit beschränkter Haftung? / Laum, Dieter / Dylla-Krebs, Corinna -- Die offenkundige Vorbenutzung nach neuem Recht / Lederer, Franz -- "Zufallsgeschenke, Haftungsfallen, Unternehmensvernichtungen und Sanierungshindernisse" / Lieb, Manfred -- Gealterte und gefärbte Jeans / Loewenheim, Ulrich -- Der Titelschutz als besonderes Kennzeichnungsrecht / Loschelder, Michael -- Die kleine Aktiengesellschaft - ein Angebot an die Praxis / Lutter, Marcus -- Zum Erfordernis der Spürbarkeit bei Wettbewerbsverletzungen durch Normverstöße / Mees, Hans-Kurt -- Die Verbreitung wahrer, geschäftsschädigender Tatsachen über Gewerbetreibende unter dem Schutz der Meinungsfreiheit / Messer, Herbert -- Die Heilung einer wegen mangelnder Benutzung löschungsreif gewordenen Markeneintragung im europäischen und im deutschen Markenrecht / Mühlendahl, Alexander v. -- Eigenkapitalerhöhung öffentlicher Banken durch Fusion in den beihilferechtlichen Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages / Müller-Graff, Peter-Christian -- Ist Martin Luther noch geschützt? / Nordemann, Wilhelm -- Rechtsentwicklung in Osteuropa / Piltz, Albrecht -- Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Werbeanzeigen und redaktionellen Beiträgen werbenden Inhalts insbesondere in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs / Piper, Henning -- Die Vermutungen im Kartellrecht / Prütting, Hanns -- Der Ausschluß der Nebenintervention in den Fällen des Art. 37 Abs. 2 2. Halbsatz der Satzung des Europäischen Gerichtshofes / Quack, Karlheinz -- Gentechnische Forschungsarbeiten der Sicherheitsstufe 1 und staatliche Kontrolle / Salzwedel, Jürgen -- Der Schutz des Werktitels im neuen Kennzeichenrecht / Schricker, Gerhard -- Probleme der Währungsordnung der Europäischen Union / Seidel, Martin -- Umwelt und Wettbewerb / Spätgens, Klaus -- Verhinderung trotz Beachtung der "gebotenen Sorgfalt" als Wiedereinsetzungsgrund bei Fristversäumnis im europäischen Patenterteilungsverfahren / Straus, Joseph -- Zur Methodik der Interessenabwägung in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 3 UWG / Teplitzky, Otto -- Horaz 2000 - Persicos odi / Tilmann, Winfried -- Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung durch eine wettbewerbsrechtliche Schlichtung? / Traub, Fritz -- Bankrechtliche Aspekte der Insolvenzrechtsreform 1994 / Uhlenbruck, Wilhelm -- Der wettbewerbsrechtliche Schutz der Privatsphäre / Ulrich, Gustav-Adolf
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Aktuell sind über 50 Millionen Menschen weltweit dazu gezwungen, ihre Heimat zu verlassen, um sich und ihre Angehörigen in Sicherheit zu bringen. Mit der Erhöhung der Geflüchtetenzahlen diversifizieren sich die Fluchtmotive. Zu den altbekannten Gründen wie (Bürger-)Krieg, politische Verfolgung und Vertreibung kommen seit ein paar Jahren auch Fluchtmotive wie Klimawandel, Umweltzerstörung, Naturkatastrophen sowie die zunehmende Armut, oft gepaart mit Hungerkatastrophen, hinzu. Im Zuge der Globalisierung erlangte ein Teil der Welt, unser Teil, unvorstellbaren Wohlstand. Die Globalisierung kehrt sich aktuell gewissermaßen um: Auf einmal kommt der andere, ärmere Teil der Welt zu uns, auch da es bei uns friedlich ist. Diese Entwicklungen machen es immer schwieriger, klar und eindeutig von legitimen Fluchtgründen zu sprechen und welche Fluchtmotive mehr oder weniger Berechtigung haben als andere. Die stark steigenden Zahlen derjenigen, die von ihrem Grundrecht auf Asyl Gebrauch machen (möchten) und zum Teil lebensgefährliche Überfahrten über das Mittelmeer auf sich nehmen, fordern die bisherigen Strukturen und Verfahren heraus. Da viele Menschen die Passage mit dem Leben bezahlen oder irgendwo in Europa unter den unwürdigsten Bedingungen leben sind damit auch moralische Fragen verbunden. Schon seit einigen Monaten hört man in Politik, Öffentlichkeit und Medien kaum mehr etwas davon, dass unsere Werte universell, Menschenrechte unteilbar, das Grundgesetz unmittelbar geltendes Recht und die Würde des Menschen unantastbar seien - zumindest im aktuellen Kontext von Vertreibung, Flucht und Asyl. Hierzulande gibt es Vorbehalte und Ängste, die Gesellschaft könnte durch die Aufnahme der vielen Schutzsuchenden überfordert sein - an den radikalisierten Überzeugungen innerhalb der deutschen Gesellschaft hat sich bereits das Journal 4/2015 abgearbeitet. Doch zugleich gibt es aktuell viele zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich für die Unterstützung von Geflüchteten einsetzen. Boris Brokmeier ist Leiter der Ländlichen Heimvolkshochschule Mariaspring e.V. in Bovenden-Eddigehausen. Er war bis Ende 2015 Referent für Jugend und Fortbildung und stellvertretender Geschäftsführer des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten e.V. (AdB). Sebastian Engmann, M.A., ist Geschäftsführer in der Zentralen Geschäftsführung des Internationalen Bunds (IB) und leitet dort das Ressort Produkte Programme. Der IB ist mit seinem eingetragenen Verein, seinen Gesellschaften und Beteiligungen einer der großen Dienstleister in der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit in Deutschland. Dr. Friedrun Erben ist Referentin für Kommunikation und Medien in der Geschäftsstelle des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten e.V. (AdB) sowie Redakteurin der Fachzeitschrift 'Außerschulische Bildung'. Nissar Gardi ist Erziehungswissenschaftlerin und Bildungsreferentin im Projekt 'empower - Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt', ARBEIT UND LEBEN Hamburg. Zudem freie Referentin und Trainerin für Diversity, Empowerment und Gender. Daniela Keeß, M.A., leitet im Ressort Produkte Programme in der Zentralen Geschäftsführung des IB das Referat Familie/besondere Lebenslagen und ist als Referentin zuständig für die Wohnungslosenhilfen/Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Menschen. Dr. Ulrike Lingen-Ali lehrt am Institut für Pädagogik, Fachgruppe Migration und Bildung, der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Prof. Dr. Paul Mecheril ist Hochschullehrer am Institut für Pädagogik der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und Direktor des Center for Migration, Education and Cultural Studies. Prof. Dr. Berthold Meyer lehrt am Zentrum für Konfliktforschung der Philipps-Universität Marburg und ist Mitglied des Landesvorstandes Hessen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Dr. habil. Markus Ottersbach ist Professor für Soziologie an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der Technischen Hochschule Köln. Seine Lehr- und Arbeitsschwerpunkte sind soziale Ungleichheit, Migration, Stadt- und Jugendsoziologie sowie politische Partizipation. Julian von Oppen (Dipl.-Päd.) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Arbeitsbereich Sozialpädagogik der Freien Universität Berlin. Judith Sucher, M.A., ist Referentin für Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit beim Landesverband Hessen im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. in Frankfurt am Main. Alexander Wohnig ist akademischer Mitarbeiter an der Heidelberg School of Education der Universität Heidelberg und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg.
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Der Alpen-Adria-Raum mit seiner leidvollen und wechselhaften Geschichte ist geopolitischer Schnittpunkt dreier Kulturen und wie kaum eine andere Grenzregion von Krieg und Konflikten geprägt. Die vorliegende Publikation diskutiert aus einem multiperspektivischen Zugang die Ursachen und Verläufe der Kriege des 20. Jahrhunderts in dieser Region, darauf aufbauende Stereotypen und Feindbilder, die bis heute ihre Auswirkungen zeigen und entsprechende Erinnerungskulturen und Gedächtnispolitiken, die Geschichtsbilder prolongieren und eine Aussöhnung bis in die Gegenwart erschweren. Die Autorinnen und Autoren liefern theoretische und praktische Erkenntnisse in der Auseinandersetzung mit Fragen in den Bereichen Krieg, Gewalt, Konflikt, Frieden, zum innovativen 'Experiment Mehrsprachigkeit' und zum grenzüberschreitenden Lernen. Die Bilder des friulanischen Künstlers Toni Zanussi öffnen eine Tür zur Thematik Kunst und Frieden. Globalisierung und damit einhergehende grenzüberschreitende Herausforderungen setzen neue, innovative Lernarrangements voraus - die vorliegende Publikation liefert mögliche Antworten und Grundlagen für friedenspädagogisches Arbeiten in grenzüberschreitenden Regionen. Gorazd Bajc (1972), PhD, ist Historiker und Assistenzprofessor an der Universität Primorska Science and Research Centre of Koper and Faculty of Humanities Koper. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich Geschichte der Geheimdienste, Diplomatie, die Italienisch-Jugoslawisch/Slowenischen Beziehungen und den gesetzlichen Status der Slowenischen Minderheit in Italien. Er ist Herausgeber zahlreicher wissenschaftlicher Monographien und Aufsätze in Fachzeitschriften. Sara Bubola wurde 1986 in Valdobbiadene (Treviso) geboren. Das Bachelorstudium hat sie 2008 an der Universität Udine in Fremdsprachen und Literaturwissenschaft absolviert. 2011 hat sie ihr Masterstudium im Fachbereich Germanistik im interkulturellen Kontext an der Alpen-Adria Universität Klagenfurt abgeschlossen. Ulrike Ehgartner ist Soziologin und Studentin der Erziehungs- und Bildungswissenschaften mit Spezialisierung auf Medienpädagogik an den Universitäten Graz und Klagenfurt. Ihre Schwerpunkte sind: Inter- und Transkulturalität, Alltagskultur, Diskursforschung und informelles Lernen. Manuela Fabbro ist Deutschlehrerin an der Scuola Superiore in Udine und hat auch als Didaktikerin an der Universität Udine gearbeitet. Zur Zeit dissertiert sie zum Thema Friedensforschung- und erziehung an der Universität Udine. Michael Gleich ist Publizist und zweimaliger Inhaber des deutschen Medienpreises 'Entwicklungspolitik' sowie Initiator und Geschäftsführer von Culture Counts. Richard Götz wurde 1940 in Jesenice (Königreich Jugoslawien) geboren. Er lernte Schriftsetzer, promovierte danach in den Rechtswissenschaften und schloss ein zweifaches Magisterstudium im Bereich Bosnisch-Kroatisch-Serbisch und Slowenisch ab. Derzeit absolviert er ein Doktoratsstudium (Slawistik - Slowenisch) an der Alpen-Adria Universität Klagenfurt. Er lebt und wirkt in Villach, wo er als Übersetzer und Kulturarbeiter tätig ist. Bettina Gruber, Dr.in, ist Zeithistorikerin und stellvertretende Leiterin des Zentrums für Friedensforschung und Friedenspädagogik an der Alpen-Adria Universität Klagenfurt. Sie gehörte zum Leitungsteam der Sommer-Friedensuniversität. Ihre Schwerpunkte sind: Friedensforschung, Friedenspädagogik, Migrationsforschung, Interkulturelles Lernen, Integrationsfragen, kommunale und internationale Jugendarbeit und -politik. Daniela Ingruber (Dr.in phil.) ist Politikwissenschafterin und Kriegsforscherin sowie Chefredakteurin des planet und Mitarbeiterin der Diagonale - Festival des österreichischen Films. Sie lehrt an verschiedenen Universitäten (UNESCO-Chair for Peacestudies/Universität Innsbruck, UPEACE/Costa Rica, Ramkhamhaeng University/Thailand und Universitat Jaume /Spanien) zu den Themen Medienethik, Medienkritik, Kriegsberichterstattung, Nord-Süd-Konflikt und Umgang mit Neuen Medien. Weiters hat sie an dem Dokumentarfilm little alien von Nina Kusturica (Recherche, politische Beratung und Schulmaterialien) mitgearbeitet. Carina Kerle, Mag.a, MA (geboren 1981) arbeitet als freie Mitarbeiterin der Schulpsychologie im Bereich Gewaltprävention. Ihr Studium von Frieden, Konflikttransformation und Entwicklung führte sie unter anderem nach Spanien, wo sie die künstlerischen Friedensarbeiten von John Paul Lederach und Alex Carrascosa kennenlernte. Im Sommer 2009 ermöglichte ihr ein Praktikum am Zentrum für Friedensforschung und Friedenspädagogik der Alpen-Adria Universität Klagenfurt/Celovec die Mitarbeit an der Sommer-Friedensuniversität in Tarcento. Sigrid Kleiser-Eysn, Mag.
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Wie vollzieht sich eine symbolische Revolution? Wann hat sie Erfolg? Am Beispiel des Begründers der modernen Malerei, Édouard Manet, geht der große französische Soziologe diesen Fragen in seinen bahnbrechenden Vorlesungen am Collège de France aus den Jahren 1998 bis 2000 nach. Begleitet werden die Vorlesungen von einem Manuskript über Manet, an dem Bourdieu mit seiner Frau Marie-Claire gearbeitet hat. Eine Entdeckung! Bourdieu situiert Manets Malerei in der Krise der Kunst Mitte des 19. Jahrhunderts - in einem Moment, in dem zum einen die Zahl der Künstler zunimmt und zum anderen die staatliche Autorität in der Beurteilung des Wertes von Kunst fundamental in Frage gestellt wird. In dieser Situation bricht Manet mit den Regeln der akademischen Malerei und revolutioniert die gesamte ästhetische Ordnung. Seine Gemälde sind als Kampfansagen zu verstehen: an die Bewahrer des Akademismus, an den Populismus der Realisten, an den kommerziellen Ekklektizismus der Genremaler und sogar an den im Entstehen begriffenen Impressionismus. Solche symbolischen Revolutionen, so arbeitet Bourdieu heraus, sind nur vor dem Hintergrund der Konstellationen des gesamten kulturellen Feldes zu erklären. Mit seinen Studien zu Manet hat Bourdieu nicht weniger als ein Grundlagenwerk der Kunstsoziologie geschaffen. Pierre Bourdieu, am 1.August 1930 in Denguin (Pyrénées Atlantiques) geboren, besuchte dort das Lycée de Pauund wechselte 1948 an das berühmte Lycée Louis-le-Grandnach Paris. Nachdem er die Eliteschule der École Normale Supérieuredurchlaufen hatte, folgte eine außergewöhnliche akademische Karriere. Von 1958 bis 1960 war er Assistent an der Faculté des lettresin Algier, wechselte dann nach Paris und Lille und wurde 1964 Professor an der École Pratique des Hautes Études en Sciences Sociales.Im selben Jahr begann er, die Reihe Le sens communbeim Verlag Éditions de Minuitherauszugeben und erhielt einen Lehrauftrag an der Ècole Normale Supérieure. Es folgten Gastprofessuren und Forschungsaufenthalte in Princeton und am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung. Seit 1975 gibt er die Forschungsreihe Actes de la recherche en sciences socialesheraus. 1982 folgte schließlich die Berufung an das Collège de France. 1993 erhielt er die höchste akademische Auszeichnung, die in Frankreich vergeben wird, die Médaille d'or desCentre National de Recherche Scientifique. 1997 wurde ihm der Ernst-Bloch-Preis der Stadt Ludwigshafen verliehen. In seinen ersten ethnologischen Arbeiten untersuchte Bourdieu die Gesellschaft der Kabylen in Algerien. Die in der empirischen ethnologischen Forschung gemachten Erfahrungen bildeten die Grundlage für seine 1972 vorgelegte Esquisse d'une théorie de la pratique(dt. Entwurf einer Theorie der Praxis,1979). In seinem wohl bekanntesten Buch La distinction(1979, dt. Die feinen Unterschiede,1982) analysiert Bourdieu wie Gewohnheiten, Freizeitbeschäftigungen, und Schönheitsideale dazu benutzt werden, das Klassenbewußtsein auszudrücken und zu reproduzieren. An zahlreichen Beispielen zeigt Bourdieu, wie sich Gruppen auf subtile Weise durch die feinen Unterschiedein Konsum und Gestus von der jeweils niedrigeren Klasse abgrenzen. Mit Le sens pratique(dt. Sozialer Sinn. Kritik der theoretischenVernunft,1987) folgte 1980 eine ausführliche Reflexion über die konkreten Bedingungen der Wissenschaft, in der Bourdieu das Verhältnis von Theorie und Praxis neu zu denken versucht. Ziel dieser Analysen ist es, die 'Objektivierung zu objektivieren' und einen Fortschritt der Erkenntnis in der Sozialwissenschaft dadurch zu ermöglichen, daß sie ihre praktischen Bedingungen kritisch hinterfragt. Seit dem Beginn der 90er Jahre engagiert sich Bourdieu für eine demokratische Kontrolle ökonomischer Prozesse. 1993 rief er zur Gründung einer 'Internationalen der Intellektuellen' auf, deren Ziel darin besteht, das Prestige und die Kompetenz im Kampf gegen Globalisierung und die Macht der Finanzmärkte in die Waagschale zu werfen. Die im selben Jahr gegründete Zeitschrift Libersoll dazu ein unabhängiges Forum bieten. Seine politischen Aktivitäten zielen darauf ab, eine Versammlung der 'Sozialstände in Europa' einzuberufen, die den europäischen Einigungsprozeß kontrollieren und begleiten soll. Pierre Bourdieu stirbt am 23. Januar 2002 in Paris.
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