Wie werden Friedenseinsätze post-COVID-19 aussehen? Welches Gremium entscheidet über eine Mission der internationalen Gemeinschaft für Frieden und Sicherheit und wer leitet sie? In welchen Fällen muss die internationale Gemeinschaft zwingend eingreifen? Das Buch identifiziert "Meilensteine" und zeigt Reformideen auf.
Der in den Vereinten Nationen gewählte Ansatz zur kollektiven Sicherheit zeigt im Vergleich zum Völkerbund gewisse Verbesserungen: Die Problematik der Friedensverträge wurde nicht direkt mit der Kodifikation der angestrebten Friedensordnung verknüpft, wirtschaftliche und soziale Fragen wurden stärker berücksichtigt, das Ziel der Universalität konnte annäherend erreicht werden, eine handlungsfähigere Zentralinstanz wurde anvisiert, und schließlich wurde die Tatsache anerkannt, "daß das Recht allein nicht genügt und daß man auch über Mittel verfügen muß, um es durchzusetzen". Andererseits gelang es auch den Vereinten Nationen nicht, "die Staatengemeinschaft auf eine Entwicklungsstufe zu heben, die den Nationalkrieg als archaische Methode der Konfliktregelung hinter sich gelassen und zugleich einen auf Mehrheitsentscheiden beruhenden Weltparlamentarismus eingeführt hätte". (TÜ)
In: Orient: deutsche Zeitschrift für Politik, Wirtschaft und Kultur des Orients = German journal for politics, economics and culture of the Middle East, Band 43, Heft 2, S. 296
The article describes the growing participation of Brazil in peacekeeping operations. Initially, the author provides an overview of the origin and evolution of these operations, the first of which date back to the 1920s and 1930s. Recent operations, however, point out the trend to broader and more complex mandates. The peacekeeping operations in which Brazil took part, from the 1940s onwards, are briefly reviewed, and emphasis is given to the positions defended by the country in regard to these operations on the debates held in international forums. (Polit Externa/DÜI)
Obwohl die Vereinigten Staaten von Amerika aus ihrem ideologischen Selbstverständnis heraus die Gewaltausübung jenseits der eigenen Grenzen dem "old (European) War System" zuordneten, haben sie diese Gewalt immer auch selbst ausgeübt und sich an dem transatlantischen Diskurs darüber beteiligt. Im späten 19. und im 20. Jahrhundert hat Amerika aktiv daran mitgewirkt, die Gewaltrechtfertigung in der "bellum iustum"-Tradition durch ein allgemeines Gewaltverbot zu ersetzen, was zum Friedenssicherungsregime der Vereinten Nationen mit dem Gewaltverbot in Art. 2 (4), der Satzung der Vereinten Nationen sowie den Ausnahmen in Bezug auf kollektive Maßnahmen zur Friedenssicherung und individuelle und kollektive Selbstverteidigung führte. In den letzten Jahren empfindet Amerika dieses Regime jedoch immer stärker als Fessel für seine ideologischen, politischen und strategischen Interessen und kehrt zu Gewaltrechtfertigungen in der "bellum iustum"- Tradition zurück, wie im vorliegenden Beitrag gezeigt wird. Die Ausführungen des Autors beziehen sich u.a. auf die Spielräume für Strategien der Gewaltlegitimierung innerhalb des UN-Systems des "bellum legale", auf das neue "bellum iustum" in der amerikanischen Außen- und Sicherheitspolitik sowie auf die völkerrechtlichen Folgen des 11. September. (ICI2)