Staat-Bürger-Verhältnis und Verwaltungsrecht
In: Ausgewählte Vorträge der Friedrich-Schiller-Universität Jena
In: Veröffentlichungen der Friedrich-Schiller-Universität Jena
In: Antrittsvorlesungen
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In: Ausgewählte Vorträge der Friedrich-Schiller-Universität Jena
In: Veröffentlichungen der Friedrich-Schiller-Universität Jena
In: Antrittsvorlesungen
In: Liberal: das Magazin für die Freiheit, Band 21, Heft 7/8, S. 514-518
ISSN: 0459-1992
In: Sinclair-Haus-Gespräche 33
In: Einheit: Zeitschrift für Theorie und Praxis des Wissenschaftlichen Sozialismus, Band 44, Heft 12, S. 1090-1095
ISSN: 0013-2659
World Affairs Online
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Band 38, Heft 3, S. 694-696
World Affairs Online
In: Verwaltungswissenschaftliche Abhandlungen 5
In: Rechtliche Argumentationsfiguren in der Nikomachischen Ethik, S. 230-245
In: Kommunikation _372 Gesellschaft: Journal für alte und neue Medien aus soziologischer, kulturanthropologischer und kommunikationswissenschaftlicher Perspektive, Band 8, S. 16
ISSN: 1616-2617
"Das Sicherheitsparadigma des Präventionsstaates im 'Kampf gegen den Terror' unterscheidet sich in zweierlei Hinsicht von dem des Gefahrenabwehrstaates im Kalten Krieg. In zeitlicher Hinsicht geht es nicht mehr um die Abwehr gegenwärtiger Bedrohungen, sondern um die Vorbeugung zukünftiger Risiken. Auf der Akteursebene sind die Träger dieser Risiken nicht mehr Staaten, sondern Individuen. Damit gelten nun alle als potenziell verdächtig. Hier spielt der Computer eine entscheidende Rolle, indem er die alten Überwachungstechniken des Aufzeichnens und Verbreitens von Informationen durch die Möglichkeit des automatischen Entscheidens ergänzt. Aus 'Überwachen und Strafen' wird damit 'Überwachen und Sortieren', aus individuellen Bewertungen wird massenhafte digitale Diskriminierung auf der Basis von vernetzten Datenbanken und in Algorithmen gegossenen Vorurteilen. Mit diesem Verfahren sind jenseits juristischer und politischer Schwierigkeiten drei strukturelle Probleme verbunden: das Problem der Modellbildung, das Problem der Probabilistik und das Problem der Definitionsmacht. Dennoch scheint der Trend zum weiteren Ausbau der Überwachungsinfrastrukturen nicht aufzuhören. Mögliche Erklärungen, aber auch Hinweise auf weiteren Forschungsbedarf, liefern dafür jeweils auf unterschiedlichen Ebenen die Gesellschaftsdiagnose, die Techniksoziologie und die politische Ökonomie. In normativer Hinsicht geht es hier letztlich auch um die Sicherheitsvorsorge der Bürger gegenüber dem Staat und damit um die Frage: Wie können wir unsere technischen Infrastrukturen so aufbauen, dass unfähige und unredliche Machthaber damit keinen großen Schaden anrichten können?" (Autorenreferat)
In: kommunikation @ gesellschaft, Band 8
'Das Sicherheitsparadigma des Präventionsstaates im 'Kampf gegen den Terror' unterscheidet sich in zweierlei Hinsicht von dem des Gefahrenabwehrstaates im Kalten Krieg. In zeitlicher Hinsicht geht es nicht mehr um die Abwehr gegenwärtiger Bedrohungen, sondern um die Vorbeugung zukünftiger Risiken. Auf der Akteursebene sind die Träger dieser Risiken nicht mehr Staaten, sondern Individuen. Damit gelten nun alle als potenziell verdächtig. Hier spielt der Computer eine entscheidende Rolle, indem er die alten Überwachungstechniken des Aufzeichnens und Verbreitens von Informationen durch die Möglichkeit des automatischen Entscheidens ergänzt. Aus 'Überwachen und Stragitale Diskriminierung auf der Basis von vernetzten Datenbanken und in Algorithmen gegossenen Vorurteilen. Mit diesem Verfahren sind jenseits juristischer und politischer Schwierigkeiten drei strukturelle Probleme verbunden: das Problem der Modellbildung, das Problem der Probabilistik und das Problem der Definitionsmacht. Dennoch scheint der Trend zum weiteren Ausbau der Überwachungsinfrastrukturen nicht aufzuhören. Mögliche Erklärungen, aber auch Hinweise auf weiteren Forschungsbedarf, liefern dafür jeweils auf unterschiedlichen Ebenen die Gesellschaftsdiagnose, die Techniksoziologie und die politische Ökonomie. In normativer Hinsicht geht es hier letztlich auch um die Sicherheitsvorsorge der Bürger gegenüber dem Staat und damit um die Frage: Wie köfen' wird damit 'Überwachen und Sortieren', aus individuellen Bewertungen wird massenhafte dinnen wir unsere technischen Infrastrukturen so aufbauen, dass unfähige und unredliche Machthaber damit keinen großen Schaden anrichten können?' (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für Umweltpolitik & Umweltrecht, Band 6, Heft 1, S. 65-78
"Weder völkerrechtliches Nachbarrecht noch Umweltrecht verpflichten zur Beteiligung der Grenznachbarn. Die Äußerungen internationaler Organisationen lassen zwar Ansätze zur Gewährung einer Bürgerbeteiligung im grenzüberschreitenden Umweltschutz unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit erkennen, die aber nicht verpflichtend sind (soft law). Die Staatenpraxis räumt den Abkommmen mit einer Informations- und Konsultationspflicht den Vorzug ein. Es gibt demnach keine völkerrechtlichen Grundsätze mit Bindungswirkung zur Frage der Beteiligung. Im internationalen Rahmen hat die Bundesrepublik Deutschland durch ihre Unterstützung der Äußerungen der internationalen Organisationen einen Vertrauenstatbestand gesetzt, von dem eine Abkehr schaden würde. Das deutsche Interesse muß der geographischen Lage Rechnung tragen. Die Tendenz der Bundesländer zu regionalen und lokalen Regelungen erfordert aufgrund des innen- wie außenpolitisch sensiblen Themas Umweltschutz ein einheitliches Vorgehen. Eine Erhöhung des Umweltschutzstandards kommt allen Betroffenen zu Gute." (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für Umweltpolitik: ZfU ; Analysen u. Konzepte zur sozialwissenschaftl. Umweltforschung u. Politikberatung = Journal of environmental policy = Revue de la politique d'environnement, Band 6, Heft 1, S. 65-78
ISSN: 0343-7167
World Affairs Online