Conclusion: Theorizing federal dynamics
In: Federal Dynamics, S. 366-388
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In: Federal Dynamics, S. 366-388
Politische Leistungswettbewerbe werden zur kompetitiven Förderung von Regionen zunehmend eingesetzt. Regionale Leistungswettbewerbe funktionieren jedoch nicht von selbst, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Beitrag analysiert zunächst anknüpfend an theoretische Erkenntnisse Funktionsweise und spezifische Funktionsbedingungen regionaler Leistungswettbewerbe. Daran anschließend werden auf der Basis einer empirischen Untersuchung des Regionen-Wettbewerbs 'Idee.Natur' Möglichkeiten und Grenzen dieses Instruments regionalpolitischer Governance erörtert. Es soll gezeigt werden, dass die erforderlichen Voraussetzungen in der Praxis zu verwirklichen sind, ohne dabei jedoch die Grenzen dieses Instruments zu vernachlässigen. Ziel des Beitrags ist es, die für die Praxis wichtigen Bedingungen zu identifizieren, unter denen Leistungswettbewerbe die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen. ; Policy competitions are being increasingly used for the competitive promotion of regions. Regional competitions do not, however, function automatically but require specific conditions. This paper first analyses the functioning and specific conditions necessary for the operation of regional competitions, linking discussion to theoretical findings. Next an empirical investigation of the regional competition 'Idee.Natur' ('Idea.Nature') provides the basis for discussion of the possibilities and limitations of this instrument of regional policy governance. It should become clear that it is possible to effectively implement the necessary conditions, without neglecting the limitations of this instrument. The aim of the paper is to identify the conditions important for practice under which the competitions can fulfil the expectations invested in them.
BASE
In: Changing federal constitutions: lessons from international comparison, S. 13-24
In: Changing federal constitutions: lessons from international comparison, S. 395-412
In: Changing federal constitutions. Lessons from international comparison., S. 395-412
Bezug nehmend auf die Beiträge des Bandes argumentieren die Autoren, dass die besondere Herausforderung darin bestehe, aus Vergleichen zwischen verschiedenen Reformprozessen zu lernen, aber eine einfache Übernahme von Prozessmustern aus anderen Ländern zu vermeiden, da diese nicht Erfolg versprechend sei. Drei Aspekte seien dabei besonders relevant: Erstens müsse die Komplexität von Verfassungsfragen und föderalen Systemen anerkannt werden. Existierenden Pfadabhängigkeiten zu entkommen, stelle zum einen das Ziel von Reformen dar, erweise sich aber gleichzeitig immer wieder als große Schwierigkeit. Zweitens bildeten Verfassungsreformen eine Form des joint-decision-making. Nicht nur in föderalen Systemen, sondern auch in Zentralstaaten müssten verschiedene Akteure einer Reform zustimmen. Drittens unterlägen föderale Systeme gewissen Eigendynamiken, die notorische Instabilitäten erzeugten. Reformen zielten auf ein Ausbalancieren dieser Eigendynamiken, könnten dieses Ziel aber immer nur für eine gewisse Zeit erreichen, bevor wieder neue Reformnotwendigkeiten entstünden. Somit gelte es zum einen, Wege zu identifizieren, die verhindern, dass Verhandlungen in der Politikverflechtungsfalle enden. Falls dies dennoch geschehe, bedürfe es zum anderen innovativer Ideen, wie die Verhandlungen wieder aus der Falle herausgeführt werden können. Hierfür können sowohl Reformen anderer Länder wichtiges Anschauungsmaterial als auch die Begegnung zwischen Wissenschaft und Praxis hilfreiche Impulse liefern. (ICB).
In: Regional & federal studies, Band 21, Heft 4-5, S. 381-406
ISSN: 1743-9434
In: Regional and federal studies, Band 21, Heft 4-5, S. 381-406
ISSN: 1359-7566
In: Living reviews in European governance: LREG, Band 5
ISSN: 1813-856X
In: Publius: the journal of federalism, Band 39, Heft 2, S. 213-213
ISSN: 0048-5950
In: Governance - Regieren in komplexen Regelsystemen, S. 251-274
In: Governance - Regieren in komplexen Regelsystemen: eine Einführung, S. 251-276
Unabhängig von normativen Implikationen bietet das Governance-Konzept eine analytische Perspektive für Politik und Wirtschaft an. Der vorliegende Beitrag resümiert diese analytische Perspektive, wobei sich die Autoren auf jenen Ansatz konzentrieren, der sich in den letzten Jahren im Anschluss an Arbeiten aus dem Kölner Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung (Mayntz; Scharpf; Schimank) an der Fern Universität in Hagen herausgebildet hat. Gezeigt wird, wie man hiervon ausgehend zu theoretischen Aussagen über kollektives Handeln bzw. eine Theorie des Policy-making gelangen kann. Kern dieser analytischen Perspektive ist ein Verständnis von Governance, das auf die Bewältigung von Interdependenzen abstellt. Dabei kann es sich um Interdependenzen des Handelns innerhalb von bzw. zwischen Organisationen oder auf verschiedenen territorialer Ebenen oder um Interdependenzen zwischen dem Handeln des dem Gemeinwohl verpflichteten Staates und meist an individuellen Handlungsorientierungen ausgerichteten privaten Akteuren handeln. Zweitens, und dieser Aspekt steht im Mittelpunkt, ist eine Differenzierung in drei verschiedene Analysedimensionen von besonderer Bedeutung. Die Autoren unterscheiden hier zwischen Governance-Mechanismen, Governance-Formen und Governance-Regimen. Auf dieser analytischen Grundlage ist es möglich, verallgemeinerbare Aussagen über kollektive Entscheidungen in politischen Prozessen zu treffen. Allerdings gelangt man mit diesem Ansatz nicht zu einer "Theorie von Governance", sondern nur zu Theorien über die Funktionsbedingungen, Funktionsweisen und Ergebnisse konkreter Governance-Regime. Im letzten Teil des Artikels wird dann der Weg von der Governance-Analyse zu einer Policytheorie skizziert. (ICA2)
In: Governance - Regieren in komplexen Regelsystemen, S. 13-36
In: Governance - Regieren in komplexen Regelsystemen: eine Einführung, S. 13-36
Die einleitenden Ausführungen zum vorliegenden Sammelband dienen dazu, die Konturen des Begriffsfelds "Governance" zu zeichnen. Es gibt nicht eine Definition von Governance, sondern mehrere Verwendungsweisen. Das liegt an der Breite des Anwendungsbereichs. Von Governance wird im Bereich des Nationalstaats genauso gesprochen wie in der internationalen Politik, in der lokalen und regionalen Politik ebenso wie auf zentralstaatlicher Ebene. Das Konzept findet Verwendung zur Beschreibung neuer Formen des Regierens in der Europäischen Union, aber auch in der Debatte über die Entwicklung der öffentlichen Verwaltung, in Organisationen wie zwischen Organisationen, in der Wirtschaftspolitik wie in der Arbeitsmarkt- oder Umweltpolitik. Der Governance-Begriff variiert also in den verschiedenen Anwendungsfeldern, dennoch lässt sich ein konstanter Begriffskern identifizieren. Dieser wird folgendermaßen bestimmt: (1) Governance bedeutet Steuern und Koordinieren (oder auch Regieren) mit dem Ziel des Managements von Interdependenzen zwischen (in der Regel kollektiven) Akteuren; (2) Steuerung und Koordination beruhen auf institutionalisierten Regelsystemen, welche das Handeln der Akteure lenken sollen, wobei in der Regel Kombinationen aus unterschiedlichen Regelsystemen (Markt, Hierarchie, Mehrheitsregel, Verhandlungsregeln) vorliegen; (3) Governance umfasst auch Interaktionsmuster und Modi kollektiven Handelns, welche sich im Rahmen von Institutionen ergeben (Netzwerke, Koalitionen, Vertragsbeziehungen, wechselseitige Anpassung im Wettbewerb); (4) Politik findet normalerweise im Zusammenwirken staatlicher und nicht-staatlicher Akteure (oder von Akteuren innerhalb und außerhalb von Organisationen) statt. (ICA2)
In: Publius: the journal of federalism, Band 39, Heft 2, S. 213-240
ISSN: 1747-7107
In this article, we investigate the dynamics of constitutional policy. Starting from the observation that federal systems are confronted with a two-sided dilemma of stability and flexibility, the question is how necessary constitutional change can be accomplished in spite of special rules of amendment and numerous veto players. We propose an analytical distinction of reform and evolution as two modes of constitutional change that can complement and in part substitute for each other. Comparative research shows that those two modes can effectively account for different patterns of constitutional change and that a two-track mode of constitutional change making use of a flexible interplay of both reform and evolution can best secure federal stability over the long run. Adapted from the source document.