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In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 32, Heft 4, S. 490-501
ISSN: 0934-9200
In: Journal für Strafrecht: JSt ; Zeitschrift für Kriminalrecht, Polizeirecht und soziale Arbeit, Band 6, Heft 5, S. 443
ISSN: 2312-1920
In: Research
Das Internet und damit die neuen Medien verhelfen den Kommunikationsfreiheiten zu einer völlig neuartigen Dimension ihrer Verwirklichung. Michael Bock zeigt auf, dass sie sich zwar entsprechend ihrer zugrundeliegenden Prinzipien auf die digitalen Medien anwenden lassen, ihre Stärkung durch die neuen Medien jedoch mit erheblichen ungelösten gesellschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen einhergeht. Daran anknüpfend geht er der Frage nach, wie mit diesen digitalen Herausforderungen umzugehen ist. Er untersucht, inwieweit es eines digitalen Verständnisses der Kommunikationsfreiheiten bedarf, und welche weiteren Maßnahmen zur Wahrung des Untermaßes staatlicher Schutzpflichten zu fordern sind. Hierbei beschäftigt er sich insbesondere mit einer modifizierten Melde- und Filterfunktion sowie der Möglichkeit einer digitalen Ausweispflicht in Internetmedien. Der Inhalt Die Internetkommunikation und ihre Bedeutung Der Prinzipiencharakter von Grundrechten Die Social Media des Web 2.0 Ein digitales Verständnis der Kommunikationsfreiheiten Grenzen digitaler Kommunikationsfreiheiten Die Zielgruppen Lehrende und Studierende der Rechtswissenschaft und der Sozialwissenschaften Richter und Politiker Der Autor Dr. Michael Bock hatte seinen universitären Studienschwerpunkt im Bereich des öffentlichen Rechts und hat sich anschließend im Rahmen seines Promotionsstudiums mit den Kommunikationsfreiheiten im Internet und den verschiedenen digitalen Medien beschäftigt
In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, Band 12, Heft 1, S. 61-72
ISSN: 1862-7080
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 29, Heft 4, S. 450-468
ISSN: 0934-9200
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 26, Heft 4, S. 301-308
ISSN: 0934-9200
In: (Un)wirtschaftliche Haushaltsführung, S. 17-32
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 25, Heft 4, S. 326-337
ISSN: 0934-9200
In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, Band 6, Heft 4, S. 281-294
ISSN: 1862-7080
In: Europäische Sicherheit: Politik, Streitkräfte, Wirtschaft, Technik, Band 56, Heft 2, S. 52-55
ISSN: 0940-4171
In: Europäische Sicherheit: Politik, Streitkräfte, Wirtschaft, Technik, Band 56, Heft 2, S. 52-56
ISSN: 0940-4171
World Affairs Online
In: Erkenntnisgewinne, Erkenntnisverluste: Kontinuitäten und Diskontinuitäten in den Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften zwischen den 20er und 50er Jahren, S. 223-246
Inmitten der seit den späten 50er Jahren vorherrschend gewordenen forschungstechnischen und methodologischen Orientierung der Soziologie haben vor allem die Vertreter der "kritischen Theorie" in Grenzen das noch hochgehalten, was als Weimarer historische Soziologie bezeichnet wird. Daß die 1952 aus der Emigration in den USA in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrenden Hauptvertreter der Frankfurter Schule der Nachkriegszeit, Max Horkheimer und Theodor W. Adorno, nur im beschränkten Umfang die Ansätze und Fragestellungen der historischen Soziologie weiterkultivierten, hat damit zu tun, daß Nationalökonomie und Rechtswissenschaft aus den Untersuchungen der Frankfurter Soziologen weitestgehend ausgespart blieben. In der Bundesrepublik Deutschland ereignete sich in der Soziologie der Bruch mit der Tradition der deutschen Geisteswissenschaft. Die Soziologie der Zwischenkriegszeit wird pauschal als "Sozialphilosophie" abgewertet, welche, wenn nicht politisch verdächtig, so doch für die praktischen Fragen des Aufbaus der neuen Gesellschaft ungeeignet sei. Diesem Bruch mit der Vergangenheit fielen die Verwandten und potentiellen Konkurrenten der "kritischen Theorie" zum Opfer. Einerseits fiel ihr damit ihre Führungsrolle in Sachen Zeitdiagnose wie eine reife Frucht in den Schoß, andererseits verfügte sie jedoch auch über ein für die Zeit- und Generationslage der 60er Jahre besonders geeignetes Deutungspotential und vielseitige Aktualisierungsmöglichkeiten, die zu ihrem außergewöhnlichen Erfolg beitrugen. (prb)
In: Zur Entwicklung von Rechtsbewußtsein, S. 403-428
In diesem Beitrag wird die Eigendynamik der Verrechtlichung in der modernen Gesellschaft einer kritischen Analyse unterzogen. "Anders als in den gleichsam 'normalen' Fällen, in denen ein Bedarf an rechtlicher Regelung befriedigt wird, geht es hierbei um Mechanismen, in denen und durch die sich die Verrechtlichung gegenüber den ursprünglich angestrebten Regelzwecken verselbständigt und zum 'Dauerbrenner' wird, ohne daß ein Zustand erreichbar wäre, in dem nicht ein weiterer 'Bedarf' erneuter Verrechtlichung entstehen würde." Zur näheren Bestimmung dieser Eigendynamik sucht der Autor zunächst anhand einiger markanter historischer Einschnitte nach den besonderen Bedingungen, welche die rechtliche Verfaßtheit der Gesellschaft in der Moderne angenommen hat. Vor dem Hintergrund dieser Sonderbedingungen werden dann einige wesentliche Faktoren der Eigendynamik der Verrechtlichung beleuchtet. (ICE)