Lebensarbeitszeit - größere Flexibilität
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Heft 7/8, S. 9-12
ISSN: 0007-5868
"Ziel des Rentenreformgesetzes 1992 ist es, die sich aus den demogrphischen Veränderungen ergebenden Lasten auf alle an der Rentenversicherung Beteiligten - also Beitragszahler, Rentner und Bund - zu verteilen, um so die Renten langfristig zu sichern. Diesem Ziel dient u.a. vom Jahr 2001 an die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen von 60 und 63 Jahren. Diese Rückkehr zur Rentenaltersgrenze von 65 Jahren ist verbunden mit zwei Angeboten für eine größere Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand: Die Einführung einer Teilrente sowie die Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen für einen hinausgeschobenen oder vorgezogenen Rentenbeginn." (Autorenreferat, IAB-Doku)