Neue Richtlinien für Europa: eine Interpretation des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 12. Oktober 1993 zum Vertrag von Maastricht aus der Sicht der konstitutionellen Ökonomik
In: Volkswirtschaftliche Diskussionsbeiträge 202
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In: Volkswirtschaftliche Diskussionsbeiträge 202
In: Ökonomische Theorie der Institutionen 4
In: Ordo: Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Band 71, Heft 1, S. 465-466
ISSN: 2366-0481
In: Ordo: Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Band 65, Heft 1, S. 3-12
ISSN: 2366-0481
In: List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik, Band 39, Heft 3, S. 189-220
ISSN: 2364-3943
In: Eine Verfassung für Europa, S. 183-205
Der Beitrag zum übergeordneten Thema der europäischen Verfassung als Prozess und Institution behandelt die Frage, ob die EU-Verfassung hinreichend Anreize für die Organe bzw. die Entscheidungsberechtigten liefert, eine prinzipiengeleitete Politik für das Gemeinwohl zu machen, oder ob diesbezüglich Defizite bestehen, die in Zukunft behoben werden sollten. In einem ersten Schritt wird zunächst die grundsätzliche Problemstellung erläutert. Es wird gezeigt, dass trotz des Willens, eine am Gemeinwohl orientierte Politik zu betreiben, viele Politikfelder zahlreiche Möglichkeiten bieten, eine Politik zu Gunsten von Partikularinteressen auf Kosten der Allgemeinheit zu machen. Daher muss es das Ziel von konstitutionellen Sozialwissenschaften sein, nach Möglichkeiten zur Eindämmung einer solchen ineffizienten Politik zu suchen, und zwar durch ein kluges Verfassungsdesign. Der zweite Schritt bietet diesbezüglich den Versuch, eine Hintergrundfolie für ein am Gemeinwohl orientiertes politisches Handeln zu liefern. Es werden diejenigen grundlegenden Ordnungsprinzipien erörtert, die aus ökonomischer Sicht das Fundament einer funktionierenden Ordnung darstellen. Auf dieser Basis kann dann Staatsversagen definiert werden als politisches Handeln, das systematisch gegen grundlegende Gemeinwohlprinzipien verstößt, weil die Verfassung Fehlanreize generiert. Diese gilt es auszumachen und zu beheben. Der dritte Schritt deckt solche Verfassungsdefizite, die Fehlanreize für die Entscheidungsberechtigten auf der europäischen Ebene generieren (können), auf und unterbreitet Vorschläge zu ihrer Behebung. Zur Vermeidung von Ineffizienzen wird vorgeschlagen, den Prüfantrag des Europäischen Parlaments bezüglich Gesetzgebung und Kontrolle auszuweiten und zugleich zu spezifizieren. (ICG2)
In: Analyse & Kritik: journal of philosophy and social theory, Band 17, Heft 2, S. 209-231
ISSN: 2365-9858
Abstract
His article deals with general features of moral behaviour from an economic perspective. Moral rules act as an enforcement mechanism replacing external sanctions with internal emotional sanctions such as guilt and shame. It is shown in many experiments and real life situations that morals influence the decision-making process and the outcomes. Moral attitudes help to overcome social dilemma situations if the actors' intrinsic motivation is relatively high and if these moral attitudes are wide-spread. It is argued that to reject the moral dimension means to restrict the relevance of economic theory. This paper emphasizes the importance of moral behaviour and offers a simple model of the effects of morality.
In: John Rawls' politischer Liberalismus, S. 63-91
Der Autor untersucht die theoretischen Ansätze der beiden politischen Philosophen James M. Buchanan und John Rawls im Hinblick auf die Fragestellung, warum einige demokratische Staatsordnungen vergleichsweise stabiler sind als andere bzw. wie große Gesellschaftssysteme stabilisiert werden können. Er beschreibt zunächst die Grundproblematik in demokratischen Staaten und geht auf die 'konzeptionelle Schwäche' der Mehrheitsdemokratie ein, welche seiner These zufolge ein gegen sich selbst gerichtetes 'Zerstörungspotential' besitzt. Im zweiten Teil des Beitrages untersucht er die vertragstheoretischen Konzeptionen von James M. Buchanan und John Rawls dahingehend, inwieweit sie zur Stabilisierung moderner Demokratien beitragen können. Auf der Grundlage einer konstruktiven Kritik der beiden Ansätze entwickelt der Autor abschließend Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung des vertragstheoretischen Programms, welches sowohl pluralistisch-demokratische als auch bürgerlich-rechtsstaatliche Strukturen in sich vereinen kann. (ICI)
In: Schriften zur wirtschaftswissenschaftlichen Analyse des Rechts Band 17
In: Konzepte der Gesellschaftstheorie Bd. 20
In: Konzepte der Gesellschaftstheorie Bd. 19
In: Konzepte der Gesellschaftstheorie 18