Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2005

Die Verfassung der Europäischen Union: eine kritische Betrachtung grundlegender Anreizwirkungen der europäischen Gewaltenteilung

In: Eine Verfassung für Europa, S. 183-205

Abstract

Der Beitrag zum übergeordneten Thema der europäischen Verfassung als Prozess und Institution behandelt die Frage, ob die EU-Verfassung hinreichend Anreize für die Organe bzw. die Entscheidungsberechtigten liefert, eine prinzipiengeleitete Politik für das Gemeinwohl zu machen, oder ob diesbezüglich Defizite bestehen, die in Zukunft behoben werden sollten. In einem ersten Schritt wird zunächst die grundsätzliche Problemstellung erläutert. Es wird gezeigt, dass trotz des Willens, eine am Gemeinwohl orientierte Politik zu betreiben, viele Politikfelder zahlreiche Möglichkeiten bieten, eine Politik zu Gunsten von Partikularinteressen auf Kosten der Allgemeinheit zu machen. Daher muss es das Ziel von konstitutionellen Sozialwissenschaften sein, nach Möglichkeiten zur Eindämmung einer solchen ineffizienten Politik zu suchen, und zwar durch ein kluges Verfassungsdesign. Der zweite Schritt bietet diesbezüglich den Versuch, eine Hintergrundfolie für ein am Gemeinwohl orientiertes politisches Handeln zu liefern. Es werden diejenigen grundlegenden Ordnungsprinzipien erörtert, die aus ökonomischer Sicht das Fundament einer funktionierenden Ordnung darstellen. Auf dieser Basis kann dann Staatsversagen definiert werden als politisches Handeln, das systematisch gegen grundlegende Gemeinwohlprinzipien verstößt, weil die Verfassung Fehlanreize generiert. Diese gilt es auszumachen und zu beheben. Der dritte Schritt deckt solche Verfassungsdefizite, die Fehlanreize für die Entscheidungsberechtigten auf der europäischen Ebene generieren (können), auf und unterbreitet Vorschläge zu ihrer Behebung. Zur Vermeidung von Ineffizienzen wird vorgeschlagen, den Prüfantrag des Europäischen Parlaments bezüglich Gesetzgebung und Kontrolle auszuweiten und zugleich zu spezifizieren. (ICG2)

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