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Die Fernwärmewirtschaft ist - ebenso wie die Elektrizitäts- und Gaswirtschaft - ein Zweig der leitungsgebundenen Energiewirtschaft. Im Gegensatz zu den Elektrizitäts- und Gas-Versorgungsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland haben die Fernwärme-Versorgungsunternehmen jedoch keine wettbewerbsrechtliche Sonderstellung: Sie können keine rechtswirksamen wettbewerbsbeschränkenden Verträge im Sinne der 1, 15 und 18 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) abschliessen, was den anderen Versorgungsunternehmen ausdrücklich erlaubt ist. Dafür unterliegt die Elektrizitäts- und Gaswirtschaft einer umfassenden Kontrolle aufgrund des Energiewirtschaftsgesetzes und einer Vielzahl anderer Gesetze und Verordnungen. Ausserdem gilt für diese - zusätzlich zur allgemeinen Missbrauchsaufsicht im Rahmen des GWB - eine spezielle Missbrauchsaufsicht nach den 103-105 GWB. Diese unterschiedliche Rechtsstellung der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft einerseits und der Fernwärmewirtschaft andererseits ist erklärungsbedürftig.
BASE
In: Hohenheimer volkswirtschaftliche Schriften 3
Klappentext: Die Fernwärmewirtschaft ist - ebenso wie die Elektrizitäts- und Gaswirtschaft - ein Zweig der leitungsgebundenen Energiewirtschaft. Im Gegensatz zu den Elektrizitäts- und Gas-Versorgungsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland haben die Fernwärme-Versorgungsunternehmen jedoch keine wettbewerbsrechtliche Sonderstellung: Sie können keine rechtswirksamen wettbewerbsbeschränkenden Verträge im Sinne der 1, 15 und 18 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) abschliessen, was den anderen Versorgungsunternehmen ausdrücklich erlaubt ist. Dafür unterliegt die Elektrizitäts- und Gaswirtschaft einer umfassenden Kontrolle aufgrund des Energiewirtschaftsgesetzes und einer Vielzahl anderer Gesetze und Verordnungen. Ausserdem gilt für diese - zusätzlich zur allgemeinen Missbrauchsaufsicht im Rahmen des GWB - eine spezielle Missbrauchsaufsicht nach den 103-105 GWB. Diese unterschiedliche Rechtsstellung der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft einerseits und der Fernwärmewirtschaft andererseits ist erklärungsbedürftig.
In: Hohenheimer volkswirtschaftliche Schriften Band 3
Die Fernwärmewirtschaft ist - ebenso wie die Elektrizitäts- und Gaswirtschaft - ein Zweig der leitungsgebundenen Energiewirtschaft. Im Gegensatz zu den Elektrizitäts- und Gas-Versorgungsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland haben die Fernwärme-Versorgungsunternehmen jedoch keine wettbewerbsrechtliche Sonderstellung: Sie können keine rechtswirksamen wettbewerbsbeschränkenden Verträge im Sinne der 1, 15 und 18 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) abschliessen, was den anderen Versorgungsunternehmen ausdrücklich erlaubt ist. Dafür unterliegt die Elektrizitäts- und Gaswirtschaft einer umfassenden Kontrolle aufgrund des Energiewirtschaftsgesetzes und einer Vielzahl anderer Gesetze und Verordnungen. Ausserdem gilt für diese - zusätzlich zur allgemeinen Missbrauchsaufsicht im Rahmen des GWB - eine spezielle Missbrauchsaufsicht nach den 103-105 GWB. Diese unterschiedliche Rechtsstellung der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft einerseits und der Fernwärmewirtschaft andererseits ist erklärungsbedürftig.
In: Springer eBook Collection
Einleitung -- Teil I Abhängigkeitsstrukturen von Zufallsvariablen -- 1 Verteilungstheoretische Beschreibung -- 2 Charakterisierung von Abhängigkeitsstrukturen -- Teil II Copulas -- 3 Grundlagen -- 4 Kategorisierung -- 5 Charakterisierung von Abhängigkeiten durch Copulas -- Teil III Anwendungen in der Risikotechnik -- 6 Credibility-Modelle und Copulas -- 7 Summen abhängiger Zufallsvariablen -- 8 Bivariate Trapezverteilungen im Risikomanagement -- 9 Ausgewählte Abhängigkeiten und ihre Copulas -- Teil IV Anhänge.
In: Karlsruher Reihe 1
In: Manipulation der Meinungsbildung, S. 242-279
In: Blätter der DGVFM, Band 18, Heft 2, S. 119-126
ISSN: 1864-0303
In: Sachbeiträge [Sonderband]
Klaus Schröter wurde im Alter von 23 Jahren bei dem Versuch, aus der DDR zu fliehen, in Berlin erschossen. Als offizielle Todesursache wurde "Gehirnprellung" angegeben, aber verschwiegen, dass diese durch einen Schuss verursacht wurde. Klaus Schröter stammte aus Friedersdorf bei Bitterfeld. Ein Bekannter der Familie, deren Mitglieder inzwischen verstorben sind, bat die Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes in Sachsen-Anhalt über das Schicksal von Klaus Schröter die Öffentlichkeit im Umkreis von Friedersdorf zu informieren. Dieser Bitte wird mit der Veröffentlichung nachgekommen und gleichzeitig stellvertretend damit an viele andere Menschen gedacht, die bei dem Versuch, die DDR zu verlassen, ums Leben kamen.
Einleitung -- Teil I Risikomodelle -- 1 Grundlagen -- 2 Individuelles Modell -- 3 Kollektives Modell -- 4 Anwendungen des kollektiven Modells -- 5 Verallgemeinerungen des kollektiven Modells -- 6 Klausuraufgaben -- Teil II Tarifierung -- 7 Grundlagen -- 8 Daten und Tarifierungsstatistiken -- 9 Modelle und Statistiken -- 10 Selektion von Risiken -- 11 Klausuraufgaben -- Teil III Reservierung -- 12 Grundlagen -- 13 Abwicklungsmuster und Schadenquoten -- 14 Basisverfahren und Bornhuetter-Ferguson-Prinzip -- 15 Modelle mit Korrelationsstruktur -- 16 Anwendungsbezogene Fragen -- 17 Klausuraufgaben -- Teil IV Risikoteilung -- 18 Grundlagen und Formen der Risikoteilung -- 19 Auswirkungen der Risikoteilung -- 20 Prämienkalkulation für Rückversicherungsverträge -- 21 Klausuraufgaben -- Anhang A: Maß- und Integrationstheorie -- Anhang B: Wahrscheinlichkeitstheorie -- Anhang C: Verteilungen -- Anhang D: Tabellen. .
In: Demokratische Wege, S. 1-715