1 Introduction -- 2 Theorizing Gaps in Hybrid Regimes -- 3 Criminal Justice Policy in Georgia: NGOs Facing Shallow Reform -- 4 Social Protection in Georgia: NGOs in a Field of Low Political Salience -- 5 Criminal Justice Policy in Armenia: NGOs Facing Chronic Non-Enforcement -- 6 Social Protection in Armenia: NGOs and the Underproviding State -- 7 How NGOs Respond to Systemic and Provoked Gaps -- 8 Conclusion: Gaps, Traps and Ambiguity in Hybrid Regimes.
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Putin spaltet die französischen Wahlkämpfer. Seine Person, die politischen Proteste und seine umstrittene Wiederwahl im März 2012 rufen bei den Kandidaten des französischen Präsidentschaftswahlkampfs höchst unterschiedliche und teils ambivalente Reaktionen hervor. Zwar ist Russland kein sonderlich prominentes Thema im Kampf um den Elysée Palast. Doch wird der Ausgang der Stichwahl Konsequenzen für die zukünftigen Beziehungen zwischen Paris und Moskau haben und Auswirkungen auf die EU-Russland Beziehungen.
Putin spaltet die französischen Wahlkämpfer. Seine Person, die politischen Proteste und seine umstrittene Wiederwahl im März 2012 rufen bei den Kandidaten des französischen Präsidentschaftswahlkampfs höchst unterschiedliche und teils ambivalente Reaktionen hervor. Zwar ist Russland kein sonderlich prominentes Thema im Kampf um den Elysée Palast. Doch wird der Ausgang der Stichwahl Konsequenzen für die zukünftigen Beziehungen zwischen Paris und Moskau haben und Auswirkungen auf die EU-Russland Beziehungen.
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 32, Heft 3, S. 308-313
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 32, Heft 3, S. 308-313
Seit ihrer Einführung vor 17 Jahren wird die "Grundsicherung für Arbeitsuchende", bekannt als Hartz IV, von einer normativen Diskussion über die richtige Balance zwischen "Fördern" und "Fordern" begleitet. Die neue Bundesregierung möchte nun das Grundsicherungssystem mit dem sogenannten Bürgergeld erneuern. Dieser Beitrag diskutiert das im Koalitionsvertrag skizzierte Reformvorhaben im Lichte zentraler Erkenntnisse der internationalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitikforschung. Dabei wird zunächst die geplante Schwerpunktverschiebung von (schneller) Vermittlung in Arbeit hin zu einer stärkeren Ausrichtung auf nachhaltige Arbeitsmarktintegration über den Weg der Qualifizierung in den Blick genommen. Nach einer Diskussion der avisierten Neuausrichtung der Beratungsprozesse im Jobcenter werden abschließend mögliche Wege, Chancen und Voraussetzungen der angekündigten Förderung gesellschaftlicher Teilhabe von Leistungsbeziehenden reflektiert.
Dieser Projektbericht analysiert die Wirkungen der sogenannten "Westbalkanregelung" (§ 26 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung) auf die Arbeitsmarktintegration der betroffenen ErwerbsmigrantInnen. Die Regelung gilt für Beschäftigungen ab dem 1. Januar 2016 und ist befristet bis zum 31. Dezember 2020. Im Rahmen einer quantitativen Analyse wurden die Integrationsverläufe von 36.050 Beschäftigten, die die Westbalkanregelung 2016 und 2017 in Anspruch genommen haben, untersucht. Basierend auf qualitativen Interviews mit 130 Personen wurden darüber hinaus Motive, Erfahrungen und Handlungsstrategien von ArbeitgeberInnen, Beschäftigten, Verbänden sowie VerwaltungsmitarbeiterInnen analysiert. Ein zentrales Ergebnis ist, dass die Arbeitsmarktintegration der über die Westbalkanregelung Beschäftigten, auch im Vergleich zu anderen Migrantengruppen, erfolgreich gelungen ist. Dies zeigt sich insbesondere an stabilen Beschäftigungsverhältnissen und äußerst geringen Anteilen an Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug im Beobachtungszeitraum. Erklärungen dieser Ergebnisse liefern die von ArbeitgeberInnen geäußerten Bedarfe an HelferInnen und Fachkräften, ihre Wertschätzung nicht zertifizierter bzw. nicht zertifizierbarer Qualifikationen, netzwerkbasierte Anwerbestrategien und die erwerbsorientierten Migrationsaspirationen der Beschäftigten. Die Befunde deuten darauf hin, dass es für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von Erwerbsmigrantinnen hinreichend ist, den ArbeitgeberInnen die Auswahlentscheidung zu überlassen und den Zuzug nicht an berufliche Qualifikationserfordernisse zu knüpfen. Es gibt vereinzelte Einsichten zu Regelverletzungen von ArbeitgeberInnen, aber keine Hinweise auf einen systematischen Missbrauch der Regelung. Restriktives Verwaltungshandeln und Kapazitätsengpässe verschiedener Behörden schränken die Nutzung der Westbalkanregelung deutlich ein.