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Gemeinwohl
In: Politische Theorie: 25 umkämpfte Begriffe zur Einführung, S. 94-108
Um die Bedeutung des Gemeinwohlbegriffs für die moderne politische Theorie zu erfassen, wird dieser zunächst im Spannungsfeld von Republikanismus und Liberalismus verortet. Die Gegenüberstellung dieser beiden politiktheoretischen Strömungen ermöglicht eine Differenzierung unterschiedlicher Annahmen zu den Realisierungsbedingungen des Gemeinwohls sowie divergierende Antworten auf die Fragen, worin das Gemeinwohl besteht, wie es ermittelt werden kann und welche Akteure zu seiner Verwirklichung beitragen. Die Verfasserin macht deutlich, dass in der Diskussion um das Gemeinwohl sowohl die kulturellen Bedingungen des Erhalts einer gerechten Gesellschaft als auch die materialen Grundlagen der Realisierung gemeinsamer Wohlfahrt zur Debatte stehen. (ICE2)
Gemeinwohl
In: Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung, S. 773-778
Das Gemeinwohl ist ein Leitbegriff der Stadt- und Raumentwicklung. Dabei ist zwischen substanzialistischen und prozeduralen Gemeinwohlkonzepten zu unterscheiden. Die Gemeinwohlbestimmung erfolgt im Rahmen räumlicher Planung in Verfahren der Abwägung oder der kooperativen Governance.
Gemeinwohl und Demokratieprinzip
In: Gemeinwohl - auf der Suche nach Substanz, S. 87-106
Praktische Bedeutung und wissenschaftliche Brauchbarkeit kann der Gemeinwohlbegriff nur dann erlangen, wenn er etwas meint, d.h. einen angebbaren und umrissenen Bedeutungsgehalt besitzt. Um dies zu erreichen, besteht für den Autor eine mögliche Strategie darin, den Gemeinwohlbegriff in unterschiedliche historische und sachliche Kontexte zu rücken und seine Verwendung in diesen Kontexten differenziert nachzuzeichnen. Die Theorie, innerhalb derer der Autor den Gemeinwohlbegriff verortet und bestimmt, ist die Demokratietheorie. Das bietet den Vorzug, dass man die heutigen Demokratien nicht mit einem utopischen Gemeinwohlbegriff konfrontiert, sondern sie an einem Verständnis von Gemeinwohl misst, das aus ihrem eigenen normativen Sinn abgeleitet wird und somit einen angemessenen Bewertungsstandard der politischen Prozesse in diesen realisierten Demokratien abgibt. Der Autor unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen dem Prinzip der direkten Demokratie der Antike und dem der liberalen Demokratie der Moderne. Weiterhin wird der Frage nachgegangen, inwieweit diese Bedeutung und die damit verbundenen Analysemöglichkeiten nicht schon durch andere und möglicherweise präzisere Begriffe abgedeckt sind und der Gemeinwohlbegriff folglich mehr oder weniger überflüssig wird. Insgesamt erfolgt die Explikation in folgenden Schritten: Erstens, wessen Wohl ist das Gemeinwohl? Zweitens, was ist das Gemeinwohl? Drittens, wie kann das Gemeinwohl festgestellt werden? (ICA2)
Wirtschaftsverbände und Gemeinwohl
In: Verbände zwischen Mitgliederinteressen und Gemeinwohl, S. 80-121
Die zentrale Frage der vorliegenden Untersuchung lautet: "Wieweit und in welchem Sinn kann von einer 'Gemeinwohlorientierung' von Wirtschaftsverbänden die Rede sein?" Es handelt sich um die Sekundärauswertung empirischer Forschung über Wirtschaftsverbände (in strengem Sinn) in den alten Bundesländern. Die untersuchungsleitende Frage wird zunächst in die Tradition der neueren Verbändediskussion und -forschung gestellt, um ihre Sonderstellung darin deutlich zu machen. Danach stellt der Autor eine Systematik zur Erfassung verfügbarer Empirie zum Thema vor und illustriert sie mit ausgewählten Ergebnissen der empirischen Forschung zum genannten Thema. Zuletzt skizziert er einen theoretischen Rahmen, in dem sich einige Ergebnisse interpretieren lassen und in dem weitergehende Fragestellungen aussichtsreich verfolgt werden können. Da eine eindeutige inhaltliche Festlegung des Begriffs "Gemeinwohl" nicht möglich erscheint, wird "Gemeinwohl" im Sinne verbandlicher Selbstdeklaration zum Thema gemacht. Damit kam das Phänomen der Pluralisierung von Gemeinwohlvorstellungen in den Blick, und die Dynamik rivalisierender Gemeinwohlvorstellungen als Argumente in Interessenkonflikten bot sich als Untersuchungsgegenstand an. Eine detailliertere Untersuchung zahlreicher hier aufkommender Forschungsfragen scheint dem Autor angebracht. (prn)
Das Gemeinwohl: Zeitschrift des Bergischen und Linksrheinischen Vereins für Gemeinwohl
Bürgerinitiativen und Gemeinwohl
In: Bürgerinitiativen und repräsentatives System, S. 49-74
Der Autor untersucht die Rolle der Bürgerinitiativen in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik unter dem rechtlichen und verfassungsrechtlichen Aspekt. Demnach kann zwischen Bürgerinitiativen im allgemeinen, weiteren und speziellen Sinn unterschieden werden. Zur ersten Gruppe gehörten die Entscheidung- und Mitwirkungsrechte der Bürger, zur zweiten die Parteien, Verbände, bis hin zu Demonstrationen. Bürgerinitiativen im speziellen Sinn sind Zusammenschlüsse im Vorfeld etablierter Parteien. Anschließend untersucht der Autor den Begriff des Gemeinwohls, zuerst auf der wissenschaftlich definitorischen Ebene, dann das Gemeinwohlverständnis des Grundgesetzes und die damit festgelegten Modalitäten der Streitentscheidung bei Gemeinwohlkontroversen. Abschließend wird das Verhältnis von Bürgerinitiativen und Gemeinwohl und der rechtliche Aspekt der Gemeinnützigkeit bei Bürgerinitiativen untersucht. (BG)
Parteien und Gemeinwohl
In: Gemeinwohl und politische Parteien, S. 38-48
Der Autor begründet die Auffassung, dass die Förderung des Gemeinwohls nicht den Parteien im Sinne eines Werkvertrages, Dienstleistungs- oder Klientelverhältnisses überantwortet werden darf. Die Parteien sind damit gefordert, sich nach langen Jahrzehnten hier ideell anders zu orientieren und öffentlich zu positionieren. Sie sind keine Dienstleistungsunternehmen, sondern organisierter Teil einer heterogener werdenden Gesellschaft, die wiederum Vorstellungen braucht, was ein Land eigentlich zusammenhält. Auch dem Prozess einer zunehmenden "Verstaatlichung der Parteien" und der Abgeordnetenstellung muss entgegen gesteuert werden. Alte Begriffe wie der des Gemeinwohls oder der Gemeinschaft bekommen in diesem Rahmen einen neuen Sinn, seitdem die Konnotationen des Obrigkeitsstaates und des kollektivistischen Vorrangs verabschiedet sind. (ICA2)
Das Gemeinwohl: Zeitschr. d. Bergischen und Linksrheinischen Vereins für Gemeinwohl
Gemeinwohl im Wettbewerbsrecht
In: Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Verfassungsrecht, S. 526-533
Bürgerinitiativen und Gemeinwohl
In: Parlamentarische und präsidentielle Demokratie, S. 263-281
Bürgerinitiativen und Gemeinwohl
In: Bürgerinitiativen und repräsentatives System, S. 57-82
Gemeinwohl und politische Parteien
In: Gemeinwohl und politische Parteien, S. 49-68
Alle demokratischen Parteien gehen heute davon aus, dass kein Gemeinwohl mehr vom Himmel geholt werden kann, sondern dass es sich aus dem Diskurs als Konsens von Mehrheiten ergibt. Es erweist sich als "pfadabhängig", je nach parlamentarischen und ideologischen Traditionen der Länder, wie sich vor allem am republikanischen Ideal Frankreichs und am pluralistischen Ideal des britischen Modells zeigt. Der Autor rekonstruiert, dass und wie das Gemeinwohl im Zuge der Entideologisierung der Politik vielfach auf Grundwerte reduziert wird. Gerechtigkeit und Solidarität treten an die Stelle einer Beschwörung des Gemeinwohls. Mit der zunehmenden Bedeutung der Akteure, die an der Implementation mitwirken, verstärkte sich die Verwässerung des Gemeinwohlbegriffs noch zusätzlich. Selbst die Differenz von öffentlichen und privaten Interessen ist heute weitgehend unscharf, seit der Staat Steuerungsansprüche zurücknimmt, und vielfach private Organisationen mit der Durchführung seiner Entscheidungen beauftragt. Im Einzelfall zeigen sich jedoch immer wieder Konflikte zwischen verschiedenen Werten, sodass die Gemeinwohlorientierung einer Maßnahme umstritten bleibt. (ICA2)