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In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe], Band 33, Heft 4, S. 326-328
ISSN: 0177-6738
Nach der politischen Wende in Bonn haben sich die Deregulierungsbestrebungen verstärkt und bereits im Beschäftigungsförderungsgesetz von 1985 ihren Niederschlag gefunden. Im vorliegenden Aufsatz wird thesenartig dargestellt "welche Auswirkungen die Deregulierung für Frauen und ihren Anspruch auf Gleichberechtigung im Erwerbsleben hat und haben würde". (IAB2)
In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 138, S. 314-330
Der Beitrag arbeitet heraus, wie Deregulierung und Privatisierung als "Zeichen der Zeit" auch auf die Menschenrechte übergreifen. Zunächst werden die - historisch bedingten - Unterschiede zwischen dem europäischen und US-amerikanischen Menschenrechtsverständnis aufgezeigt. Für Europa sind die Menschenrechte ein internationales, für die USA hingegen ein eher nationales Konzept. Zu Zeiten des Kalten Krieges ließ sich von Seiten der USA mit dem "europäisch verpackten" Konzept der Menschenrechte ein härterer Druck auf das sozialistischer Lager ausüben. Die Autorin rekonstruiert die Karriere des Konzepts in folgender Schritten: (1) Der Prozess, in dem die Idee der Menschenrechte in Europa "positiviert" wurde; (2) Bereiche in denen heute Ansätze zu einer Deregulierung bestehen; (3) historische Gründe, die zu den transnationalen Unterschieden geführt haben; (4) die Rolle Europas in Anbetracht der internationalen politischen Lage angesichts dieser konzeptuellen Differenzen. (ICA)
Mit Deregulierung wird allgemein der Abbau staatlicher Regelungen bezeichnet, die das Ziel verfolgen, den freien Wettbewerb zu stärken, um damit technische, wirtschaftliche und soziale Innovationen anzuregen sowie schnellere und effizientere Entscheidungen zu ermöglichen. Deregulierung im Bildungswesen gewinnt in jüngerer Zeit sowohl international als auch national an Umfang und Bedeutung, und zwar auf allen Ebenen des Bildungssystems. Ein plausibler Grund hierfür scheint die zunehmende Internationalisierung von Erziehung und Bildung zu sein.Mit diesem Band wird an die Jahrestagung 2011 der Kommission Bildungsorganisation, Bildungsplanung, Bildungsrecht (KBBB) angeknüpft.
Inhalt 1. Einleitung und Begriffsklärung 2. Die Neue Institutionenökonomik als Grundlage der Analyse 3. Positive Theorie der Regulierung 3.1. Das Entscheidungsverhalten der Politiker 3.2. Der Einfluß von Interessengruppen 3.3. Der Einfluß der Bürokratie 3.4. Regulierungen zwischen Stabilität und Instabilität – eine dynamischeBetrachtung 4. Positive Analyse von Deregulierungen 4.1. Darstellung positiver Deregulierungsansätze 4.1.1. BECKERs Modell des Interessengruppenwettbewerbs 4.1.2. PELTZMANs Deregulierungsansatz 4.1.3. NORTHs Theorie des institutionellen Wandels 4.2. Determinanten von Deregulierungsprozessen 4.2.1. Notwendige und hinreichende Voraussetzungen für Deregulierungen 4.2.2. Technologische Faktoren 4.2.2.1. Technologische Neuerungen und Deregulierungen(dargestellt am Beispiel der Deregulierung des US-amerikanischenFerngesprächsbereichs) 4.2.2.2. Politökonomische Analyse 4.2.3. Ökonomische Faktoren 4.2.3.1. Globalisierung und Systemwettbewerb 4.2.3.2. Politökonomische Analyse 4.2.4. Politische Faktoren 4.2.4.1. Europäische Integration und Deregulierungen 4.2.4.2. Politökonomische Analyse 4.2.4.2.1. Die Europäische Kommission 4.2.4.2.2. Der Rat der EU (Ministerrat) 4.2.4.2.3. Das Europäische Parlament 4.2.4.2.4. Nationale Regierungen und Kompetenzverlagerungen 4.2.4.2.5. Der Europäische Gerichtshof 4.2.4.2.6. Organisierte Interessen 4.2.4.2.7. Fazit 5. Abschließende Bemerkungen
BASE
In: Kleine Handbibliothek 19
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 43, Heft 6, S. 400-407
ISSN: 0342-300X
Der Beitrag erscheint in einem Schwerpunktheft, das Regulierungen auf dem Arbeitsmarkt zum Thema hat. Gefragt wird "wieviel" und welche Form des Bestandsschutzes von Arbeitsverhältnissen unter Effizienzgesichtspunkten sinnvoll ist. Fazit des Autors: "Kündigungsschutz und Abfindungsregelungen bieten nicht nur den Beschäftigten Schutz, sondern verbessern auch die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes. Effizient wäre daher eine Abfindungspflicht bei jeder betriebsbedingten Entlassung. Eine weitreichende Einschränkung des bestehenden Bestandsschutzes wäre nicht nur ineffizient, sondern würde vorhandenes "Sozialkapital" vernichten." (IAB2)
In: Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialpolitik 256 = 2000,2
Der DSGV hat, mit Unterstützung weiterer Verbände, einen Vorstoß zur Deregulierung des Depotstimmrechts vorgelegt. Erteilt der Aktionär dem Depotinstitut keine Weisung, wie dieses in der HV abstimmen soll, dann soll es künftig verpflichtet sein, den Vorschlägen der Verwaltung (Vorstand und Aufsichtsrat) zu folgen, sofern ihm hierfür eine entsprechende Dauervollmacht des Aktionärs vorliegt. Dem Vorschlag sollte in seiner gegenwärtigen Form nicht gefolgt werden. Er würde voraussichtlich nicht zu einer maßgeblichen Erhöhung der Präsenzen führen. Rechtspolitisch bedenklich erscheint, daß die Depotinstitute sich verpflichten, auf der Basis einer Dauervollmacht mit einer u.U. in den Geschäftsbedingungen versteckten generellen Weisung unbesehen den Verwaltungsvorschlägen zu folgen. Richtig am Vorstoß der Verbände erscheint aber, daß künftig darauf verzichtet werden sollte, daß jedes Depotinstitut, das Stimmrechte von Aktionären vertreten will, entweder selbst Abstimmungsvorschläge erarbeiten oder die Vorschläge eines Zentralinstituts oder Stimmrechtsberaters kostenintensiv prüfen muß. Vielmehr sollte der Gesetzgeber den Depotinstituten ermöglichen, ohne eigene Prüfungspflicht im Vollmachtsformular neben den Vorschlägen der Verwaltung auf die Abstimmungsvorschläge einer anerkannten Aktionärsvereinigung oder eines unabhängigen Stimmrechtsberaters zu verweisen. Dies könnte den Wettbewerb um Aktionärsstimmen beleben und auch dazu beitragen, den Stimmen inländischer Privatanleger auf den Hauptversammlungen deutscher Aktiengesellschaften wieder stärker Gehör zu verschaffen. Eine solche Vorgabe wäre mit der demnächst umzusetzenden Aktionärsrichtlinie der EU vereinbar. Eine entsprechende Empfehlung, auf die Abstimmungsvorschläge einer anerkannten Aktionärsvereinigung oder eines unabhängigen Stimmrechtsberaters zu verweisen, sollte im Corporate Governance Kodex für Gesellschaften festgelegt werden, die den Aktionären einen Stimmrechtsvertreter benennen.
BASE
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 50, Heft 8, S. 522-531
ISSN: 0342-300X
"Der Beitrag liefert einen Überblick über die verschiedenen Deregulierungskonzepte sowie die von der Bundesregierung durchgeführten Einzelmaßnahmen (wie BeschFG, Privatisierung der Arbeitsvermittlung oder Arbeitszeitgesetz). Im Mittelpunkt steht die theoretische sowie die empirische Auseinandersetzung mit Konzepten und Maßnahmen. Die vorliegenden empirischen Untersuchungen lassen sich dahingehend zusammenfassen, daß die durchgeführten Schritte ihr beschäftigungspolitisches Ziel bei weitem nicht erreichen. Aus theoretischen wie empirischen Gründen dürften auch weitergehende Maßnahmen dieses Ziel verfehlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: Gegenwartskunde: Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Band 43, Heft 1, S. 94-105
ISSN: 0016-5875