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In: Das Recht der Tiere und der Landwirtschaft 8
In: Das Recht der Tiere und der Landwirtschaft 8
Eine weitgreifende und kompakte Untersuchung, die den Entwurf eines zeitgemäßen, modernen und zukunftsorientierten Modells eines Tierschutzgesetzes beinhaltet, das nicht nur auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft basiert, sondern zugleich auf eine effiziente, umsetzbare und angemessene Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Verbesserung des Wohlergehens und der Lebensqualität der Tiere abzielt. Gespannt wird der Bogen von der historischen und ethischen Entwicklung des Tierschutzes bis hin zur Analyse von heute bestehenden, tierschutzrechtlich nicht mehr adäquaten gesetzlichen Regelungen. Die Forderung nach Reformen, nach Anerkennung der Schutzwürdigkeit des Tieres als fühlendem Wesen gepaart mit einer moralisch umfassenderen Berücksichtigung ist eng verknüpft mit der Verantwortung des Menschen gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf. Thematisiert werden auch Fragen wie die 'Würde' und ein 'Recht' der Tiere.Unter Heranziehung des Rechtsstands der relativ weit entwickelten Tierschutzgesetzgebung von u.a. Österreich, Deutschland und Neuseeland wird beispielhaft für die Seychellen eine Art Schablone für eine adäquate Gesetzgebung entwickelt, die ihren Anspruch auch weltweit geltend machen kann
Intro -- Impressum -- Vorworte -- Vorwort zur 3. Auflage Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen! -- Vorwort zur 2. Auflage Tierschutz heißt Verantwortung übernehmen! -- Vorwort zur 1. Auflage Aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Literaturverzeichnis -- A Einleitung -- I. Tierschutz - Versuch einer Begriffsbestimmung -- 1. Emotionaler Tierschutz -- 2. Wissenschaftlicher Tierschutz -- 3. Rechtlicher Tierschutz und gesetzliche Grundlagen -- II. Einleitende Bemerkungen zur Geschichte des Tierschutzes -- III. Geschichte der Tierschutzgesetzgebung - Übersicht - -- B Der Tierschutz in der Gesetzgebung -- I. Tierschutz im GG -- II. Tierschutz im BGB -- 1. Das Tier als Rechtssubjekt ( 90a BGB) -- 2. Eigentum an Tieren ( 903 BGB) -- 3. Schadensersatzansprüche gegen den Tierhalter ( 833, 834 und 251 Abs. 2 Satz 2 BGB) -- 4. Wilde Tiere und Bienenschwärme ( 960-964 BGB) -- III. Tierschutz in der ZPO -- 1. Nicht der Pfändung unterworfene Sachen ( 811 Absatz 1 Ziffer 3 und 4 ZPO) -- 2. Zwangsvollstreckung in Tiere ( 811c ZPO) -- 3. Vollstreckungsschutz ( 765a Absatz 1 Satz 3 ZPO) -- IV. Tierschutz im Strafrecht -- V. Praktischer Tierschutz -- C Tierschutz & -- Tierschutzgesetz -- I. Mögliche Kollision des Tierschutzes mit anderen Interessen -- 1. Nutztierhaltung in Deutschland -- 2. Heimtierhaltung -- 3. Zootierhaltung -- 4. Tierversuche in Medizin und Forschung -- 5. Tierversuche im Verbraucherschutz -- 6. Jagd & -- Tierschutz -- II. Das Tierschutzgesetz -- 1. Grundsatz -- 1.1 Allgemeines -- 1.2 Definitionen -- III. Tierhaltung -- 1. Anforderungen an die Tierhaltung -- 1.1 Allgemeine Grundsätze -- 1.2 Voraussetzungen einer tierschutzgerechten Haltung -- a) Person des Tierhalters und des Tierbetreuers.
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Volume 138, Issue 1, p. 154
In: Grundrechte für Tiere, p. 83-172
In: Schriften zum Strafrecht Band 310
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Die Arbeit beleuchtet das im Tierschutzgesetz als Bußgeldtatbestand verankerte Sodomieverbot und untersucht seine interdisziplinären Hintergründe. Sie leistet einen Beitrag zur wissenschaftlich stets vernachlässigten Erforschung der Sodomie und zum Recht der Ordnungswidrigkeiten im Tierschutzgesetz, insbesondere zu deren verfassungsrechtlicher Legitimation. Darüber hinaus werden die einschlägigen Normen erstmals umfassend kommentiert und einer kritischen Analyse unterzogen. -- Im Fokus stehen neben dem Phänomen Sodomie vor allem die rechtlichen Bezugspunkte des Sodomieverbots sowie mögliche geschützte Rechtsgüter. Besonderes Augenmerk wird dabei auf eine klare begriffliche Trennung der bloßen Surrogathandlungen von der zoophilen Tierliebe gelegt. Die geschichtlichen Hintergründe abgeschaffter und wiedereingeführter Sodomieverbote werden für die gegenwärtige Rechtslage fruchtbar gemacht. Letztlich wird auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse ein Gesetzgebungsvorschlag unterbreitet.
In: Das Recht der Tiere und der Landwirtschaft Band 12
In: Nomos eLibrary
In: Open Access
Wie kann das aktuell geltende Tierschutzrecht geändert werden, um Tiere effektiver schützen zu können? Mit diesem Werk werden notwendige Änderungen der Rechtslage begutachtet und bewertet. Weiter enthält das Werk einen Vorschlag für ein neues Tierschutzrecht mit Vorgaben zur Tierhaltung, zu Tierversuchen, zu Tiertransporten, einer Strafnorm und dem Instrument der bundesweit geltenden Verbandsklage für Tierschutzbeauftragte und anerkannte Tierschutzorganisationen. Lange bestehende Forderungen, z. B. nach effektiven Brandschutzvorschriften für Tierställe, Verbote bestimmter Haltungsformen und ein Verbot der Zurschaustellung von Wildtieren in Zirkussen werden ebenfalls aufgegriffen und europarechtlich zulässige Vorgaben formuliert. Mit Beiträgen von Prof. Dr. Jens Bülte; Anna-Lena Dihlmann, LL.B.; Ri'in Dr. Barbara Felde; RAin Linda Gregori und RiAG a.D. Dr. Christoph Maisack und einer Einführung von Renate Künast.
In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte: das zentrale Forum der Zeitgeschichtsforschung, Volume 71, Issue 1, p. 37-73
ISSN: 2196-7121
Abstract
Der Aufsatz wendet seine Aufmerksamkeit den Diskussionen zu, die in Westdeutschland nach 1945 um die jüdische Schlachtpraxis geführt worden sind. Untersucht wird insbesondere eine Phase der Geschichte Westdeutschlands, in der sich der Streit über die Betäubungspflicht warmblütiger Tiere nahezu ausschließlich an der Glaubenspraxis der nur etwa 20.000 bis 25.000 Menschen umfassenden jüdischen Gemeinschaft entzündete. Wenn der Autor dabei die unterschiedlichen Akteure in den Blick nimmt, die sich für und gegen die Koscherschlachtung aussprachen, schenkt er jüdischen Positionen besondere Aufmerksamkeit. Es geht also darum, nicht nur Einstellungen in der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft zu deuten, sondern zugleich jüdische Handlungsspielräume auszuloten.
Der Beitrag beschäftigt sich mit einem Vergleich des japanischen Tierwohlgesetzes mit dem deutschen Tierschutzgesetz und dem Model Animal Welfare Act des World Animal Net, welcher nach seinen Verfasserinnen die "aktuelle Erfolgsmodelle" (Best Practice) im internationalen Tierschutz zusammenfasst. Auf diese Weise beleuchtet der Beitrag die Charakteristika des japanischen Tierschutzrechts.Der Tierschutz ist heute als globales Anliegen anerkannt. Seine Legitimation wird argumentativ auf unterschiedliche theoretische Ansätze gestützt. Die Tierschutzbestrebungen bilden dabei soziale Bewegungen. Der Fokus hat sich dabei über die Zeit von der Haustierhaltung über die Tierzucht bis hin zu Tierversuchen verlagert und die Debatte sich hat in der jeweiligen Region gewandelt. Dementsprechend hat sich die Tierschutzgesetzgebung durch die Aufnahme und Regulierung zahlreicher Probleme in jeweiligen Ländern in den letzten Dekaden beträchtlich entwickelt. Das japanische Tierwohlgesetz stellt hierbei keine Ausnahme dar. Es hat mehrere Novellierungen vor allem in den letzten zwanzig Jahren erfahren, wobei internationale Diskurse über die Tierschutzgesetzgebung jeweils adoptiert wurden.Die fundamentale Aufgabe des Tierschutzrechts besteht darin, die Leitlinien für die Umsetzung der gesellschaftspolitischen Entscheidungen zum Umgang mit Tieren festzulegen und auf diese Weise das Verhalten der Menschen zu steuern. In diesem Zusammenhang kann man die Weltgeschichte der Tierschutzgesetzgebung als Wende vom Schutz der Art hin zum Schutz des Einzelwesens, vom Anthropozentrismus hin zu einem ethischen Ansatz sowie von der bloßen Anti-Tierquälerei hin zum Wohlbefinden des Tieres fassen. Das moderne Tierschutzrecht basiert einerseits auf dem moralischen Postulat, die Interessen jedes einzelnen Tieres mit den Nutzungsinteressen der Menschen in Einklang zu bringen; es zielt andererseits nicht nur auf die Verhinderung von gewaltsamen Übergriffen gegenüber Tieren, sondern auch auf die aktive Gewährleistung ihres Wohlergehens. Diese Leitidee wird im deutschen Tierschutzgesetz, das schon älter ist und als Vorbild in anderen Ländern anerkannt wird, ausdrücklich benannt.Auch das japanische Tierwohlgesetz folgt grundsätzlich denselben Entwicklungslinien, was mit der Adoption des sog. "Fünf-Freiheiten-Prinzip" als internationaler Standard für die Sicherung des Wohlbefindens von Tieren zu belegen ist. Nicht selten findet sich jedoch die Meinung sowohl im Aus- als auch Inland, dass das japanische Tierschutzrecht im internationalen Vergleich noch immer rückständig sei. Hinsichtlich der Tierschutzgesetzgebung in westlichen Ländern, die mit verschiedenen Problemen schnell umgehen musste, wird dagegen auf nahezu unauflösbare Wertungswidersprüche zwischen deren Zielsetzung und den enthaltenen, konkreten Regelungen hingewiesen. In dieser Diskussionslage hat die internationale Netzwerkorganisation World Animal Net vor kurzem den Model Animal Welfare Act veröffentlicht, das auf rechtsvergleichenden Studien aufbaut und die "aktuellen Erfolgsmodelle" (Best Practice) zusammenstellt. Davon ausgehend unternimmt es dieser Beitrag, den Stand des japanischen Tierschutzrechts im internationalen Vergleich zu bestimmen.Im Zentrum steht die Frage, ob der Gehalt der von den jeweiligen Gesetzen vorgesehenen Prinzipien auf einzelnen Problemfeldern ausreichend zum Tragen kommt. Für diese Analyse werden die Strafvorschriften betreffend Tiermisshandlungen intensiv untersucht, die historisch den Ausgangspunkt des Tierschutzrechts darstellen und die Grenzen einer angemessenen und gerechtfertigten Tiernutzung markieren. Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass sich das japanische Tierschutzrecht vom Anthropozentrismus noch nicht vollständig gelöst hat. Es wird aber auch deutlich, dass anthropozentrische Aspekte in der Nutzen-Schaden-Abwägung, welche ein ethischer Tierschutzansatz voraussetzt, unvermeidbar enthalten ist.(Die Redaktion) ; This contribution compares the Japanese Animal Welfare Act with the German Animal Protection Law and international "best practice" on animal welfare legislation as presented by the World Animal Net in its recently published Model Animal Welfare Act. The contribution thus aims at highlighting the characteristics of Japanese animal welfare legislation.Animal welfare today is recognized globally as a legitimate cause. Various theoretical approaches have been proposed in order to justify animal welfare legislation. The striving for better treatment of animals has given rise to social movements. The focus of the debate has shifted over the years from pet keeping through farm animals to animal use in scientific experiments, and discussions in each region have undergone significant change. Animal welfare legislation in many jurisdictions thus has witnessed important amendments including the regulation of newly emerged issues. The Japanese Animal Welfare Act is no exception in this regard. The latter has been amended repeatedly, in particular over the last twenty years, adopting international discourses on animal welfare legislation.The basis task of animal welfare legislation is to determine the guidelines implementing policy decisions on the treatment of animals and to thus control human behavior. In this regard, the global history of animal welfare legislation can be conceived as a development from the protection of the species towards protecting the individual living creature, from anthropocentrism towards an ethical approach, and from mere anti-cruelty laws towards comprehensively aiming at animal welfare. The Japanese Animal Welfare Act is based on the moral claim to balance the interests of the individual animal with legitimate human interest to use animals, and to not only prevent violent abuses of animals, but positively ensure their wellbeing. This guiding principle is expressed in the German Animal Protection Law, which dates further back and is recognized as a model in other countries.The Japanese Animal Welfare Act in principle follows international trends, as becomes apparent from the adoption of the so-called "five freedoms" as the global standard for animal welfare. Nevertheless, Japanese animal welfare legislation often is criticized, both in Japan and by outside observers, as lagging behind international developments. By contrast, as far as Western animal welfare legislation is concerned, which had to react quickly to various new problems, critics are pointing to virtually unavoidable contradictions between its goals on the one hand side and specific regulations on the other. Against this backdrop, the international network World Animal Net recently put forward the Model Animal Welfare Act, which is based on comparative studies and aims at summarizing international best practice. Using this as a starting point, this contribution analyzes the status quo of Japanese animal welfare legislation from a comparative perspective.The analysis focuses on the question to what extent the principles established by the three animal welfare laws are adequately realized in various fields. The contribution examines in detail criminal law provisions on the abuse of animals, which historically were the starting point of animal welfare legislation and even today mark the limits of an adequate and justified use of animals. The author reaches the conclusion that Japanese animal welfare legislation, indeed, still remains engrained in anthropocentrism. However, it demonstrates at the same time that an ethical animal welfare approach, due to the necessary cost-benefit analysis, inevitably features certain anthropocentric aspects, as well.(The Editors)
BASE
In: Fundamenta Juridica Band 69
In: Fundamenta Juridica. Beiträge zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung 69
In: Nomos eLibrary
In: Jura Grundlagen
In: Nomos eLibrary
In: Open Access
Das Werk befasst sich in einem übergreifenden Sinn mit der zunehmend aktueller werdenden, rechtswissenschaftlich indes vernachlässigten Idee von Tierrechten und beleuchtet diese vor dem Hintergrund der Verdienste und Defizite des bestehenden Tierschutzrechts aus rechtstheoretischer Sicht.Die Autorin formuliert auf der Grundlage einer kritischen Würdigung des geltenden Rechts den rechtsethischen Vorschlag eines Paradigmenwechsels vom objektiv- zum subjektivrechtlichen Tierschutz und untersucht eine solche Neukonzeption des Rechtsstatus und Rechtsschutzes von Tieren als (Grund-)Rechtsträger mittels einer systematischen Analyse der relevanten rechtlichen Grundbegriffe – Rechtsperson, Rechte, Grundrechte – im Hinblick auf deren Anwendbarkeit auf Tiere.Das Werk bietet durch seinen rechtstheoretischen Zugang eine neuartige Perspektive auf die Tierrechtsthematik und richtet sich an die an Tierschutzfragen wie auch an den Grundlagen des Rechts interessierte Leserschaft aus allen Disziplinen
Das Werk befasst sich in einem übergreifenden Sinn mit der zunehmend aktueller werdenden, rechtswissenschaftlich indes vernachlässigten Idee von Tierrechten und beleuchtet diese vor dem Hintergrund der Verdienste und Defizite des bestehenden Tierschutzrechts aus rechtstheoretischer Sicht.Die Autorin formuliert auf der Grundlage einer kritischen Würdigung des geltenden Rechts den rechtsethischen Vorschlag eines Paradigmenwechsels vom objektiv- zum subjektivrechtlichen Tierschutz und untersucht eine solche Neukonzeption des Rechtsstatus und Rechtsschutzes von Tieren als (Grund-)Rechtsträger mittels einer systematischen Analyse der relevanten rechtlichen Grundbegriffe – Rechtsperson, Rechte, Grundrechte – im Hinblick auf deren Anwendbarkeit auf Tiere.Das Werk bietet durch seinen rechtstheoretischen Zugang eine neuartige Perspektive auf die Tierrechtsthematik und richtet sich an die an Tierschutzfragen wie auch an den Grundlagen des Rechts interessierte Leserschaft aus allen Disziplinen.
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Volume 124, Issue 1, p. 837-838
ISSN: 2304-4861
Der Begriff des vernünftigen Grundes gehört zu den schwierigsten und zugleich am meisten diskutierten Problemen des deutschen Tierschutzrechts. Dennoch ist der Bereich des Tierversuchsrechts von der Rechtsprechung diesbezüglich noch nicht erschlossen. Der Beitrag soll in diesem Zusammenhang das Spannungsverhältnis zwischen der modernen biomedizinischen Forschung und den Belangen des Tierschutzes verdeutlichen und Lösungsansätze entwickeln.
BASE
Europeanisation of national animal welfare law means the impact of European Union (EU) law and the law of the European Council on national animal welfare law. Various law acts that are dedicated to animal welfare operate at the EU level as well on an interna-tional level. Although both jurisdictions are based on the ethical understanding of animal welfare, they also pursue economic objectives. This is the reason why they usually adopt only minimum standards. However, Member States and States Parties may adopt higher animal welfare standards. The degree of the Europeanisation varies between the EU and the European Council and there are a number of binding regulations and recommendations. This, however, should not disguise the fact that in a range of individual cases special regulations and recommendations are still missing. There is no concretised European law which could influence national animal welfare laws applicable to all animal species. Furthemore, the European animal welfare legislation is not capable of solving all animal welfare problems on the grounds of law. Member States retain a significant degree of discretion in this matter. For example cages for the parents of broilers in which these animals have no chance use high perches. Such a practice is contrary to the recommendations of the European Council. ; L'europeizzazione delle norme nazionali sul benessere degli animali significa che il diritto dell'Unione europea e del Consiglio d'Europa riguardante il benessere degli animali pregiudica la legislazione nazionale in materia di benessere degli animali. Sia a livello dell'Ue che a livello internazionale vigono varie regolazioni in materia. Da un lato, su entrambi i livelli, le regolazioni in oggetto tengono conto dei principi etici, con cui si intende il benessere degli animali, dall'altro le sottendono le cause economiche. Pertanto di solito gli standard introdotti per legge sono minimi. Comunque gli Stati membri e le Nazioni membri possono nei loro sistemi nazionali adottare standard superiori del benessere in oggetto. Il grado di europeizzazione degli standard nel diritto dell'Unione europea e nel diritto del Consiglio d'Europa è vario. Vi vige una serie di regolazioni e raccomandazioni in materia di benessere degli animali, il che non cambia comunque il fatto che tante regolazioni nei vari casi specifici sono ancora da introdurre, come anche tante questioni richiedono ulteriori regolamentazioni. Il diritto europeo, il quale plasma il diritto nazionale, non abbraccia tutte le specie animali e il loro benessere. Il diritto dell'Unione europea non è in realtà in grado di risolvere tutti i problemi del loro benessere. È un ampio campo d'intervento per i Paesi di larghe competenze in materia. A titolo d'esempio possono servire le regolazioni riguardanti le gabbie in cui sono custoditi 'i genitori' dei broiler, senza possibilità di stare seduti su un posatoio più in alto. Tali regolazioni non sono in linea con le raccomandazioni adottate dal Consiglio d'Europa. ; 19 ; 2 ; 219 ; 244 ; 11 ; Przegląd Prawa Rolnego
BASE