Italien
In: Arbeitsbeziehungen und sozialer Dialog im alten und neuen Europa: Unterschiede, Gemeinsamkeiten, Kooperationen, p. 145-198
Der Beitrag betrachtet industrielle Beziehungen und Sozialpartnerschaft in Italien. Die italienische Verfassung garantiert einige grundsätzliche Arbeitnehmerrechte. Die Verfassungswirklichkeit der Ausübung dieser Arbeitnehmerrechte ist abhängig von der tatsächlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes. Der Beitrag skizziert die Grundlagen des sozialen Dialogs und wendet sich anschließend der Beschäftigungsentwicklung, dem Mindestlohn und den Aspekten zu Steuern, Infrastruktur und Sozialausgaben zu. Im Anschluss daran nimmt der Beitrag die Sozialpartner in den Blick und betrachtet hier die Rolle von Gewerkschaften, europäischen Betriebsräten und Arbeitgeberverbänden. Des Weiteren gibt der Beitrag einen Überblick über die Entwicklungen auf dem italienischen Arbeitsmarkt und stellt die Beschäftigungspolitik und Beschäftigungsverhältnisse dar. Eine gesonderte Betrachtung erfährt die Berufsbildung und berufliche Weiterbildung in Italien. Der Beitrag arbeitet außerdem die Besonderheiten der italienischen Arbeits- und industriellen Beziehungen heraus. Hier zeichnet der Beitrag die Politiken, Leitbilder und Programme unter den verschiedenen Regierungen seit den 1990er Jahren nach. Abschließend erfolgt ein Blick auf die Perspektiven des sozialen Dialogs in Italien. (ICA2)