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The effects of ethnic and social segregation on children and adolescents: recent research and results from a German multilevel study
In: Discussion paper 2007,603
Soziale Lebenslagen und Delinquenz von Jugendlichen: Ergebnisse der MPI-Schulbefragung 1999 in Freiburg und Köln
In: Arbeitsberichte ... aus dem Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht, Freiburg im Breisgau 1/2001
Kriminalstatistik: lange Zeitreihen dokumentieren die Entwicklung von Verbrechen und Strafe
In: Informationsdienst soziale Indikatoren: ISI ; Sozialberichterstattung, gesellschaftliche Trends, aktuelle Informationen ; eine GESIS-Publikation, Issue 55, p. 1-6
ISSN: 2199-9082
"Kriminalstatistiken gehören zu den ältesten kontinuierlich erhobenen Sozialindikatoren. Ihre Geschichte reicht bis ins frühe 19. Jahrhundert zurück, als die Justizbehörden einiger deutscher Länder nach französischem und englischem Vorbild begannen, Kriminalstatistiken zu führen und zu veröffentlichen (Heinz 1990). Für die Moralstatistiker des 19. Jahrhunderts waren diese Kriminalstatistiken wichtige Datenquellen, um 'Urtheile über den sittlichen Zustand des Volkes' (Starke 1882: S. 4) zu fällen. Begründer der
Sozialstatistik wie der Belgier Adolphe Quetelet und Georg von Mayr verwendeten Kriminalstatistiken, um eine Wissenschaft der 'sozialen Physik' zu etablieren und beispielsweise den Zusammenhang von Nahrungsmittelpreisen und Diebstahlsraten zu analysieren. Damit wurde die Kriminalstatistik des 19. Jahrhunderts zu einem
Übungsfeld der modernen Sozialwissenschaften und beeinflusste Pioniere der Soziologie wie Emile Durkheim." (Autorenreferat)
Die Entwicklung von Kriminalität und Kriminalitätsfurcht in Deutschland: Konsequenzen für die Kriminalprävention
In: Deutsche Zeitschrift für Kommunalwissenschaften: DfK, Volume 42, Issue 1, p. 31-52
ISSN: 1617-8203
"Der Beitrag stellt kriminologische Erkenntnisse vor: über aktuelle Trends der Kriminalitätsentwicklung und über die Entwicklung des subjektiven Sicherheitsempfindens in Deutschland. Trotz eines Anstiegs der registrierten Jugendgewalt, der teilweise Ergebnis eines geänderten Anzeigeverhaltens ist, erscheinen diese Entwicklungen insgesamt als positiv. Die räumliche Perspektive lässt erkennen, dass Problemschwerpunkte in den Großstädten liegen, dass jedoch die Kriminalitätsfurcht weniger durch die 'objektive' Kriminalitätslage als vielmehr durch soziale Problemlagen im Wohnquartier beeinflusst wird. Vor diesem Hintergrund werden Konsequenzen dieser Erkenntnisse für die Kriminalprävention erörtert, deutlich wird aber auch die Notwendigkeit empirischer Evaluationen der Wirksamkeit kriminalpräventiver Maßnahmen." (Autorenreferat)
Im Brennpunkt: Sicherheit In der Stadt - Die Entwicklung von Kriminalität und Kriminalitätsfurcht in Deutschland - Konsequenzen für die Kriminalitätsprävention
In: Deutsche Zeitschrift für Kommunalwissenschaften: DfK, Volume 42, Issue 1, p. 31-52
ISSN: 1617-8203
Die Messung und Qualitätskontrolle kontextbezogener Befragungsdaten mithilfe der Mehrebenenanalyse: am Beispiel des Sozialkapitals von Stadtvierteln
In: ZA-Information / Zentralarchiv für Empirische Sozialforschung, Issue 53, p. 11-41
'Kontexteffekte - z.B. von Stadtvierteln, Betrieben oder Schulen - auf individuelle soziale Phänomene werden in der empirischen Sozialforschung bislang wegen der damit verbundenen methodischen Schwierigkeiten selten untersucht. Die Mehrebenenanalyse ist ein neueres statistisches Verfahren, das die Integration von Makro- Mikro-Verbindungen in empirische Erklärungsmodelle ermöglicht. In diesem Beitrag werden zwei Aspekte dieses Verfahrens erörtert. Erstens wird ein 'ökometrisches' Verfahren der Qualitätskontrolle von Befragungsdaten zu Kontextmerkmalen vorgestellt, das angewendet werden kann, wenn z.B. das 'soziale Klima' von Stadtvierteln, Betrieben usw. anhand aggregierter Befragtendaten gemessen werden soll. Zweitens wird gezeigt, wie die simultane Berücksichtigung von Prädiktoren auf der individuellen und Kontextebene im Rahmen der Mehrebenenanalyse zur Korrektur von individualistischen Fehlschlüssen führt. Als empirisches Beispiel dient eine neue Bewohnerbefragung zum Sozialkapital von Stadtvierteln.' (Autorenreferat)
Zwangs-(E)migration und soziale Ausschließung: Aspekte der Jugendkriminalpolitik in England und Deutschland im 19. und frühen 20. Jahrhundert.
In: Integration und Ausschließung : Kriminalpolitik und Kriminalität in Zeiten gesellschaftlicher Transformation., p. 95-107
Das Bemühen um die gesellschaftliche Integration von randständigen Existenzen und sozial Benachteiligten gilt gemeinhin als eine historische Errungenschaften des modernen Wohlfahrtsstaats, dessen Wurzeln in Westeuropa in die letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts zurückreichen. Der vorliegende Beitrag hinterfragt diesen sozialintegrativen Anspruch der bürgerlichen Gesellschaft anhand einer Analyse der Sanktionspraxis von Jugendkriminalität, die zeigt, das die Behandlung jugendlicher Delinquenten vor dem Ersten Weltkrieg keinesfalls eindeutig auf ihre Integration in die Gesellschaft, also auf ihre Resozialisierung, ausgerichtet war. Diese These wird an Hand der sozialhistorischen Erkenntnisse über die englische Kinderemigration (child emigration) erläutert, die in ihrer Art und in ihrem Umfang als einmalig für die europäische Geschichte gelten kann. Zwischen 1870 und 1930 wurden ca. 200.000 Kinder und Jugendliche aus Großbritannien nach Kanada und Australien zwangsemigriert. Dabei handelte es sich mehrheitlich jedoch nicht um delinquente Jugendliche oder Zwangszöglinge, sondern um Unterschichtkinder, die in irgendeiner Form der öffentlichen oder privaten Fürsorge anheimgefallen waren. (ICA).
Zwangs-(E)migration und soziale Ausschließung: Aspekte der Jugendkriminalpolitik in England und Deutschland im 19. und frühen 20. Jahrhundert
In: Integration und Ausschließung: Kriminalpolitik und Kriminalität in Zeiten gesellschaftlicher Transformation, p. 95-107
Das Bemühen um die gesellschaftliche Integration von randständigen Existenzen und sozial Benachteiligten gilt gemeinhin als eine historische Errungenschaften des modernen Wohlfahrtsstaats, dessen Wurzeln in Westeuropa in die letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts zurückreichen. Der vorliegende Beitrag hinterfragt diesen sozialintegrativen Anspruch der bürgerlichen Gesellschaft anhand einer Analyse der Sanktionspraxis von Jugendkriminalität, die zeigt, das die Behandlung jugendlicher Delinquenten vor dem Ersten Weltkrieg keinesfalls eindeutig auf ihre Integration in die Gesellschaft, also auf ihre Resozialisierung, ausgerichtet war. Diese These wird an Hand der sozialhistorischen Erkenntnisse über die englische Kinderemigration (child emigration) erläutert, die in ihrer Art und in ihrem Umfang als einmalig für die europäische Geschichte gelten kann. Zwischen 1870 und 1930 wurden ca. 200.000 Kinder und Jugendliche aus Großbritannien nach Kanada und Australien zwangsemigriert. Dabei handelte es sich mehrheitlich jedoch nicht um delinquente Jugendliche oder Zwangszöglinge, sondern um Unterschichtkinder, die in irgendeiner Form der öffentlichen oder privaten Fürsorge anheimgefallen waren. (ICA)
Von der Strafe zur Erziehung?: Jugendkriminalpolitik in England und Deutschland (1850 - 1920)
In: Campus
In: Forschung 799
Jugendkriminalstatistiken und ihre Interpretation: zur Entwicklung der Jugendkriminalität in Deutschland und England in der zweiten Hälfte des 19. und im frühen 20. Jahrhundert
In: Historical social research: HSR-Retrospective (HSR-Retro) = Historische Sozialforschung, Volume 22, Issue 3/4, p. 198-227
ISSN: 2366-6846
Analysiert wird die deutsche und englische Kriminalstatistik zwischen 1841 und 1920 unter der Perspektive, daß die Jugendkriminalitätsraten nicht ohne detaillierte Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen des Kontrollsystems von Polizei und Strafvollzug beurteilt werden sollten. Als Ergebnis wird festgehalten, daß sich in beiden Ländern die registrierte Jugendkriminalität gegenüber der von Erwachsenen erhöht hat. Dabei folgte die Jugendkriminalität dem jeweiligen Gesamttrend, der in England fallend und in Deutschland steigend war. Die Ergebnisse ergeben nicht zwangsläufig eine realistischere Einschätzung der 'echten' Jugendkriminalität, erlauben aber eine bessere Interpretation von Kriminalstatistiken. (pra)
Die Historische Sozialforschung in den achtziger Jahren: quantitative Analyse eines Forschungsgebietes
In: Historical social research: HSR-Retrospective (HSR-Retro) = Historische Sozialforschung, Volume 18, Issue 4, p. 76-108
ISSN: 2366-6846
Der Versuch, die aktuelle Entwicklung der Historischen Sozialforschung systematisch zu dokumentieren und zu analysieren, stützt sich neben der Datenbank FORIS des Informationszentrums Sozialwissenschaften (Bonn) auf eine abgeschlossene Dokumentation des Zentrums für Historische Sozialforschung (Köln). Die statistische Analyse von 564 beschriebenen Forschungsprojekten führte u.a. zu folgenden Ergebnissen: Im Vergleich zur empirischen Sozialforschung trägt die Historische Sozialforschung deutlich akademischen Charakter. Der zeitliche Schwerpunkt liegt bei der Zeit nach 1850; das Hauptinteresse gilt also der Geschichte der modernen, industriellen Gesellschaft. Bei den Erhebungsmethoden dominieren naturgemäß die Akten- und Inhaltsanalyse. (pmb)
Crime and authority in eighteenth century England
In: Historical social research: HSR-Retrospective (HSR-Retro) = Historische Sozialforschung, Volume 15, Issue 2, p. 3-34
ISSN: 2366-6846
Die Geschichte der Kriminalität und des Strafrechtswesens ist für einige Jahre ein intensives Forschungsfeld der englischen Sozialgeschichte gewesen. Der vorliegende Artikel verfolgt zwei Absichten: (1) Ein Übersichtsbericht der sozialgeschichtlichen Forschungen zur Kriminalität und Strafjustiz im 18. Jahrhundert; (2) Die Funktionsweise des Strafrechtswesens unterhalb der Ebene der Strafgerichte. Die Analyse von juristischen Unterlagen ergibt dabei Hinweise auf die informellen Wege wie Delinquenz auf der lokalen Ebene und im Vorfeld der Gerichte gehandhabt worden ist. (pmb)
Ehrenmorde in Deutschland: 1996-2005 ; eine Untersuchung auf der Basis von Prozessakten
In: Polizei und Forschung 42
Ehrenmorde in Deutschland: 1996 - 2005 ; eine Untersuchung auf der Basis von Prozessakten
In: Polizei und Forschung 42
Das Phänomen der so genannten "Ehrenmorde" erfährt in der deutschen Öffentlichkeit vor dem Hintergrund der Diskussionen über die Integration von Migranten aus islamischen Ländern eine besondere Aufmerksamkeit. In diesen Diskussionen werden häufig jedoch nicht alle Aspekte umfassend abgebildet, weil es sich bei den "Ehrenmorden" in Wirklichkeit um einen vielschichtigen Phänomenbereich handelt. So ist es vor dem Hintergrund des bisherigen Forschungsstands schwierig, das Phänomen der "Ehrenmorde" überhaupt eindeutig zu definieren oder von anderen Fällen familialer oder aus der Dynamik von Beziehungen entstehender Tötungsdelikte abzugrenzen. Auch ist die Anzahl solcher Fälle von Tötungsdelinquenz in Deutschland unklar, was auch damit zusammenhängt, dass jeweils das Motiv des Täters bzw. der Täter bewertet werden muss. Wegen der vielen offenen Fragen betraute das Bundesministerium des Innern das BKA mit der Vergabe einer empirischen Untersuchung, die durch das Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht durchgeführt wurde. Das Ziel dieser Studie bestand in der Identifizierung aller Fälle von Ehrenmorden in Deutschland im Zeitraum von 1996 bis 2005 auf der Basis von Prozessakten sowie Medienberichten. In der empirischen Analyse wurden die Täter-Opfer-Konstellation, der Tathergang, das Motiv sowie die justizielle Verarbeitung der Fälle systematisch untersucht. Schließlich wurden die untersuchten Tötungsdelikte klassifiziert – es ergaben sich "Ehrenmorde im engeren Sinn" und "Ehrenmorde im weiteren Sinn" sowie ursprüngliche Falschklassifizierungen – und eine Hochrechnung dazu angestellt, wie viel "Ehrenmorde" in Deutschland zurzeit jährlich geschehen. Auf der Basis dieser fundierten Untersuchungsergebnisse bieten sich nun verbesserte Möglichkeiten zur Bewertung der quantitativen Bedeutung dieses Phänomens in Deutschland, zur differenzierten phänomenologischen Beschreibung sowie zur Einschätzung der einschlägigen justiziellen Praxis.