"Nicht nur die EU muss ihre Politik in den arabischen Umbruchstaaten neu ausrichten. Die Politik von China, Russland und den Golf-Staaten im Mittelmeerraum ist ebenfalls im Wandel, erweist sich aber oft als aktiver als die der Europäer. Und die Konkurrenten stellen im Unterschied zur EU kaum Bedingungen." (Autorenreferat)
"Ein wesentliches Merkmal des koordinierten Kapitalismus in Österreich ist ein engmaschiges Eigentums- und Personennetzwerk ('Österreich AG'), das die Zusammenarbeit von Unternehmen ermöglicht. In den 80er-Jahren waren die Steuerungszentren dieses Netzwerkes die Beteiligungen der Österreichischen Industrieholding (ÖIAG) sowie die großen nationalen Banken. 30 Jahre später ist die Mehrheit aller ÖIAG-Unternehmen privatisiert, Großbanken fusionierten, lagerten ihre Industriebeteiligungen aus und traten internationalen Unternehmensgruppen bei. Dennoch ist die 'Österreich AG' nicht erodiert. Der Artikel geht anhand einer Netzwerkanalyse von Personenverbindungen (1976-2008) der Frage nach, welche Rekonfigurationen des Netzwerkes diese weitgehende Kontinuität ermöglichten. Drei Erklärungen stehen am Ende der Analyse: Trotz weitgehender Privatisierung blieb eine nationale Kerneigentümerstruktur aufrecht; die Raiffeisenbanken-Gruppe füllte das durch den Rückzug des Staates entstandene Vakuum auf; Österreichs Wirtschaftselite nutzt Aufsichtsräte weiterhin für die Kontaktpflege." (Autorenreferat)
"Der vorliegende Beitrag zeigt, dass der Westen und Russland ihr Ziel einer 'strategischen Partnerschaft' bislang nicht erreichen konnten. Mit allen drei 'großen' westlichen Akteuren (Vereinigte Staaten, NATO, EU) ist die Kooperation bruchstückhaft und wenig vertrauensvoll. Dies gilt insbesondere für Fragen aus dem Bereich der 'Hard Security' - und damit für Russlands Beziehungen zu den Vereinigten Staaten und dem Nordatlantikpakt. Die Bedeutung des 'Reset' (Neustart) in den amerikanisch-russischen Beziehungen ist vor allem symbolischer Natur. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass mit ihm allenfalls kleinere Kurskorrekturen US-amerikanischer Politik einhergingen, die punktuelle Kompromissbereitschaft auf russischer Seite hervorriefen. Unreformierte Feindbilder, divergierende Wertesysteme, Prestigedenken sowie das Übergreifen von NATO und EU in den postsojwetischen Raum verhindern nach wie vor einen qualitativen Durchbruch in den bilateralen Beziehungen." (Autorenreferat)
Japan wurde und wird noch immer häufig als ein wirtschaftlicher Riese, aber ein politischer Zwerg eingeschätzt, dessen Außenpolitik keine gewichtige Rolle in den internationalen Beziehungen spiele. Diese Einschätzung ist irreführend. Sie verkennt, dass Tokio unter spezifischen Bedingungen und Beschränkungen seit 1951 eine weitsichtige, in sich schlüssige, pragmatische und über lange Zeit auch sehr erfolgreiche Außenpolitik betrieb, die allerdings auch für ein Land dieser Größe recht ungewöhnlich war. Im Beitrag wird die japanische Außenpolitik skizziert und erläutert. Dazu werden die spezifischen Voraussetzungen und historischen Erfahrungen der japanischen Außenpolitik in den vergangenen 150 Jahren dargestellt. Der nächste Abschnitt zeichnet die Grundzüge der japanischen Außenpolitik seit 1945 nach. Anschließend werden wichtige innenpolitische Determinanten der außenpolitischen Entscheidungsprozesse untersucht. Ein weiterer Abschnitt widmet sich zwei besonders wichtigen Problemfeldern der japanischen Außenpolitik - den amerikanisch-japanischen Beziehungen und den Beziehungen Japans zu seinen ost- und südostasiatischen Nachbarn. Abschließend werden dann einige Erwägungen über die Zukunft der japanischen Außenpolitik angestellt. (ICF2)
"Mit den Beschlüssen über Reform und Öffnung (3. Plenum des 11. Zentralkomitees 1978) ist die Volksrepublik (VR) China in eine neue Phase des Staatsaufbaus eingetreten. Der Aufbau der, so die offizielle Terminologie, 'sozialistischen Marktwirtschaft' erfordert die Formulierung eines neuen Wirtschaftsrechts, das sowohl den Strukturen der alten staatseigenen Betriebe als auch dem neu entstandenen privaten Sektor gerecht wird (Unternehmens- und Gesellschaftsrecht). Zusätzlich erfordern die Einbindung der VR China in den internationalen Wettbewerb und die Öffnung für ausländische Unternehmen und Direktinvestitionen eine Verrechtlichung des Wirtschafts- und Finanzsektors. Patentrecht und gewerblicher Rechtsschutz zählten zu den Grundvoraussetzungen für die Aufnahme der VR China in die WTO. Neben Gesetzen und Regelungen im Bereich der Wirtschaftsordnung mussten zugleich einheitliche Regelungen für die nun auf Arbeitsverträgen beruhenden Arbeitsverhältnisse geschaffen werden. Der Bereich des Wirtschaftsrechts ist damit einer Internationalisierung und Formalisierung unterworfen. Zu weitreichenden Änderungen kam es, bedingt durch den Wandel des Wirtschaftssystems, auch in den Bereichen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Wenngleich die chinesischen Wirtschaftsreformen dem Modell des 'Vogel im Käfig' folgend nicht automatisch auch eine Liberalisierung des politischen Systems nach sich ziehen sollten, wurde doch bereits in den frühen 1980er Jahren die Notwendigkeit der Adaption des Systems an die veränderten sozioökonomischen Strukturen debattiert." (Textauszug)
Der Beitrag setzt sich kritisch mit der internationalen Politik der humanitären Intervention auseinander. Dabei betrachtet der Beitrag Fragen in Bezug auf Moral und Bewertungsmaßstäbe, die sich im Rechtfertigungsdiskurs von Politik und Öffentlichkeit stellen. Zunächst wirft der Beitrag dabei einen Blick auf den Kosovo-Krieg und die in diesem Zusammenhang entstehenden Fragen nach der Rolle von Medien, Propaganda und Interessen der jeweiligen Akteure. Anschließend zieht der Beitrag aus der Betrachtung des Kosovo-Krieges darüber hinausweisende Folgerungen über die verschiedenen Maßstäbe von Moral und betrachtet schließlich Medien und Demokratie vor dem Hintergrund des 11. September und dem Kampf gegen den Terrorismus. (ICB2)
Der Verfasser untersucht die Wirkung von Referenden in jungen Demokratien Südosteuropas. Dabei beschränkt er sich auf die sieben Staaten, die von der Europäischen Union (EU) als Staaten des "westlichen Balkans" bezeichnet werden: Albanien und sechs Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens - Bosnien und Herzegovina, die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Kosovo, Kroatien, Montenegro und Serbien. Bei ihnen handelt es sich - mit Ausnahme von Albanien - um neue unabhängige Staaten, in denen die Demokratisierung eng mit der Neubestimmung von Staatsgebiet und - volk verbunden war. Im nächsten Abschnitt wird ein empirischer Überblick zu den wichtigsten Referenden in diesen Ländern gegeben. Dann wird gefragt, warum Bosniens Verfassungsordnung zwar dem Vorbild der Schweizer Konkordanzdemokratie folgt, aber nicht die Institutionen der direkten Demokratie übernommen hat. Abschließend verweist der Beitrag auf Defizite der Demokratie in den westlichen Balkanländern, die einer Stärkung direkter Demokratie entgegenstehen. (ICB2)
"Unter Berücksichtigung der verfassungs- sowie realpolitischen Gewaltenteilung und ausgehend von den Demokratietheorien Konkordanz, Proporz und Konkurrenz soll über eine Untersuchung der österreichischen Landtage und ihrer Verwaltungen - vor allem am Beispiel der Steiermark - versucht werden nachzuweisen, wo und in welcher Form demokratische Defizite zu verorten sind. Zwar ist in demokratischen Systemen die Organisation der Staatsgewalten (Exekutive, Legislative, Judikative) nach dem Prinzip der Gewaltenverschränkung vorhanden. Allerdings sollen die einzelnen Gewalten über einen Kernbereich verfügen, der von den beiden anderen Gewalten nicht zu beeinflussen ist, um die Erfüllung der jeweils von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben (Funktionen) sicherzustellen. Wenn aber wie in den österreichischen Ländern fast ausnahmslos die Exekutiven das Personal für die Landtage zur Verfügung stellen und über die Landesverwaltungen durch deren Personalstärken und zugewiesenen Aufgabengebieten die Verwaltungen der Landtage beeinflusst werden können, so ist zu untersuchen, ob ein ungestörter Kernbereich der Legislative und ihres innerparlamentarischen Dienstbetriebs verbleibt." (Autorenreferat)
"Im Vorfeld der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) haben Gewerkschaften in Europa begonnen, ihre Tarifpolitiken transnational zu koordinieren. Ziel dieser Initiativen war die Bekämpfung des kompetitiven Lohndrucks, der durch eine gemeinsame stabilitätsorientierte Geldpolitik ansteigen würde. Gewerkschaften nehmen darüber hinaus als tarifpolitische Akteure eine Schlüsselrolle bei der Vermeidung von makroökonomischen Ungleichgewichten in der Eurozone ein, die als eine der Ursachen der gegenwärtigen 'Euro-Krise' gelten. Im Zentrum der Analyse steht das Spannungsverhältnis zwischen dem Ziel der Vermeidung des Lohnwettbewerbs und dem Ziel einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung in der EWWU. In einer empirischen Untersuchung wird erstens die Effektivität der gewerkschaftlichen lohnpolitischen Koordinierung im Metallsektor in Belgien, den Niederlanden und Deutschland seit Beginn der 1980er-Jahre bis 2008 analysiert und zweitens die Vereinbarkeit der gewerkschaftlichen Lohnkoordinierung mit dem Ziel des stabilitätsbasierten Wachstums der Europäischen Kommission getestet. Die Befunde zeigen, dass die transnationale Tarifkoordinierung in ihrer Wirkung begrenzt bleibt und Lohnwettbewerb nur zum Teil vermieden werden kann. Das gewerkschaftliche Koordinierungsziel steht nicht im Gegensatz zu den stabilitätspolitischen Zielen der Kommission." (Autorenreferat)
Der Beitrag betrachtet die Entwicklungen in der Sicherheitspolitik unter dem Blickwinkel der Steuerung und Wahrnehmung von Informationen in Bezug auf die öffentliche Gefährdung und Gefahreneinschätzung. Zunächst werden Ursprung und Risikowahrnehmung im Feld der öffentlichen Sicherheit skizziert und die historische Entwicklung der Definition der Begriffe Katastrophe und Katastrophenschutz erläutert. Anschließend werden die gesteuerten Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Sicherheit in den Blick genommen (Zentralisierung der Behörden, Privatisierung von Sicherheit, Erweiterung des Kreises der Verdächtigen über Staatsgrenzen hinweg). Schließlich wird das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung als verteidigungswürdiges Schutzgut des Staates untersucht, auch im Hinblick darauf, ob die Steuerung der Wahrnehmung von Lebensrisiken zur Durchsetzung gewünschter staatlicher Maßnahmen eingesetzt wird. (ICB2)