Buch(elektronisch)2015

Investitionsschiedsgerichtsbarkeit und Diskriminierungsverbote: Die Vereinbarkeit von Schiedsklauseln in Extra-EU BITs mit den Diskriminierungsverboten des AEUV

In: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, 100

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Abstract

Als eines der wichtigsten potentiellen Konfliktfelder im Verhältnis des Investitionsschutzrechts zum Unionsrecht lässt sich die Frage identifizieren, ob es mit den Diskriminierungsverboten des AEUV vereinbar ist, wenn Mitgliedstaaten über den Abschluss von bilateralen Investitionsschutzabkommen mit Drittstaaten (Extra-EU BITs) und den darin oft enthaltenen Investor-Staat-Schiedsklauseln einzelnen Investoren die Möglichkeit einräumen, Schiedsverfahren gegen ihre Gaststaaten einzuleiten, während andere Investoren auf die staatliche Gerichtsbarkeit beschränkt bleiben. Dieser Frage wird aus verschiedenen Perspektiven nachgegangen. Zunächst wird die Perspektive des Mitgliedstaats als Ausgangsstaat einer Investition untersucht, wobei hier eine Rechtfertigung der Ungleichbehandlung festgestellt wird. Anschließend wird spiegelbildlich die Perspektive des Mitgliedstaats als Gaststaat einer Investition beleuchtet und dargestellt, weshalb es hier bereits an einem Eingriff in Grundfreiheiten fehlt. »Investment Treaty Arbitration and Non-Discrimination« The future of bilateral investment treaties between EU member states and third states (extra-EU BITs) depends on the question of whether it can be in line with the principle of non-discrimination underlying EU law if the member states, by entering into extra-EU BITs, accord rights to individual investors that are not accorded to investors falling outside the scope of such treaties. The arbitration clauses that are typically contained in extra-EU BITs are of particular relevance in this context. Die Zukunft der von Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Drittstaaten abgeschlossenen bilateralen Investitionsschutzabkommen (Extra-EU BITs) hängt unter anderem von der Vereinbarkeit der darin oft enthaltenen Investor-Staat-Schiedsklauseln mit den Diskriminierungsverboten des AEUV ab. Ein potentieller Konflikt zwischen Investitionsschutzrecht und Unionsrecht besteht dabei nicht nur aus der Perspektive des Mitgliedstaats als Ausgangsstaat, sondern auch als Gaststaat einer Investition. Laura Bräuninger studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und der Karls-Universität Prag. Ihren juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie im Bezirk des Kammergerichts Berlin sowie in den USA. In den Jahren 2013 und 2014 promovierte sie an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit einer Dissertation zum Verhältnis des internationalen Investitionsschutzrechts zum Recht der Europäischen Union. Seit Februar 2013 arbeitet Laura Bräuninger als Rechtsanwältin bei einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Stuttgart. Im Sommersemester 2014 war sie Dozentin an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.

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