Investitionsschiedsgerichtsbarkeit nach dem Vertrag über die Energiecharta
In: Europäisches und internationales Integrationsrecht 3
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In: Europäisches und internationales Integrationsrecht 3
In: Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht Band 108
Die vorliegende Arbeit zeigt anhand der Untersuchung originärer Quellen zu Beginn der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit in den 1950er und 1960er Jahren, dass die historischen Narrative in den Lehrbüchern zur organischen Entwicklung des Völkerrechts als übergeordnetes Korrektiv in Investitionsstreitigkeiten sowie der internationalen Schiedsgerichtspraxis als Streitbeilegungsmechanismus, einen entscheidenden Zeitabschnitt in der Entstehung auslässt. Anhand der Untersuchung der Rechtsprechung nationaler und internationaler Spruchkörper, des Schrifttums und der Staatenpraxis vor und während dieser Zeit zeigt die Verfasserin auf, dass die von den Lehrbüchern dargestellten Schiedssprüche der sog. Internationalisierungslehre, vielmehr eine deutliche Zäsur zu diesen darstellt und damit gerade nicht von einer organischen Entwicklung gesprochen werden kann. / Following an examination of primary sources on the origination of investment arbitration in the 1950s and 1960s, the thesis demonstrates that the historical narrative in legal textbooks ignores a crucial period at the time of its formation concerning the organic development of international law as the overreaching corrective in investment disputes, including international arbitration practice as the applicable dispute resolution mechanism. By scrutinizing decisions of national and international courts, legal literature, and state practice before and during this period, the author demonstrates that the arbitral awards relied on by the legal textbooks, which are based on the internationalization doctrine, are in clear contrast to the prevailing national and international doctrines at the time, and thus cannot be used as a valid basis for an organic development of the law.
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 130, Heft 20
ISSN: 2366-0651
In: Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht Band 108
In: Studien zum Internationalen Investitionsrecht Band 36
In: Studien zum Internationalen Investitionsrecht - Studies in International Investment Law 36
In: Nomos eLibrary
In: Internationales Recht, Völkerrecht
Die Einführung des Eilschiedsrichters füllt die prozessuale Lücke, die im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vor der Bildung des Schiedsgerichts bestand. In der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit ist dieser besondere Eilrechtsschutz eine Neuheit. Anhand der bisherigen Eilschiedsrichterverfahren in Investor-Staat-Schiedsverfahren werden die Funktionsweise dieses Rechtsinstituts untersucht und die sich ergebenden rechtlichen Probleme dargestellt. Um Lösungen zu erarbeiten, wendet die Autorin Methoden der ökonomischen Analyse des Rechts an. Diese Analyse veranschaulicht die dynamischen Interessenskonflikte in Investitionssachverhalten und eröffnet Möglichkeiten, wie sich die Effektivität des Eilschiedsrichter steigern lässt.
Der Beitrag geht der wiederkehrenden Frage nach, warum Japan als eine der führenden Industrienationen trotz seiner immensen Wirtschaftskraft und seiner global operierenden Unternehmen nicht stärker in internationale Schiedsverfahren involviert ist. Dies gilt für private Handelsschiedsverfahren ebenso wie für Investitionsschiedsverfahren, die auf Basis völkerrechtlicher Abkommen zwischen privaten Investoren und Staaten geführt werden können. Eine eingehende Betrachtung der japanischen Schiedspraxis der vergangenen Jahre offenbart, dass durchaus positive Entwicklungen zu verzeichnen sind und manche Kritik überzogen ist. Dies zeigt der Autor anhand einer Analyse der erfolgreichen Modernisierung der Schiedsordnung Japans führender Schiedsinstitution sowie ausgewählter Gerichtsentscheidungen zur Handelsschiedsgerichtsbarkeit auf. Dabei wird auch kritisch auf noch nicht hinreichend ausgeschöpfte Entwicklungsmöglichkeiten eingegangen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Vertretungsbefugnis ausländischer Anwälte in nationalen Schiedsverfahren mit internationalen Bezügen sowie der derzeit in Japan angestellten Überlegung, den Schiedsort Japan über die Gründung eines speziellen Zentrums für die Durchführung von Schiedsverhandlungen attraktiver zu machen. Der Beitrag schließt mit einem Überblick zur Investitionsschiedsgerichtsbarkeit in Japan. Japanische Investoren haben von der Möglichkeit, ausländische Staaten wegen Beeinträchtigung ihrer Investitionen in Schiedsverfahren zur Rechenschaft zu ziehen, bisher extrem zurückhaltend Gebrauch gemacht. Der Ausbau des völkerrechtlichen Rechtsrahmens durch die japanische Regierung sowie weitere vom Autor beleuchtete Entwicklungen dürften dem Rechtsgebiet künftig aber deutlich größere Bedeutung in Japan zukommen lassen. ; This article will address the recurring question of why Japan, as one of the leading developed economies with significant foreign investment and with globally acting companies, is not more often involved in international arbitrations. This applies to private commercial arbitrations, as well as to investment arbitrations, which allow private investors to raise claims against states on the basis of international treaties. A comprehensive assessment of Japanese arbitral practice over the last years reveals various positive developments that make some criticisms seem exaggerated. This will be demonstrated by an analysis of the successful modernization of the arbitration rules of Japan's leading arbitral institution as well as of select court decisions dealing with arbitral proceedings. At the same time, the article critically examines potential areas of further development. This includes the powers of representation of foreign lawyers in national arbitral proceedings with international aspects as well as the current discussions about creating an arbitral hearing center in Japan to increase the attractiveness of Japan as a seat of the arbitration. The article concludes with an overview of investment arbitration in Japan. Japanese investors thus far have been very reluctant to initiate investment arbitrations against states that have impaired their investments. The Japanese government's expansion of the investment treaty framework, as well as other developments to be examined by the author, allow for the conclusion that this area of law will gain increasing relevance in Japan in the future.
BASE
In: Studien zum Internationalen Investitionsrecht Band 36
In: in D Grimm and C König (eds), Lektüre und Geltung Zur Verstehenspraxis in der Rechtswissenschaft und in der Literaturwissenschaft (Wallstein 2020)
SSRN
In: Schriften zum Internationalen Recht, 208
Das Investitionsschutzrecht gestattet es ausländischen Investoren nicht erst seit TTIP und CETA, die jeweiligen Gaststaaten vor internationalen Schiedsgerichten auf Schadensersatz zu verklagen. Problematisch ist dabei besonders, dass den Schiedsgerichten ein großer Freiraum eingeräumt wird, da die Vorschriften, auf deren Grundlage sie entscheiden, oft sehr unbestimmt sind. Mit Hilfe einer neu entwickelten Rechtsprinzipientheorie der Legitimität, die auf die Abwägung zwischen dem Schutzinteresse der Investoren und dem effektiven Schutz der von einer Investition betroffenen Individuen abstellt, gelingt es Philipp B. Donath, die Normen des Investitionsschutzrechts präzise und einzelfallbezogen auslegen zu können. Damit konkretisiert der Autor sowohl verfahrens- als auch materiellrechtliche Bestimmungen des Investitionsschutzrechts. Er zeigt so Möglichkeiten einer ganzheitlichen inneren Reform der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit auf, die nicht auf institutionelle Änderungen angewiesen ist. »Proliferation and Legitimation of International Investment Arbitration« The debate about the legitimacy of international investment arbitration started even before TTIP and CETA called public attention. Philipp B. Donath sets the pattern for a novel legal theory of legitimacy, on which basis he concretises procedural as well as substantive investment law provisions. He hereby shows opportunities for an integrated reform of the investment arbitration system, which does not depend on institutional reforms. Nicht erst seit TTIP und CETA wird über die Legitimität der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit debattiert. Philipp B. Donath erarbeitet hierzu Maßstäbe einer Rechtsprinzipientheorie der Legitimität, auf deren Grundlage er sowohl verfahrens- als auch materiellrechtliche Bestimmungen des Investitionsschutzrechts konkretisiert. Damit zeigt er Möglichkeiten einer ganzheitlichen inneren Reform der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit auf, die nicht auf institutionelle Änderungen angewiesen ist. Philipp B. Donath studierte nach dem Wehrdienst Rechtswissenschaft, Geschichte und Französisch in Dresden und Frankfurt am Main. Nach Praktika-Stationen im Bundestag und bei der Deutschen Vertretung bei der UNESCO in Paris ist er seit 2009 am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht (Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann) sowie am Wilhelm-Merton-Zentrum für Europäische Integration und Internationale Wirtschaftsordnung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main tätig. Im Anschluss an Promotion und Referendariat mit Stationen im Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat für Soziales, Integration und Flüchtlinge) sowie bei der Deutschen Bundesbank arbeitet er an einer staatsrechtlichen Habilitation.
In: Schriften zum Internationalen Recht Band 208
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Das Investitionsschutzrecht gestattet es ausländischen Investoren nicht erst seit TTIP und CETA, die jeweiligen Gaststaaten vor internationalen Schiedsgerichten auf Schadensersatz zu verklagen. Problematisch ist dabei besonders, dass den Schiedsgerichten ein großer Freiraum eingeräumt wird, da die Vorschriften, auf deren Grundlage sie entscheiden, oft sehr unbestimmt sind. Mit Hilfe einer neu entwickelten Rechtsprinzipientheorie der Legitimität, die auf die Abwägung zwischen dem Schutzinteresse der Investoren und dem effektiven Schutz der von einer Investition betroffenen Individuen abstellt, gelingt es Philipp B. Donath, die Normen des Investitionsschutzrechts präzise und einzelfallbezogen auslegen zu können. Damit konkretisiert der Autor sowohl verfahrens- als auch materiellrechtliche Bestimmungen des Investitionsschutzrechts. Er zeigt so Möglichkeiten einer ganzheitlichen inneren Reform der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit auf, die nicht auf institutionelle Änderungen angewiesen ist. / »Proliferation and Legitimation of International Investment Arbitration – Features of a Transnational Judicial Conception of Legitimacy« -- The debate about the legitimacy of international investment arbitration started even before TTIP and CETA called public attention. Philipp B. Donath sets the pattern for a novel legal theory of legitimacy, on which basis he concretises procedural as well as substantive investment law provisions. He hereby shows opportunities for an integrated reform of the investment arbitration system, which does not depend on institutional reforms
In: Beiträge zum Transnationalen Wirtschaftsrecht Heft 175 (Januar 2022)
In: Schriften zum Europäischen und Internationalen Privat-, Bank- und Wirtschaftsrecht 48
In: Schriften zum europäischen und internationalen Privat-, Bank- und Wirtschaftsrecht 48
In: Schriften zum Europäischen und Internationalen Privat-, Bank- und Wirtschaftsrecht 48
Main description: Der steigende Welthandel ebenso wie die explosionsartige Vervielfachung von Direktinvestitionen führte zu einer wachsenden Anzahl internationaler Streitigkeiten und einer erhöhten Inanspruchnahme internationaler Schiedsverfahren. Die schiedsrichterlichen Entscheidungen offenbaren häufige Bezugnahmen auf die frühere Rechtsprechung. Die vorliegende Arbeit untersucht dieses Phänomen.
In: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 100
Als eines der wichtigsten potentiellen Konfliktfelder im Verhältnis des Investitionsschutzrechts zum Unionsrecht lässt sich die Frage identifizieren, ob es mit den Diskriminierungsverboten des AEUV vereinbar ist, wenn Mitgliedstaaten über den Abschluss von bilateralen Investitionsschutzabkommen mit Drittstaaten (Extra-EU BITs) und den darin oft enthaltenen Investor-Staat-Schiedsklauseln einzelnen Investoren die Möglichkeit einräumen, Schiedsverfahren gegen ihre Gaststaaten einzuleiten, während andere Investoren auf die staatliche Gerichtsbarkeit beschränkt bleiben. Dieser Frage wird aus verschiedenen Perspektiven nachgegangen. Zunächst wird die Perspektive des Mitgliedstaats als Ausgangsstaat einer Investition untersucht, wobei hier eine Rechtfertigung der Ungleichbehandlung festgestellt wird. Anschließend wird spiegelbildlich die Perspektive des Mitgliedstaats als Gaststaat einer Investition beleuchtet und dargestellt, weshalb es hier bereits an einem Eingriff in Grundfreiheiten fehlt. / »Investment Treaty Arbitration and Non-Discrimination« -- The future of bilateral investment treaties between EU member states and third states (extra-EU BITs) depends on the question of whether it can be in line with the principle of non-discrimination underlying EU law if the member states, by entering into extra-EU BITs, accord rights to individual investors that are not accorded to investors falling outside the scope of such treaties. The arbitration clauses that are typically contained in extra-EU BITs are of particular relevance in this context.
In: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, 100
Als eines der wichtigsten potentiellen Konfliktfelder im Verhältnis des Investitionsschutzrechts zum Unionsrecht lässt sich die Frage identifizieren, ob es mit den Diskriminierungsverboten des AEUV vereinbar ist, wenn Mitgliedstaaten über den Abschluss von bilateralen Investitionsschutzabkommen mit Drittstaaten (Extra-EU BITs) und den darin oft enthaltenen Investor-Staat-Schiedsklauseln einzelnen Investoren die Möglichkeit einräumen, Schiedsverfahren gegen ihre Gaststaaten einzuleiten, während andere Investoren auf die staatliche Gerichtsbarkeit beschränkt bleiben. Dieser Frage wird aus verschiedenen Perspektiven nachgegangen. Zunächst wird die Perspektive des Mitgliedstaats als Ausgangsstaat einer Investition untersucht, wobei hier eine Rechtfertigung der Ungleichbehandlung festgestellt wird. Anschließend wird spiegelbildlich die Perspektive des Mitgliedstaats als Gaststaat einer Investition beleuchtet und dargestellt, weshalb es hier bereits an einem Eingriff in Grundfreiheiten fehlt. »Investment Treaty Arbitration and Non-Discrimination« The future of bilateral investment treaties between EU member states and third states (extra-EU BITs) depends on the question of whether it can be in line with the principle of non-discrimination underlying EU law if the member states, by entering into extra-EU BITs, accord rights to individual investors that are not accorded to investors falling outside the scope of such treaties. The arbitration clauses that are typically contained in extra-EU BITs are of particular relevance in this context. Die Zukunft der von Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Drittstaaten abgeschlossenen bilateralen Investitionsschutzabkommen (Extra-EU BITs) hängt unter anderem von der Vereinbarkeit der darin oft enthaltenen Investor-Staat-Schiedsklauseln mit den Diskriminierungsverboten des AEUV ab. Ein potentieller Konflikt zwischen Investitionsschutzrecht und Unionsrecht besteht dabei nicht nur aus der Perspektive des Mitgliedstaats als Ausgangsstaat, sondern auch als Gaststaat einer Investition. Laura Bräuninger studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und der Karls-Universität Prag. Ihren juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie im Bezirk des Kammergerichts Berlin sowie in den USA. In den Jahren 2013 und 2014 promovierte sie an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit einer Dissertation zum Verhältnis des internationalen Investitionsschutzrechts zum Recht der Europäischen Union. Seit Februar 2013 arbeitet Laura Bräuninger als Rechtsanwältin bei einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Stuttgart. Im Sommersemester 2014 war sie Dozentin an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.