Der 8. Außerordentliche Russische Volkskongreß: Rückkehr zum Status quo ante
In: Aktuelle Analysen, Nr. 15/1993
Abstract
Die beiden Hauptstreitpunkte des 8. Außerordentlichen Russischen Volkskongresses vom 10. bis zum 13. März 1993 in Moskau waren das Referendum über eine neue Verfassung und die Vollmachten des russischen Präsidenten. Das Referendum wurde abgelehnt. Ferner wurden die Kompetenzen des Präsidenten dergestalt beschnitten, daß seine Vollmachten unverzüglich enden, wenn er den Volkskongreß auflöst. Verfassungswidrige Erlasse und Verordnungen des Präsidenten können nun vom Obersten Sowjet außer Kraft gesetzt werden, bis das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit bestätigt. Dann werden sie vom Obersten Sowjet aufgehoben. Die Regierung erhielt das Gesetzesinitiativrecht. Ferner beschloß der Volkskongreß, die Verfassungsreform nach den Bestimmungen der geltenden Verfassung durchzuführen. (BIOst-Srt)
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Deutsch
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