Aufsatz(gedruckt)1975

Jugendpolitik in der DDR

In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 27, Heft 3, S. 538-567

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Abstract

Die DDR grenzt den Begriff Jugend altersmäßig von 14-25 Jahren, juristisch von 14-18 Jahren ein. Inhaltlich wird eine Eigenständigkeit der Jugendphase abgelehnt, sie wird als Durchgang verstanden. Die Jugend ist heterogen, gehört verschiedenen Schichten an. Die Interessen von Jugendlichen und Erwachsenen werden als identisch aufgefaßt. Die Autorin schildert die Entstehung und Entwicklung der FDJ aus den antifaschistischen Jugendkomitees, denen sich auch die sozialdemokratischen Organisationen angeschlossen hatten. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedingungen der Nachkriegsjahre und der pädagogischen Konzepte von Makarenko wurden die Jugendlichen in den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Aufbau der DDR eingebunden, ein Zug, der charakteristisch blieb für die Jugendpolitik der FDJ. Nach einer ersten Zeit der Überparteilichkeit, der antifaschistisch-demokratischen Linie, erfolge ab 1948 eine zunehmendes Zusammengehen mit der SED, Leitbild wird 1951 der Komsomol. In der nachstalinistischen Zeit wird das Prädikat der Überparteilichkeit gestrichen, aufkommende Forderungen nach Entpolitisierung gestrichen und der Kampf der Systeme, die Abgrenzung nach Westen trat in den Vordergrund. Es erfolgten verstärkte Mobilisierungen von Jugendlichen auf wirtschaftlichem Gebiet. Dominierende Zielgruppe war die Arbeiterjugend, deren Klassenbewußtsein geweckt werden sollte, eine zweite Gruppe bildeten die abseits stehenden Jugendlichen, für die in Schwerpunkten der "Jugendgefährdung und Jugendkriminalität" Ortsgruppen gebildet wurden. Die Ulbrichtära ist gekennzeichnet durch innere Stabilisierung. Die FDJ erhielt Fraktionsstatus im Parlament, das Recht der Jugend auf Mitbestimmung in Staat und Wirtschaft wurde hervorgehoben. Ein einheitliches Bildungsgesetz wurde verabschiedet. Mit Honecker 1971 wird die Aufgabe der FDJ als Erzieherin der Jugend zu sozialistischer Persönlichkeit betont, die Weltjugendfestspiele in Berlin 1973 geben Gelegenheit zu politisch-ideologischer Schulung. Im 3. Jugendgesetz der DDR wird die Jugend für wirtschaftliche Aufgaben stärker in Pflicht genommen, der FDJ werden erweiterte Kompetenzen im Bildungssektor eingeräumt, ihr Mitspracherecht bei dem für Jugendpolitik zuständigen Ministerrat erweitert. Andere Schwerpunkte: Kultur, Sport, Urlaub. 1975 steht angesichts wirtschaftlicher Probleme wieder im Zeichen des Wirtschaftsplanes. (HM)

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