Aufsatz(gedruckt)2006

Konzepte der Verwaltungsorganisation

In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 97, Heft 3/4, S. 482-502

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Abstract

Die organisierte Welt der Moderne zeichnet sich durch einen hohen Grad der Normierung aus. Das gilt insbesondere für die öffentliche Verwaltung. Es besteht ein umfassendes Regelwerk, das die Organisationsstrukturen explizit festlegt: von den Organisationsnormen der Verfassung und der Organisationsgesetze bis zu Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Organisations- und Geschäftsverteilungsplänen. Der vorliegende Beitrag hält für die Verwaltungswissenschaft drei Organisationsbegriffe für relevant und erörtert diese näher: einen institutionellen, einen strukturellen und einen funktionalen (weitere sind: hierarchische Differenzierung und prozessual-interaktive Differenzierung). Um den institutionellen Organisationsbegriff geht es, wenn ein soziales Gebilde als Organisation identifiziert wird. Der strukturelle Organisationsbegriff bezieht sich auf jene Sinnzusammenhänge politisch-administrativen Handelns, die den Aufbau kommunikativen Handelns bestimmen und insbesondere die generell geordneten Zuständigkeiten in einem arbeitsteiligen sozialen Gebilde verstetigen Der Organisationsbegriff im funktionalen Sinne schließlich bezieht sich auf die Organisationsgestaltung, auf das Organisieren, also zum Beispiel auf die Frage, ob man Aufgaben in einer allgemeinen Verwaltung bündelt oder ob man sie einer Sonderbehörde zuweist. (ICA2)

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