Aufsatz(gedruckt)1999

Den Frieden nachhaltig sichern - durch Internatinale Strafgerichte?: das Jugoslawien- und das Ruanda-Tribunal als Ad-Hoc-Gerichtshöfe

In: Sozialwissenschaftliche Informationen: Sowi, Band 28, Heft 4, S. 279-283

Verfügbarkeit an Ihrem Standort wird überprüft

Abstract

Der Autor diskutiert die Umsetzung des internationalen Strafrechts am Beispiel des Jugoslawien-Tribunals in Den Haag und des Arusha-Tribunals gegen Kriegsverbrechen in Ruanda. Er fasst die wesentlichen Rechtsgrundlagen und Abkommen zum Völkerrecht und zu den Menschenrechten zusammen und weist auf die Tatsache hin, dass die rechtlichen Zuständigkeiten der beiden internationalen Gerichtshöfe, welche 1993 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zur 'strafrechtlichen Aufarbeitung' von Kriegsfolgen eingerichtet worden sind, eine sowohl zeitliche als auch räumliche Begrenzung besitzen. Die strafrechtlich relevanten Tatbestände werden in der Regel durch eine Bezugnahme auf frühere Dokumente des internationalen Völkerrechts definiert und werfen die Frage nach einem internationalen Gewaltmonopol auf. (ICI)

Problem melden

Wenn Sie Probleme mit dem Zugriff auf einen gefundenen Titel haben, können Sie sich über dieses Formular gern an uns wenden. Schreiben Sie uns hierüber auch gern, wenn Ihnen Fehler in der Titelanzeige aufgefallen sind.