Aufsatz(gedruckt)1996

Chancengleichheit als Aufgabe der Tarifpolitik

In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 49, Heft 6, S. 379-390

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Abstract

"Chancengleichheit von Frauen und Männern herzustellen ist grundgesetzlicher Auftrag auch für die Tarifvertragsparteien. Bisher liegt die Tarifpolitik noch weitgehend außerhalb des Blickwinkels der Diskussion um Antidiskriminierungspolitik und Chancengleichheit. Gleichstellungspolitik zugunsten von Frauen ist gefordert, die Tarifpolitik in mehrfacher Hinsicht umzugestalten. Erstens sind die Tarifbestimmungen daraufhin zu analysieren, inwieweit sie selbst an der Perpetuierung von Chancengleichheit der Geschlechter Anteil haben, zweitens sind die wesentlichen tarifpolitischen Regelungsbereiche - vor allem die Lohnpolitik und die Arbeitszeitpolitik - in einer Weise umzugestalten, daß Fraueninteressen nicht nur angemessen berücksichtigt werden, sondern bestehende Diskriminierungen systematisch abgebaut werden und drittens ist das vergleichsweise neue tarifpolitische Feld direkter Förderung der Chancengleichheit der Geschlechter zu erschließen. Für die Durchsetzungschancen einer solchen Tarifpolitik ist die angemessene Vertretung von Frauen in den gewerkschaftlichen Entscheidungsstrukturen eine wesentliche Voraussetzung, die bisher nur ansatzweise gegeben ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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