Aufsatz(gedruckt)1984

Parlament und Regierung im politischen Prozeß: Strukturen der Praxis, Fragen der Reform

In: Sozialwissenschaftliche Informationen für Unterricht und Studium: sowi, Band 13, Heft 4, S. 34-40

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Abstract

Der Aufsatz beschreibt kritisch die Kompetenz und die Funktion der Verfassungsorgane und deren Strukturen in der politischen Praxis und befaßt sich abschließend mit Aspekten der Diskussion über die Verfassungsreform. Kompetenzen und Funktionen von Regierung, Parlament, Bundesrat und Bundespräsident werden mehr oder weniger deutlich im Grundgesetz beschrieben. Doch kann man bei dem "arbeitsteiligen Miteinander von Regierung und Parlament" von einem zunehmenden deutlichen Überhang der Exekutive (Regierung und Verwaltung) sprechen, wobei die Rolle des Bundestages als dem "zentralen Verfassungsorgan" zurückgedrängt wird. Auf Grund des herrschenden Strukturprinzips im Parlament (Regierung, regierungstragende Mehrheit und Opposition) hat das parlamentarische Regierungssystem nur noch eine theoretische Bedeutung. Der funktionale Dualismus zwischen Regierung und Parlament besteht wegen der "politischen Identität von Parlamentsmehrheit und Regierung" (Mehrheitsprinzip) nicht mehr oder verläuft bestenfalls mitten durchs Parlament. In die Diskussion um die Reform des Grundgesetzes sind darum auch die Verfassungsorgane mit einbezogen worden. Wenn auch allgemein eine Bereitschaft zur Reform zu erkennen war, so war doch bei der Umsetzung eine spürbare Zurückhaltung zu konstatieren, besonders wo Fragen der Machtausübung und -erhaltung berührt worden sind (Stärkung von Minderheiten im Parlament, Mitwirkungsrechte der Bürger etc.). (HM)

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