Aufsatz(gedruckt)1995

Rote Roben, braune Schatten

In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 40, Heft 4, S. 401-404

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Abstract

Der Autor setzt sich im vorliegenden Beitrag kritisch mit der unterschiedlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) auseinander. Er bezieht sich dabei auf zwei Fälle. Bei ersterem handelt es sich um die Verurteilung von Erich Mielke für den Polizistenmord am 9. August 1931 in Berlin, welche 60 Jahre später erfolgte. Zum anderen handelt es sich um den Fall des Wolfgang Lehnigk-Emden, dem Hauptverantwortlichen für die Ermordung von 15 Frauen und Kindern 1943 in Italien. Am 1. März 1995 (eine Woche vor dem Mielke-Beschluß) entschied der BGH in letzter Instanz, daß Lehnigk-Emden für den Rest seines Lebens ein freier Mann bleibt. Der Autor sieht die Unterschiede in der Rechtsprechung u.a. im späteren Lebenslauf beider Täter begründet. Während Mielke zum führenden Mann des SED-Staates aufstieg, wurde Lehnigk-Emden später Architekt und SPD-Ratsherr. Als Hauptgrund vermutet der Autor jedoch, daß es den Karlsruher Richtern im Fall Lehnigk-Emden nicht so sehr um Täterschutz ging, sondern um etwas ganz anderes: "um die Ehrenrettung der Richterkollegen aus brauner Zeit", was er im folgenden begründet. (psz)

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