Aufsatz(gedruckt)2004

Zwei Jahre nach dem "Vermittlungsskandal": was hat sich bei der Arbeitsvermittlung geändert?

In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 53, Heft 1, S. 2-5

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Abstract

Im Jahr 2002 gab der so genannte "Vermittlungsskandal" den Anstoß zu einem hektischen Wechsel an der Spitze der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit (BA), einen "Totalumbau" der Arbeitsverwaltung sowie gewichtigen Änderungen bei der Arbeitsmarktpolitik. Der Beitrag geht der Frage nach, was sich seit dem vermeintlichen "Vermittlungsskandal" in der Praxis der Arbeitsvermittlung geändert hat. Es wurde ein Bündel von Sofortmaßnahmen auf dem Weg gebracht, der u.a. die private Arbeitsvermittlung gestärkt hat. An der Vermittlung bei der BA hat sich (zunächst) kaum etwas geändert, denn Vermittlung ist immer noch eine Frage der Definition. Die BA hat versucht, durch eine Fülle von Weisungen und Erlasse die Gesetzvorschrift zu interpretieren, was aber in der Praxis der Massenabfertigung nicht zu realisieren ist. Bei einer Prüfung von Arbeitsämtern im Oktober 2001 hat der Bundesrechnungshof ermittelt, dass 70 Prozent der Vermittlungen nicht korrekt erfasst sind, was dazu führt, das gänzlich "auf die Verwendung von Vermittlungszahlen... verzichtet" wird. Die Ursache der (zu) hohen Arbeitslosigkeit ist ein eklatanter Mangel an Arbeitsplätzen, und nicht, wie zuweilen in den Medien behauptet, die ungenügende oder inkorrekte erfasste Vermittlung seitens der Arbeitsämter. Die einseitige Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik seit dem "Vermittlungsskandal" auf eine bessere Vermittlung der Arbeitslosen baut die Arbeitslosigkeit nicht ab, weil sie das Angebot an Arbeitsplätzen nicht steigert. Fazit: Die Geschichte des "Vermittlungsskandals" der BA ist ein Lehrstück neoliberaler Deregulierungspolitik. (IAB)

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