Aufsatz(gedruckt)1991

Noch einmal: Geschlechtsspezifische Kriminalisierung im Jugendstrafrecht?

In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 43, Heft 3, S. 542-557

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Abstract

In der Rechtssoziologie wird seit langem über die These einer geschlechtsbezogenen Selektivität des Jugendstrafrechts zugunsten von Mädchen und Frauen diskutiert. In einer in der KZfSS/40 von 1988 veröffentlichten Studie hatten Geißler und Marißen behauptet, es sei ihnen gelungen, die Hypothese zu bestätigen. Der Autor weist auf methodische Mängel der Studie von Geißler und Marißen hin und stellt ihr die Ergebnisse einer eigenen, mit multivariaten Methoden arbeitende Studie gegenüber, die zu anderen Ergebnissen kommt. Danach ist das Geschlecht der Beschuldigten für die Jugendstaatsanwaltschaft insgesamt von geringer Bedeutung. Für das Gros der Alltagkriminalität spiele es gar keine Rolle. Eine geringe Bevorzugung weiblicher Beschuldigter sei - entgegen der These von Geißler und Marißen - nur bei untypischen Delikten von Mädchen feststellbar, wie schwerem Diebstahl oder Körperverletzung an Männern. (pka)

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