Landespolitik nach der Föderalismusreform I
In: Föderalismusreform in Deutschland. Bilanz und Perspektiven im internationalen Vergleich., S. 157-175
Abstract
Am 1. September 2006 traten jene Grundgesetzänderungen in Kraft, die unter dem Stichwort "Föderalismusreform I" bekannt geworden sind. Im Rahmen dieser Reform wurden den Bundesländern neue Optionen eigenständiger Politikgestaltung eröffnet. Die Frage, inwieweit diese Optionen bis jetzt, mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten der Reform, von den Ländern genutzt worden sind, steht im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags. Nach einer knappen Darstellung der Vorgeschichte der Reform werden die Gesetzgebungskompetenzen erläutert, welche die Länder mit der Reform erhalten haben. Sodann wird untersucht, inwiefern diese in den vergangenen drei Jahren genutzt wurden, ob also, wie der hessische Ministerpräsident bereits vor Inkrafttreten der Reform im Juli 2006 verkündete, "die Entwicklung der Bundesländer zu bloßen Verwaltungsprovinzen unter bundesgesetzlicher Bevormundung gestoppt" worden ist. Am Beispiel der Jugendstrafvollzugsgesetze wird geprüft, inwieweit die Nutzung von Gesetzgebungskompetenzen mit der materiellen Differenziertheit des gesetzgeberischen Outputs einhergeht. Anhand der dargestellten Ergebnisse wird schließlich die Frage diskutiert, ob in Deutschland in Zukunft mit einem höheren Grad an Diversität zu rechnen sein wird. (ICI2).
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