Parteien in der Landespolitik
In: Parteiendemokratie in Deutschland, S. 407-426
Der Verfasser macht auf der Basis eines zeitgeschichtlichen Überblicks die Verschränkung des Parteiensystems von Bund und Ländern sowohl im Wahlverhalten als auch bei Koalitionsbildungen in der Bundesrepublik deutlich. Er arbeitet die Einschränkung des Repräsentations- und Machtanspruchs der Landtage durch Mitwirkungsrechte der Bevölkerung heraus, die im Sinne eines erweiterten Partizipationsangebots wirken, insgesamt die Ausbildung eines Parteienstaates auch auf Länderebene jedoch nicht verhindern konnten. Vielmehr ist für die Landespolitik eine "gouvernementale Schlagseite" charakteristisch. Die Parteien erfüllen in der Landespolitik folgende Aufgaben: (1) Rekrutierung von politischem Personal; (2) Interessenartikulation und Einflußnahme auf den landespolitischen Willensbildungsprozeß; (3) Kommunikation mit der Bürgerschaft; (4) Programmarbeit; (5) Integration und Identität; (6) Außenvertretung. Das für den gemäßigten Pluralismus der Bundesrepublik charakteristische Miteinander überlappender und rivalisierender Segmente des Parteiensystems verdichtet sich auf Landesebene in besonderem Maße. (ICE)