Sammelwerksbeitrag(gedruckt)1985

Umweltschutz ins Grundgesetz

In: Umweltpolitik am Scheideweg: die Industriegesellschaft zwischen Selbstzerstörung und Aussteigermentalität

Abstract

In diesem Beitrag werden Argumente für und gegen die Aufnahme des Umweltschutzes in das Grundgesetz überprüft. Zunächst wird festgestellt, daß der für eine verfassungsrechtliche Verankerung des Umweltschutzes notwendige Grundkonsens in hohem Maße vorhanden ist. Zu der Frage wie der Umweltschutz ins Grundgesetz aufgenommen werden soll, kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß bei der Verankerung des Umweltschutzes als Grundrecht die Gefahr einer weitgehenden Verlagerung wirksamen Umweltschutzes auf die Gerichte bestünde. Würde lediglich ein Gesetzgebungsauftrag in der Verfassung verankert, so würde ein solcher Auftrag wegen seines sicherlich weitgehenden deklamatorischen Charakters wirkungslos verpuffen. Nur dann, wenn der Umweltschutz mit dem Verfassungsrang eines Staatszieles im Grundegesetz ausgestattet ist, wird eine gewisse Gewähr dafür gesehen, daß die vielfältigen sich daraus ergebenden Verpflichtungen im tagespolitischen Widerstreit, an dem mächtige Interessengruppen beteiligt sind, nicht untergehen. (GF)

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