Wirtschaftspolitik im Rechtsstaat: 1960
In: Grundtexte zur sozialen Marktwirtschaft: Bd. 1: Zeugnisse aus zweihundert Jahren ordnungspolitischer Diskussion, S. 183-189
Abstract
Ausgangspunkt der Überlegungen ist das klassische Argument für Freiheit in Wirtschaftsangelegenheiten, die auf dem stillschweigenden Postulat beruht, daß die Politik hier ebenso wie auf allen anderen Gebieten von der Herrschaft des Gesetzes geleitet werden soll. Die Kritik an staatlicher Befassung mit Wirtschaftsangelegenheiten wird aufgegriffen, um zu zeigen, daß funktionierende Marktwirtschaft gewisse Tätigkeiten des Staates voraussetzt bzw. unterstützt. Es wird deutlich, daß die Herrschaft des Gesetzes das Kriterium für die Unterscheidung bildet, welche Maßnahmen mit einem freien System vereinbar sind oder nicht. Die Funktion von Dienstleistungen in diesem Kontext wird diskutiert. Dann werden die verschiedenen Gründe dafür aufgeführt, daß jede direkte staatliche Preiskontrolle mit dem Funktionieren eines freien Staates unvereinbar ist, ob die Regierung tatsächlich Preise festsetzt oder bloß Regeln aufstellt, nach denen die zulässigen Preise zu bestimmen sind. Insgesamt werden zwei Gründe herausgearbeitet, warum alle Preis- und Mengenkontrollen mit einem freien System unvereinbar sind: der eine ist, daß solche Kontrollen willkürlich sein müssen, und der andere, daß es unmöglich ist, sie so durchzuführen, daß der Markt richtig funktionieren kann. (RW)
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