Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2004

Überlegungen zum Gewaltbegriff

In: Gewalt: Entwicklungen, Strukturen, Analyseprobleme, S. 21-61

Abstract

Der Beitrag analysiert die formale Struktur des Gewaltbegriffs nach dem Schema: wer - was - wem? Seine unterschiedlichen Bedeutungen erhält man durch je verschiedene Eintragungen in diese Leerstellen. Im Beitrag geht es um Gewaltbegriffe, die auf der Subjekt- und Objektstelle Menschen oder menschliche Erzeugungen einsetzen. Die von der Autorin vorgeschlagene Definition grenzt Gewalt auf physischen Zwang oder Schädigung ein. Über das Vorliegen physischer Gewalt lässt sich - unabhängig von Perspektiven (des Täters, Opfers, Zuschauers, Beobachters) und Wertorientierungen (verschiedener Personen, Epochen, Kulturen) - intersubjektiv Konsens erzielen. Auf der Basis einer solch eindeutigen und rein deskriptiven Gegenstandsbestimmung wird sodann die Frage nach den Gründen differierender oder sich wandelnder Bewertungen untersucht, um so zu klären, warum körperliche Schmerzzufügung einmal als legitime Züchtigung, zum andern als Kindesmisshandlung, einmal als notwendiges Mittel der Verteidigung der eigenen Ehre, zum andern als unangemessene Konfliktlösungsstrategie gilt. Insgesamt gewinnt die Frage nach den Ursachen und der Begrenzung physischer Gewalt aus ihrem Bezug auf eine zentrale Wertidee demokratisch rechtsstaatlicher Gesellschaften: auf die Vorstellung nämlich, dass bei Interessenkonflikten oder weltanschaulichen Differenzen das Recht nicht per se auf Seiten des Stärkeren liegt und dass an die Stelle eines auf physische Kampfmittel gestützten einseitigen Durchsetzungswillens die Bereitschaft zu Verhandlungen und Kompromissbildung zu treten habe, die auch der Sichtweise und den Ansprüchen des Gegners bzw. "Feindes" Rechnung tragen. (ICA2)

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