Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2004

'Europäisierung' der Sozialpolitik am Beispiel der Alterssicherung

In: Der Sozialstaat: Reform, Umbau, Abbau?, S. 135-156

Abstract

"In den EU-Mitgliedstaaten unterliegen nur noch wenige Politikfelder ausschließlich nationalen Befugnissen. Dazu gehört auch die Sozialpolitik. Am Beispiel der Alterssicherung zeigt der Beitrag von Martina Eckardt, wie die Europäische Union durch ihre Vertragsgrundlagen, Gesetzgebung und Rechtsetzung in die nationalen Systeme der Alterssicherung eingreift. Ein Vergleich der verschiedenen Formen der Alterssicherung in den EU-Mitgliedstaaten zeigt zunächst, dass die Mitgliedstaaten vor ähnlichen Probleme stehen und Reformen angezeigt sind. Die zukünftige Alterspolitik der Mitgliedsländer wird jedoch von der Schaffung einer funktionierenden Wirtschafts- und Währungsunion beeinflusst. Die Durchsetzung der wirtschaftlichen Grundfreiheiten und die Realisierung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen wirken sich auf die verschiedenen Säulen der Alterssicherung aus. So unterliegt beispielsweise die private Alterssicherung bereits jetzt weitgehend dem europäischen Gemeinschaftsrecht. Wenn auch nicht mit einer Vereinheitlichung der Rentensysteme oder gar Zentralisierung der Alterssicherungspolitik zu rechnen ist, bleibt die Frage virulent, ob die zunehmende Belastung der öffentlichen Haushalte und die damit zusammenhängende Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion nicht zu einer Verschiebung der Kompetenzen führen kann." (Autorenreferat)

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