Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2006

Deutungsmacht - die Macht der Verfassungsgerichtsbarkeit

In: Die Deutungsmacht der Verfassungsgerichtsbarkeit, S. 9-33

Abstract

Das Bundesverfassungsgericht ist zu einem wichtigen Machtfaktor im politischen System der Bundesrepublik geworden. Es ist nicht nur ein "policy maker" und als solcher in den politischen Machtkampf, die politics, verstrickt, sondern besitzt auch eine herausragende Bedeutung bei der konkreten Ausgestaltung und der Weiterentwicklung der Grundlagen politischer Ordnung, d.h. der eigentlichen "polity". In den verschiedenen Tätigkeitsfeldern manifestiert sich eine machtvolle Stellung der Verfassungsgerichtsbarkeit, die sowohl von Legislative und Exekutive anerkannt ist als auch von einem großen Vertrauen der Bevölkerung getragen wird. Wie lässt sich aber die "Macht der Acht" - der acht Richter des jeweiligen Senates des deutschen Bundesverfassungsgerichtes - überhaupt verstehen? Denn die Funktion der Judikative als "Dritter Gewalt" besteht vorrangig in der Auslegung und Anwendung von Gesetzen, die auf einen Gesetzgeber zurückgehen. Zugleich besitzen Judikative und Verfassungsgerichtsbarkeit keine eigenen Sanktionsmittel, die es ihnen erlauben, die getroffenen Entscheidungen notfalls mit Gewalt oder ihrer Androhung durchzusetzen. Aus diesen Gründen kann es sich bei der Macht der Verfassungsgerichtsbarkeit weder um eine legislative Gestaltungsmacht noch um eine exekutive Verfügungsmacht handeln. Der Autor geht zur Beantwortung seiner Ausgangsfrage auf die Rolle der Deutungsmacht ein, die die Autorität des Verfassungsinterpreten widerspiegelt. Er diskutiert ferner die Ressourcen und Strategien der verfassungsgerichtlichen Deutungsmacht sowie ihre Visualisierung bzw. Invisibilisierung. (ICI2)

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