Ordnungsdenken in der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts: Wertordnung, Ordnungsmacht und Menschenbild des Grundgesetzes
In: Das Bundesverfassungsgericht im politischen System, S. 307-320
Abstract
Der Beitrag behandelt vier zentrale Formeln, die das BVerfG als Ordnungsfiguren verwendet: (1) das Menschenbild des Grundgesetzes, (2) das ungeschriebene Verfassungsrecht, (3) die Wertordnung des Grundgesetzes und (4) die Ordnungsmacht des Staates. Dabei stehen folgende Fragestellungen im Vordergrund: Wie werden diese Formeln in der Rechtsprechung begründet? In welchem Verhältnis stehen sie zueinander? Inwieweit kann man von einem Ordnungsdenken des Gerichts sprechen? Und inwieweit ist dieses Denken entscheidungsrelevant? Verfolgt man die Entwicklung der Menschenbild- und der Wertordnungsformel wie auch die des ungeschriebenen Verfassungsrechts, dann zeigt sich eine gemeinsame Tendenz: Sie befinden sich auf einem lang anhaltenden Rückzug. Was indes um so deutlicher bekräftigt wird, ist die Unverzichtbarkeit des Staates als konstitutive Ordnungsmacht. (ICG2)
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