Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2008

Länderwirtschaftspolitik

In: Die Politik der Bundesländer: Staatstätigkeit im Vergleich, S. 215-234

Abstract

Der Autor macht zunächst deutlich, dass die Wirtschaftspolitik kein klar definiertes Politikfeld ist. Denn je nach Art und Zweck des regulierenden oder subventionierenden Eingriffs werden die Grenzen zu anderen Politikbereichen überschritten. So können die Arbeitsmarktpolitik, die Landwirtschaftspolitik, das öffentliche Auftragswesen, Umweltpolitik oder Wissenschaftspolitik immer auch als Teilbereiche der Wirtschaftspolitik gesehen werden; und zwar dann, wenn Anreize für Märkte neu gesetzt werden, sei es mittels Regulierung, sei es durch den Einsatz von Finanzmitteln. Der vorliegende Vergleich der Wirtschaftspolitik der Länder zeigt erhebliche Differenzen nicht nur in organisatorischen Angelegenheiten. So wählte beinahe die Hälfte der Länder die Übertragung der Energieregulierung auf die Bundesnetzagentur, während die übrigen eigene Behörden einrichteten. Es lassen sich auch keine parteipolitischen Präferenzen erkennen; auch von Pfadabhängigkeit im Sinne der funktionsäquivalenten Fortsetzung der ehemaligen Stromaufsicht kann nicht stringent gesprochen werden. Dasselbe gilt für die Flächenland-Stadtstaat-Dichotomie. Gerade die institutionellen Regelungen sind einer Vielzahl von Faktoren geschuldet, die aufgrund der geringen Fallzahl und seltenen Gelegenheiten eines fassbaren Vergleichs (wie z.B. der Ersteinrichtung einer Sonderbehörde) mitunter für den wissenschaftlichen Zugriff kontingent sind. (ICA2)

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