Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2010

Verkoppelung von Recht und Politik im europäischen Verfassungsdenken

In: Strukturfragen der Europäischen Union, S. 67-83

Abstract

Dem Begriff der Verkoppelung liegt nach der Systemtheorie Niklas Luhmanns die Vorstellung von Recht und Gesellschaft, aber auch von Recht und Politik als getrennten Teilsystemen zugrunde, die im Kern zunächst einmal jeweils eigenen Binnenrationalitäten folgen. Das Recht bestimmt in dieser Perspektive nicht unmittelbar das Ergebnis politischer Prozesse, wie auch die Politik nur mittelbar die Operationen des Rechtssystems beeinflussen kann. Das politische System bildet in dieser Modellperspektive eine spezifische Umwelt des Rechtssystems, von der das Recht (und die der rechtlichen Eigenlogik folgenden Operationen des Rechtssystems) in natürlicher Weise, wenn auch nur indirekt, beeinflusst werden. Aus der Evidenz dieser funktionalen Entsprechung in der Verkoppelung von Recht und Politik lebt letztlich der ganze Diskurs zum europäischen Verfassungsrecht, wobei den Verträgen die Rolle einer Verfassung zugesprochen wird. Das Grundaxiom der theoretischen Überlegungen des Autors zur Verkoppelung von Recht und Politik im europäischen Verfassungsdenken ist damit die verfassungsanaloge Funktion der Verträge, die Recht und Politik wie eine Verfassung verkoppeln. (ICI2)

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