Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2010

Sicherheit und Freiheit: ein zunehmend asymmetrisches Verhältnis

In: Der Rechtsstaat unter Bewährungsdruck, S. 23-54

Abstract

Die gesellschaftliche Grundsatzdebatte über den Sicherheitsstaat ist noch nicht geführt worden. Allerdings ist die Sensibilität gegenüber einer Aushöhlung von Freiheitsrechten im Namen von Sicherheitserwartungen in den letzten Jahren merklich gewachsen. Und es darf auch als Zeichen für einen Sinneswandel innerhalb der Parlamente gewertet werden, dass es seit der Nichtigkeit der Abschussbefugnis 2006 trotz einer Großen Koalition im Bundestag noch nicht zur Schaffung einer Bundeskompetenz für den Militäreinsatz zur Terrorbekämpfung im Innern gekommen ist. Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit wird politisch ausgestaltet. Selbst wenn diese Ausgestaltung Verfassungsbindungen unterliegt, so hängen doch auch diese von den zuständigen Verfassungsorganen und den dort Entscheidenden ab. Aus dem Verfassungsrecht folgen Grenzen. Aber aktiviert werden müssen sie durch Richter - und diese sind in dieser Funktion nicht austauschbar. Es kommt auf den Einzelnen an: auf den Minister, den Parlamentarier, den Richter. Über allen Rechtsbindungen steht daher die Demokratie und die durch sie vermittelte individuelle Zuständigkeit. Vielleicht am wichtigsten zum Schutze der Freiheit ist die Frage: wer ist zuständig und wer entscheidet? Darin mag etwas beunruhigendes liegen, aber in einer funktionierenden Demokratie liegt darin auch das wirksamste Mittel für eine gute Balance zwischen Sicherheit und Freiheit. (ICF2)

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