Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2011

Grenzen des Staates

In: Renaissance des Staates?, S. 41-52

Abstract

In der Außenperspektive stellt sich der Staat für den Verfasser als durch das Völkerrecht gebundenes Rechtssubjekt dar. Grenzen des Staates ergeben sich insbesondere aus internationalen Verträgen, mögen diese auch ebenso oft verletzt wie abgeschlossen werden. In der Binnenperspektive ist der Staat eine begriffliche Abbreviatur für eine Vielzahl nebeneinander, übereinander und häufig gegeneinander arbeitender Agenturen, deren Wirken durch das Recht begründet und begrenzt wird. Die Gemeinsamkeit dieser Organisationsteile ist die Bezogenheit auf das Gemeinwohl - sie nehmen, in welcher Rechtsform auch immer, öffentliche Aufgaben wahr. Die Vorstellung eines Monolithen oder Leviathans, der sich zurückziehen oder wiederkehren könnte, ist abwegig. Dem Staat in der Binnenperspektive sind vor allem Grenzen durch das Recht gesetzt, nämlich durch das Verfassungsrecht und das einfache Recht. Die Verteilung von Ressourcen - etwa der Finanzen - ist der rechtlichen Regelung zugänglich und bedürftig. In der den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eigenen Doppelperspektive sind die staatlichen Agenturen durch solche der Union erweitert und damit die Grenzen des Staates naturgemäß anders zu ziehen, weil die Union zunehmende Kompetenzen besitzt. Diese Tendenz hat sich durch die jüngste Entwicklung, Mitgliedstaaten vor der Insolvenz zu bewahren, verstärkt und ist noch zu keinem Ende gelangt. Für Deutschland verdient allerdings der Versuch des Bundesverfassungsgerichts Beachtung, ein "integrationsfestes" Minimum staatlicher Aufgaben aus dem Grundgesetz selbst abzuleiten. (ICF2)

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