Die politische Aufgabe der Kirche im Anschluss an die Lutherische "Zwei-Regimenten-Lehre"
In: Die politische Aufgabe von Religion: Perspektiven der drei monotheistischen Religionen, S. 259-276
Abstract
Die Zwei-Regimenten-Unterscheidung, so wie beschrieben weitergedacht, fordert die Kirche nicht dazu auf, sich aus der Politik herauszuhalten. Sie lässt ihr eine zweifache politische Aufgabe zukommen: zum einen den Staat an seinen spezifischen Auftrag und damit an Sinn und Inhalt der Unterscheidung der beiden Regimente Gottes zu erinnern und ihn zu fragen, ob er jenem gerecht wird, - und zum anderen, als zivilgesellschaftliche Gruppe innerhalb des weltlichen Regimentes Gottes konkrete politische Ausgestaltungsvorschläge zu machen. Die Zwei-Regimenten-Unterscheidung ermahnt die Kirche gleichzeitig dazu, bei ihren politischen Aufgaben ihrer vordringlichsten Aufgabe im geistlichen Bereich so eingedenk zu sein, dass sie sich weder bei ihrer prophetischen Aufgabe noch bei ihrer zivilgesellschaftlichen anmaßt, mit Gewalt oder Zwang aufzutreten. Ihre Kommunikationsform ist in beiden Fällen das Wort, nicht die Gewalt. So bleibt sie ihrem primären Bezugspunkt treu: der geistlichen Regierweise Gottes. Mit Luthers Unterscheidung zwischen der geistlichen und der weltlichen Regierweise Gottes wird weiter gewährleistet, dass nicht jede politische Frage zum status confessionis wird, d. h. zu einer Frage, an deren Beantwortung sich entscheidet, ob jemand als Christ anzusehen ist oder nicht. (ICF2)
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